Direkt zum Hauptbereich

Wie ist ein Schaden am geliehenen Schullaptop versichert

Das Homeschooling ist durch die Corona-Pandemie wieder zum Alltag für die Schüler geworden. Auch wenn die papierlose Schule, sowie das papierlose Büro, eine nicht mehr aufzuhaltende Entwicklung ist, wird bereits heute an vielen Schulen mit modern und leistungsstarken Tablets oder Laptops gelernt. Damit kein Kind benachteiligt wird, weil zuhause kein Laptop oder PC vorhanden ist, stellen einige Schulen ihren Schülern Leihgeräte zur Verfügung. Diese kostspieligen Geräte sind jedoch auch empfindlich und anfällig bei einem unsachgemäßem Umgang. Wenn durch Schüler diese teuren Geräte beschädigen werden, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Wir erklären, wie die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden an einem solchen Gerät reguliert. Der rechtliche Hintergrund zur Haftung von Schülern Die Beschädigungen an Unterrichtsmaterialien und Lernmitteln der Schule können generell Schadenersatzansprüche gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auslösen. So können Schüler ab Vollendung des 7. Lebensjahres grundsätzlich zu einer Haftung heran­gezogen werden, da sie ab Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsfähig sind. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob die Verantwortlichkeit für einen Schaden damit begründet werden kann, dass der Schüler die notwendige Einsicht hatte, was sein Tun bewirken kann (vgl. § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). Des Weiteren ist bei der schadenersatzrechtlichen Verantwortung von Schülern zu prüfen, ob für Eltern bzw. Lehrkräfte in der konkreten Situation eine Aufsichtspflicht bestand und diese grob fahrlässig verletzt wurde. Mehr Leihgeräte für die Chancengleichheit - Doch was passiert im Schadenfall Das Leihen von schuleigenen Laptops und Tablets zu Unterrichtszwecken war zwar schon vor der Corona-Pandemie an vielen Schulen möglich. Allerdings dürfte sich jedoch die Anzahl der in Anspruch genommenen Leihgeräte durch das Homeschooling noch einmal stark erhöht haben. Denn es soll kein Schüler benachteiligt werden, nur weil er zuhause keinen Zugang zu einem Computer hat. Bei einigen Eltern dürfte ein Leihgerät jedoch auch die Sorge produzieren: Was, wenn das teure Gerät kaputt geht? Empfehlung: Überprüfen Sie ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung, ob diese mit aktuellen Vertragsbedingungen ausgestattet ist. Ist der Vertrag und die dazugehörigen Vertragsbedingungen bereits schon älter, so ist Vorsicht geboten, ob der heute notwendige bedarfsgerechte Versicherungsschutz für solche Bereiche überhaupt vorhanden ist. Dann gilt es zu prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung nur ein Basis-, ausgewogenes oder Topleistungspaket beinhaltet. So sind bei höherwertigen Leistungspakten Lehrgeräte (in diesem Fall Tablets oder Laptops), die den Schülern von einer Schule zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt werden, aber weiterhin Schuleigentum bleiben, bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung als Subsidiär-Risiko mitversichert, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen. Vorsicht bei Wutausbrüchen Wichtig: Eine Regulierung erfolgt nur, wenn ein Verschulden ohne Vorsatz vorliegt. Wirft also ein Schüler das geliehene Tablet frustriert gegen die Wand, handelt es sich um eine unsachgemäße Handhabung, weshalb eine Schadenregulierung dadurch ausgeschlossen ist. Das versehentliche Umkippen einer Tee- oder Kaffeetasse hingegen, das den Laptop beschädigt, würde vermutlich als grob fahrlässig eingestuft werden und wäre somit mitversichert. Hier gelten die gleichen Grundsätze in der Schadenbearbeitung wie bei Handyschäden: Anhand der Schadenspuren kann der Schadenverlauf meistens konkret rekonstruiert werden. Sie möchten ihre Privathaftpflichtversicherung von uns überprüfen lassen, dann nutzen Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Schutz vor Impfschäden - Welche Versicherungen zahlen bei einem Impfschaden Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft Bildnachweis
http://dlvr.it/Rr6fzV

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht

Die Künstliche Intelligenz wird als die Schlüsseltechnologie der Zukunft bewertet. Deshalb ist es naheliegend, dass man sich für den langfristigen Vermögensaufbau auch mit diesem Thema als Investitionsziel auseinander setzen sollte. Eine Investition in die vielversprechende Technologie bietet sich insbesondere mit … Weiterlesen → The post Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht first appeared on Geldanlage-Blog. http://dlvr.it/RfyFQ0

US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger?

US-Präsidentschaftswahlen haben in der Regel immer eine ganz eigene Dramatik. Dies gilt insbesondere für bevorstehende Wahl in diesem Jahr: Ein versuchtes Attentat und ein Kandidatenrückzug innerhalb weniger Tage. Heftige verbale Attacken und eine gespaltene US-Gesellschaft. Das Ergebnis der Wahl ist dabei noch vollständig offen, wird aber unabhängig vom Wahlsieger in jedem Fall auch Auswirkungen auf… The post US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger? first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/TD12nF

Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne

Die letzte EZB Sitzung am 9. September 2021 wurde von den Marktteilnehmern mit Spannung erwartet, denn angesichts der immer weiter steigenden Inflation wurden Stimmen lauter, die ein Ende der Anleihekäufe forderten. Die EZB-Chefin Christine Lagarde ist allerdings auf diesem Ohr taub, denn sie ändert bis auf weiteres nichts an der aktuellen ultralockeren Geldpolitik und pumpt… The post Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/SBgKBP