Freitag, 11. September 2026

Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Wenn man als Immobilienkäufer oder Bauherr eine Immobilienfinanzierung mit einem fest vereinbarten Zinssatz länger als 10 Jahre bei einem Finanzierungsinstitut abgeschlossen hat, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach zehn Jahren kostenfrei teilweise oder vollständig gekündigt werden. Als Darlehensnehmer muss man lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten – gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens – einhalten.

Baufinanzierung - Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB


Mittwoch, 9. September 2026

Wie sind bei einem Unwetter entstandene Schäden versichert

Immer wieder entstehen durch schwere Unwetter erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer zu beklagen sein. Durch Starkregenfälle besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen, Hagelschauer können Dachfenster oder Markisen zerstören und starke bis stürmische Böen können für umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sorgen. Es gibt keine Universalversicherung für Unwetterschäden. Als Mieter sollten Sie unbedingt eine…
The post Wie sind bei einem Unwetter entstandene Schäden versichert first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TVPDYR

Dienstag, 8. September 2026

Baunebenkosten sollten bei der Finanzierung berücksichtigt werden

Wer ein Haus baut, sieht sich dabei den verschiedensten Kosten gegenübergestellt. Was zunächst als Komplettpreis angeboten wird, beinhaltet dabei oft die diversen Nebenkosten nicht. Es empfiehlt sich, diese Nebenkosten schon im Vorfeld schon so genau wie möglich zu erforschen und in die Kalkulation für die Baufinanzierung mit einzuplanen. Auf diese Weise kann man unliebsame Überraschungen vermeiden.

Baunebenkosten sollten bei der Finanzierung berücksichtigt w


 

Montag, 7. September 2026

Zinskommentar Mai 2026 – Die Inflation zieht wieder an und der nächste EZB-Entscheid wirft bei den Bauzinsen seine Schatten voraus

Aktuelle Daten zu Inflation, Löhnen und Notenbankerwartungen sorgen für eine anhaltende Volatilität am Kapital- und Anleihenmarkt. Durch den Iran-Konflikt lassen die jüngsten Energiepreisschocks die Verbraucherpreise steigen, während die Kerninflation und die Lohnentwicklung verhalten reagieren. Welche Auswirkungen haben diese gegenläufigen Daten und wie könnte die EZB bei ihrem nächsten Zinsentscheid im Juni 2026 darauf reagieren, soll…
The post Zinskommentar Mai 2026 – Die Inflation zieht wieder an und der nächste EZB-Entscheid wirft bei den Bauzinsen seine Schatten voraus first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TVMXH3

Freitag, 4. September 2026

Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen

Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.


Außergewöhnliche Belastung – die Krankheitskosten




Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.





Steuerzahler Bund rät




Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 – 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.


Die zumutbare Belastung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich, sollten also Ausgaben wie für aufwendigen Zahnersatz so geplant werden, dass alle Kosten in ein Jahr fallen. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass man im Dezember und im Januar des Folgejahres Ausgaben hast. Und jede Ausgabe für sich nicht für die Grenze der zumutbaren Belastung ausreicht, aber beide Ausgaben zusammengenommen diese Hürde überspringen.


Finanzamt - Was sind Krankheitskosten




Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.


Quittungen sammeln und den Überblick behalten




Über das Jahr sollten sämtliche Quittungen von Apotheken, Optikern, Akustikerinnen oder anderen Gesundheitsdienstleistern gesammelt werden. Zudem sollten alle Fahrten notiert werden, die man aus entsprechenden medizinischen Gründen unternommen hat. Auch diese kann man steuerlich absetzen. Übrigens: Viele Apotheken bieten inzwischen auch an, für ihre Kunden ein Konto zu führen und ihnen eine Jahresabrechnung zu erstellen.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten
Small Caps: Die zweite Reihe meldet sich als attraktives Anlagethema zurück
Pflichtversicherung für Hundehalter


Bildnachweis


http://dlvr.it/TVKHhM

Mittwoch, 2. September 2026

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollte

Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, führen viele Banken und Sparkassen derzeit wieder Gebühren für Girokonten ein. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollt

 

Montag, 31. August 2026

inomaxx newsticker August 2026

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html


#newsletter

 

Freitag, 28. August 2026

Small Caps: Die zweite Reihe meldet sich als attraktives Anlagethema zurück

Während an den Aktienmärkten jahrelang die großen Technologiekonzerne das Geschehen dominierten, erleben wir im Jahr 2026 eine eindrucksvolle Rückkehr der kleineren Unternehmen (Small Caps): So konnte der US-Small-Cap-Index „Russell 2000“ im bisherigen Jahresverlauf um beachtliche 16,78 Prozent zulegen und den S&P 500 mit einem Plus von 9,2 Prozent deutlich übertreffen. Für Sie als Anleger bietet…
The post Small Caps: Die zweite Reihe meldet sich als attraktives Anlagethema zurück first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TVCpPP

Donnerstag, 27. August 2026

Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten

Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.


Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen




Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an.


Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr von Banken für noch nicht abgerufene Teile eines Kredits. Sie fallen meist bei einer Baufinanzierung an, wenn Geld schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat (ca. 3 Prozent im Jahr) auf den bereitgehaltenen, aber ungenutzten Betrag nach Ablauf einer zinsfreien Frist. Beispielsweise Kostenfalle Bauverzögerung: Geraten Handwerker oder Lieferungen in Verzug, zahlen Sie ab dem Folgemonat nach Ablauf der Frist drauf.





Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.


Als Faustregel gilt:




Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.


Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:


Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)


Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2026
Auszahlung: 01.08.2026
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2026


Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2026 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30


Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.



Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen





* Lange Frist vereinbaren: Handeln Sie beim Kreditabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) aus.

* Genaue Zeitplanung: Stimmen Sie den Abrufplan realistisch mit Ihrem Bauunternehmen oder Bauträger ab.

* Eigenkapital zuerst nutzen: Setzen Sie zuerst das eigene Ersparte ein und rufen Sie das Bankdarlehen erst später ab (sofern vertraglich erlaubt). 






Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen




Bereitstellungszinsen lassen sich steuerlich absetzen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:



* Der Kreditnehmer muss die Baufinanzierung für eine Immobilie in Anspruch nehmen, die er nicht selber bewohnt oder bewohnen wird. Die Immobilie muss also nach fertiggestelltem Bauvorhaben vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr nur einen Teil der Immobilie bewohnt oder gewerblich nutzt.

* Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch angefallen sind – sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.






Was tun, wenn man den Baukredit nicht mehr benötigt?




Sollte man tatsächlich einen Teil der Kreditsumme nicht benötigen, solltest man mit seinem Finanzierungsinstitut sprechen. Damit vermeidet man Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Betrag.


Grundsätzlich verlangen Kreditinstitute eine Nichtabnahmegebühr als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn man den Darlehensbetrag vorzeitig zurück zahlt. Allerdings ist es auch in diesem Fall hilfreich, wenn man Sondertilgungen mit dem Finanzierungsinstitut vereinbart hat. Dann kann man die letzten 5 oder 10 Prozent des Darlehens auszahlen lassen und zeitnah als Sondertilgung wieder einzahlen. Mehr als diese 5 oder 10 Prozent sollte man in keinem Fall übrig behalten, denn dann hast man zu vorsichtig kalkuliert.



Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Bei der Steuererklärung sparen und Geld zurück holen
Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?
Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung


Bildnachweis


http://dlvr.it/TVCDYw

Verbraucher aufgepasst - Das ändert sich ab September 2026 - Mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen

Der September bringt mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen, die den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern unmittelbar betreffen.

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/neuerungen-gesetze-verbraucher-aufgepasst-das-aendert-sich-ab-september-2026-mehrere-neuregelungen-mit-klaren-stichtagen-00-15896728
 

Mittwoch, 26. August 2026

Anlagekommentar April 2026 – Die Geopolitik sorgt weiter für Unruhe an den Finanzmärkten

Die Schlagzeilen in diesen Tagen sind ohne Frage fordernd. Wenn Geopolitik die Energiepreise treibt, stellt das nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Nerven vieler Anleger auf die Probe. Doch genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Erfolg an den Kapitalmärkten ist wie schon in der Vergangenheit weniger eine Frage von Glück, sondern von…
The post Anlagekommentar April 2026 – Die Geopolitik sorgt weiter für Unruhe an den Finanzmärkten first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TVB12X

Dienstag, 25. August 2026

Verjährung des Schadenfreiheitsrabattes bei der KFZ-Versicherung

Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.

Verjährung des Schadenfreiheitsrabattes bei der KFZ-Versiche


 

Freitag, 21. August 2026

Berufseinstieg: Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Berufsausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative

So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Berufseinstieg: Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

 

Mittwoch, 19. August 2026

Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten

Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.


Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen




Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an.


Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr von Banken für noch nicht abgerufene Teile eines Kredits. Sie fallen meist bei einer Baufinanzierung an, wenn Geld schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat (ca. 3 Prozent im Jahr) auf den bereitgehaltenen, aber ungenutzten Betrag nach Ablauf einer zinsfreien Frist. Beispielsweise Kostenfalle Bauverzögerung: Geraten Handwerker oder Lieferungen in Verzug, zahlen Sie ab dem Folgemonat nach Ablauf der Frist drauf.





Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.


Als Faustregel gilt:




Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.


Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:


Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)


Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2026
Auszahlung: 01.08.2026
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2026


Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2026 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30


Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.



Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen





* Lange Frist vereinbaren: Handeln Sie beim Kreditabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) aus.

* Genaue Zeitplanung: Stimmen Sie den Abrufplan realistisch mit Ihrem Bauunternehmen oder Bauträger ab.

* Eigenkapital zuerst nutzen: Setzen Sie zuerst das eigene Ersparte ein und rufen Sie das Bankdarlehen erst später ab (sofern vertraglich erlaubt). 






Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen




Bereitstellungszinsen lassen sich steuerlich absetzen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:



* Der Kreditnehmer muss die Baufinanzierung für eine Immobilie in Anspruch nehmen, die er nicht selber bewohnt oder bewohnen wird. Die Immobilie muss also nach fertiggestelltem Bauvorhaben vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr nur einen Teil der Immobilie bewohnt oder gewerblich nutzt.

* Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch angefallen sind – sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.






Was tun, wenn man den Baukredit nicht mehr benötigt?




Sollte man tatsächlich einen Teil der Kreditsumme nicht benötigen, solltest man mit seinem Finanzierungsinstitut sprechen. Damit vermeidet man Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Betrag.


Grundsätzlich verlangen Kreditinstitute eine Nichtabnahmegebühr als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn man den Darlehensbetrag vorzeitig zurück zahlt. Allerdings ist es auch in diesem Fall hilfreich, wenn man Sondertilgungen mit dem Finanzierungsinstitut vereinbart hat. Dann kann man die letzten 5 oder 10 Prozent des Darlehens auszahlen lassen und zeitnah als Sondertilgung wieder einzahlen. Mehr als diese 5 oder 10 Prozent sollte man in keinem Fall übrig behalten, denn dann hast man zu vorsichtig kalkuliert.



Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Bei der Steuererklärung sparen und Geld zurück holen
Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?
Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung


Bildnachweis


http://dlvr.it/TV4mhy

Dienstag, 18. August 2026

Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Immobilieneigentümer

Für Privatpersonen stellt sich gerade zum Jahresanfang immer wieder die Frage nach Aufbewahrungsfristen für Belege bzw. Rechnungen: Welche Belege können weggeworfen werden und für welche hat man Aufbewahrungspflichten zu beachten?

Die Aufbewahrungsfristen sind vor allem wichtig wegen der Verjährung. Unter Verjährung versteht man, dass ein Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Im

 

Montag, 17. August 2026

Zinskommentar April 2026 – EZB verlängert die Zinspause und Bauzinsen mit Schwankungsbreite

Nahost-Konflikt, unruhige Kapitalmärkte, steigende Inflation und große Ungewissheit – die Voraussetzungen für den Zinsentscheid der Europäischen Zentralbank (EZB) waren schwierig. Der EZB-Rat hat dann wie von den Marktteilnehmern erwartet, keinen Zinsschritt am 30. April 2026 vorgenommen. Die neu verfügbaren Daten standen zwar weitgehend im Einklang mit der bisherigen Einschätzung der Währungshütenden zu den Inflationsaussichten, die…
The post Zinskommentar April 2026 – EZB verlängert die Zinspause und Bauzinsen mit Schwankungsbreite first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TV32m8

Freitag, 14. August 2026

Kontoauszüge – Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

Wenn die Ordner mit den Kontoauszügen immer dicker werden und mal Zeit zum Ausmisten wäre, stellt sich bei den meisten Verbrauchern die Frage, wie lange muss man die Kontoauszüge aufbewahren und wann können sie endlich entsorgt werden. 

Für Privatpersonen gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur in wenigen Fällen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um steuerrechtliche Vorgaben. Jedoch kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge trotzdem einige Zeit aufzubewahren, denn die Auszüge können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Kontoauszüge - Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

 

Donnerstag, 13. August 2026

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?



Eine Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen. Welche Leistung beinhaltet eine Hausratversicherung? Grundlegend…
The post Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung? first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TTzpCD

Mittwoch, 12. August 2026

Der globale Wettlauf um strategische Rohstoffe

Die weltweite Nachfrage nach strategischen Rohstoffen steigt rasant. Materialien wie Lithium, Kupfer, Kobalt oder Seltene Erden sind längst nicht mehr auf einzelne Industrien beschränkt, sondern bilden das Fundament zahlreicher Zukunftstechnologien. Ohne sie wären Elektroautos, Batterien, erneuerbare Energieanlagen oder moderne Kommunikations- und Rechenzentren kaum denkbar. Selbst Bereiche wie Medizintechnik oder Verteidigung hängen stark von diesen Rohstoffen ab.

Der globale Wettlauf um strategische Rohstoffe



Dienstag, 11. August 2026

Anlagekommentar März 2026 – Ölpreis-Schock und KI-Umbruch sind die zwei Kräfte die aktuell die Finazmärkte prägen

Die derzeitige Eskalationen im Nahen Osten und die daraus resultierende Unsicherheit an den Börsen führen uns deutlich vor Augen, wie eng Geopolitik und Kapitalmärkte miteinander verknüpft sind. In einer solchen Lage ist vor allem eines gefragt: Besonnenheit. Während der Ölpreis neue Mehrjahreshöchststände erreicht, muss man einen kühlen Kopf bewahren, den es braucht, um zwischen kurzfristigem…
The post Anlagekommentar März 2026 – Ölpreis-Schock und KI-Umbruch sind die zwei Kräfte die aktuell die Finazmärkte prägen first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TTyQQ9

Montag, 10. August 2026

Freitag, 7. August 2026

Autoversicherung vergleichen – Die richtige Kfz-Versicherung finden und bares Geld sparen

Jetzt vergleichen und sparen! Nutzen Sie den Vergleichsrechner und führen einen Autoversicherungsvergleich durch. In wenigen Minuten ist ein für Sie passendes Angebot gefunden. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Der Vergleich von über 300 Kfz-Versicherungstarifen ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Es genügen wenige Eckdaten zu den Versicherungswünschen und schon erhält man mit dem Online Kfz-Versicherungsvergleich eine Liste mit zahlreichen maßgeschneiderten Angeboten.

Autoversicherung vergleichen - Die richtige Kfz-Versicherung

 

Bei der Steuererklärung sparen und Geld zurück holen

Bis zum 31. Juli eines jeden Jahres muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 1.240 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist.


Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.


Besondere Regelungen für Selbständige und Belege




Selbstständige sind grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewinn zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt. Allerdings fordert das Finanzamt die elektronische Erklärung meist unabhängig von der Höhe an, sobald eine selbstständige Tätigkeit angemeldet wurde. Dazu gehören die Einkommensteuererklärung (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder EÜR), oft die Umsatzsteuererklärung sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung.





Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.


Kapitalanleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der Depots in der Steuererklärung entbunden. Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden, wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer abgeführt hat.


Die Steuererklärung richtig ausfüllen




Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.


Wer die Steuererklärung gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.  Die reguläre Abgabefrist für die Steuerklärung verlängert sich deutlich auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Der Bundesfinanzminister dürfte sich darüber auch freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich wieder herausrücken muss.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen
Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden
Steuerklassen – Frisch Verheiratete sollten die richtige Auswahl treffen


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTvN4p

Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen

Mittlerweile leben in der Republik über 4,4 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen.


Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.


Absichern ist sehr empfehlenswert




Deshalb wird jenen nicht verheirateten Personen immer eine Absicherung empfohlen, die durch einen Vertrag geregelt ist. Im Falle einer Trennung ist eine gemeinsam gekaufte Immobilie in 99 Prozent der Fälle eine große Streitigkeit. Jener Partner, der die Immobilie verlässt wird im Normalfall nicht mehr bereit sein, die Ausgaben dafür zu tragen. Das Gesetz verlangt jedoch von beiden Miteigentümern die Lasten zu tragen. Dies ist unabhängig von einer Trennung.





Wenn der Erwerb zusätzlich von einem Darlehen finanziert wird, so sieht es schlecht für beide Partner aus, denn in diesem Fallen muss die gesamte Kreditsumme getilgt werden. Auch ein Auszug ändert an diesem Falle nichts. Bei Uneinigkeiten kommt es anschließend nicht selten zu einer Zwangsversteigerung. Dies ist der letzte Ausweg und meist wird ein hoher Wertverlust damit erzielt und beide Ex-Partner verlieren an finanziellen Mitteln.


Risiken minimieren – Bei Lebensgemeinschaft Vertrag aufsetzen




Ein hohes Risiko besteht immer dann, wenn nur ein Partner die Renovierung oder den Hausbau finanziert. Rein rechtlich gehört das Gebäude jedoch dem, der der Grundstückseigentümer ist. Eine sehr verzwickte Situation für die streitenden Paare. Während diesem Zeitpunkt will meist auch keiner mehr zurückstecken. Hier kann ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag eine hohe Sicherheit für beide in der Lebensgemeinschaft schaffen. In derartigen Verträgen können die verschiedensten Punkte eingearbeitet werden.


Hauptsächlich wird jedoch eingegliedert, wer im Falle einer Trennung die Immobilie weiterhin bewohnen darf und welche Schulden wer und wie übernimmt. Diese Verträge geben eine sehr hohe Sicherheit und sind nahezu undenkbar geworden. Auch Punkte wie Veräußerungserlöse der Immobilie können genau geregelt werden, sodass an einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten für dieses Objekt außen vor bleiben. Die notarielle Beurkundung ist jedoch maßgebend, ansonsten würde der Vertrag keine Bedeutung haben.


Auch bei Todesfällen vorsorgen




Viele Personen in einer Lebensgemeinschaft übersehen den Punkt des Ablebens. Schließen Sie daher einen notariellen Erbvertrag, sodass sie wenigstens ein Bleiberecht in Ihrer eigenen Immobilie erwirken können. Je sicherer Ihre Vorsichtsmaßnahmen desto besser Ihre Zukunft.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen
Ölpreis, Inflation, Zinsen – wie hängt das eigentlich zusammen?
Obliegenheits­verletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTvMxv

Mittwoch, 5. August 2026

Dienstag, 4. August 2026

Den Wunsch vom eigenen Heim ohne einen Trauschein erfüllen

Mittlerweile leben in der Republik über 2 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen.

Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.

Den Wunsch vom eigenen Heim ohne einen Trauschein erfüllen

 

Montag, 3. August 2026

Bei der Steuererklärung sparen und Geld zurück holen

Bis zum 31. Juli eines jeden Jahres muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 1.240 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist.


Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.


Besondere Regelungen für Selbständige und Belege




Selbstständige sind grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewinn zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt. Allerdings fordert das Finanzamt die elektronische Erklärung meist unabhängig von der Höhe an, sobald eine selbstständige Tätigkeit angemeldet wurde. Dazu gehören die Einkommensteuererklärung (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder EÜR), oft die Umsatzsteuererklärung sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung.





Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.


Kapitalanleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der Depots in der Steuererklärung entbunden. Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden, wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer abgeführt hat.


Die Steuererklärung richtig ausfüllen




Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.


Wer die Steuererklärung gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.  Die reguläre Abgabefrist für die Steuerklärung verlängert sich deutlich auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Der Bundesfinanzminister dürfte sich darüber auch freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich wieder herausrücken muss.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen
Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden
Steuerklassen – Frisch Verheiratete sollten die richtige Auswahl treffen


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTqvLR

Freitag, 31. Juli 2026

inomaxx newsticker Juli 2026

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html


#newsletter

 

Donnerstag, 30. Juli 2026

Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage die Bonität erhalten

Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich zuerst einer Bonitätsprüfung unterziehen. Aber was ist, wenn man sich lediglich über die Konditionen einer Kreditaufnahme informieren möchte? In diesem Fall eine Kreditanfrage zu starten, kann schnell zum Verhängnis werden. Denn bei jeder Kreditanfrage werden die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert, außerdem wird bei der Schufa eine Anfrage nach der Kreditwürdigkeit gestellt. 

Leider kann eine solche Anfrage zur Folge haben, dass sich die Bonität des Antragstellers verschlechtert und ihm ein Kredit verweigert wird. Derart negativen Weichenstellungen kann man jedoch direkt entgegenwirken, indem man eine schufaneutrale Kreditanfrage stellt.

Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage


 

Dienstag, 28. Juli 2026

Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Als Besitzer einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage ist es ratsam, die Anlage regelmäßig zu überprüfen. Dies gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin als Empfehlung an die Photovoltaikanlagenbesitzer heraus. Denn wenn möglichst viel aus den Sonnenstrahlen heraus geholt werden soll, muss die Anlage einwandfrei funktionieren. Liegt die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren, sollte man auch einen…
The post Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TTl5j1

Montag, 27. Juli 2026

Der Durchschnittskosteneffekt und wie dieser beim Sparen hilft

An den Börsen geht es ständig auf und ab. Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist nahezu unmöglich. Abhilfe schafft hier der Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt, abgekürzt CAE).

Anstatt bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt. In Zeiten hoher Unsicherheiten stellen sich Anleger immer wieder die Frage, ob der aktuelle Zeitpunkt sinnvoll für ein Neuinvestment ist oder ob es besser ist, zu warten. Die Frage eindeutig zu beantworten ist nahezu unmöglich.

Der Durchschnittskosteneffekt und wie dieser beim Sparen hil


 

Freitag, 24. Juli 2026

Bestehende Grundschuld ist für ein neues Darlehen nutzbar

Für Darlehen sind die Zinsen weiterhin günstig. Dies können Immobilienbesitzer nutzen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Bestehende Grundschuld ist für einneues Darlehen nutzbar


 

Donnerstag, 23. Juli 2026

Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen

Mittlerweile leben in der Republik über 4,4 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen.


Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.


Absichern ist sehr empfehlenswert




Deshalb wird jenen nicht verheirateten Personen immer eine Absicherung empfohlen, die durch einen Vertrag geregelt ist. Im Falle einer Trennung ist eine gemeinsam gekaufte Immobilie in 99 Prozent der Fälle eine große Streitigkeit. Jener Partner, der die Immobilie verlässt wird im Normalfall nicht mehr bereit sein, die Ausgaben dafür zu tragen. Das Gesetz verlangt jedoch von beiden Miteigentümern die Lasten zu tragen. Dies ist unabhängig von einer Trennung.





Wenn der Erwerb zusätzlich von einem Darlehen finanziert wird, so sieht es schlecht für beide Partner aus, denn in diesem Fallen muss die gesamte Kreditsumme getilgt werden. Auch ein Auszug ändert an diesem Falle nichts. Bei Uneinigkeiten kommt es anschließend nicht selten zu einer Zwangsversteigerung. Dies ist der letzte Ausweg und meist wird ein hoher Wertverlust damit erzielt und beide Ex-Partner verlieren an finanziellen Mitteln.


Risiken minimieren – Bei Lebensgemeinschaft Vertrag aufsetzen




Ein hohes Risiko besteht immer dann, wenn nur ein Partner die Renovierung oder den Hausbau finanziert. Rein rechtlich gehört das Gebäude jedoch dem, der der Grundstückseigentümer ist. Eine sehr verzwickte Situation für die streitenden Paare. Während diesem Zeitpunkt will meist auch keiner mehr zurückstecken. Hier kann ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag eine hohe Sicherheit für beide in der Lebensgemeinschaft schaffen. In derartigen Verträgen können die verschiedensten Punkte eingearbeitet werden.


Hauptsächlich wird jedoch eingegliedert, wer im Falle einer Trennung die Immobilie weiterhin bewohnen darf und welche Schulden wer und wie übernimmt. Diese Verträge geben eine sehr hohe Sicherheit und sind nahezu undenkbar geworden. Auch Punkte wie Veräußerungserlöse der Immobilie können genau geregelt werden, sodass an einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten für dieses Objekt außen vor bleiben. Die notarielle Beurkundung ist jedoch maßgebend, ansonsten würde der Vertrag keine Bedeutung haben.


Auch bei Todesfällen vorsorgen




Viele Personen in einer Lebensgemeinschaft übersehen den Punkt des Ablebens. Schließen Sie daher einen notariellen Erbvertrag, sodass sie wenigstens ein Bleiberecht in Ihrer eigenen Immobilie erwirken können. Je sicherer Ihre Vorsichtsmaßnahmen desto besser Ihre Zukunft.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen
Ölpreis, Inflation, Zinsen – wie hängt das eigentlich zusammen?
Obliegenheits­verletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTgR4b

Mittwoch, 22. Juli 2026

Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen

Möchten Sie bald Eigentümer einer Immobilie sein ist es ratsam, bereits im Zuge der Finanzierung einen langen Rattenschwanz an Folgekosten einzukalkulieren. Nicht jede Immobilie kann gleich nach dem Kauf bezogen, sondern muss im Vorfeld vom Eigentümer durch eine Sanierung oder umfassende Renovierung bewohnbar gemacht werden. Experten wie Stefan Walter, seines Zeichens Jurist der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Deutschland warnt davor, die Folgekosten zu unterschätzen und viel zu leichtfertig und unüberlegt zum Eigentümer einer Immobilie zu werden.


Fehlerhafte Kalkulation führt in die Schuldenfalle




Auch wenn das Eigenheim als sichere Investition für die Zukunft gilt und mietfreies Wohnen für den Eigentümer und seine Familie ermöglicht, steht mietfrei nicht für kostenlos. Steuern, Gebühren und Betriebskosten, aber auch Rücklagen zur Instandhaltung der Immobilie sollten vom potenziellen Eigentümer schon vor dem Kauf kalkuliert werden. Auch ist die Frage nach der Finanzierung, sollte sich am bisherigen Einkommen oder der Situation des Eigentümers etwas ändern, nicht von der Hand zu weisen und im Vorfeld zu bedenken.


Walter verweist auf die Vorsicht und erwähnt, dass sich Grundkosten und Nebenkosten nicht aufheben und außer Acht gelassen werden können. Auch wenn der Eigentümer der Immobilie mietfrei wohnen kann, muss er neben der Tilgung der Finanzierung bedenken, dass monatlich laufende Kosten zu zahlen und oftmals nicht günstiger sind, als die bisher vom Einkommen gezahlte Miete.





Heizkosten und Abwasser Gebühren in allen Städten unterschiedlich




Steigende Strompreise, sowie hohe Kosten für Heizung und Abwasser müssen vom Eigentümer einer Immobilie ebenfalls bezahlt werden. Auch die Müllentsorgung liegt in der Hand der Eigentümer und ist kein Bestandteil eines Vertrages, wie es bei der Mietwohnung in der Regel der Fall ist. Als Eigentümer müssen Sie auch über adäquate Versicherungen für Ihr Eigenheim nachdenken und die Kosten hierfür ebenfalls in die Kalkulation einfließen lassen.


Nach Tilgung der Finanzierungsraten, den monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim und dem Geld, welches Sie auch als Eigentümer einer Immobilie für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen, muss immer noch eine Rücklage zu bilden und so ein Polster für Instandhaltungsarbeiten am Haus zu schaffen sein. Eigentümer sind für alle Kosten allein selbst verantwortlich.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Von Tagesgeld bis Fonds - Welche Anlageform ist lohnenswert
Geldanlagen im 2. Quartal 2026 – Krisen hin oder her, Aktien reüssieren, Öl, Gold, Silber und Bitcoin schwach
Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTg54d

Fördermittel für Neubau und Umbau bei Immobilien

Wer eine Immobilie kauft oder baut, steckt meist viel Geld in das Vorhaben. Die derzeitigen politischen Entscheidungsträger planen deshalb in Gegenden mit knappem Wohnraum Familien finanziell zu unterstützen. Für Neubau-und Umbaumaßnahmen bei Immobilien gibt es aber auch schon jetzt unterschiedliche Förderprogramme, die man als Bauherr nutzen kann.

Fördermittel für Neubau und Umbau bei Immobilien


 

Dienstag, 21. Juli 2026

Ölpreis, Inflation, Zinsen – wie hängt das eigentlich zusammen?

An den Kapitalmärkten zeigt sich derzeit eindrücklich, wie eng globale Entwicklungen miteinander verzahnt sind: Ein steigender Ölpreis treibt die Produktions- und Transportkosten an, was wiederum die Inflation befeuert und die Europäische Zentralbank dazu veranlasst, mit Leitzinserhöhungen – die auf ein stabiles Ziel von 2 Prozent zusteuern – gegenzusteuern. Für den Anleger bedeutet dieses dynamische Wechselspiel…
The post Ölpreis, Inflation, Zinsen – wie hängt das eigentlich zusammen? first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TTddql

Montag, 20. Juli 2026

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung

Im Jahr 2014 haben nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) rund 15 Prozent der deutschen Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung (PHV) verzichtet. Ein Leichtsinn, der schnell zum finanziellen Aus führen kann. Denn im Falle der Fälle haftet der Verursacher lebenslang in unbegrenzter Höhe. 

Und ein Schadensfall tritt manchmal schneller ein, als gedacht – aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder nach einer kleinen Unachtsamkeit. Vom Kleinkind- bis ins Rentenalter bietet eine Haftpflichtversicherung weltweiten Rundumschutz. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt: „Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“.

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung


 

Sonntag, 19. Juli 2026

Zinskommentar März 2026 – Iran-Krieg sorgt für Schwankungen bei den Bauzinsen

Es ist ungemütlich am Zinsmarkt: Der Krieg im Iran treibt nicht nur die Preise an den Tanksäulen in die Höhe, sondern ebenso die Renditeerwartungen von langfristigen Staatsanleihen. Auch die Baufinanzierungszinsen reagieren dementsprechend auf die Entwicklung, denn diese sind an die Entwicklung der Staatsanleihen gekoppelt. Mit welchen Auswirkungen aufgrund der Situation in Nahost zu rechnen ist…
The post Zinskommentar März 2026 – Iran-Krieg sorgt für Schwankungen bei den Bauzinsen first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TTcNdv

Freitag, 17. Juli 2026

Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen

Möchten Sie bald Eigentümer einer Immobilie sein ist es ratsam, bereits im Zuge der Finanzierung einen langen Rattenschwanz an Folgekosten einzukalkulieren. Nicht jede Immobilie kann gleich nach dem Kauf bezogen, sondern muss im Vorfeld vom Eigentümer durch eine Sanierung oder umfassende Renovierung bewohnbar gemacht werden. Experten wie Stefan Walter, seines Zeichens Jurist der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Deutschland warnt davor, die Folgekosten zu unterschätzen und viel zu leichtfertig und unüberlegt zum Eigentümer einer Immobilie zu werden.


Fehlerhafte Kalkulation führt in die Schuldenfalle




Auch wenn das Eigenheim als sichere Investition für die Zukunft gilt und mietfreies Wohnen für den Eigentümer und seine Familie ermöglicht, steht mietfrei nicht für kostenlos. Steuern, Gebühren und Betriebskosten, aber auch Rücklagen zur Instandhaltung der Immobilie sollten vom potenziellen Eigentümer schon vor dem Kauf kalkuliert werden. Auch ist die Frage nach der Finanzierung, sollte sich am bisherigen Einkommen oder der Situation des Eigentümers etwas ändern, nicht von der Hand zu weisen und im Vorfeld zu bedenken.


Walter verweist auf die Vorsicht und erwähnt, dass sich Grundkosten und Nebenkosten nicht aufheben und außer Acht gelassen werden können. Auch wenn der Eigentümer der Immobilie mietfrei wohnen kann, muss er neben der Tilgung der Finanzierung bedenken, dass monatlich laufende Kosten zu zahlen und oftmals nicht günstiger sind, als die bisher vom Einkommen gezahlte Miete.





Heizkosten und Abwasser Gebühren in allen Städten unterschiedlich




Steigende Strompreise, sowie hohe Kosten für Heizung und Abwasser müssen vom Eigentümer einer Immobilie ebenfalls bezahlt werden. Auch die Müllentsorgung liegt in der Hand der Eigentümer und ist kein Bestandteil eines Vertrages, wie es bei der Mietwohnung in der Regel der Fall ist. Als Eigentümer müssen Sie auch über adäquate Versicherungen für Ihr Eigenheim nachdenken und die Kosten hierfür ebenfalls in die Kalkulation einfließen lassen.


Nach Tilgung der Finanzierungsraten, den monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim und dem Geld, welches Sie auch als Eigentümer einer Immobilie für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen, muss immer noch eine Rücklage zu bilden und so ein Polster für Instandhaltungsarbeiten am Haus zu schaffen sein. Eigentümer sind für alle Kosten allein selbst verantwortlich.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Von Tagesgeld bis Fonds - Welche Anlageform ist lohnenswert
Geldanlagen im 2. Quartal 2026 – Krisen hin oder her, Aktien reüssieren, Öl, Gold, Silber und Bitcoin schwach
Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert


Bildnachweis


http://dlvr.it/TTZkHj

Donnerstag, 16. Juli 2026

Von Tagesgeld bis Fonds - Welche Anlageform ist lohnenswert

Wo ist das Geld sicher und die Rendite gut oder wie kann man am besten sparen, wenn man jeden Monat nur kleine Beträge beiseite legen kann? Man muss jeden Einzelfall prüfen, um zu wissen was sich rechnet und was nicht. Man sollte auf jeden Fall auf eine unabhängige Beratung setzen. Denn für wen sich welche Sparanlage eignet, ist von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, dem Familienstand, der Zeit bis zum Ruhestand und vom Sparziel abhängig. Ein Überblick über die verschiedenen Sparformen:


Anlageform - Tagesgeldkonto




Für kurzfristige Rücklagen bis zu einem Jahr ist das Tagesgeldkonto zu empfehlen. Hier können schnell und flexibel Geldbeträge angelegt werden und ohne Kündigungsfristen täglich wieder abgerufen werden. Bei der Auswahl der Institute sollte man nicht auf den besten Top-Zins einer nicht so bekannten Bank setzen, sondern auf Institute mit deren Namen man etwas anfangen kann und auch im Einlagesicherungsfonds sind. Sinnvoll ist ein Betrag von ca. 3 Nettogehältern. Höhere Beträge sollten in andern Anlageformen investiert werden, da sich die Zinsen beim Tagesgeld derzeit unter der Inflationsrate befinden und man mittelfristig einen Kaufkraftverlust erleidet. Im folgenden Vergleichsrechner  können Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.





Anlageform - Banksparplan




Beim Banksparplan wird monatlich ein fester Betrag angelegt und meistens mit einer vereinbarten Laufzeit. Die Zinsen sind meist so gestaltet, dass sie mit der Dauer des Vertrages ansteigen. Banksparpläne sind für sehr sicherheitsorientierte Anleger und auch für ältere Arbeitnehmer eine gute Option. Ein Riester geförderter Banksparplan kann sich auch mit 55 noch lohnen, denn man hat noch eine Ansparphase von 10 - 12 Jahren vor sich. Aufgrund der Niedrigzinsen muss hier auch der Kaufkraftverlust im Auge behalten werden.


Anlageform - Lebens- und Rentenversicherung




Versicherungen sind keine Sparanlage, sondern sie dienen der Absicherung. Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen. Man sollte Alters- und Risikovorsorge voneinander trennen. Für die Absicherung im Todesfall  wählt man eine Risikolebensversicherung und für die Altersversorgung eine Rentenversicherung. Die Rentenversicherung sollte als Grundversorgung gesehen werden und die Beiträge sollten nicht zu hoch angesetzt werden. Ein paralleler Fondssparplan bringt mehr Flexibilität und kann in finanziell angespannten Situationen dafür genutzt werden, über einen Auszahlplan die Beitragszahlung für die Rentenversicherung aufrecht zu erhalten.


Anlageform - betriebliche Altersvorsorge




Wer in der privaten Wirtschaft beschäftigt ist, sollte über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und man erzielt dadurch einen positiven steuerlichen Effekt. Die Einzahlung erfolgt steuerfrei und erst bei der Auszahlung im Rentenalter erfolgt die Besteuerung der Auszahlung. Im Rentenalter ist der Einkommensteuersatz dann im Regelfall geringer. Es gibt jedoch Bemessungsgrenzen, wie hoch die geförderten Beiträge sein dürfen. Eine Übersicht der aktuellen Beträge finden Sie hier.


Wenn man den Arbeitgeber wechselt, hat man 3 Optionen:



* Übertragung auf den neuen Arbeitgeber

* Übertragung ins private Vermögen

* Beitragsfreistellung






Anlageform - Riesterrente und Rüruprente




Trotz aller Kritik kann die Riesterrente für bestimmte Zielgruppen eine Möglichkeit sein, um fürs Alter vorzusorgen. Riestern lohnt sich vor allem wegen der staatlichen Zulagen, denn ein Single erhält jährlich 154 Euro. Bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro können zudem noch Steuern gespart werden. Die Zulagen erhöhen sich mit jedem Kind um 185 bis 300 Euro. bei Berufsanfängern gibt es zusätzlich noch einen einmaligen Bonus von 200 EUR. Man sollte jedoch auf einen Riester-Banksparen oder Riester-Fondssparplan setzen, da bei einer Riester-Rentenversicherung die Abschlusskosten sehr hoch sind.


Die Rürup-Rente wird gerne von Steuerberatern empfohlen, um Steuern zu sparen. Es handelt sich jedoch nur um eine private Rentenversicherung und es sollten nicht aus steuerlichen Erwägungen zu große Beitragsvolumen in diese Vertragsform fließen, den die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich.


Bei beiden Vertragsformen sollte man sich vor Abschluss eines Vertrages, durch eine unabhängige Beratung die Vor- und Nachteile aufzeigen lassen.


Anlageform - Aktien und Fonds




Wer mittel- und langfristig einen Vermögensaufbau erreichen möchte, sollte über ein Aktiendepot nachdenken. Über einen längeren Zeitraum bieten Aktien die besten Renditechancen. Für eine gesunde Risikostreuung sind Aktienfonds zu empfehlen. Bei größeren Anlagebeträgen sind dann auch einzelne Titel sinnvoll. Zu empfehlen sind Fonds, die ein breites Spektrum internationaler Märkte abdecken. Durch Umschichtungen in andere Fondsklassen, wie Geldmarkt-, Renten- oder Mischfonds, können Gewinne abgesichert werden und turbulente Zeiten an den Börsen überbrückt werden.


Indexfonds (sogenannte ETFs) werden gerne als kostengünstige Anlagen angeboten, die Börsenindizes wie z. B. den DAX abbilden. Diese Fonds sollten jedoch nur von Anlegern genutzt werden, die sich permanent um ihre Anlagen kümmern. Den hier muss für eine gute Rendite häufig umgeschichtet werden. Auch sollte eine ausreichende Marktkenntnis vorhanden sein, um die Anlagen richtig auszuwählen.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Welche Krankenkasse ist für Selbstständige die richtige
Unwetterschäden – Was sollte man tun, bis der Schaden begutachtet wird?
Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/TTZ7ft