Freitag, 3. Juli 2026

Welche Krankenkasse ist für Selbstständige die richtige

In Deutschland gibt es seit dem Neunzehnten Jahrhundert die Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen. Wer über der Bemessungsgrenze verdient, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Selbständige haben diese Möglichkeit der Auswahl ohne eine Einkommensgrenze.


Gesetzliche Krankenkassen für Selbständige




Selbständige, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Dazu müssen allerdings einige gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllt werden. Der selbständige Versicherte muss vor der Beendigung der Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang pflichtversichert gewesen sein, oder die letzten 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Dies gilt jedoch nur für Personen, die eigenständig pflichtversichert waren. Eine Versicherung über den Ehepartner oder die Eltern zählt in diesem Sinne nicht. Ebenso ist zu beachten, dass die Anmeldung für die freiwillige gesetzliche Versicherung bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Pflichtversicherung erfolgt sein muss.





Mindesteinkommen wird zu Grunde gelegt




Selbständige werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mit einem angenommenen monatlichen Einkommen von 2.021,25 Euro eingestuft. Für dieses Einkommen werden die Beiträge berechnet, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter diesem Betrag liegt. Eine Ausnahme stellen hier die Selbständigen, die einen Gründungszuschuss beziehen. Hier wird der Verdienst nur mit 1.347,50 Euro angesetzt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen die einzige Berechnungsgrundlage für den Beitrag.


Wechsel in eine private Krankenversicherung




Möchte man sich als Selbständiger in einer privaten Krankenkasse versichern, so ist dieser Wechsel zu jeder Zeit möglich. Dabei wird die Zeit, die man in der gesetzlichen Versicherung war, auf anfallende Wartezeiten in der privaten Krankenkasse angerechnet. Man sollte dabei beachten, dass sich der Beitrag bei den privaten Krankenversicherungen nach Alter, Gesundheit und Leistungspaket bemisst. So lohnt sich der Wechsel hauptsächlich für junge, gesunde Personen, da sie mit einem niedrigen Beitrag bei guten Leistungen rechnen können.


Bei den Leistungen kann man sich Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung auswählen und je nach Tarif gibt es auch für Zahnersatz hohe Erstattungsbeträge. Auch eine weltweite Abdeckung ist möglich, was besonders für Selbständige interessant ist, die oft im Ausland zu tun haben. Nimmt man die Leistungen nicht in Anspruch, kann man immer wieder mit Beitragsrückerstattung rechnen. Wer Familie hat, muss jedoch bedenken, dass jedes Familienmitglied eigene Beiträge zahlt. Auch gibt es keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten, die über sechs Wochen andauern, oder während der Schwangerschaft.


Ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse will wohl überlegt sein. Beide Krankenkassen bieten Vorteile. Die individuelle Lebenssituation des Versicherten sollte bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt werden. Hat der Selbständige einmal den Wechsel in die private Krankenversicherung unternommen, ist es fast unmöglich, wieder in die GKV zurückzukehren.


 


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Donnerstag, 2. Juli 2026

Beim Autoschmuck zur Fußball-WM einige Regeln beachten

Mit der Fußball-Weltmeisterschaft wird es wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feiern mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Weltmeisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der „Beflaggung“ etwas Vorsicht angebracht.

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Mittwoch, 1. Juli 2026

Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermeiden

Die Erbschaftssteuer ist bei Ehepartnern aufgrund der hohen Freibeträge in den meisten Fällen unwichtig. Nicht nur der allgemeine Freibetrag von 500.000 EUR, sondern auch der Versorgungsfreibetrag über 256.000 EUR ermöglichen es zumeist, die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei zu erhalten.

Anders ist dies allerdings bei Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 20.000 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden zwischen 30 bis 50 Prozent (je nach Nachlasswert) Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren.

Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermei

 

Dienstag, 30. Juni 2026

inomaxx newsticker Juni 2026

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

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Montag, 29. Juni 2026

Asien ist im Aufwind: Warum sich ein Blick nach Osten lohnt

Während der Iran-Krieg, steigende Energiepreise und kräftige Schwankungen an den westlichen Börsen zuletzt die Schlagzeilen bestimmten, entwickelte sich an den Kapitalmärkten beinahe unbemerkt eine interessante Gegenbewegung: Viele asiatische Aktienmärkte zeigten sich erstaunlich robust und konnten sich teilweise deutlich besser entwickeln als die Börsen in Europa und den USA. Für Anleger stellt sich daher die Frage,…
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Donnerstag, 25. Juni 2026

Können Spareinlagen und Wertpapiere verfallen

Die Zeit kennt keine Grenzen bei Spareinlagen und Wertpapieren. Vor allem wenn nach einem Währungswechsel noch nach Jahren alte Sparbücher oder Bargeld plötzlich in Kartons wieder auftauchen. Zwar weigern sich viele Banken das Guthaben noch auszuzahlen, dennoch können sich die Kunden dagegen wehren.


Die Regeln für bewegungslose Konten




Guthaben die der Anleger bei einer Bank hat, verfallen nicht. Auch wenn es sich um vergessene Sparbücher, Tagesgeldkonten oder um ein Depot handelt, die eventuell noch in D-Mark aufgelistet sind. Natürlich versuchen manche Banken sich vor der Auszahlung des Guthabens zu drücken. Doch kennt der Anleger die Regeln kann er dagegen Einspruch erheben. Die Bank kann die Verweigerung der Auszahlung nicht damit begründen, dass sich der Anleger schon lange nicht mehr über seinen Kontostand oder die Anlagen der Wertpapiere gekümmert hat. In der Fachsprache der Banken heißt es demnach, "die Sparkonten sind bewegungslos". Was für den Laien bedeutet, sein Guthaben verfällt nicht, da keine Fristen für Sparkonten eingehalten werden müssen.





Wann behält die Bank recht um die Auszahlung zu verweigern?




Wie bei allen Verträgen braucht es einen Nachweis das Recht zu haben an das Guthaben der Wertpapiere oder der Sparbücher zu kommen. Die Sparbücher dürfen nicht entwertet sein. Die Bank muss demnach prüfen ob nicht schon vorher das gesamte Guthaben ausbezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, behält der Kunde recht. Besitzt die Bank den Nachweis das Sparbuch aufgelöst zu haben, hat der Kunde einen Nachteil daraus. Auch wenn die Papiere der Bank über das Sparbuch nicht auffindbar sind, ist dies kein Grund dem Kunden die Auszahlung zu verweigern. Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen: 19 U 180/10 entschieden.


Wie sieht es aus bei Sparkonten




Auch bei Sparkonten ist ein Nachweis erforderlich. Kontoauszüge und ein Ausweis vom Anleger reichen hier aus um die Existenz des Sparkontos zu beweisen. Hier bleibt jedoch wichtig, dass neue Anschriften der Bank mitgeteilt werden, da die Zustellung der Kontoauszüge per Post erfolgt. Da die Banken verpflichtet sind seine Kunden über Veränderungen zu unterrichten, ist es sehr wichtig postalisch erreichbar zu sein.


Bei Guthaben in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Anspruch mehr




Da dies schon zu weit zurück liegt und die Umstellungsfrist von Reichsmark oder DDR-Mark in D-Mark nicht mehr besteht, sind diese Guthaben leider wirklich wertlos. Falls der Anleger dies dennoch versuchen möchte, kann er sich an die Bundesbank wenden. Etwas ganz anderes ist es bei einem Guthaben in D-Mark. Hier wird der Betrag umgerechnet, bei 1 Euro beträgt der Wert 1,95583 DM.


Die Bank ist pleite-Was nun?




Auch hier gibt es Chancen an das Guthaben heran zu kommen. Wertpapiere können zu einer neuen Bank übertragen werden. Sparkonten oder Sparbücher sind im Einlagensicherungssystem aufgelistet und können gefunden werden. Genauso ist auch bei einer Fusion (Übernahme), wenn eine andere Bank eine andere übernimmt. Hier hat der Anleger ein Recht auf sein Guthaben. Es werden alle Kunden in der Regel über die Übernahme aufgeklärt.


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