Montag, 29. Juni 2026

Asien ist im Aufwind: Warum sich ein Blick nach Osten lohnt

Während der Iran-Krieg, steigende Energiepreise und kräftige Schwankungen an den westlichen Börsen zuletzt die Schlagzeilen bestimmten, entwickelte sich an den Kapitalmärkten beinahe unbemerkt eine interessante Gegenbewegung: Viele asiatische Aktienmärkte zeigten sich erstaunlich robust und konnten sich teilweise deutlich besser entwickeln als die Börsen in Europa und den USA. Für Anleger stellt sich daher die Frage,…
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Donnerstag, 25. Juni 2026

Können Spareinlagen und Wertpapiere verfallen

Die Zeit kennt keine Grenzen bei Spareinlagen und Wertpapieren. Vor allem wenn nach einem Währungswechsel noch nach Jahren alte Sparbücher oder Bargeld plötzlich in Kartons wieder auftauchen. Zwar weigern sich viele Banken das Guthaben noch auszuzahlen, dennoch können sich die Kunden dagegen wehren.


Die Regeln für bewegungslose Konten




Guthaben die der Anleger bei einer Bank hat, verfallen nicht. Auch wenn es sich um vergessene Sparbücher, Tagesgeldkonten oder um ein Depot handelt, die eventuell noch in D-Mark aufgelistet sind. Natürlich versuchen manche Banken sich vor der Auszahlung des Guthabens zu drücken. Doch kennt der Anleger die Regeln kann er dagegen Einspruch erheben. Die Bank kann die Verweigerung der Auszahlung nicht damit begründen, dass sich der Anleger schon lange nicht mehr über seinen Kontostand oder die Anlagen der Wertpapiere gekümmert hat. In der Fachsprache der Banken heißt es demnach, "die Sparkonten sind bewegungslos". Was für den Laien bedeutet, sein Guthaben verfällt nicht, da keine Fristen für Sparkonten eingehalten werden müssen.





Wann behält die Bank recht um die Auszahlung zu verweigern?




Wie bei allen Verträgen braucht es einen Nachweis das Recht zu haben an das Guthaben der Wertpapiere oder der Sparbücher zu kommen. Die Sparbücher dürfen nicht entwertet sein. Die Bank muss demnach prüfen ob nicht schon vorher das gesamte Guthaben ausbezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, behält der Kunde recht. Besitzt die Bank den Nachweis das Sparbuch aufgelöst zu haben, hat der Kunde einen Nachteil daraus. Auch wenn die Papiere der Bank über das Sparbuch nicht auffindbar sind, ist dies kein Grund dem Kunden die Auszahlung zu verweigern. Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen: 19 U 180/10 entschieden.


Wie sieht es aus bei Sparkonten




Auch bei Sparkonten ist ein Nachweis erforderlich. Kontoauszüge und ein Ausweis vom Anleger reichen hier aus um die Existenz des Sparkontos zu beweisen. Hier bleibt jedoch wichtig, dass neue Anschriften der Bank mitgeteilt werden, da die Zustellung der Kontoauszüge per Post erfolgt. Da die Banken verpflichtet sind seine Kunden über Veränderungen zu unterrichten, ist es sehr wichtig postalisch erreichbar zu sein.


Bei Guthaben in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Anspruch mehr




Da dies schon zu weit zurück liegt und die Umstellungsfrist von Reichsmark oder DDR-Mark in D-Mark nicht mehr besteht, sind diese Guthaben leider wirklich wertlos. Falls der Anleger dies dennoch versuchen möchte, kann er sich an die Bundesbank wenden. Etwas ganz anderes ist es bei einem Guthaben in D-Mark. Hier wird der Betrag umgerechnet, bei 1 Euro beträgt der Wert 1,95583 DM.


Die Bank ist pleite-Was nun?




Auch hier gibt es Chancen an das Guthaben heran zu kommen. Wertpapiere können zu einer neuen Bank übertragen werden. Sparkonten oder Sparbücher sind im Einlagensicherungssystem aufgelistet und können gefunden werden. Genauso ist auch bei einer Fusion (Übernahme), wenn eine andere Bank eine andere übernimmt. Hier hat der Anleger ein Recht auf sein Guthaben. Es werden alle Kunden in der Regel über die Übernahme aufgeklärt.


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Mittwoch, 24. Juni 2026

Ankauf oder Ausstieg – Welche Rolle spielt der Kaufzeitpunkt für den Anleger

Günstig kaufen und mit ansprechender Rendite verkaufen ist der Aspekt für einen erfolgreichen Aktienhandel. Doch wie erkennen Sie den richtigen Zeitpunkt für den Kauf und wissen, wann Sie aussteigen sollten? Da die Differenz zwischen Hoch und Tief mitunter enorm ist, spielt der Kaufzeitpunkt bei Aktien und Rohstoffen, aber auch bei verschiedenen Renditepapieren eine übergeordnete Rolle. Bei allen Anlageformen mit schwankenden Kursen ist es notwendig, vor der Kaufentscheidung den Markt zu beobachten und sich einen Überblick zu beschaffen.

Da die Zinsen auf risikolose Anlagen so niedrig sind, investieren immer mehr Sparer direkt in die Börse und versprechen sich eine hohe Rendite. Im ersten Halbjahr 2013 entschieden sich 7,5 Prozent der Bundesbürger für Aktien als Direktanlage und 6,5 Prozent für Fonds. Durch den derzeit konstanten Anstieg ist es ratsam, mit einer Entscheidung nicht länger zu warten und so die Chance auf ansprechende Rendite nicht zu verpassen.

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Dienstag, 23. Juni 2026

Beim Autoschmuck zur Fußball-WM einige Regeln beachten

Mit der Fußball-Weltmeisterschaft wird es wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feiern mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Weltmeisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der „Beflaggung“ etwas…
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Montag, 22. Juni 2026

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2026

Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert.

Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.

Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung für 20

 

Samstag, 20. Juni 2026

Wohngebäudeversicherung: Beim Immobilienkauf kann ein alter Vertrag zur Kostenfalle werden

Beim Immobilienkauf wird häufig in der Eile die bestehende Wohngebäudeversicherung vom Verkäufer übernommen. Doch dies sollte nie unbedacht und ohne einen vorherigen Vergleich erfolgen, da sonst böse Überraschungen und hohe Kosten drohen. Niemals sollte ein Hausbesitzer daran glauben, dass ihm das Schicksal nicht übel mitspielt. Ein Wohnungsbrand, ein Defekt in der Gasleitung, aber auch äußere Einflüsse können zur vollständigen Zerstörung der Immobilie führen. Ist dann kein adäquater Versicherungsschutz gegeben, können Hauseigentümer unverschuldet in eine Schuldenfalle geraten und alles verlieren.


Nicht an der Wohngebäudeversicherung sparen




Immobilien als Investition in Sachwerte stehen seit der Finanzkrise hoch im Kurs. Doch wird dabei häufig vergessen, die günstig erworbene Immobilie ansprechend abzusichern und mit einer Wohngebäudeversicherung umfassend zu schützen. Dies gilt natürlich nicht nur beim Hauskauf, sondern sollte auch bei einer Eigentumswohnung nicht vernachlässigt werden. Eine umfassende und vor finanziellen Verlusten schützende Wohngebäudeversicherung sollte vorhanden sein. Bei einer Eigentumswohnung ist in der Regel die Gemeinschaft der Eigentümer versichert.





Sollte der Umstand oder die Höhe der Versicherung unklar oder nicht ausreichend sein, kann in einer Eigentümerversammlung die Thematik Wohngebäudeversicherung angesprochen und sich über adäquate Angebote unterhalten werden. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen überzeugt mit fairen Konditionen, da die Gesamtkosten unter den Eigentümern geteilt werden. Bereits beim Kauf sollten Interessenten den Versicherungsschutz prüfen und sich die Police zur Wohngebäudeversicherung vorlegen lassen.


Innerhalb von 4 Wochen wechseln




Der Wechsel in eine neue Versicherung sollte nicht auf die lange Bahn geschoben werden. Nach dem Immobilien- oder Eigentumswohnungskauf hat der Käufer nur 4 Wochen Zeit, die Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen und in ein besseres Angebot zu wechseln. Ein umfassender Schutz ist bei einigen Gesellschaften bereits für 150 Euro im Jahr zu erhalten und schließt die Elementarversicherung ein. Rund 30 Prozent aller Eigentümer zahlen die Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung zusätzlich. In einer neuen Police ist diese bereits enthalten und führt somit nicht zu zusätzlichen Kosten.


Keine Verträge von vor der Jahrtausendwende übernehmen




Besonders unsicher und im Schadensfall teuer sind Policen zur Wohngebäudeversicherung, die schon vor der Jahrtausendwende bestanden haben. Die alten Policen sehen in vielen Fällen eine Absicherung von nicht über 60 Prozent vor, was für den Eigentümer im Versicherungsfall immer zum Nachteil ist und den finanziellen Ruin bedeuten kann. Angebote vergleichen und rechtzeitig wechseln hilft Sparen und sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz. Die gewählte Wohngebäudeversicherung sollte zu 100 Prozent dem Wert der Immobilie entsprechen und alle wichtigen Aspekte zur optimalen Absicherung im Schadensfall enthalten.


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