Mittwoch, 19. August 2026

Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten

Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.


Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen




Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an.


Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr von Banken für noch nicht abgerufene Teile eines Kredits. Sie fallen meist bei einer Baufinanzierung an, wenn Geld schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat (ca. 3 Prozent im Jahr) auf den bereitgehaltenen, aber ungenutzten Betrag nach Ablauf einer zinsfreien Frist. Beispielsweise Kostenfalle Bauverzögerung: Geraten Handwerker oder Lieferungen in Verzug, zahlen Sie ab dem Folgemonat nach Ablauf der Frist drauf.





Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.


Als Faustregel gilt:




Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.


Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:


Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)


Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2026
Auszahlung: 01.08.2026
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2026


Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2026 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30


Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.



Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen





* Lange Frist vereinbaren: Handeln Sie beim Kreditabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) aus.

* Genaue Zeitplanung: Stimmen Sie den Abrufplan realistisch mit Ihrem Bauunternehmen oder Bauträger ab.

* Eigenkapital zuerst nutzen: Setzen Sie zuerst das eigene Ersparte ein und rufen Sie das Bankdarlehen erst später ab (sofern vertraglich erlaubt). 






Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen




Bereitstellungszinsen lassen sich steuerlich absetzen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:



* Der Kreditnehmer muss die Baufinanzierung für eine Immobilie in Anspruch nehmen, die er nicht selber bewohnt oder bewohnen wird. Die Immobilie muss also nach fertiggestelltem Bauvorhaben vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr nur einen Teil der Immobilie bewohnt oder gewerblich nutzt.

* Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch angefallen sind – sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.






Was tun, wenn man den Baukredit nicht mehr benötigt?




Sollte man tatsächlich einen Teil der Kreditsumme nicht benötigen, solltest man mit seinem Finanzierungsinstitut sprechen. Damit vermeidet man Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Betrag.


Grundsätzlich verlangen Kreditinstitute eine Nichtabnahmegebühr als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn man den Darlehensbetrag vorzeitig zurück zahlt. Allerdings ist es auch in diesem Fall hilfreich, wenn man Sondertilgungen mit dem Finanzierungsinstitut vereinbart hat. Dann kann man die letzten 5 oder 10 Prozent des Darlehens auszahlen lassen und zeitnah als Sondertilgung wieder einzahlen. Mehr als diese 5 oder 10 Prozent sollte man in keinem Fall übrig behalten, denn dann hast man zu vorsichtig kalkuliert.



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Dienstag, 18. August 2026

Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Immobilieneigentümer

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Die Aufbewahrungsfristen sind vor allem wichtig wegen der Verjährung. Unter Verjährung versteht man, dass ein Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

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Montag, 17. August 2026

Zinskommentar April 2026 – EZB verlängert die Zinspause und Bauzinsen mit Schwankungsbreite

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Kontoauszüge – Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

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Für Privatpersonen gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur in wenigen Fällen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um steuerrechtliche Vorgaben. Jedoch kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge trotzdem einige Zeit aufzubewahren, denn die Auszüge können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

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Donnerstag, 13. August 2026

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?



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Mittwoch, 12. August 2026

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Dienstag, 11. August 2026

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