Montag, 18. Mai 2026

Wenn unverheiratete Paare eine Immobilie kaufen wollen

Was schon bei rechtlich verheirateten Paaren zum Problem wird, ist in einer "wilden Ehe" nicht einfacher zu lösen. Der Bundesgerichtshof sieht auch bei einem in der "wilden Ehe" angeschafften Vermögenswert wie einer Immobilie ein rechtlich schutzwürdiges Ausgleichsbedürfnis im Falle einer Trennung. Unverheiratet zusammen lebende Paare sind auch jenseits der 40er nicht selten zu treffen und machen rund 3,3 Millionen Partnerschaften ohne Trauschein aus. Bei Trennung oder im Todesfall eines Partners hat in einer Ehe das Gesetz für den Ausgleich vorgesorgt. In einer "wilden Ehe" müssen die Partner eigene Absprachen treffen und sich für den nicht vorhergesehenen Fall absichern.


Wichtige Fragen sind vor allem:





* Wer wohnt nach der Trennung weiter im Haus und wer muss die Hypothek zahlen?

* Wie werden Gewinn oder Verlust beim Verkauf der Immobilie geteilt?

* Wer hat das Recht auf Möbel und feste Einbauten?









Ansprüche nur mit Nachweis




Fehlen klare Regeln hat der BGH zwar mit zwei Urteilen eine Basis geschaffen, kann aber nicht zu Gunsten des Partners entscheiden, der vielleicht mehr in die Immobilie investiert hat. Der Schutz unverheirateter Paare ist mit der Gesetzgebung besser geworden, kann aber eine zu Lebzeiten beziehungsweise innerhalb der Beziehung getroffene Absprache nicht ersetzen. Wer einen Anspruch gerichtlich geltend machen möchte, muss diesen nachweisen und ihn anhand von alten Rechnungen belegen können. Anderenfalls kann das Gericht keine bevorzugte Entscheidung für den Antragsteller aussprechen, auch wenn sich dieser im Recht fühlt und mit dem Verlust des Hauses einen tiefen finanziellen Einschnitt in Kauf nehmen müsse.


An einen Partnerschaftsvertrag denken




Neben dem Grundbucheintrag sollte ein Partnerschaftsvertrag mit Hilfe eines Notars ausgearbeitet werden. Im Grundbuch können beide Partner zu gleichen, aber auch zu unterschiedlichen Teilen stehen. Der Eintrag zeigt aber ausschließlich den Besitz am Grundstück und an der Immobilie, nicht aber an den im Haus angeschafften Gegenständen auf. Für diese ist ein Partnerschaftsvertrag die sicherste Lösung, da sich im Vertrag eine korrekte Teilung aller angeschafften Gegenstände aufzeigen lässt.


Ohne ein Testament kann es zu Überraschungen kommen




Auch im Todesfall eines Partners ist ein Partnerschaftsvertrag von hoher Wichtigkeit. Laut der gesetzlichen Erbfolge hat der nicht verheiratete Partner kein Anrecht auf die Immobilie und muss den Ansprüchen von Kindern, Eltern oder Enkeln Vorrang gewähren. Mit einer klaren Regelung die zu Lebzeiten getroffen wird kann das Problem umgangen und das Erbrecht neu definiert werden. Am besten schreiben beide Partner ein Testament, in dem sie den Lebenspartner mit seinem Anteil an der Immobilie bedenken und so einem großen Erbschaftsstreit oder einer Erbengemeinschaft mit leiblichen Verwandten des Verstorbenen direkt aus dem Weg gehen.


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Bei der Anschlussfinanzierung mit Angebotsvergleichen bares Geld sparen

Immobilienbesitzer kennen das Problem: Der Kredit läuft aus und von der Bank kommt ein Brief, in dem eine Anschlussfinanzierung geboten wird. Oft aus Bequemlichkeit, häufig aber aus Unwissenheit wird die Anschlussfinanzierung angenommen und nicht verglichen, ob ein Angebot mit günstigerer Zinsfestschreibung auf dem Markt überzeugt und sich besser und effizienter für eine Anschlussfinanzierung eignen würde.


Eine günstige Zinsfestschreibung spart viel Geld




Banken verschweigen gerne, dass der Kreditnehmer bei einer anderen Bank hohe Kosten sparen und durch eine Umschuldung eine viel attraktivere Zinsfestschreibung nutzen könnte. Mit einer Abtretung der Restschuld hat der Kreditnehmer einen maximalen Kostenaufwand von 0,3 Prozent. Diese niedrige Gebühr steht oft in keinem relevanten Vergleich zur Zinsfestschreibung, die beim anderen Kreditgeber weitaus attraktiver als bei der Hausbank ist. Es lohnt daher nicht, das erhaltene Angebot kompromisslos anzunehmen und eine hohe Anschlussfinanzierung zu wählen, ohne sich über eine Ersparnis bei einer Umschuldung mit günstiger Zinsfestschreibung zu informieren.





Hier macht Vergleich reich




Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte aller Baufinanzierenden eine Menge Geld verschenken und aus oben genannten Gründen auf eine günstige Zinsfestschreibung durch den Bankenwechsel verzichten. Nach der Laufzeit der Zinsfestschreibung bei der kreditgebenden Bank ist es ratsam, sich über günstige Anschlussfinanzierung zu informieren. Selbst bei einer Differenz von 0,1 - 0,2 Prozent kann ein Wechsel lohnen und eine Ersparnis zu ermöglichen. Bei einem Kredit von 150.000 Euro kann die Ersparnis bei einer Laufzeit von 10 Jahren rund 3.000 Euro, bei einer Laufzeit von 15 Jahren sogar 4.000 Euro betragen.


Warum sich der Vergleich lohnt:






* Hohes Einsparpotenzial: Schon wenige Zehntel Prozentpunkte Unterschied beim Zinssatz führen über die Laufzeit zu einer Ersparnis von mehreren Tausend Euro. Laut Berechnungen können durch einen Bankwechsel über 6.000 Euro Zinskosten eingespart werden.

* Neubewertung der Immobilie: Eine neue Bank bewertet die Immobilie neu. Da Immobilien in den vergangenen Jahren oft im Wert gestiegen sind, kann dies zu einem besseren Beleihungsauslauf und somit zu einem günstigeren Zins führen.

* Marktvergleich nutzen: Ein Vergleich verschiedener Banken zeigt, dass die Hausbank selten das günstigste Angebot macht.











Tipps zum Sparen:







* Rechtzeitig aktiv werden: Etwa 1 Jahr bis 6 Monate vor Ende der Zinsbindung sollten Angebote eingeholt werden.

* Forward-Darlehen nutzen: Wenn die Zinsen niedrig sind, können Sie sich diese bis zu 5,5 Jahre im Voraus für die Zukunft sichern.

* Anschlussfinanzierungsrechner: Nutzen Sie Online-Rechner, um schnell und unverbindlich Konditionen zu vergleichen

* Flexibilität prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Zins, sondern auch auf kostenlose Sondertilgungen.







Jetzt günstige Angebote unterbreiten lassen




Wenn Sie mit Ihrer Bank verhandeln und eine Umschuldung zu einer anderen Bank nicht beanspruchen möchten, sollten Sie ein Angebot unterbreiten und eine adäquate Zinsfestschreibung vorschlagen. In einigen Fällen wird die Bank Ihr Angebot beherzigen und Sie als Kunden mit einer günstigen Zinsfestschreibung bei einer geplanten Anschlussfinanzierung zum Baukredit behalten. Mit meinem Zins-Check können Sie sich einen kostenfreien Marktüberblick verschaffen, welcher Zinssatz in Ihrem persönlichen Fall aktuell möglich wäre.


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Autoversicherung vergleichen – Die richtige Kfz-Versicherung finden und bares Geld sparen

Jetzt vergleichen und sparen! Nutzen Sie den Vergleichsrechner und führen einen Autoversicherungsvergleich durch. In wenigen Minuten ist ein für Sie passendes Angebot gefunden. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Der Vergleich von über 300 Kfz-Versicherungstarifen ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

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Sonntag, 17. Mai 2026

Zinskommentar Januar 2026 – Seitwärtsbewegung mit kleinen Ausschlägen der Bauzinsen zum Jahresbeginn

Nachdem die Bauzinsen kurz vor dem Jahreswechsel aufwärtsstrebten, gaben sie Anfang Januar 2026 kurz wieder nach und ermöglichten günstigere Finanzierungsangebote. Zum Ende vom Januar 2026 zogen die Baufinanzierungszinsen jedoch wieder an. Wovon Kaufinteressierte derzeit noch profitieren können, wie sich die Zinsen aller Voraussicht nach weiterentwickeln und was vom Entscheid der Europäischen Zentralbank (EZB) im Februar…
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Freitag, 15. Mai 2026

Wenn unverheiratete Paare eine Immobilie kaufen wollen

Was schon bei rechtlich verheirateten Paaren zum Problem wird, ist in einer "wilden Ehe" nicht einfacher zu lösen. Der Bundesgerichtshof sieht auch bei einem in der "wilden Ehe" angeschafften Vermögenswert wie einer Immobilie ein rechtlich schutzwürdiges Ausgleichsbedürfnis im Falle einer Trennung. Unverheiratet zusammen lebende Paare sind auch jenseits der 40er nicht selten zu treffen und machen rund 3,3 Millionen Partnerschaften ohne Trauschein aus. Bei Trennung oder im Todesfall eines Partners hat in einer Ehe das Gesetz für den Ausgleich vorgesorgt. In einer "wilden Ehe" müssen die Partner eigene Absprachen treffen und sich für den nicht vorhergesehenen Fall absichern.


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An einen Partnerschaftsvertrag denken




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Ohne ein Testament kann es zu Überraschungen kommen




Auch im Todesfall eines Partners ist ein Partnerschaftsvertrag von hoher Wichtigkeit. Laut der gesetzlichen Erbfolge hat der nicht verheiratete Partner kein Anrecht auf die Immobilie und muss den Ansprüchen von Kindern, Eltern oder Enkeln Vorrang gewähren. Mit einer klaren Regelung die zu Lebzeiten getroffen wird kann das Problem umgangen und das Erbrecht neu definiert werden. Am besten schreiben beide Partner ein Testament, in dem sie den Lebenspartner mit seinem Anteil an der Immobilie bedenken und so einem großen Erbschaftsstreit oder einer Erbengemeinschaft mit leiblichen Verwandten des Verstorbenen direkt aus dem Weg gehen.


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Mittwoch, 13. Mai 2026

Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.

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Dienstag, 12. Mai 2026

Die Rückkehr der Software-Aktien: Mehr als nur eine kurze Gegenbewegung?

Lange galten Software-Aktien in diesem Jahr als Problemfall des Technologiesektors, im April folgte nun eine spürbare Erholung. Für Anleger ist das ein guter Anlass, genauer hinzusehen: Denn gerade dort, wo Geschäftsmodelle tief im Alltag der Kunden verankert sind, können Rücksetzer auch neue Chancen eröffnen. Dabei gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen und gezielt…
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