Freitag, 4. September 2026

Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen

Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.


Außergewöhnliche Belastung – die Krankheitskosten




Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.





Steuerzahler Bund rät




Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 – 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.


Die zumutbare Belastung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich, sollten also Ausgaben wie für aufwendigen Zahnersatz so geplant werden, dass alle Kosten in ein Jahr fallen. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass man im Dezember und im Januar des Folgejahres Ausgaben hast. Und jede Ausgabe für sich nicht für die Grenze der zumutbaren Belastung ausreicht, aber beide Ausgaben zusammengenommen diese Hürde überspringen.


Finanzamt - Was sind Krankheitskosten




Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.


Quittungen sammeln und den Überblick behalten




Über das Jahr sollten sämtliche Quittungen von Apotheken, Optikern, Akustikerinnen oder anderen Gesundheitsdienstleistern gesammelt werden. Zudem sollten alle Fahrten notiert werden, die man aus entsprechenden medizinischen Gründen unternommen hat. Auch diese kann man steuerlich absetzen. Übrigens: Viele Apotheken bieten inzwischen auch an, für ihre Kunden ein Konto zu führen und ihnen eine Jahresabrechnung zu erstellen.


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Mittwoch, 2. September 2026

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollte

Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, führen viele Banken und Sparkassen derzeit wieder Gebühren für Girokonten ein. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollt

 

Montag, 31. August 2026

inomaxx newsticker August 2026

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

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Freitag, 28. August 2026

Small Caps: Die zweite Reihe meldet sich als attraktives Anlagethema zurück

Während an den Aktienmärkten jahrelang die großen Technologiekonzerne das Geschehen dominierten, erleben wir im Jahr 2026 eine eindrucksvolle Rückkehr der kleineren Unternehmen (Small Caps): So konnte der US-Small-Cap-Index „Russell 2000“ im bisherigen Jahresverlauf um beachtliche 16,78 Prozent zulegen und den S&P 500 mit einem Plus von 9,2 Prozent deutlich übertreffen. Für Sie als Anleger bietet…
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Donnerstag, 27. August 2026

Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten

Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.


Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen




Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an.


Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr von Banken für noch nicht abgerufene Teile eines Kredits. Sie fallen meist bei einer Baufinanzierung an, wenn Geld schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat (ca. 3 Prozent im Jahr) auf den bereitgehaltenen, aber ungenutzten Betrag nach Ablauf einer zinsfreien Frist. Beispielsweise Kostenfalle Bauverzögerung: Geraten Handwerker oder Lieferungen in Verzug, zahlen Sie ab dem Folgemonat nach Ablauf der Frist drauf.





Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.


Als Faustregel gilt:




Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.


Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:


Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)


Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2026
Auszahlung: 01.08.2026
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2026


Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2026 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30


Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.



Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen





* Lange Frist vereinbaren: Handeln Sie beim Kreditabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) aus.

* Genaue Zeitplanung: Stimmen Sie den Abrufplan realistisch mit Ihrem Bauunternehmen oder Bauträger ab.

* Eigenkapital zuerst nutzen: Setzen Sie zuerst das eigene Ersparte ein und rufen Sie das Bankdarlehen erst später ab (sofern vertraglich erlaubt). 






Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen




Bereitstellungszinsen lassen sich steuerlich absetzen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:



* Der Kreditnehmer muss die Baufinanzierung für eine Immobilie in Anspruch nehmen, die er nicht selber bewohnt oder bewohnen wird. Die Immobilie muss also nach fertiggestelltem Bauvorhaben vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr nur einen Teil der Immobilie bewohnt oder gewerblich nutzt.

* Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch angefallen sind – sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.






Was tun, wenn man den Baukredit nicht mehr benötigt?




Sollte man tatsächlich einen Teil der Kreditsumme nicht benötigen, solltest man mit seinem Finanzierungsinstitut sprechen. Damit vermeidet man Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Betrag.


Grundsätzlich verlangen Kreditinstitute eine Nichtabnahmegebühr als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn man den Darlehensbetrag vorzeitig zurück zahlt. Allerdings ist es auch in diesem Fall hilfreich, wenn man Sondertilgungen mit dem Finanzierungsinstitut vereinbart hat. Dann kann man die letzten 5 oder 10 Prozent des Darlehens auszahlen lassen und zeitnah als Sondertilgung wieder einzahlen. Mehr als diese 5 oder 10 Prozent sollte man in keinem Fall übrig behalten, denn dann hast man zu vorsichtig kalkuliert.



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Verbraucher aufgepasst - Das ändert sich ab September 2026 - Mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen

Der September bringt mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen, die den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern unmittelbar betreffen.

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/neuerungen-gesetze-verbraucher-aufgepasst-das-aendert-sich-ab-september-2026-mehrere-neuregelungen-mit-klaren-stichtagen-00-15896728
 

Mittwoch, 26. August 2026

Anlagekommentar April 2026 – Die Geopolitik sorgt weiter für Unruhe an den Finanzmärkten

Die Schlagzeilen in diesen Tagen sind ohne Frage fordernd. Wenn Geopolitik die Energiepreise treibt, stellt das nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Nerven vieler Anleger auf die Probe. Doch genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Erfolg an den Kapitalmärkten ist wie schon in der Vergangenheit weniger eine Frage von Glück, sondern von…
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