Donnerstag, 23. Juli 2026

Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen

Mittlerweile leben in der Republik über 4,4 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen.


Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.


Absichern ist sehr empfehlenswert




Deshalb wird jenen nicht verheirateten Personen immer eine Absicherung empfohlen, die durch einen Vertrag geregelt ist. Im Falle einer Trennung ist eine gemeinsam gekaufte Immobilie in 99 Prozent der Fälle eine große Streitigkeit. Jener Partner, der die Immobilie verlässt wird im Normalfall nicht mehr bereit sein, die Ausgaben dafür zu tragen. Das Gesetz verlangt jedoch von beiden Miteigentümern die Lasten zu tragen. Dies ist unabhängig von einer Trennung.





Wenn der Erwerb zusätzlich von einem Darlehen finanziert wird, so sieht es schlecht für beide Partner aus, denn in diesem Fallen muss die gesamte Kreditsumme getilgt werden. Auch ein Auszug ändert an diesem Falle nichts. Bei Uneinigkeiten kommt es anschließend nicht selten zu einer Zwangsversteigerung. Dies ist der letzte Ausweg und meist wird ein hoher Wertverlust damit erzielt und beide Ex-Partner verlieren an finanziellen Mitteln.


Risiken minimieren – Bei Lebensgemeinschaft Vertrag aufsetzen




Ein hohes Risiko besteht immer dann, wenn nur ein Partner die Renovierung oder den Hausbau finanziert. Rein rechtlich gehört das Gebäude jedoch dem, der der Grundstückseigentümer ist. Eine sehr verzwickte Situation für die streitenden Paare. Während diesem Zeitpunkt will meist auch keiner mehr zurückstecken. Hier kann ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag eine hohe Sicherheit für beide in der Lebensgemeinschaft schaffen. In derartigen Verträgen können die verschiedensten Punkte eingearbeitet werden.


Hauptsächlich wird jedoch eingegliedert, wer im Falle einer Trennung die Immobilie weiterhin bewohnen darf und welche Schulden wer und wie übernimmt. Diese Verträge geben eine sehr hohe Sicherheit und sind nahezu undenkbar geworden. Auch Punkte wie Veräußerungserlöse der Immobilie können genau geregelt werden, sodass an einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten für dieses Objekt außen vor bleiben. Die notarielle Beurkundung ist jedoch maßgebend, ansonsten würde der Vertrag keine Bedeutung haben.


Auch bei Todesfällen vorsorgen




Viele Personen in einer Lebensgemeinschaft übersehen den Punkt des Ablebens. Schließen Sie daher einen notariellen Erbvertrag, sodass sie wenigstens ein Bleiberecht in Ihrer eigenen Immobilie erwirken können. Je sicherer Ihre Vorsichtsmaßnahmen desto besser Ihre Zukunft.


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Mittwoch, 22. Juli 2026

Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen

Möchten Sie bald Eigentümer einer Immobilie sein ist es ratsam, bereits im Zuge der Finanzierung einen langen Rattenschwanz an Folgekosten einzukalkulieren. Nicht jede Immobilie kann gleich nach dem Kauf bezogen, sondern muss im Vorfeld vom Eigentümer durch eine Sanierung oder umfassende Renovierung bewohnbar gemacht werden. Experten wie Stefan Walter, seines Zeichens Jurist der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Deutschland warnt davor, die Folgekosten zu unterschätzen und viel zu leichtfertig und unüberlegt zum Eigentümer einer Immobilie zu werden.


Fehlerhafte Kalkulation führt in die Schuldenfalle




Auch wenn das Eigenheim als sichere Investition für die Zukunft gilt und mietfreies Wohnen für den Eigentümer und seine Familie ermöglicht, steht mietfrei nicht für kostenlos. Steuern, Gebühren und Betriebskosten, aber auch Rücklagen zur Instandhaltung der Immobilie sollten vom potenziellen Eigentümer schon vor dem Kauf kalkuliert werden. Auch ist die Frage nach der Finanzierung, sollte sich am bisherigen Einkommen oder der Situation des Eigentümers etwas ändern, nicht von der Hand zu weisen und im Vorfeld zu bedenken.


Walter verweist auf die Vorsicht und erwähnt, dass sich Grundkosten und Nebenkosten nicht aufheben und außer Acht gelassen werden können. Auch wenn der Eigentümer der Immobilie mietfrei wohnen kann, muss er neben der Tilgung der Finanzierung bedenken, dass monatlich laufende Kosten zu zahlen und oftmals nicht günstiger sind, als die bisher vom Einkommen gezahlte Miete.





Heizkosten und Abwasser Gebühren in allen Städten unterschiedlich




Steigende Strompreise, sowie hohe Kosten für Heizung und Abwasser müssen vom Eigentümer einer Immobilie ebenfalls bezahlt werden. Auch die Müllentsorgung liegt in der Hand der Eigentümer und ist kein Bestandteil eines Vertrages, wie es bei der Mietwohnung in der Regel der Fall ist. Als Eigentümer müssen Sie auch über adäquate Versicherungen für Ihr Eigenheim nachdenken und die Kosten hierfür ebenfalls in die Kalkulation einfließen lassen.


Nach Tilgung der Finanzierungsraten, den monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim und dem Geld, welches Sie auch als Eigentümer einer Immobilie für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen, muss immer noch eine Rücklage zu bilden und so ein Polster für Instandhaltungsarbeiten am Haus zu schaffen sein. Eigentümer sind für alle Kosten allein selbst verantwortlich.


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Fördermittel für Neubau und Umbau bei Immobilien

Wer eine Immobilie kauft oder baut, steckt meist viel Geld in das Vorhaben. Die derzeitigen politischen Entscheidungsträger planen deshalb in Gegenden mit knappem Wohnraum Familien finanziell zu unterstützen. Für Neubau-und Umbaumaßnahmen bei Immobilien gibt es aber auch schon jetzt unterschiedliche Förderprogramme, die man als Bauherr nutzen kann.

Fördermittel für Neubau und Umbau bei Immobilien


 

Dienstag, 21. Juli 2026

Ölpreis, Inflation, Zinsen – wie hängt das eigentlich zusammen?

An den Kapitalmärkten zeigt sich derzeit eindrücklich, wie eng globale Entwicklungen miteinander verzahnt sind: Ein steigender Ölpreis treibt die Produktions- und Transportkosten an, was wiederum die Inflation befeuert und die Europäische Zentralbank dazu veranlasst, mit Leitzinserhöhungen – die auf ein stabiles Ziel von 2 Prozent zusteuern – gegenzusteuern. Für den Anleger bedeutet dieses dynamische Wechselspiel…
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Montag, 20. Juli 2026

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung

Im Jahr 2014 haben nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) rund 15 Prozent der deutschen Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung (PHV) verzichtet. Ein Leichtsinn, der schnell zum finanziellen Aus führen kann. Denn im Falle der Fälle haftet der Verursacher lebenslang in unbegrenzter Höhe. 

Und ein Schadensfall tritt manchmal schneller ein, als gedacht – aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder nach einer kleinen Unachtsamkeit. Vom Kleinkind- bis ins Rentenalter bietet eine Haftpflichtversicherung weltweiten Rundumschutz. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt: „Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“.

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung


 

Sonntag, 19. Juli 2026

Zinskommentar März 2026 – Iran-Krieg sorgt für Schwankungen bei den Bauzinsen

Es ist ungemütlich am Zinsmarkt: Der Krieg im Iran treibt nicht nur die Preise an den Tanksäulen in die Höhe, sondern ebenso die Renditeerwartungen von langfristigen Staatsanleihen. Auch die Baufinanzierungszinsen reagieren dementsprechend auf die Entwicklung, denn diese sind an die Entwicklung der Staatsanleihen gekoppelt. Mit welchen Auswirkungen aufgrund der Situation in Nahost zu rechnen ist…
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Freitag, 17. Juli 2026

Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen

Möchten Sie bald Eigentümer einer Immobilie sein ist es ratsam, bereits im Zuge der Finanzierung einen langen Rattenschwanz an Folgekosten einzukalkulieren. Nicht jede Immobilie kann gleich nach dem Kauf bezogen, sondern muss im Vorfeld vom Eigentümer durch eine Sanierung oder umfassende Renovierung bewohnbar gemacht werden. Experten wie Stefan Walter, seines Zeichens Jurist der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Deutschland warnt davor, die Folgekosten zu unterschätzen und viel zu leichtfertig und unüberlegt zum Eigentümer einer Immobilie zu werden.


Fehlerhafte Kalkulation führt in die Schuldenfalle




Auch wenn das Eigenheim als sichere Investition für die Zukunft gilt und mietfreies Wohnen für den Eigentümer und seine Familie ermöglicht, steht mietfrei nicht für kostenlos. Steuern, Gebühren und Betriebskosten, aber auch Rücklagen zur Instandhaltung der Immobilie sollten vom potenziellen Eigentümer schon vor dem Kauf kalkuliert werden. Auch ist die Frage nach der Finanzierung, sollte sich am bisherigen Einkommen oder der Situation des Eigentümers etwas ändern, nicht von der Hand zu weisen und im Vorfeld zu bedenken.


Walter verweist auf die Vorsicht und erwähnt, dass sich Grundkosten und Nebenkosten nicht aufheben und außer Acht gelassen werden können. Auch wenn der Eigentümer der Immobilie mietfrei wohnen kann, muss er neben der Tilgung der Finanzierung bedenken, dass monatlich laufende Kosten zu zahlen und oftmals nicht günstiger sind, als die bisher vom Einkommen gezahlte Miete.





Heizkosten und Abwasser Gebühren in allen Städten unterschiedlich




Steigende Strompreise, sowie hohe Kosten für Heizung und Abwasser müssen vom Eigentümer einer Immobilie ebenfalls bezahlt werden. Auch die Müllentsorgung liegt in der Hand der Eigentümer und ist kein Bestandteil eines Vertrages, wie es bei der Mietwohnung in der Regel der Fall ist. Als Eigentümer müssen Sie auch über adäquate Versicherungen für Ihr Eigenheim nachdenken und die Kosten hierfür ebenfalls in die Kalkulation einfließen lassen.


Nach Tilgung der Finanzierungsraten, den monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim und dem Geld, welches Sie auch als Eigentümer einer Immobilie für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen, muss immer noch eine Rücklage zu bilden und so ein Polster für Instandhaltungsarbeiten am Haus zu schaffen sein. Eigentümer sind für alle Kosten allein selbst verantwortlich.


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