Ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad – Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) kann schon mal passieren. Dies gilt auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder nach Hause. Ebenfalls steuerlich abzugsfähig sind Unfallkosten, wenn der Unfall auf dem Weg zu einer Ausbildungsstätte stattfindet oder wenn der Fahrer eine behinderte Person zu deren Arbeitsplatz…
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inomaxx finance consut Mannheim
individuelle Konzepte für Ansprüche von morgen
Montag, 2. März 2026
Sonntag, 1. März 2026
Anlagekommentar Juli 2025 – USA entfacht Zollstreit neu und die Finanzmärkte bleiben erst einmal gelassen
Der Zollstreit zwischen den USA und Europa ist neu entfacht. Nachdem Trump angedroht hat, ab August 2025 alle Importe aus Europa mit einem 30-prozentigen Zoll zu belegen, legte die EU ein zweites Paket an Gegenzöllen vor. Dies soll US-Importe im Wert von 72 Milliarden Euro treffen. Die Kapitalmärkte haben den Schlagabtausch relativ gelassen aufgenommen, den…
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Freitag, 27. Februar 2026
inomaxx newsticker Februar 2026
Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html
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Donnerstag, 26. Februar 2026
Neuer Monat, neue Regeln: Was sich im März bei Gesetzen und Vorschriften ändert
Im März ändern sich wichtige Regeln: Neue Versicherungskennzeichen werden Pflicht, beim Heckenschnitt gelten Beschränkungen und die Uhr wird vorgestellt. Zudem steigen für viele Rentner die Krankenkassenbeiträge, die Rentenanpassung steht an - und in Baden-Württemberg wird ein neuer Landtag gewählt.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/neue-regeln-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-im-maerz-15515514
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Mittwoch, 25. Februar 2026
Kann man ein Forward-Darlehen kündigen? - Das müssen Sie beachten
Die derzeitige Zinsenlage ist für Immobilienbesitzer interessant, über eine Sicherung der niedrigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen nachzudenken. Dieses Darlehen wird aber nicht kostenlos gewährt. Bei einem noch längere Zeit laufenden Darlehen können Sie überprüfen, ob sich in Ihrem speziellen Fall ein Forward-Darlehen lohnt und es für Sie effektiv ist, Kosten für eine Absicherung der Zinshöhe zu zahlen. Je länger die Laufzeit noch ist, umso höher sind die Kosten für ein Forward-Darlehen.
Ein Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung nutzen
Endet Ihre Finanzierung in Kürze, erhalten Sie von Ihrer kreditgebenden Bank sicher bald ein Angebot zum Anschlusskredit. Dies wird über günstige Zinsen verfügen und Ihnen eine preiswerte Restzahlung ermöglichen. Läuft Ihre Finanzierung aber noch ein oder zwei Jahre, sollten Sie sich über das Forward-Darlehen informieren und haben so die Möglichkeit, sich günstige Zinsen zu sichern und auch bei einem Anstieg der Zinsen, von der Erhöhung unbetroffen zu bleiben.
Wenn die Zinsen sich erhöhen, haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Sollte der Zinssatz aber weiter so niedrig bleiben, zahlen Sie durch das Forward-Darlehen mehr und haben höhere Zinsen, sowie die Gebühren für die Absicherung Ihrer Verzinsung zu tragen. Weiter sollten Sie es sich genau überlegen, da Sie ein Forward-Darlehen nicht kündigen und wieder zum niedrigeren Zinssatz zurückkehren können.
Forward-Darlehen - Mit der richtigen Strategie eine Planungssicherheit schaffen
Wohneigentümer können mit einem Forward-Darlehen bei ihrer Anschlussfinanzierung richtig Geld sparen. Gerade in Niedrigzinsphasen bietet ein Forward-Darlehen die Möglichkeit, sich gegen steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung zu schützen. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>
Forward Darlehen vor Beginn kündigen
Wenn man ein Forwarddarlehen erst gar nicht in Anspruch nehmen möchte und bereits vor Beginn kündigen möchte, verlangt das Finanzierungsinstitut eine Nichtabnahmeentschädigung. Dies ist eine Art Schadenersatz für den entgangenen Gewinn der Bank. Wenn man ein Forwarddarlehen kündigen möchte, weil man das Haus oder die Wohnung verkauft, darf die Bank die Kündigung nicht verweigern. Das heißt, bei einem Verkauf der Immobilie kann das Forward-Darlehen gekündigt werden. Allerdings muss in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Kosten und Besonderheiten eines Forward-Darlehens
Für dieses Darlehen wird je nach Kreditinstitut ein gewisser Aufschlag von 0.01 bis 0.04 Prozent pro Monat erhoben. Sie binden sich mit Abschluss des Vertrages und können das Forward-Darlehen nicht kündigen, auch wenn die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sinken. Betrachten Sie diese Absicherung und das besondere Darlehen wie eine Versicherung, von der Sie auch hoffen, das der Schadensfall und somit die Inanspruchnahme der Versicherung zur Schadensübernahme nicht eintritt. Ebenso wie ein normaler Immobilienkredit kann auch diese besondere Finanzierung in keinem Fall einseitig gekündigt werden.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Mopedversicherung: Schwarz ist die Farbe der Saison 2026
Rauchmelder: Austauschen nach 10 Jahren und was man noch beachten sollte
Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung
Bildnachweis
http://dlvr.it/TR8TVN
Ein Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung nutzen
Endet Ihre Finanzierung in Kürze, erhalten Sie von Ihrer kreditgebenden Bank sicher bald ein Angebot zum Anschlusskredit. Dies wird über günstige Zinsen verfügen und Ihnen eine preiswerte Restzahlung ermöglichen. Läuft Ihre Finanzierung aber noch ein oder zwei Jahre, sollten Sie sich über das Forward-Darlehen informieren und haben so die Möglichkeit, sich günstige Zinsen zu sichern und auch bei einem Anstieg der Zinsen, von der Erhöhung unbetroffen zu bleiben.
Wenn die Zinsen sich erhöhen, haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Sollte der Zinssatz aber weiter so niedrig bleiben, zahlen Sie durch das Forward-Darlehen mehr und haben höhere Zinsen, sowie die Gebühren für die Absicherung Ihrer Verzinsung zu tragen. Weiter sollten Sie es sich genau überlegen, da Sie ein Forward-Darlehen nicht kündigen und wieder zum niedrigeren Zinssatz zurückkehren können.
Forward-Darlehen - Mit der richtigen Strategie eine Planungssicherheit schaffen
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Forward Darlehen vor Beginn kündigen
Wenn man ein Forwarddarlehen erst gar nicht in Anspruch nehmen möchte und bereits vor Beginn kündigen möchte, verlangt das Finanzierungsinstitut eine Nichtabnahmeentschädigung. Dies ist eine Art Schadenersatz für den entgangenen Gewinn der Bank. Wenn man ein Forwarddarlehen kündigen möchte, weil man das Haus oder die Wohnung verkauft, darf die Bank die Kündigung nicht verweigern. Das heißt, bei einem Verkauf der Immobilie kann das Forward-Darlehen gekündigt werden. Allerdings muss in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Kosten und Besonderheiten eines Forward-Darlehens
Für dieses Darlehen wird je nach Kreditinstitut ein gewisser Aufschlag von 0.01 bis 0.04 Prozent pro Monat erhoben. Sie binden sich mit Abschluss des Vertrages und können das Forward-Darlehen nicht kündigen, auch wenn die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sinken. Betrachten Sie diese Absicherung und das besondere Darlehen wie eine Versicherung, von der Sie auch hoffen, das der Schadensfall und somit die Inanspruchnahme der Versicherung zur Schadensübernahme nicht eintritt. Ebenso wie ein normaler Immobilienkredit kann auch diese besondere Finanzierung in keinem Fall einseitig gekündigt werden.
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Dienstag, 24. Februar 2026
Ausgaben für Arbeiten im Garten von der Steuer absetzen
Als Gartenbesitzer können Sie, wenn für die Arbeiten im eigenen Garten eine fremde Hilfe in Anspruch genommen wird, die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Und dies bezieht sich nicht nur auf Reparaturarbeiten, sondern auch für das Heckenschneiden, Rasenmähen oder Gehwegplatten verlegen.
Ausgaben für Arbeiten im Garten von der Steuer absetzen
Montag, 23. Februar 2026
Rauchmelder: Austauschen nach 10 Jahren und was man noch beachten sollte
Der Einbau von Rauchmeldern ist bei Neu- und Umbauten, sowie bei Bestandsbauten in ganz Deutschland mittlerweile Pflicht. Bisherige Übergangsfristen sind inzwischen abgelaufen und für vor 10 Jahren installierte Rauchmelder steht nun die Erneuerungspflicht an. Rauchmelder müssen in Deutschland spätestens 10 Jahre (plus einer Karenzzeit von ca. 6 Monaten) nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden. Denn Verschmutzung und…
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