Im Herbst macht das Laub die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können sehr schnell die Sicht verschlechtern und in der Ferienzeit herrscht auf den Autobahnen viel Verkehr, was immer zu höheren Unfallrisiken führt. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.
Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.
Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.
Im Regelfall zahlen die Versicherer:
* Verdienstausfall
* Schmerzensgeld
* Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
* Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.
Eigenständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung
Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Einschluss und ein eigenständiger Leistungsbaustein zur Kfz-Versicherung. Die Versicherer haben hier unterschiedliche Aufnahmeregelungen, wie beispielsweise, dass der Versicherungsnehmer nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko oder es wird ein Mindestalter verlangt. Die Entschädigungsleistung führt nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags, wie dies bei einer Entschädigung gegenüber Dritten der Fall ist. Der Fahrerschutz wird von vielen Autoversicherungen angeboten, aber nicht generell von allen und der Beitragszuschlag beträgt ca. 8-10 Prozent.
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