Ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad – Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) kann schon mal passieren. Dies gilt auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder nach Hause. Ebenfalls steuerlich abzugsfähig sind Unfallkosten, wenn der Unfall auf dem Weg zu einer Ausbildungsstätte stattfindet oder wenn der Fahrer eine behinderte Person zu deren Arbeitsplatz oder zu einer medizinischen Untersuchung fährt. Es besteht dann die Möglichkeit, dass die unfallbedingten Kosten, welche weder von der Versicherung noch vom Arbeitgeber ersetzt werden, in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Unfallkosten steuerlich geltend machen: Finanzamt erkennt Sc

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