Als
Immobilienbesitzer weiß man, dass sich das Wasser immer seinen Weg
sucht und deshalb versichert man sein Gebäude entsprechend.
Üblicherweise wird bei der Gebäudeversicherung
deshalb auch der Bereich Leitungswasserschäden mit eingeschlossen. Aus
einem aktuellen Gerichtsurteil geht aber hervor, dass ein
Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden ist.
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