Die Immobilien- und Grundstückseigentümer, welche die Erklärung zur Grundsteuer bereits abgegeben haben, warten nun auf den Bescheid von ihrem Finanzamt. Zwar wird die laufend zu zahlende Grundsteuer erst ab 2025 nach den neuen Regeln erhoben. Doch schon jetzt verschicken die Finanzämter erste Bescheide, auf Basis der in der Grundsteuererklärung gemachten Angaben. Wer darin Fehler entdeckt…
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