Mittwoch, 11. Dezember 2024
Abfindungen können den Verlust eines Arbeitsplatzes finanziell abfedern
Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft
Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.
Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn
* Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
* Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
* einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
* Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren
Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.
Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn
* das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
* das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
* diese in Vollzeit arbeiten
In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.
Gründe müssen im Unternehmen liegen
Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.
Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.
Sozialabgaben und Steuern
Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.
Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.
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Dienstag, 10. Dezember 2024
Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.
Der Rentenrechner vom Deutschen Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) kann ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit einer Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Die Planung der eigenen Altersvorsorge ist komplex und eine höchst individuelle Angelegenheit. Nehmen Sie daher eine fachkundige Beratung in Anspruch.
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Montag, 9. Dezember 2024
Was ist eine Verbraucherschlichtung und was bringt sie?
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Freitag, 6. Dezember 2024
Für teure Musikinstrumente ist eine Spezial-Versicherung sinnvoll
Spezieller Versicherungsschutz zu empfehlen
Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät auch Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Versicherung abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergesslichkeit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen. Das Besondere: Der Versicherer zahlt im Rahmen einer „Allgefahrendeckung“. Sie umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und eben auch Liegenlassen. Wenn der Musikschüler gedankenverloren seine Gitarre im Zug vergisst, ist das nicht grob fahrlässig, sondern eine Unachtsamkeit – ein menschlicher Fehler, der im Alltag nun mal passiert.
Nur mit Spezial-Versicherungen richtig abgesichert
Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne einen zusätzlichen Vertrag ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 30 - 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 - 700 Euro Jahresbeitrag.
Mit der Allgefahrendeckung bieten Musikinstrumentenversicherungen einen weitgehenden Schutz. Er gilt sogar, wenn man kurzfristig sein Musikinstrument einem Bekannten ausleiht. Ausgenommen sind nur die Risiken, die extra im Vertrag stehen. Es sind eher Selbstverständlichkeiten wie Vorsatz, Verschleiß, Krieg und Atomkatastrophen. Auch leichte Schrammen sind mitunter ausgeschlossen.
Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben diese Musikinstrumenten-Versicherungen in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der Mannheimer Versicherung. Statt einen Einzelvertrag abzuschließen, kann man sich auch einem Gruppenvertrag anschließen. Solche Gruppenverträge bieten viele Vereine, Verbände oder Musikschulen an.
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Mittwoch, 4. Dezember 2024
Ihre Finanzplanung – Tipps für die persönliche Finanzstrategie
Mit den Tipps und Tricks in diesem Beitrag, kann der Finanzplanungsprozess in überschaubare, kleinere Schritte aufgeteilt werden. Dadurch können die finanziellen Ziele in den verschiedenen Lebensphasen einfacher erreicht werden.
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Dienstag, 3. Dezember 2024
Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich
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