Dienstag, 5. August 2025
Worauf die Banken bei einer Baufinanzierung achten
Das richtige Anstellungsverhältnis ist entscheidend
Damit die Bank einen Baufinanzierungskredit zur Verfügung stellt, sollte man über ein festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einnahmen verfügen. Das Gehalt sollte hoch genug sein, um die bisherigen Haushaltskosten und zzgl. die ausgerechneten Zins- und Tilgungskosten zu decken. Nach Möglichkeit sollte auch ein Überschuss vorhanden sein, damit man auch Notfälle durchstehen kann.
Man sollte in der Lage sein, Rücklagen zu bilden, z. B. für ein neues Auto oder dringende Reparaturen. Sind Sie selbstständig tätig, dann sollten Sie das seit mindestens 3 Jahren sein und die Einnahmen nachweisen können. Je höher Ihr angespartes Eigenkapital ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer soliden Bankenfinanzierung. Als Faustformel gilt dabei eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent.
Auf die Immobilie kommt es an
Die Art der zu entscheidenden Immobilie ist entscheidend. Werthaltigkeit ist oberste Prämisse. Aus diesem Grund werden von einigen Banken keine Holzhäuser oder Eigentumswohnungen in Plattenbauten finanziert. Der Bauzustand und die Lage spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Eine Immobilie, die finanziert werden soll, sollte gepflegt sein und in einer sicheren Lage liegen. Wohnungen und Häuser in Gebieten mit einem hohen Arbeitslosenanteil werden kaum finanziert, ebenso Häuser in der ostdeutschen Peripherie. Die Infrastruktur und das Immobilienranking geben Auskunft über die besten Standorte.
Das Gesamtbild muss passen
Immobilien, die als Kapitalanlage dienen sollen, werden seltener finanziert, als Immobilien die selbst genutzt werden. Manche Banken finanzieren nur, wenn der Darlehensnehmer eine Lebensversicherung abschließt und diese an die Bank abtritt. Bei manchen Instituten kommt auch noch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit hinzu. Bei einer Finanzierung werden somit die persönliche Lage des Darlehensnehmers, die Immobilie und die verwendeten Materialien, die Lage, die Verkehrsanbindung und die prognostizierte Zukunftsentwicklung genauestens beleuchtet.
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Montag, 4. August 2025
Ausgaben für Arbeiten im Garten von der Steuer absetzen
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Donnerstag, 31. Juli 2025
inomaxx newsticker Juli 2025
Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
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Dienstag, 29. Juli 2025
Kontoauszüge – Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
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Montag, 28. Juli 2025
Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab August 2025
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Mittwoch, 23. Juli 2025
Damit die eigene Immobilie nicht zur Belastung wird
In den meisten Fällen kommt es anders als erwartet
In der Regel ist eine Finanzierung des langersehnten Eigenheims eine dauerhafte Angelegenheit. Wer derzeit in finanzieller Hinsicht ausreichend aufgestellt ist, muss die Finanzierung nicht jahrelang hinausschieben. Leider kann niemand wissen, was am nächsten Tag, in der nächsten Woche, im nächsten Monat oder in den nächsten Jahren geschehen kann. Im Laufe des Zeitraums kann sogar das Unmögliche passieren, wie zum Beispiel: die Geburt eines Kindes (vielleicht auch ein ungeplantes Ereignis), Arbeitslosigkeit, Wünsche nach persönlichen Vorstellungen.
All das und noch vieles mehr kann die eigentliche finanzielle Planung durcheinander bringen. Niemand weiß, welches Schicksal ihn erleidet. Daher ist es wichtig, dass die zukünftigen Bauherren alle wichtigen Punkte auf der Liste klären. Mithilfe einer fehlerfreien Planung können unerwartete Überraschungen vermieden werden.
Sollen Sie oder nicht? Die Fragen der Fragen
Da der Immobilienmarkt derzeit immer mehr boomt fragen sich viele Menschen unter Ihnen, ob nunmehr die Zeit gekommen ist, sich nunmehr eine Immobilie zuzulegen. Hinsichtlich der Finanzierung muss der Käufer immer die Vorsicht im Hinterkopf behalten, dass diese mit langfristigen Verpflichtung und persönlichen Veränderungen einhergehen. Es ist wichtig, wer von Ihnen eine eigene Immobilie besitzen möchte, sich genauestens beraten zu lassen. Was geschieht bei persönlichen Hindernissen? Das Haus wird schnellstens zur Last. Wie können Sie als beispielsweise als Arbeitssuchender die Hypotheken zahlen?
Es ist ratsam, sich detailliert Gedanken über den persönlichen Lebensstandard zu machen. Die individuellen finanziellen Mittel sollten nicht einfach großartig angesehen werden. Dies hat in den meisten Fällen fatale Folgen. Die Bauherren (die Käufer) müssen vorab wissen, welche Gebühren, wie z.B. Zinsen, Tilgung usw. auf Einem zukommen. Es muss festgestellt werden, ob diese Gebühren wirklich aufgebracht werden können. Viele "Neulinge" vergessen einfach die Gebühren. Nebenkosten, Wassergebühren, Wärmepreise etc. zählen alle dazu. Ferner ist es empfehlenswert, nach einem Immobilienkauf die Tilgungsraten nicht zu anspruchsvoll zu planen. Der Spielraum darf niemals nicht zu unterschätzt werden. Sie wissen nie, was in naher Zukunft auf Sie zukommt.
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Dienstag, 22. Juli 2025
Gesetzliche Krankenversicherung – vergleichen und sparen
Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.
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Montag, 21. Juli 2025
Dividenden & Value-Strategie als Stabilitätsanker in einem schwierigen Marktumfeld
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Freitag, 18. Juli 2025
Zinskommentar November 2024 – US-Notenbank Fed beschließt Zinsentscheid mit zweiter Zinssenkung in Folge
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Donnerstag, 17. Juli 2025
Die drei Regeln bei der Kapitalanlage
Dann besteht die Möglichkeit in strukturierte Finanzprodukte – wie beispielsweise Hedgefonds – oder sich an Unternehmen oder Gütern mittels Aktien oder Fonds zu beteiligen. Eine Form, die sich gerade heute immer größerer Beliebtheit erfreut ist die Investition in Roh- und Sachwerte wie Edelsteine, Gold oder Immobilien.
Die drei Regeln bei der Kapitalanlage | efinanz24.de
Mittwoch, 16. Juli 2025
Der richtige Versicherungsschutz für Auszubildende
Kranken- und Pflegeversicherung
Sobald die neue Ausbildung beginnt, endet auch automatisch der gesetzliche Pflege- und Krankenversicherungsschutz über die Eltern. Die Beiträge der Versicherungen werden nun zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Liegt die Ausbildungsvergütung jedoch unter 325 Euro monatlich, so wird der komplette Beitrag vom Arbeitgeber übernommen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine private Zusatzversicherung. So kann die gesetzliche Krankenversicherung noch zusätzlich, beispielsweise in den Bereichen Zahnversorgung, ergänzt werden.
Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Auch diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Unterlagen sollten demnach beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dazu gehört zum einen das Versicherungsnachweisheft für die Rentenversicherung und zum anderen eine Bescheinigung über das jährliche Bruttoeinkommen. Wem dieses Nachweisheft nicht vorliegt, der kann dies bei der Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft gehört ebenfalls zu den Pflichtversicherungen. Sie übernimmt die Kosten im Falle von Unfällen auf der Arbeitsstelle, oder auf dem Anfahrtsweg. Alle Unfälle die außerhalb der Arbeitszeit entstehen sind dadurch nicht versichert. Daher ist es ratsam sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung bezahlt eine Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherten und das ab dem ersten Tag des Arbeitsunfalles. Wenn es sich dabei um Krankheiten oder Freizeitunfälle handelt, wird die Rente nur gezahlt, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ob die Rente gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob der Versicherte noch ein einem anderen Beruf arbeiten kann, in dem Fall wird keine Rente gezahlt.
Haftpflichtversicherung
Falls die Eltern eine sogenannte Familienpolice besitzen, sind volljährige Kinder automatisch mitversichert, falls diese nach Beendigung der Schule direkt mit einer Ausbildung beginnen. Mitversichert sind auch Kinder die bereits eine eigene Wohnung haben. Nach Beendigung der Ausbildung muss jedoch eine eigene Police abgeschlossen werden.
Hausratversicherung
Wer noch bei den Eltern wohnt, muss sich nicht um eine eigene Hausratversicherung kümmern. Wer jedoch eine eigene Wohnung bezieht, sollte sich rechtzeitig um eine passende Hausratversicherung kümmern.
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Dienstag, 15. Juli 2025
Kfz-Versicherung – Mit welchen Stellschrauben lässt sich Geld einsparen
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Montag, 14. Juli 2025
Geldanlagen im 2. Quartal 2025 – US-Zoll- und Geopolitik sorgen nur temporär für Verwerfungen an Märkten und die Weltwirtschaft verliert an Dynamik
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Freitag, 11. Juli 2025
Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermeiden
Anders ist dies allerdings bei Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 20.000 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden zwischen 30 bis 50 Prozent (je nach Nachlasswert) Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren.
Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermei
Donnerstag, 10. Juli 2025
Warum eine Notenbank wie die EZB nicht pleite gehen kann
Hohes Bilanzrisiko belastet die EZB
Die Europäische Zentralbank ist mit einem sehr hohen Bilanzrisiko belastet, dass viele Bürgern um Ihr Geld bangen lässt. Die schlimmste Befürchtung der Bürger ist, dass die Notenbank, sofern der Staat bankrott gehen würde, riesige Verluste erleidet und zusätzlich neue und immense Steuern von den Bürgern abverlangt. Nach der Finanzkrise 2008 wurden in den Folgejahren etwa für 200 Milliarden Euro von 17 nationalen Notenbanken Staatsanleihen erworben, die für Krisenländer verwendet werden. Das System hat jedoch zusätzlich Forderungen in Höhe von über 800 Milliarden Euro die an die Banken gerichtet sind. Ein unendliche Summe, die nahezu unmöglich in der nächsten Zeit gezahlt werden kann!
Wäre Griechenland in die Pleite geraten und hätte dem Euro endgültig den Rücken gekehrt, wären möglicherweise auch weitere gefährdete Länder wie zum Beispiel Portugal, Italien oder andere Staaten diesem Land gefolgt, dann wäre das Euro System eigentlich Bankrott und ausgebeutet gewesen. Da jedoch für Notenbanken andere Maßstäbe und Richtlinien gelten und diese ihr Geld selbst beschaffen müssen, werden auch die offenen Forderungen selbst aus Eigenleistung bezahlt.
Heute muss man im nachhinein festhalten, das die damals eingeschlagenen Maßnahmen dazu geführt haben, dass beispielsweise Griechenland aktuell finanzpolitisch ein Musterknabe geworden ist. Sicher hat die Bevölkerung unter den damaligen Sparmaßnahmen stark gelitten, kann jedoch heute auch langsam "die Früchte ernten".
Verwirrung und Ratlosigkeit unter der Bevölkerung in Bezug auf das Euro-System
Aus diesem Grunde kann die EZB auch nicht in eine Pleite geraten. Notenbanken erhalten weniger Gewinn aufgrund Ihrer Bilanzposten, die diese auf der Passivseite verbucht haben. So wird ein sogenannter Bargeldumlauf geschaffen und auch die Zinseinnahmen werden als "Gewinn" verbucht. Geht also eine Bank wirklich bankrott und ist zahlungsunfähig so wird die Forderung an diese abgeschrieben und kann schlussendlich das Geld nicht mehr zurückgeben. Eine komplizierte und harte Welt die im Euro-System verankert ist und nicht ohne Grund bei der Bevölkerung für Verwirrung und Ratlosigkeit sorgt.
Rein formal und technisch gesehen ist ein Bankrott möglich. Praktisch hat dies keine Bedeutung, weil sie Notenbank im Notfall einfach mehr Geld druckt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das ist für Notenbanken eine sehr bequeme Ausgangslage, denn dieser Umstand ermöglicht es ihnen, unbegrenzt Risiken in ihre Bilanz aufzunehmen.
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Mittwoch, 9. Juli 2025
Renovieren und modernisieren – So kommt man zu Geld
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Freitag, 4. Juli 2025
Auslandsreisen – Richtig versichert auf große Reise gehen
Donnerstag, 3. Juli 2025
Richtige Absicherung von Sachwerten in Schließfächern und Tresoren
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Mittwoch, 2. Juli 2025
Wie man sich im Sommer vor Stechmücken im Haus schützt
Nach Regenfällen finden die Stechmücken genügend Wasserflächen und die warmen Temperaturen bieten ideale Bedingungen für ihre Brut. Die DIY-Academy (früher Deutsche Heimwerker-Akademie) empfiehlt, schon zu Beginn der Freiluftsaison Maßnahmen zu ergreifen.
Wie man sich im Sommer vor Stechmücken im Haus schützt
Montag, 30. Juni 2025
inomaxx newsticker Juni 2025
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Sonntag, 29. Juni 2025
Anlagetipps von Analysten sind häufig Rohrkrepierer
Empfehlungen nicht Blind vertrauen
Analysten sind auch die eigentlichen Menschen, die Empfehlungen für die besten Aktien weitergeben, doch meist kann man auf diese Analysten nur wenig Vertrauen schenken. Vor allem in den Frühlingsmonaten kann man mit den Empfehlungen dieser "Experten" in vielen Fällen auf die Nase fallen. Meist sind jene Aktien die von den Experten verschmäht und beiseite geschoben werden, diejenigen die dann einen satten Aktien-Zuwachs erreichen.
Mittlerweile zweifeln auch hochrangige Vermögensverwalter an dem Nutzen der jeweiligen Experten. Denn in derzeit 2 von 3 Fällen sind jene Empfehlungen der Analysten kaum zu trauen, vor allem auf den Finanzmärkten von Deutschland.
Exotische Märkte - Analysten vertrauenswürdig
Eine Ausnahme in diesen Bereichen bietet der exotische Aktienmarkt. Hier besitzen die verschiedenen Analysten noch einen guten Wissensvorsprung gegenüber anderen und können eine vertrauenswürdige Auskunft beziehungsweise Empfehlung geben. Laut Experten ist eine anhaltende erhöhte Rendite auf der Basis von Expertenmeinungen nicht möglich. In der Theorie vielleicht schon, doch in der Praxis kaum zu bewältigen.
Schuld daran ist auch das sogenannte "Herdenverhalten" der unzähligen Analysten. Das bedeutet, dass es kaum noch Analysten auf dem Finanzmarkt zu finden gibt, die von einem Strom abweichen und sich gegen die Behauptungen und Informationen der anderen stellen. Geschädigt können in vielen Fällen auch Privatanleger werden, welche sich auf den Finanzmärkten nur mäßig bis wenig auskennen. Wenn man auf Analysten vertrauen möchte, dann doch eher auf jene Aktien die bereits im Keller sind oder von den Experten verschmäht werden.
Leseempfehlungen
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Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
Auslandsreisen – Richtig versichert auf große Reise gehen
Unwetterschäden - Was sollte man unternehmen, bis der Schaden begutachtet wird?
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http://dlvr.it/TLd87y
Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
Beim Vorsorge- und Versicherungsbeiträge abrechnen die richtige Form wahren
Sie können Riesterrente beispielsweise direkt von der Versicherung an das Finanzamt melden lassen und sich somit Arbeit ersparen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie der Versicherung Ihre Steuernummer zur Übermittlung der Daten mitteilen. In der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Beiträge zur Rente und Altersvorsorge auch selbst bei der Steuer geltend machen. Hier können auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden. Keinesfalls darf der Betrag in die Zeile 47 eingetragen werden, da hier die Erstattung entfallen würde.
Welche Versicherungen von der Steuer absetzbar sind
Von Arbeitnehmern können alle Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt und in die entsprechenden Zeilen eingetragen werden. Auch Selbstständige können die Beiträge für diese Versicherungen geltend machen und somit attraktive Steuerrückzahlungen erhalten. Immer zu beachten sind die Höchstbeträge zur Steuer Rückerstattung. Auch Krankenversicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder können bei der Steuer angerechnet werden.
Sollte die Höchstsumme mit diesen Beiträgen nicht erreicht werden, können auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung mit eingetragen und steuerlich abgerechnet werden. Die Höchstbeiträge variieren bei Arbeitnehmern und selbstständigen Unternehmern. Dies liegt daran, dass man als Selbstständiger die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zu tragen hat und somit bei der Steuer eine höhere Summe anrechnen kann.
Steuererklärung muss richtig ausgefüllt werden
Wollen Sie die steuerliche Anrechnung gewährleisten und Ihre Aufwendungen vom Finanzamt rückerstattet bekommen ist es wichtig, dass Sie die Steuererklärung fehlerfrei ausfüllen und die Bemessungsgrenze der Höchstbeträge einhalten. Auch fehlerhafte Eintragungen in falschen Zeilen können zu Problemen bei der steuerlichen Anrechnung von Aufwendungen für Versicherungen führen.
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Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
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Photovoltaikversicherung vergleichen - Günstigen Anbieter finden!
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Samstag, 28. Juni 2025
Neue Regelungen ab Juli 2025: Welche Änderungen nun greifen
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/neuerungen-und-gesetze-neue-regelungen-ab-juli-2025-welche-aenderungen-nun-greifen-14566638
Freitag, 27. Juni 2025
Durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen die Gefahren für Haushalte
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Donnerstag, 26. Juni 2025
Hausrat – Ohne Stehlliste kein Geld im Schadensfall
Aber auch wer regelmäßig Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder Glasschäden bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Eine Stehlliste muss zwingend bei Einbruch abgegeben werden.
Hausrat - Ohne Stehlliste kein Geld im Schadensfall
Mittwoch, 25. Juni 2025
Anlagetipps von Analysten sind häufig Rohrkrepierer
Empfehlungen nicht Blind vertrauen
Analysten sind auch die eigentlichen Menschen, die Empfehlungen für die besten Aktien weitergeben, doch meist kann man auf diese Analysten nur wenig Vertrauen schenken. Vor allem in den Frühlingsmonaten kann man mit den Empfehlungen dieser "Experten" in vielen Fällen auf die Nase fallen. Meist sind jene Aktien die von den Experten verschmäht und beiseite geschoben werden, diejenigen die dann einen satten Aktien-Zuwachs erreichen.
Mittlerweile zweifeln auch hochrangige Vermögensverwalter an dem Nutzen der jeweiligen Experten. Denn in derzeit 2 von 3 Fällen sind jene Empfehlungen der Analysten kaum zu trauen, vor allem auf den Finanzmärkten von Deutschland.
Exotische Märkte - Analysten vertrauenswürdig
Eine Ausnahme in diesen Bereichen bietet der exotische Aktienmarkt. Hier besitzen die verschiedenen Analysten noch einen guten Wissensvorsprung gegenüber anderen und können eine vertrauenswürdige Auskunft beziehungsweise Empfehlung geben. Laut Experten ist eine anhaltende erhöhte Rendite auf der Basis von Expertenmeinungen nicht möglich. In der Theorie vielleicht schon, doch in der Praxis kaum zu bewältigen.
Schuld daran ist auch das sogenannte "Herdenverhalten" der unzähligen Analysten. Das bedeutet, dass es kaum noch Analysten auf dem Finanzmarkt zu finden gibt, die von einem Strom abweichen und sich gegen die Behauptungen und Informationen der anderen stellen. Geschädigt können in vielen Fällen auch Privatanleger werden, welche sich auf den Finanzmärkten nur mäßig bis wenig auskennen. Wenn man auf Analysten vertrauen möchte, dann doch eher auf jene Aktien die bereits im Keller sind oder von den Experten verschmäht werden.
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Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
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Freitag, 20. Juni 2025
Auslandsreisen – Richtig versichert auf große Reise gehen
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Mittwoch, 18. Juni 2025
Gesundheitsfragen bei Versicherungen – Kenntnis der Arztakte ist wichtig
Dienstag, 17. Juni 2025
Anlagekommentar Oktober 2024 – Die Kapitalmärkte reagieren bei US-Wahlen oft anders als gedacht
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Montag, 16. Juni 2025
Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2025
Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert.
Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.
Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung für 20
Freitag, 13. Juni 2025
Frühjahrscheck für das Eigenheim – Schäden vermeiden
Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.
Frühjahrscheck für das Eigenheim - Schäden vermeiden
Donnerstag, 12. Juni 2025
Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
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Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
Gold glänzt stärker denn je – Geopolitische Krisen treiben das Edelmetall in die Höhe
Photovoltaikversicherung vergleichen - Günstigen Anbieter finden!
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Mittwoch, 11. Juni 2025
Wer zahlt wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte Schäden anrichten
Aber wer macht das schon und wer hat heutzutage noch die Zeit darauf zu warten, bis die Waschmaschine fertig ist, um dann erst seine Besorgungen zu erledigen. Genau für diese Fälle sollten Versicherungsnehmer ihre Vertragsbedingungen dahin gehend überprüfen, ob auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird und damit im Ernstfall auch keine Leistungskürzung im Raum steht.
Wer zahlt wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte Schäden anri
Dienstag, 10. Juni 2025
Gold glänzt stärker denn je – Geopolitische Krisen treiben das Edelmetall in die Höhe
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Freitag, 6. Juni 2025
Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen
Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovolaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.
Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Photovoltaikanlagen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.
Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:
* Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit mehreren Jahren und bleibt 2025 unverändert bestehen. Seit 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten von Wohnhäusern Solaranlagen zu installieren. Diese Pflicht wurde 2023 auf umfassende Dachsanierungen ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.
* Bayern
Seit März 2023 müssen in Bayern bei neuen Gewerbe- und Industriegebäuden Photovoltaikanlagen eingeplant werden. Diese Verpflichtung wurde im Juli desselben Jahres auf weitere Nichtwohngebäude ausgedehnt. Mit dem 1. Januar 2025 kam eine sogenannte Soll-Vorschrift hinzu, die sich auf neue Wohngebäude sowie bestehende Wohnhäuser mit komplett erneuerter Dachhaut bezieht. Der Begriff „Soll“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Es wird erwartet, dass eine PV-Anlage installiert wird – jedoch besteht keine rechtlich einklagbare Verpflichtung. Kleine Dachflächen unter 50 Quadratmetern fallen nicht unter diese Regelung.
* Berlin
In der Hauptstadt ist die Solarpflicht bereits seit Anfang 2023 für private Neubauten sowie für grundlegende Dachumbauten an Bestandsimmobilien wirksam. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche einnehmen, bei Sanierungen von Bestandsdächern gilt dieser Wert bezogen auf die Nettodachfläche. Im Jahr 2025 sind keine Anpassungen dieser Regelungen vorgesehen.
* Brandenburg
Brandenburg hat zum Juni 2024 neue Vorgaben eingeführt: Für gewerblich oder überwiegend öffentlich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern ist nun die Installation von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlagen verpflichtend – und zwar auf mindestens der Hälfte der Dachfläche. Diese Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen solcher Gebäude. Für private Wohngebäude bestehen weiterhin keine Vorgaben. 2025 wird an dieser Regelung nichts geändert.
* Bremen
In Bremen ist seit 2024 bei Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen, eine PV-Anlage verpflichtend. Das gilt nicht für Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Diese Regelung wird ab Juli 2025 auf Neubauten ausgeweitet: Wohnhäuser mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern müssen dann mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Alternativ ist auch eine Anlage zur solaren Wärmeerzeugung zulässig.
* Hamburg
Seit Anfang 2023 besteht in Hamburg eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und bei umfassenden Dachumbauten bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Für neue Gebäude gilt ein Mindestanteil von 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei bestehenden Gebäuden ist dieselbe Quote auf die Nettodachfläche bezogen. Änderungen für 2025 sind nicht vorgesehen.
* Hessen
Hessen hat Ende November 2023 eine Solarpflicht für Neubauten im Eigentum des Landes eingeführt. Ab Ende November 2024 wurde diese Vorschrift auch auf bestehende landeseigene Gebäude nach größeren Dachsanierungen ausgedehnt. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer – sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich – ist bislang keine Verpflichtung vorgesehen. Die Rechtslage bleibt 2025 unverändert.
* Mecklenburg-Vorpommern
Ein entsprechendes Klimaschutzgesetz, das auch eine Solarpflicht enthalten soll, ist derzeit in Arbeit. Bislang gibt es jedoch keine konkrete gesetzliche Regelung, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einer Installation von Solaranlagen verpflichtet.
*
Niedersachsen
Zum 1. Januar 2025 greift in Niedersachsen eine Erweiterung der bestehenden Vorschriften: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch neue Wohngebäude mit Dachflächen über 50 Quadratmetern sowie umfassend sanierte Dächer mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche muss dabei genutzt werden. Diese Pflicht ergänzt die bestehende Regelung, die bereits seit Anfang 2023 für neue gewerbliche Gebäude mit Dachflächen über 75 Quadratmetern gilt.
*
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat seine Vorschriften ebenfalls angepasst: Seit Anfang 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt. Und ab 2026 wird sie auf größere Dachsanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden angewendet. Dächer unter 50 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Wie in vielen anderen Bundesländern ist auch eine solarthermische Anlage als Alternative möglich. Damit wird der Anwendungsbereich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen erheblich erweitert.
* Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfolgt einen etwas anderen Ansatz: Neubauten sowie umfassende Dachsanierungen von Wohngebäuden müssen seit 2024 so ausgeführt werden, dass eine spätere Nachrüstung mit Photovoltaik technisch möglich ist. Diese „PV-Ready“-Vorgabe stellt keine Pflicht zur direkten Installation dar, sondern verlangt eine bauliche Vorbereitung. Auch 2025 bleibt es bei dieser Regelung.
* Schleswig-Holstein
Mit Wirkung zum 25. März 2025 trat in Schleswig-Holstein eine umfassendere Solarpflicht in Kraft. Dann sind auch Wohnhäuser betroffen, wenn sie neu gebaut oder ihr Dach grundlegend erneuert wird (bereits ab zehn Prozent der Fläche). Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Bauprojekte noch bis Ende März 2026 ausgenommen bleiben, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zeitnah nach dem Stichtag gestellt oder das Vorhaben frühzeitig begonnen wurde. Bisher galten diese Vorgaben nur für Nichtwohngebäude.
* Bundesländer ohne Solarpflicht
In den Ländern Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen existiert weiterhin keine gesetzlich verankerte Solarpflicht. Auch für das Jahr 2025 sind keine neuen Vorschriften angekündigt.
Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie?
Was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder ähnliches ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichte gemacht. Denn der Photovoltaik-Betreiber hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen. Unter Umständen bleibt der Photovoltaik-Besitzer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>
Wichtiger Hinweis für Immobilieneigentümer
Gebäudeeigentümer sollten sich frühzeitig über die Solarpflicht und mögliche Ausnahmen informieren. In einigen Fällen, wie bei kleinen Dachflächen oder denkmalgeschützten Gebäuden, kann eine Befreiung beantragt werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen Bußgelder, die je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen können. In einigen Regionen ist zudem eine Nachrüstung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erforderlich. Es empfiehlt sich, Fachfirmen zu Rate zu ziehen, um Kosten und Umsetzbarkeit frühzeitig zu klären.
Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk
* Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohngebäudeversicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertragsausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.
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Montag, 2. Juni 2025
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Freitag, 30. Mai 2025
inomaxx newsticker Mai 2025
Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html
Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html
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Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen
Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovolaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.
Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Photovoltaikanlagen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.
Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:
* Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit mehreren Jahren und bleibt 2025 unverändert bestehen. Seit 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten von Wohnhäusern Solaranlagen zu installieren. Diese Pflicht wurde 2023 auf umfassende Dachsanierungen ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.
* Bayern
Seit März 2023 müssen in Bayern bei neuen Gewerbe- und Industriegebäuden Photovoltaikanlagen eingeplant werden. Diese Verpflichtung wurde im Juli desselben Jahres auf weitere Nichtwohngebäude ausgedehnt. Mit dem 1. Januar 2025 kam eine sogenannte Soll-Vorschrift hinzu, die sich auf neue Wohngebäude sowie bestehende Wohnhäuser mit komplett erneuerter Dachhaut bezieht. Der Begriff „Soll“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Es wird erwartet, dass eine PV-Anlage installiert wird – jedoch besteht keine rechtlich einklagbare Verpflichtung. Kleine Dachflächen unter 50 Quadratmetern fallen nicht unter diese Regelung.
* Berlin
In der Hauptstadt ist die Solarpflicht bereits seit Anfang 2023 für private Neubauten sowie für grundlegende Dachumbauten an Bestandsimmobilien wirksam. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche einnehmen, bei Sanierungen von Bestandsdächern gilt dieser Wert bezogen auf die Nettodachfläche. Im Jahr 2025 sind keine Anpassungen dieser Regelungen vorgesehen.
* Brandenburg
Brandenburg hat zum Juni 2024 neue Vorgaben eingeführt: Für gewerblich oder überwiegend öffentlich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern ist nun die Installation von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlagen verpflichtend – und zwar auf mindestens der Hälfte der Dachfläche. Diese Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen solcher Gebäude. Für private Wohngebäude bestehen weiterhin keine Vorgaben. 2025 wird an dieser Regelung nichts geändert.
* Bremen
In Bremen ist seit 2024 bei Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen, eine PV-Anlage verpflichtend. Das gilt nicht für Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Diese Regelung wird ab Juli 2025 auf Neubauten ausgeweitet: Wohnhäuser mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern müssen dann mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Alternativ ist auch eine Anlage zur solaren Wärmeerzeugung zulässig.
* Hamburg
Seit Anfang 2023 besteht in Hamburg eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und bei umfassenden Dachumbauten bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Für neue Gebäude gilt ein Mindestanteil von 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei bestehenden Gebäuden ist dieselbe Quote auf die Nettodachfläche bezogen. Änderungen für 2025 sind nicht vorgesehen.
* Hessen
Hessen hat Ende November 2023 eine Solarpflicht für Neubauten im Eigentum des Landes eingeführt. Ab Ende November 2024 wurde diese Vorschrift auch auf bestehende landeseigene Gebäude nach größeren Dachsanierungen ausgedehnt. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer – sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich – ist bislang keine Verpflichtung vorgesehen. Die Rechtslage bleibt 2025 unverändert.
* Mecklenburg-Vorpommern
Ein entsprechendes Klimaschutzgesetz, das auch eine Solarpflicht enthalten soll, ist derzeit in Arbeit. Bislang gibt es jedoch keine konkrete gesetzliche Regelung, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einer Installation von Solaranlagen verpflichtet.
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Niedersachsen
Zum 1. Januar 2025 greift in Niedersachsen eine Erweiterung der bestehenden Vorschriften: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch neue Wohngebäude mit Dachflächen über 50 Quadratmetern sowie umfassend sanierte Dächer mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche muss dabei genutzt werden. Diese Pflicht ergänzt die bestehende Regelung, die bereits seit Anfang 2023 für neue gewerbliche Gebäude mit Dachflächen über 75 Quadratmetern gilt.
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Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat seine Vorschriften ebenfalls angepasst: Seit Anfang 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt. Und ab 2026 wird sie auf größere Dachsanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden angewendet. Dächer unter 50 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Wie in vielen anderen Bundesländern ist auch eine solarthermische Anlage als Alternative möglich. Damit wird der Anwendungsbereich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen erheblich erweitert.
* Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfolgt einen etwas anderen Ansatz: Neubauten sowie umfassende Dachsanierungen von Wohngebäuden müssen seit 2024 so ausgeführt werden, dass eine spätere Nachrüstung mit Photovoltaik technisch möglich ist. Diese „PV-Ready“-Vorgabe stellt keine Pflicht zur direkten Installation dar, sondern verlangt eine bauliche Vorbereitung. Auch 2025 bleibt es bei dieser Regelung.
* Schleswig-Holstein
Mit Wirkung zum 25. März 2025 trat in Schleswig-Holstein eine umfassendere Solarpflicht in Kraft. Dann sind auch Wohnhäuser betroffen, wenn sie neu gebaut oder ihr Dach grundlegend erneuert wird (bereits ab zehn Prozent der Fläche). Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Bauprojekte noch bis Ende März 2026 ausgenommen bleiben, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zeitnah nach dem Stichtag gestellt oder das Vorhaben frühzeitig begonnen wurde. Bisher galten diese Vorgaben nur für Nichtwohngebäude.
* Bundesländer ohne Solarpflicht
In den Ländern Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen existiert weiterhin keine gesetzlich verankerte Solarpflicht. Auch für das Jahr 2025 sind keine neuen Vorschriften angekündigt.
Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie?
Was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder ähnliches ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichte gemacht. Denn der Photovoltaik-Betreiber hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen. Unter Umständen bleibt der Photovoltaik-Besitzer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>
Wichtiger Hinweis für Immobilieneigentümer
Gebäudeeigentümer sollten sich frühzeitig über die Solarpflicht und mögliche Ausnahmen informieren. In einigen Fällen, wie bei kleinen Dachflächen oder denkmalgeschützten Gebäuden, kann eine Befreiung beantragt werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen Bußgelder, die je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen können. In einigen Regionen ist zudem eine Nachrüstung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erforderlich. Es empfiehlt sich, Fachfirmen zu Rate zu ziehen, um Kosten und Umsetzbarkeit frühzeitig zu klären.
Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk
* Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohngebäudeversicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertragsausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.
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Donnerstag, 29. Mai 2025
Anlagekommentar September 2024 – In Europa trägt der Dienstleistungssektor die Konjunktur und der September-Mythos fällt aus
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Mittwoch, 28. Mai 2025
Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2025
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