Anders ist dies allerdings bei Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 20.000 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden zwischen 30 bis 50 Prozent (je nach Nachlasswert) Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren.
Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermei
Freitag, 11. Juli 2025
Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermeiden
Die Erbschaftssteuer ist bei Ehepartnern aufgrund der hohen Freibeträge in den meisten Fällen unwichtig. Nicht nur der allgemeine Freibetrag von 500.000 EUR, sondern auch der Versorgungsfreibetrag über 256.000 EUR ermöglichen es zumeist, die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei zu erhalten.
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