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Solarpflicht 2024: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?

Durch die Sonne wird unglaublich viel Energie auf die Oberfläche unserer Erde geschickt, ob als Strahlung oder Wärme. Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Diese kann dazu heutzutage auch sehr kostengünstig erzeugt werden und trägt zur Klimafreundlichkeit bei. In vielen Bundesländern wird es deshalb Vorschrift, Solarenergie zu nutzen. Beispielsweise müssen Gebäudeeigentümer bei Dachsanierungen und Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir zeigen, was in welchem Bundesland gilt und wie man den passenden Schutz als Anlagenbetreiber findet.


Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen




Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Pho­to­vol­aik­an­la­ge (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.





Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.


Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:






* Baden-Württemberg
Die Solarpflicht gilt für alle neuen Wohngebäude und für grundlegende Dachsanierungen: Mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche müssen genutzt werden. Alternativ zu Photovoltaikanlagen kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden.







* Bayern
Für Nichtwohngebäude gilt eine Solarpflicht ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Wird die Dachhaut erneuert, sollen auch ab 2025 auf Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden – wie verpflichtend diese Regelung ist, steht noch nicht fest.







* Berlin
Wohngebäudeeigentümer müssen bei Neubau und wesentlichen Dachumbauten auf mindestens 30 Prozent ihres Daches eine PV-Anlage installieren, wenn das Dach mindestens 50 Quadratmeter groß ist.







* Brandenburg
Bei Dachsanierungen an gewerblichen Bestandsbauten und bei gewerblichen Neubauten gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern eine Solarpflicht auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche.







* Bremen
Ab Juli 2024: Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen auf mindestens der Hälfte der Dachfläche, wenn diese mindestens 50 Quadratmeter beträgt. Ab Juli 2025 gilt diese Pflicht auch für alle Neubauten.







* Hamburg
Bei wesentliche Dachumbauten und Neubauten gilt bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern eine Solarpflicht. Bei Neubauten müssen 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei Bestandsgebäude 30 Prozent der Nettodachfläche mit Solaranlagen betrieben werden.

*


Niedersachsen
Die Solarpflicht gilt bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 soll diese auch auf Wohngebäude-Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet werden. 


*


Nordrhein-Westfalen
Eine Solarpflicht gilt für alle neuen Nichtwohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 erstreckt sich diese auch auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 2026 auf umfangreiche Dachsanierungen.


* Rheinland-Pfalz
Für neue Gewerbegebäude sowie bei Neubauten und Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden gilt eine Solarpflicht. Neue Wohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche müssen seit 2024 Vorrichtungen für Solaranlagen haben (PV-Ready), auch bei umfangreichen Dachsanierungen sind diese erforderlich.







* Schleswig-Holstein
Auf Nichtwohngebäuden müssen bei Neubau oder Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden. Über weitere Pflichten ab 2025 wird noch entschieden.







* Bundesländer ohne Solarpflicht
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geben keine gesetzlichen Bestimmungen vor. In Hessen unterliegen lediglich Gebäude vom Land und neue Parkplätze einer Solarpflicht-Regelung.





Ist eine bundesweite oder europäische Solarpflicht in Sicht




Mit einer bundesweiten Solarpflicht würde man erreichen, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Die aktuelle Bundesregierung hat zwar schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Außer viel Gerede wurde bislang eine bundesweite Solardachpflicht weder konkretisiert, noch umgesetzt. 


Auch das Europäische Parlament hat bereits eine Solarpflicht vorgeschlagen, die für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten gelten soll. Laut den Plänen könnten „bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden“ installiert werden. Wann und wie genau so eine europäische Solarpflicht beschlossen und durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine bundesweit geltende Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft aber wahrscheinlicher.


Wer kontrolliert die Erfüllung der Solarpflicht




Für den Nachweis der Erfüllung der Solarpflicht reicht es in der Regel aus, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen worden ist. In manchen Fällen kann das Bauaufsichtsamt die Erfüllung der Solarpflicht durch eine Kontrolle vor Ort überprüfen. Die Sanierungspflicht bspw. beim Altbau sollten Immobilieneigentümer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.


Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk






* Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohn­gebäude­versicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertrags­ausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.






* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert. 







* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.






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Bildnachweis


http://dlvr.it/TDf8VR

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