Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer auch dann weiter Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.
https://www.efinanz24.de/krankengeld-gibt-es-auch-beim-urlaub-innerhalb-der-eu/
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