Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren, fördern Sie Ihre Gesundheit und schonen die Umwelt. Die Nachfrage steigt kontinuierlich und die Modelle werden immer hochwertiger. Durch den Boom sind immer mehr Fahrräder auf den Straßen unterwegs, was aber auch dazu führt, dass immer mehr Fahrräder gestohlen oder durch einen Unfall beschädigt werden. Das Fahrrad wurde bisher meist gegen Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert. Die Ammerländer Versicherung bietet jetzt mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“ an. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für E-Bikes und Pedelecs für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht.
Welcher Leistungsumfang wird geboten
Die Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung bieten einen Rund-um-Schutz für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs mit einem Neuwert von 500 Euro bis 5.000 Euro.
So ist sowohl der Diebstahl des Fahrrads als auch der Fahrradteile inklusive der Reparaturkosten mitversichert. Dazu zählt auch der Akku von E-Bikes, was bei anderen Fahrradversicherungen die Ausnahme darstellt. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz zudem nicht fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sowie Zubehör und Gepäck wie beispielsweise Fahrradanhänger, Gepäcktaschen und -körbe, Helme, Kleidung, Zelte, Isomatten oder auch Werkzeug.
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung hebt sich dabei insbesondere im Bereich der Erstattung von Reparaturkosten durch eine sehr großzügige Zeitwertstaffelung sowie den Einschluss von Schäden durch Vandalismus vom Markt ab. So werden die Reparaturkosten bei Fahrrädern bis zum Alter von fünf Jahren stets bis zum Neuwert ersetzt. Abgedeckt sind dabei Schäden, die durch einen Sturz, Fall, Unfall oder beim Transport verursacht werden.
Produkthighlights der Fahrrad-Vollkaskoversicherung
* Neuwert bei Zubehör und Gepäck
* Neuwert bei Fahrrad- und Teilediebstahl
* Keine begrenzte Laufzeit
* Freie Händlerwahl
* Fahrräder bis 5.000,- EUR
* Vandalismus
Leistungsvergleich Hausratversicherung und Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Hausrat-Fahrraddiebstahlklausel
Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Diebstahl des Fahrrads
ja
ja
Brand
ja
ja
Teilediebstahl (auch Akku)
nein
ja
Vandalismus
nein
ja
Fall- und Sturzschäden
nein
ja
Unfallschäden
nein
ja
Reparaturschäden
nein
ja
Fahrradzubehör (z.B. Anhänger, Kindersitz)
nein
ja
Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Campingausrüstung)
nein
ja
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Start in die Fahrradsaison - Mit dem Rad sicher unterwegs
Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Wann Elektrofahrräder versicherungspflichtig sind
Bildnachweis
http://dlvr.it/RYR3tl
http://dlvr.it/RYR3tl
Kommentare
Kommentar veröffentlichen