Mittwoch, 10. September 2025

Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.

Rentenversicherung - Wie hoch werden die Leistungen sein?
 

Montag, 8. September 2025

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen

Um seinen eigenen Strom zu produzieren, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen.

Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet – die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solara

 

Freitag, 5. September 2025

Asien-Pazifik rückt in den Fokus: Chancen in herausfordernden Zeiten

Während die Aktienmärkte in den USA und Europa in den letzten Jahren glänzten, hinkten die Schwellenländer Asiens häufig hinterher. Doch das Blatt wendet sich langsam: Seit Jahresbeginn haben viele asiatische Börsen aufgeholt. Für Anleger, die ihr Portfolio breiter aufstellen möchten, lohnt sich daher ein genauer Blick auf die führenden Volkswirtschaften der Region. Die Weltwirtschaft befindet…
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Donnerstag, 4. September 2025

Krankenkassen erhöhen Beiträge - Jetzt vergleichen

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden aktuell mit einer Beitragserhöhung belastet. Mit dem Kassenvergleich kann ganz einfach und schnell die richtige Krankenkasse gefunden werden: Einfach die Leistungspunkte anklicken, die persönlich wichtig sind. In der Auswertung werden dann die passenden Krankenkassen angezeigt.

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Mittwoch, 3. September 2025

Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, gibt es einiges zu beachten. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu klären, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Es kommt häufig vor, dass bei unverheirateten Partnern, die Wohneigentum besitzen, es nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Es ist deshalb angeraten, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.


Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein




Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.


Ansprüche bei einer Trennung




Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt.





Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.


Absicherung im Todesfall




Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Wohneigentum und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte darüber hinaus noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.


Ein Partnerschaftsvertrag ist zu empfehlen




Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: Zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert. 


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Dienstag, 2. September 2025

Worauf Banken bei der Hausfinanzierung achten

Bei Immobilienfinanzierungen gibt es einiges zu berücksichtigen und zu bedenken. Das zu finanzierende Haus oder die Eigentumswohnung ist in der Regel die Sicherheit für die Bank, die als Absicherung für den ausgegebenen Kredit dient. Aus diesem Grund lassen sich finanzierende Geldinstitute immer grundbuchlich absichern. Damit es überhaupt zu einer Finanzierung kommen kann, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Worauf Banken bei der Hausfinanzierung achten


 

Montag, 1. September 2025

Zinskommentar Dezember 2024 – Zum Jahreswechsel gibt es Immobilienfinanzierer stabile Bauzinsen

Das Jahr 2024 endet so wie es begonnen hat – mit einem Baufinanzierungszinssatz von um die drei Prozent. Wie sich die stabilen Zinsen im Jahr 2024 auf das Kaufverhalten von Immobilieninteressierten ausgewirkt haben, ob sich die Seitwärtsbewegung der Zinskurve auch zum Jahresbeginn 2025 fortsetzen wird und warum Bestandsimmobilien derzeit attraktiv sind, darüber gibt es in…
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