Montag, 22. Januar 2024

Zinskommentar Juni 2023 – Baufinanzierungszinsen befinden sich in einer volatilen Marktphase

Die Entwicklung der Baufinanzierungszinsen bleibt vorerst volatil, den auch von der voraussichtlich achten Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Folge werden von den Marktteilnehmern keine großen Effekte auf das Finanzierungsumfeld erwartet. Im Moment geht es rauf, runter, rauf und wieder runter. Im zweiten Halbjahr 2023 könnten aber auch leicht steigende Zinsen möglich sein: Fachleute befürchten,…
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Freitag, 19. Januar 2024

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.


Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend




Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.





Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.


Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung




Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.


Der gesetzliche Hintergrund




Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen



* Schlichtungsstelle für Telekommunikation

* Schlichtungsstelle für Energie

*  Schlichtungsstelle für Luftverkehr

*  Schlichtungsstelle für Nahverkehr

* Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr

* Schlichtungsstelle für Versicherungen

* Schlichtungsstelle für Banken

* Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft

* Schlichtungsstelle der Ärztekammern

* Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

* Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes






Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr />

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür
Small Caps: Darum bieten kleine Unternehmen aktuell große Chancen
Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/T1bLR4

Donnerstag, 18. Januar 2024

Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist

Wie jedes Jahr sorgt die Winterzeit je nach Höhenlage früher oder später für eine weiße Pracht. Was die Kinder freut, kann sich für Fußgänger oder den Straßenverkehr zu einer Geduldsprobe entwickeln. Da sich durch Schnee und Eis beispielsweise Fußwege in Rutschbahnen verwandelt können, gibt es in Deutschland die sogenannte Schneeräumpflicht, die an allen Tagen der Woche gilt. Die Pflicht Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, ist jedoch regional unterschiedlich festgelegt. Was Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter wissen sollten, wenn Wege verschneit oder vereist sind.

https://www.efinanz24.de/schneeraeumpflicht-was-bei-schnee-und-eis-zu-beachten-ist/
 

Mittwoch, 17. Januar 2024

Geldanlagen im 4. Quartal 2023 – Schwellenländer bleiben Stabilisatoren und sorgen für maßvolle globale Konjunkturdynamik

Im vierten Quartal 2023 setzte sich gekennzeichnet von maßvoller Konjunkturdynamik in der Weltwirtschaft die bisherige Entwicklung an den Kapitalmärkten fort. Das vom IWF im Oktober 2023 ausgerufene Ziel von 3 Prozent realem Wachstums sollte erreicht werden. Das Wachstum blieb global ungleich verteilt. Die Industrieländer werden 2023 um circa 1,5 Prozent zulegen, während die aufstrebenden Länder…
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Freitag, 12. Januar 2024

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.


Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend




Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.





Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.


Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung




Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.


Der gesetzliche Hintergrund




Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen



* Schlichtungsstelle für Telekommunikation

* Schlichtungsstelle für Energie

*  Schlichtungsstelle für Luftverkehr

*  Schlichtungsstelle für Nahverkehr

* Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr

* Schlichtungsstelle für Versicherungen

* Schlichtungsstelle für Banken

* Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft

* Schlichtungsstelle der Ärztekammern

* Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

* Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes






Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr />

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.


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Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung


Bildnachweis


 


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Donnerstag, 11. Januar 2024

Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind

Wie teuer und schwerwiegend waren bisherige Naturgefahrenschäden in ihrer Region

Hier können Sie ermitteln, wie häufig, teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Postleitzahl-Region bisher waren. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

https://www.efinanz24.de/naturgefahren-check/

 

Mittwoch, 10. Januar 2024

Small Caps: Darum bieten kleine Unternehmen aktuell große Chancen

Kleine Unternehmen, die sogenannten „Small Caps,“ sind ein faszinierender Teil des Aktienmarktes. Small- und Mid- Caps bieten oft das Potenzial für beeindruckende Renditen, aber auch erhebliche Schwankungen. Grundsätzlich kann die Aufnahme von Small Caps in ein Portfolio die Diversifikation erhöhen und so das Gesamtrisiko der Portfolios reduzieren. Außerdem sind Small und Midcaps im historischen Vergleich…
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