Sonntag, 10. Dezember 2023

Immobilie als Kapitalanlage - Das sollte man beachten

Eine Immobilie als Kapitalanlage lohnte sich früher meistens schon aus steuerlichen Gesichtspunkten. Das hat sich mittlerweile geändert. Inzwischen ist jemand, der eine Immobilie nicht zur Eigennutzung kauft, viel eher ein Kapitalanleger im klassischen Sinne: Er will nicht sparen, sondern vor allem Rendite erzielen. Was das für die Finanzierung bedeutet, wird in dem folgenden Artikel behandelt.


Kapitalanlage unter veränderten Vorzeichen




Blickt man einige Jahre zurück, da erfreute sich der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell großer Beliebtheit. Der Kapitalanleger zahlte gut und gerne um die 6 Prozent Darlehenszinsen und konnte diese beim Finanzamt geltend machen. Vor dem Hintergrund fiel die Wahl häufig auf eine 100-Prozent-Finanzierung und nicht selten wurden sogar die Nebenkosten mitfinanziert. Zudem hatten Produkte mit Tilgungsaussetzung Hochkonjunktur. Diese Vorgehensweise hat sich mittlerweile komplett geändert. Ein Grund ist, dass bei einem Zinssatz von 2 Prozent oder noch weniger, sich das Abschreiben der Schuldzinsen kaum noch lohnt. Darüber hinaus fordern Banken mittlerweile von Kapitalanlegern erhöhte Bonitätsanforderungen, was Auswirkungen auf die Finanzierung hat. Ein Kapitalanleger muss heute anders planen und rechnen.


Finanzierung mit neuen Parametern




So gilt inzwischen auch für Kapitalanleger, das der Eigenkapitalanteil bestmöglich kalkuliert wird. Ein höherer Eigenanteil wird von den Banken gern gesehen und wirkt sich positiv auf die Zinskonditionen aus. Auch die Tilgungslogik hat sich verändert und es empfiehlt sich gegenüber früher, eine höhere Tilgung einzubauen. Denn wer höher tilgt, investiert direkt in die Entschuldung. Das ist auch vor dem Hintergrund zu empfehlen, als dass der Zeithorizont eines Kapitalanlegers in der Regel kürzer ist als der eines Eigennutzers.





Die veränderte Vorgehensweise hat auch Auswirkungen auf die Zinsbindung. Da sich die Zinsen nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau bewegen, sollte sich der Kapitalanleger so wie der Eigennutzer in der Regel für eine lange Bindung entscheiden. Das gibt ihm Planungssicherheit, weil es ihn für 10, 15 oder noch mehr Jahre vor einem Zinsänderungsrisiko schützt. Gleichzeitig sollte sich der Kapitalanleger im Klaren sein, welches Motiv er hat. Entscheidet er sich für das Investment, weil ihm vor allem an der Wertstabilität und der vermuteten Wertsteigerung liegt, die etwa beim späteren Verkauf zu Buche schlägt? Oder geht es ihm weniger um das sichere „Betongold“, als um Gewinne aus laufenden Mieteinnahmen? Auf jeden Fall gilt es, konservativ zu kalkulieren und sich bewusst zu machen, dass selbst eine avisierte Rendite von 4 Prozent kein Selbstläufer ist.


Vermarktungschancen im Fokus




Unabhängig davon, worauf der Kapitalanleger abzielt, muss er darauf achten, dass sich die Immobilie gut vermarkten lässt. Dazu gehört, dass das Objekt, was Zustand, Ausstattung und Lage anbelangt, für die Allgemeinheit von Interesse ist. Denn je spezieller das Objekt, desto schwieriger ist es zumeist zu vermieten und später vielleicht zu verkaufen. So wird ein 250-Quadratmeter-Loft in einem denkmalgeschützten Wasserwerk in der Regel weniger stark nachgefragt werden als die zentrumsnahe Drei-Zimmer-Wohnung in einem Neubau. Entscheidet sich der Kapitalanleger trotzdem für die erste Variante, so sollte ein erhöhtes Risiko von Mieterwechseln beziehungsweise Mietausfällen in Betracht gezogen werden.


Eine Immobilie als Kapitalanlage erfolgt heute unter anderen Vorzeichen als in der Vergangenheit. Doch werden diese berücksichtigt, kann das Investment das halten, was sich der Kapitalanleger davon verspricht.


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Freitag, 8. Dezember 2023

Donnerstag, 7. Dezember 2023

Immobilienerwerb - Ein Notar ist kein Garant für fairen Kaufpreis

Möchte man ein Haus oder einer Wohnung kaufen, so ist man an strenge vertragliche Regeln gebunden. Bei der Abwicklung geht ohne einen Notar laut der Gesetzgebung gar nichts. Der Notar erarbeitet die Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. Ob es sich um faire Kaufpreise handelt, dafür muss der Jurist allerdings keine Garantie abgeben.


Beim Hauskauf ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben




Wenn die Verhandlungen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung erfolgreich abgeschlossen sind, dann geht es darum, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags für alle Beteiligten sicherzustellen. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amts ist der Notar verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Für die Beurkundung des Kaufvertrags werden 1,5 % des Kaufpreises als Gebühren erhoben. Für die Bestellung eines Grundpfandrechts sowie für das Eintragen in das Grundbuch fallen weitere zusätzliche Kosten an.





Vor dem Hauskauf im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen




Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen zwischen beiden Parteien. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, muss jedoch nicht prüfen, ob die zu treffenden Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf rechtliche oder steuerliche Punkte bestehen, so sollte man im Zweifelsfall rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate ziehen. Nur hier kann man eine persönlich fundierte Antwort bekommen. Auch wenn der Notar gleichzeitig Rechtsanwalt ist, kann er nicht Interessensvertreter für beide Parteien gleichzeitig sein.


Was macht der Notar




Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er einen Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages erstellen kann. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Kaufgeschäfts erbringen. Der Entwurf des Kaufvertrages hat den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vorzuliegen, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen können und im Vorfeld offene Fragen klären oder Änderungswünsche dem Notar mitteilen können. Wenn sich die Vertragsbeteiligten einig sind, wird der Kaufvertrag erstellt.


Diesen muss er den persönlich anwesenden Vertragsbeteiligten vor Unterzeichnung vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren-und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Erst wenn dem Grundstückserwerb keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, muss der Käufer zahlen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit dem Käufer der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt wird.


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Mittwoch, 6. Dezember 2023

Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Wenn man als Immobilienkäufer oder Bauherr eine Immobilienfinanzierung mit einem fest vereinbarten Zinssatz länger als 10 Jahre bei einem Finanzierungsinstitut abgeschlossen hat, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach zehn Jahren kostenfrei teilweise oder vollständig gekündigt werden. Als Darlehensnehmer muss man lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten – gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens – einhalten.

 

Dienstag, 5. Dezember 2023

Künstliche Intelligenz: Historische Anlagechance oder riesiger Hype?

In der modernen Industrie hat sich die Künstliche Intelligenz (KI) zu einem integralen Bestandteil entwickelt. Dagegen bringen Technologien wie ChatGPT tiefgreifende Veränderungen in Arbeits- und Kommunikationsweisen mit sich . Dieser Trend zieht weltweit die Aufmerksamkeit von Unternehmen und Investoren auf sich. Mit dem Aufkommen von KI-Technologien wie ChatGPT, die im Alltag Millionen von Menschen erreichen, erleben…
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Montag, 4. Dezember 2023

Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.

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