Freitag, 12. Dezember 2025

Vorsorgevollmacht – Darauf sollte geachtet werden

Mit einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn Sie es selbst nicht können. Es ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erteilen. Denn man kann jederzeit davon betroffen sein kann, wenn man beispielsweise Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Normalerweise ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Sie kann dann eine Vollmacht erstellen und kann auch mit einer Vollmacht als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter bestimmt werden.

Vorsorgevollmacht - Darauf sollte geachtet werden


 


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