Ein Nießbrauch wird als privatschriftliche Vereinbarung zwischen dem Beschenkten (z. B. Kinder oder Enkelkinder) und dem Nießbrauchnehmer (z.B. dem Vater oder der Mutter) bei der Übertragung des Vermögenswertes abgeschlossen. Wer rechtzeitig handelt kann so größere Vermögenswerte ohne eine anfallende Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an die nächste Generation übertragen, ohne auf die meist zum Leben benötigten Einnahmen zu verzichten.
Schenkung von Wertpapiervermögen mit Nutzung vom Nießbrauchr
Dienstag, 4. November 2025
Schenkung von Wertpapiervermögen mit Nutzung vom Nießbrauchrecht
Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt sind aus dem Immobilienbereich sehr bekannt und weit verbreitet. Dabei wird ein Vermögenswert verschenkt, allerdings behält man zu Lebzeiten die daraus resultierenden Einnahmen und Erträge.
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