Mittwoch, 18. Juni 2025
Gesundheitsfragen bei Versicherungen – Kenntnis der Arztakte ist wichtig
Dienstag, 17. Juni 2025
Anlagekommentar Oktober 2024 – Die Kapitalmärkte reagieren bei US-Wahlen oft anders als gedacht
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Montag, 16. Juni 2025
Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2025
Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert.
Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.
Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung für 20
Freitag, 13. Juni 2025
Frühjahrscheck für das Eigenheim – Schäden vermeiden
Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.
Frühjahrscheck für das Eigenheim - Schäden vermeiden
Donnerstag, 12. Juni 2025
Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
Beim Vorsorge- und Versicherungsbeiträge abrechnen die richtige Form wahren
Sie können Riesterrente beispielsweise direkt von der Versicherung an das Finanzamt melden lassen und sich somit Arbeit ersparen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie der Versicherung Ihre Steuernummer zur Übermittlung der Daten mitteilen. In der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Beiträge zur Rente und Altersvorsorge auch selbst bei der Steuer geltend machen. Hier können auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden. Keinesfalls darf der Betrag in die Zeile 47 eingetragen werden, da hier die Erstattung entfallen würde.
Welche Versicherungen von der Steuer absetzbar sind
Von Arbeitnehmern können alle Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt und in die entsprechenden Zeilen eingetragen werden. Auch Selbstständige können die Beiträge für diese Versicherungen geltend machen und somit attraktive Steuerrückzahlungen erhalten. Immer zu beachten sind die Höchstbeträge zur Steuer Rückerstattung. Auch Krankenversicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder können bei der Steuer angerechnet werden.
Sollte die Höchstsumme mit diesen Beiträgen nicht erreicht werden, können auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung mit eingetragen und steuerlich abgerechnet werden. Die Höchstbeiträge variieren bei Arbeitnehmern und selbstständigen Unternehmern. Dies liegt daran, dass man als Selbstständiger die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zu tragen hat und somit bei der Steuer eine höhere Summe anrechnen kann.
Steuererklärung muss richtig ausgefüllt werden
Wollen Sie die steuerliche Anrechnung gewährleisten und Ihre Aufwendungen vom Finanzamt rückerstattet bekommen ist es wichtig, dass Sie die Steuererklärung fehlerfrei ausfüllen und die Bemessungsgrenze der Höchstbeträge einhalten. Auch fehlerhafte Eintragungen in falschen Zeilen können zu Problemen bei der steuerlichen Anrechnung von Aufwendungen für Versicherungen führen.
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Mittwoch, 11. Juni 2025
Wer zahlt wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte Schäden anrichten
Aber wer macht das schon und wer hat heutzutage noch die Zeit darauf zu warten, bis die Waschmaschine fertig ist, um dann erst seine Besorgungen zu erledigen. Genau für diese Fälle sollten Versicherungsnehmer ihre Vertragsbedingungen dahin gehend überprüfen, ob auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird und damit im Ernstfall auch keine Leistungskürzung im Raum steht.
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Dienstag, 10. Juni 2025
Gold glänzt stärker denn je – Geopolitische Krisen treiben das Edelmetall in die Höhe
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Freitag, 6. Juni 2025
Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen
Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovolaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.
Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Photovoltaikanlagen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.
Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:
* Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit mehreren Jahren und bleibt 2025 unverändert bestehen. Seit 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten von Wohnhäusern Solaranlagen zu installieren. Diese Pflicht wurde 2023 auf umfassende Dachsanierungen ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.
* Bayern
Seit März 2023 müssen in Bayern bei neuen Gewerbe- und Industriegebäuden Photovoltaikanlagen eingeplant werden. Diese Verpflichtung wurde im Juli desselben Jahres auf weitere Nichtwohngebäude ausgedehnt. Mit dem 1. Januar 2025 kam eine sogenannte Soll-Vorschrift hinzu, die sich auf neue Wohngebäude sowie bestehende Wohnhäuser mit komplett erneuerter Dachhaut bezieht. Der Begriff „Soll“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Es wird erwartet, dass eine PV-Anlage installiert wird – jedoch besteht keine rechtlich einklagbare Verpflichtung. Kleine Dachflächen unter 50 Quadratmetern fallen nicht unter diese Regelung.
* Berlin
In der Hauptstadt ist die Solarpflicht bereits seit Anfang 2023 für private Neubauten sowie für grundlegende Dachumbauten an Bestandsimmobilien wirksam. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche einnehmen, bei Sanierungen von Bestandsdächern gilt dieser Wert bezogen auf die Nettodachfläche. Im Jahr 2025 sind keine Anpassungen dieser Regelungen vorgesehen.
* Brandenburg
Brandenburg hat zum Juni 2024 neue Vorgaben eingeführt: Für gewerblich oder überwiegend öffentlich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern ist nun die Installation von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlagen verpflichtend – und zwar auf mindestens der Hälfte der Dachfläche. Diese Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen solcher Gebäude. Für private Wohngebäude bestehen weiterhin keine Vorgaben. 2025 wird an dieser Regelung nichts geändert.
* Bremen
In Bremen ist seit 2024 bei Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen, eine PV-Anlage verpflichtend. Das gilt nicht für Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Diese Regelung wird ab Juli 2025 auf Neubauten ausgeweitet: Wohnhäuser mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern müssen dann mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Alternativ ist auch eine Anlage zur solaren Wärmeerzeugung zulässig.
* Hamburg
Seit Anfang 2023 besteht in Hamburg eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und bei umfassenden Dachumbauten bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Für neue Gebäude gilt ein Mindestanteil von 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei bestehenden Gebäuden ist dieselbe Quote auf die Nettodachfläche bezogen. Änderungen für 2025 sind nicht vorgesehen.
* Hessen
Hessen hat Ende November 2023 eine Solarpflicht für Neubauten im Eigentum des Landes eingeführt. Ab Ende November 2024 wurde diese Vorschrift auch auf bestehende landeseigene Gebäude nach größeren Dachsanierungen ausgedehnt. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer – sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich – ist bislang keine Verpflichtung vorgesehen. Die Rechtslage bleibt 2025 unverändert.
* Mecklenburg-Vorpommern
Ein entsprechendes Klimaschutzgesetz, das auch eine Solarpflicht enthalten soll, ist derzeit in Arbeit. Bislang gibt es jedoch keine konkrete gesetzliche Regelung, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einer Installation von Solaranlagen verpflichtet.
*
Niedersachsen
Zum 1. Januar 2025 greift in Niedersachsen eine Erweiterung der bestehenden Vorschriften: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch neue Wohngebäude mit Dachflächen über 50 Quadratmetern sowie umfassend sanierte Dächer mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche muss dabei genutzt werden. Diese Pflicht ergänzt die bestehende Regelung, die bereits seit Anfang 2023 für neue gewerbliche Gebäude mit Dachflächen über 75 Quadratmetern gilt.
*
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat seine Vorschriften ebenfalls angepasst: Seit Anfang 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt. Und ab 2026 wird sie auf größere Dachsanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden angewendet. Dächer unter 50 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Wie in vielen anderen Bundesländern ist auch eine solarthermische Anlage als Alternative möglich. Damit wird der Anwendungsbereich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen erheblich erweitert.
* Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfolgt einen etwas anderen Ansatz: Neubauten sowie umfassende Dachsanierungen von Wohngebäuden müssen seit 2024 so ausgeführt werden, dass eine spätere Nachrüstung mit Photovoltaik technisch möglich ist. Diese „PV-Ready“-Vorgabe stellt keine Pflicht zur direkten Installation dar, sondern verlangt eine bauliche Vorbereitung. Auch 2025 bleibt es bei dieser Regelung.
* Schleswig-Holstein
Mit Wirkung zum 25. März 2025 trat in Schleswig-Holstein eine umfassendere Solarpflicht in Kraft. Dann sind auch Wohnhäuser betroffen, wenn sie neu gebaut oder ihr Dach grundlegend erneuert wird (bereits ab zehn Prozent der Fläche). Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Bauprojekte noch bis Ende März 2026 ausgenommen bleiben, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zeitnah nach dem Stichtag gestellt oder das Vorhaben frühzeitig begonnen wurde. Bisher galten diese Vorgaben nur für Nichtwohngebäude.
* Bundesländer ohne Solarpflicht
In den Ländern Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen existiert weiterhin keine gesetzlich verankerte Solarpflicht. Auch für das Jahr 2025 sind keine neuen Vorschriften angekündigt.
Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie?
Was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder ähnliches ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichte gemacht. Denn der Photovoltaik-Betreiber hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen. Unter Umständen bleibt der Photovoltaik-Besitzer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>
Wichtiger Hinweis für Immobilieneigentümer
Gebäudeeigentümer sollten sich frühzeitig über die Solarpflicht und mögliche Ausnahmen informieren. In einigen Fällen, wie bei kleinen Dachflächen oder denkmalgeschützten Gebäuden, kann eine Befreiung beantragt werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen Bußgelder, die je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen können. In einigen Regionen ist zudem eine Nachrüstung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erforderlich. Es empfiehlt sich, Fachfirmen zu Rate zu ziehen, um Kosten und Umsetzbarkeit frühzeitig zu klären.
Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk
* Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohngebäudeversicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertragsausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert.
* Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.
Photovoltaikversicherung vergleichen – Günstigen Anbieter finden!
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Autoversicherung vergleichen – Die richtige Kfz-Versicherung finden und bares Geld sparen
Jetzt vergleichen und sparen! Nutzen Sie den Vergleichsrechner und führen einen Autoversicherungsvergleich durch. In wenigen Minuten ist ein für Sie passendes Angebot gefunden. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Der Vergleich von über 300 Kfz-Versicherungstarifen ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Es genügen wenige Eckdaten zu den Versicherungswünschen und schon erhält man mit dem Online Kfz-Versicherungsvergleich eine Liste mit zahlreichen maßgeschneiderten Angeboten.
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Mittwoch, 4. Juni 2025
Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind
Vor allem in älteren Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert – für viele Hausbesitzer und auch Mieter ein unerkanntes Risiko. Denn: Bei extremen Naturereignissen kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend sein.
Naturgefahren-Check - Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren
Dienstag, 3. Juni 2025
Investmentfonds und Steuern – Informationen für Privatanleger und inländische Firmenkunden
Diese Broschüre stellt Ihnen eine jährlich aktualisierte, verständliche und anschauliche Information zu dem Thema „Investmentfonds und Steuern″ für Privatanleger oder als Betriebsvermögen als ePaper oder auch als Druckstück zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.
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Montag, 2. Juni 2025
Zinskommentar Oktober 2024 – Die Inflation ist zurückgegangen und die Chancen auf eine Leitzinssenkung hoch
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