Mittwoch, 11. Dezember 2024

M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus: "Alpine"-Symbol ab 1. Oktober 2024 Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Winterreifen: Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch + Schnee) gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger als Winterreifen. Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S ("Matsch und Schnee") für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31. Dezember 2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September 2024 endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober 2024 eine Ordnungswidrigkeit dar.  


Bei winterliche Straßenverhältnissen haben MS-Reifen keinen Winterreifenstatus mehr




Obwohl die Verwendung von M+S-Reifen nicht generell verboten ist, werden sie aber ab Oktober 2024 wie Sommerreifen behandelt. Fährt man bei Eis oder Schnee mit diesen Reifen, muss zukünftig mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet. Auch für den Versicherungsschutz können die M+S-Reifen in diesen Fällen erhebliche Folgen haben. So kann die Kaskoversicherung, welche für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die Schadenleistungen unter Umständen reduzieren oder sogar komplett verweigern.-Dagegen bleibt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit M+S oder anderen Sommerreifen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung eines Schaden vom Unfallgeschädigten.









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Versicherungsschutz jedoch nur in Einzelfällen gefährdet




Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Allerdings nur dann, wenn der Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Allerdings können sich in Einzelfällen veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Verkehrsbehörden, sind Nachteile für den Versicherungsschutz in solch einen Fall jedoch eher unwahrscheinlich, denn die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit Vertragsbedingungen der persönlichen Autoversicherung auseinander zu setzen, wie der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" behandelt wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben.





Die Winterreifenpflicht in Deutschland




In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Eine Pflicht, sein Auto für einen bestimmten Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Wer keine Winterreifen hat, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen aber sein Auto stehen lassen. Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) als gesetzliches Erkennungsmerkmal, woraus resultiert das Reifen, die kein Alpine-Symbol haben auch keine Winterreifen sind.


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