Direkt zum Hauptbereich

Steuerklassen – Frisch Verheiratete sollten die richtige Auswahl treffen

Es gibt viele Dinge bei einer Hochzeit zu bedenken. Bei der Planung der Flitterwochen und der Gründung des neuen Hausstandes sollte man jedoch nicht vergessen, sich auch einmal mit den steuerlichen Konsequenzen der Eheschließung zu befassen. Denn dazu gehört auch, eine gemeinsame finanzielle Zukunft so zu planen, dass man steuerlich am sinnvollsten dabei abschneidet.


Gemeinsames Konto planen




Lebt man zusammen, so macht ein gemeinsames Konto guten Sinn. Die meisten Ehepaare entscheiden sich dabei in der Regel für ein Konto, bei dem beide Partner unabhängig von einander unterschriftsberechtigt sind. Zahlt jedoch ein Partner wesentlich mehr auf das Konto ein, als der andere, so kann das zu steuerlichen Konsequenzen führen. Da gesetzlich das Geld auf einem Oder-Konto beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört, nimmt der Fiskus eine stillschweigende Schenkung an, wenn ein Partner mehr einbezahlt, als der andere. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze, so ist für diese angenommene Schenkung eine Schenkungsteuer zu entrichten.





Steuerliche Veranlagung erwägen




Ehepartner, die zusammen leben haben die Möglichkeit, sich steuerlich gemeinsam zu veranlagen. Wollen Ehepaare nicht zusammen veranlagt werden, so ist dies auf der Steuerklärung zu vermerken, da sonst eine gemeinsame Veranlagung automatisch angenommen wird. Die gemeinsame Veranlagung rentiert sich besonders, wenn das Einkommen der Ehepartner sehr unterschiedlich ist. Es werden beide Gehälter zusammen gezählt und praktisch als ein Einkommen bewertete. Entscheiden sich die Ehepartner, sich nicht gemeinsam zu veranlagen, wird jedes Einkommen wie das eines Alleinstehenden verteuert.


Die beste Steuerklassenkombination kann man errechnen




Die Ehepartner können sich für eine Kombination von unterschiedlichen Steuerklassen entschließen. Ist der Verdienst beider Partner etwa gleich, so empfiehlt sich eine  Kombination von Klasse IV/IV. Verdient jedoch einer der Beiden Partner deutlich mehr und steuert drei viertel oder mehr des Gesamteinkommens bei, sollte er sich für die Steuerklasse III entscheiden. In diesem Falle ist die Kombination III/V zu wählen. Hiermit wird die hohe steuerliche Belastung der Klasse V ein wenig abgeschwächt. Es gibt heute im Internet die Möglichkeit, die günstigste Steuerklassenkombination zu errechnen. Sollte man dabei feststellen, dass man zur Zeit steuerlich ungünstig veranlagt ist, so kann man die Steuerklassen wechseln. Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Dazu ist es notwendig, mit einem Formular einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern zu stellen.


Berechnung der Lohnsteuerklasse unter: 
https://www.bmf-steuerrechner.de/ />

Formulare für Steuerklassenwechsel unter:  
https://www.formulare-bfinv.de/ />

Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Künstliche Intelligenz erobert die Geldanlageprodukte
Führerschein umtauschen – Alte Führerscheine laufen ab und die Umstellung bis 2033
Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden


Bildnachweis


http://dlvr.it/SzWKXt

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht

Die Künstliche Intelligenz wird als die Schlüsseltechnologie der Zukunft bewertet. Deshalb ist es naheliegend, dass man sich für den langfristigen Vermögensaufbau auch mit diesem Thema als Investitionsziel auseinander setzen sollte. Eine Investition in die vielversprechende Technologie bietet sich insbesondere mit … Weiterlesen → The post Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht first appeared on Geldanlage-Blog. http://dlvr.it/RfyFQ0

US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger?

US-Präsidentschaftswahlen haben in der Regel immer eine ganz eigene Dramatik. Dies gilt insbesondere für bevorstehende Wahl in diesem Jahr: Ein versuchtes Attentat und ein Kandidatenrückzug innerhalb weniger Tage. Heftige verbale Attacken und eine gespaltene US-Gesellschaft. Das Ergebnis der Wahl ist dabei noch vollständig offen, wird aber unabhängig vom Wahlsieger in jedem Fall auch Auswirkungen auf… The post US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger? first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/TD12nF

Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne

Die letzte EZB Sitzung am 9. September 2021 wurde von den Marktteilnehmern mit Spannung erwartet, denn angesichts der immer weiter steigenden Inflation wurden Stimmen lauter, die ein Ende der Anleihekäufe forderten. Die EZB-Chefin Christine Lagarde ist allerdings auf diesem Ohr taub, denn sie ändert bis auf weiteres nichts an der aktuellen ultralockeren Geldpolitik und pumpt… The post Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/SBgKBP