Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
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Freitag, 29. September 2023
Donnerstag, 28. September 2023
Wohnbauförderung – Höhere Förderung ist an die Nachhaltigkeit gekoppelt
Wer die neue Wohnbauförderung mit den höheren zinsvergünstigten zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen möchte, der muss bei seiner Baumaßnahme die Kriterien für die Nachhaltigkeitszertifizierung QNG erfüllen. Für viele kommt dazu die Frage auf, was sich dahinter verbirgt? Die Abkürzung QNG bedeutet „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Wenn man sich dies als „Plus“ oder „Premium“ zertifizieren lässt, ist…
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Mittwoch, 27. September 2023
Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Oktober 2023
Ab Oktober gibt es wieder eine Reihe neuer Gesetze und Änderungen. Mit
welchen Neuerungen Erdgaskunden, Deutsche-Bahn-Fahrgäste und
Arbeitnehmende rechnen können, zeigt dieser Artikel.
https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/verbraucher-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-oktober-2023-12830484
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Dienstag, 26. September 2023
Tagesgeld – Welches Konto bietet die attraktivsten Zinsen?
Bei der Frage, welches Geldinstitut aktuell das attraktivste
Tagesgeldkonto anbietet, kann ein Tagesgeld-Vergleich eine Übersicht
schaffen. Noch ist bei den meisten Geldinstituten das Tagesgeldkonto
kostenlos, es fallen also keine Gebühren für die Kontoführung an. Man
kann sein Tagesgeldkonto zu jeder Zeit komplett auflösen bzw. kündigen –
eine Kündigungsfrist wie beim Sparbuch gibt es nicht.
https://www.efinanz24.de/tagesgeld-vergleichen/
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Montag, 25. September 2023
Unfallgefahren für Schulkinder - Was Eltern wissen sollten
Eine der häufigsten Unfallgefahren für Schulkinder ist der Schulweg. Jedes Jahr werden tausende Kinder bei Verkehrsunfällen verletzt. Ein weiteres häufiges Unfallrisiko in Schulen sind Unfälle in Pausen und beim Sportunterricht. Dieses für Schulkinder bestehende erhöhte Unfallrisiko und dessen Folgen, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.
Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken
Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.
Private Unfallversicherung schließt die Lücke
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.
Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.
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Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – Was ist der Unterschied und warum entstehen für Besserverdiener bei Anhebungen Mehrausgaben
Wie ist ein Schaden am geliehenen Schullaptop versichert
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Freitag, 22. September 2023
Günstigeren Stromtarif gefällig? Der Vergleichsrechner hilft.
Warten Sie nicht erst auf die nächste Verbrauchs-Abrechnung, die häufig nur einmal im Jahr kommt. Ermitteln Sie in regelmäßigen Abständen die Kosten für Ihren Verbrauch. Insbesondere dann, wenn der bestehende Anbieter die Preise erhöht, kann sich der Wechsel lohnen.
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Mittwoch, 20. September 2023
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – Was ist der Unterschied und warum entstehen für Besserverdiener bei Anhebungen Mehrausgaben
Wenn es um die Beiträge und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung geht, fallen in den Diskussionen immer wieder zwei Begriffe: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese werden jährlich zum Ende des Jahres für das kommende Jahr vom Bundeskabinett neu festgelegt. Häufig werden sie verwechselt oder gleichgesetzt. Geplant ist aber schon, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen…
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http://dlvr.it/SwNMVl
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Montag, 18. September 2023
Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind
Wie teuer und schwerwiegend waren bisherige Naturgefahrenschäden in ihrer Region
Hier können Sie ermitteln, wie häufig, teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Postleitzahl-Region bisher waren. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.
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Donnerstag, 14. September 2023
Photovoltaikversicherung vergleichen
Mit einer Photovoltaik Versicherung, Elektronik Photovoltaik bzw.
Solarversicherung bekommt man einen "Vollkasko-Schutz" für seine
Photovoltaikanlage. Diese bietet Ihnen viele Vorteile gegenüber Ihrer
Gebäudeversicherung. Es werden nicht nur Risiken wie Feuer, Sturm oder
Hagel abgesichert, sondern auch Schäden wie z.B. Tierverbiss, Erdbeben,
Vandalismus, Schneedruck oder Diebstahl. Wichtig ist auch die
Ertragsausfallversicherung, mit der Sie gegen fehlende Mindereinnahmen
beim Ausfall Ihrer Anlage geschützt werden.
https://inomaxx.de/index.php/sachversicherungen/photovoltaikversicherung/photovoltaikversicherung-vergleichen.html
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Mittwoch, 13. September 2023
Eigene vier Wände - So kann der Sprung zum Wohneigentum gelingen
Ein eigenes Dach über dem Kopf ist für viele Menschen ist die wichtigste und größte Investition in ihrem Lebens. Gerade Familien mit Kindern möchten gerne Sicherheit in Form einer eigenen Immobilie hinterlassen. Sie nehmen daher eine oft viele Jahre währende finanzielle Belastung in Kauf, welche mit dem Erwerb einer Immobilie einher geht. Das Projekt "eigens Dach" beginnt aber nicht erst, wenn die Bagger anrollen. Die Weichen über die Machbarkeit werden schon viele Jahre vorher gestellt, denn beim Eigenheim gilt die Regel: Erst Hunderter auf Hunderter, dann Stein auf Stein, schließlich Tausender auf Tausender.
Ein frühzeitiger Start zur Vermögensbildung ist wichtig
Den meisten Menschen wird nicht in die Wiege gelegt, über genügend Eigenkapital zu verfügen, um sich den Traum vom Eigenheim einfach so erfüllen zu können. Auch Bausparverträge und dergleichen reichen meist nicht aus, um wenigstens eine solide Teilfinanzierung zu ermöglichen. Das Fundament für eine solide Finanzierung besteht aus einem ausreichendem Eigenkapitalstock. Generell sollten etwa 20 bis 30 Prozent der Kauf- oder Bausumme bei Vertragsunterzeichnung vorhanden sein, damit die eigenen vier Wände auf tragfähigen Füßen stehen. Es ist daher wichtig, bereits in jungen Lebensjahren, etwa nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, damit zu beginnen, sich einen Vermögenswert aufzubauen. Dieser kann dann für das eigene Heim verwendet werden.
Mögliche Anlageformen für den Eigenkapitalaufbau
Es gibt für die richtige Sparform kein Patentrezept. Wichtig ist jedoch, dass das Geld zum Eigentumserwerb verfügbar ist. Sparkonten, Tagesgeld und Festgelder kommen nur kurzfristig infrage. Auch ein Bausparvertrag ist nur begrenzt sinnvoll, denn auch hier gibt es kaum ausreichende Zinsen auf das Guthaben. Um aber staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zu nutzen, ist der Bausparvertrag mit der richtig gewählten Bausparsumme ein passender Baustein beim Eigenkapitalaufbau.
Am sinnvollsten ist ein zum Anlagehorizont passender Investmentfonds, auch Fondssparplan genannt. Dies beginnt bei Rentenfonds, geht über Mischfonds, offenen Immobilienfonds bis hin zu Aktienfonds. Hier kann man passend zur Risikoneigung mit einem monatlichen Betrag ab 25,00 Euro flexibel sparen. Der monatliche Beitrag kann jederzeit erhöht werden oder bei finanziellen Engpässen auch einmal ausgesetzt werden. Zusätzlich kann mit unregelmäßigen Zuzahlungen, beispielsweise bei einer Weihnachtsgeldzahlung oder ähnlichem, der Anspartopf schneller gefüllt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, so früh wie möglich zu beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.
wichtiger Hinweis:
Dieser Chart dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung.
Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
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Immobilie als Kapitalanlage - Das sollte man beachten
Eine Immobilie als Kapitalanlage lohnte sich früher meistens schon aus steuerlichen Gesichtspunkten. Das hat sich mittlerweile geändert. Inzwischen ist jemand, der eine Immobilie nicht zur Eigennutzung kauft, viel eher ein Kapitalanleger im klassischen Sinne: Er will nicht sparen, sondern vor allem Rendite erzielen. Was das für die Finanzierung bedeutet, wird in dem folgenden Artikel behandelt.
Kapitalanlage unter veränderten Vorzeichen
Blickt man einige Jahre zurück, da erfreute sich der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell großer Beliebtheit. Der Kapitalanleger zahlte gut und gerne um die 6 Prozent Darlehenszinsen und konnte diese beim Finanzamt geltend machen. Vor dem Hintergrund fiel die Wahl häufig auf eine 100-Prozent-Finanzierung und nicht selten wurden sogar die Nebenkosten mitfinanziert. Zudem hatten Produkte mit Tilgungsaussetzung Hochkonjunktur. Diese Vorgehensweise hat sich mittlerweile komplett geändert. Ein Grund ist, dass bei einem Zinssatz von 2 Prozent oder noch weniger, sich das Abschreiben der Schuldzinsen kaum noch lohnt . Darüber hinaus fordern Banken mittlerweile von Kapitalanlegern erhöhte Bonitätsanforderungen, was Auswirkungen auf die Finanzierung hat. Ein Kapitalanleger muss heute anders planen und rechnen.
Finanzierung mit neuen Parametern
So gilt inzwischen auch für Kapitalanleger, das der Eigenkapitalanteil bestmöglich kalkuliert wird. Ein höherer Eigenanteil wird von den Banken gern gesehen und wirkt sich positiv auf die Zinskonditionen aus. Auch die Tilgungslogik hat sich verändert und es empfiehlt sich gegenüber früher, eine höhere Tilgung einzubauen. Denn wer höher tilgt, investiert direkt in die Entschuldung. Das ist auch vor dem Hintergrund zu empfehlen, als dass der Zeithorizont eines Kapitalanlegers in der Regel kürzer ist als der eines Eigennutzers.
Die veränderte Vorgehensweise hat auch Auswirkungen auf die Zinsbindung. Da sich die Zinsen nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau bewegen, sollte sich der Kapitalanleger so wie der Eigennutzer in der Regel für eine lange Bindung entscheiden. Das gibt ihm Planungssicherheit, weil es ihn für 10, 15 oder noch mehr Jahre vor einem Zinsänderungsrisiko schützt. Gleichzeitig sollte sich der Kapitalanleger im Klaren sein, welches Motiv er hat. Entscheidet er sich für das Investment, weil ihm vor allem an der Wertstabilität und der vermuteten Wertsteigerung liegt, die etwa beim späteren Verkauf zu Buche schlägt? Oder geht es ihm weniger um das sichere „Betongold“, als um Gewinne aus laufenden Mieteinnahmen? Auf jeden Fall gilt es, konservativ zu kalkulieren und sich bewusst zu machen, dass selbst eine avisierte Rendite von 4 Prozent kein Selbstläufer ist.
Vermarktungschancen im Fokus
Unabhängig davon, worauf der Kapitalanleger abzielt, muss er darauf achten, dass sich die Immobilie gut vermarkten lässt. Dazu gehört, dass das Objekt, was Zustand, Ausstattung und Lage anbelangt, für die Allgemeinheit von Interesse ist. Denn je spezieller das Objekt, desto schwieriger ist es zumeist zu vermieten und später vielleicht zu verkaufen. So wird ein 250-Quadratmeter-Loft in einem denkmalgeschützten Wasserwerk in der Regel weniger stark nachgefragt werden als die zentrumsnahe Drei-Zimmer-Wohnung in einem Neubau. Entscheidet sich der Kapitalanleger trotzdem für die erste Variante, so sollte ein erhöhtes Risiko von Mieterwechseln beziehungsweise Mietausfällen in Betracht gezogen werden.
Eine Immobilie als Kapitalanlage erfolgt heute unter anderen Vorzeichen als in der Vergangenheit. Doch werden diese berücksichtigt, kann das Investment das halten, was sich der Kapitalanleger davon verspricht.
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http://dlvr.it/Sw2Nw9
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Montag, 11. September 2023
Private Finanzen richtig organisieren und finanzielle Zukunft gestalten
Private Finanzen richtig organisieren und finanzielle Zukunft gestalten
Nur mit wenigen Klicks erstellen Sie einen Finanzcheck für ihren Privathaushalt.
So funktioniert es: Sie erhalten Ihre persönliche Finanzplanung mit einer Rundumsicht zu den finanziellen Bereichen „Lebensgrundlage sichern“, „Vermögen bilden“ und „Vermögen schützen“. Nach einer kurzen Dateneingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung ihrer persönlichen Finanzsituation.
https://www.efinanz24.de/
#finanzplanung
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Sonntag, 10. September 2023
Stechmücken - Wie schützt man sich im Sommer im Haus davor
In jedem Jahr gibt es im Sommer die gleiche Invasion. Sie surren bedrohlich und ihre Stiche jucken. Stechmücken können den schönsten Grillabend im Garten genauso verderben wie eine wohlverdiente Nachtruhe. Nach Regenfällen finden die Stechmücken genügend Wasserflächen und die warmen Temperaturen bieten ideale Bedingungen für ihre Brut. Die DIY-Academy (früher Deutsche Heimwerker-Akademie) empfiehlt, schon zu Beginn der Freiluftsaison Maßnahmen zu ergreifen.
Brutstätten so gut wie möglich trocken legen
Die Stechmücken vermehren sich explosionsartig an warmen Tagen überall dort, wo sie stehendes Wasser finden. „Die wirkungsvollste Methode, um eine Mückenplage zu vermeiden, besteht deshalb darin, die Brutstätten trockenzulegen", teilt die DIY-Academy mit. Das Wasser aus der Gießkanne, der Vogeltränke oder auch dem Planschbecken sollte am besten jeden Abend im Gartenboden zum gießen verteilt werden. Eine Regentonne sollte unbedingt mit einem Deckel versehen werden, da dies eine beliebte Brutstätte für Stechmücken darstellt. Wenn sich in der Regentonne bereits Larven tummelten, dann kann man diese mit einem Kescher entfernen. Auf diese weise können auf einen Schlag sehr viele gleichzeitig entfernt werden. Auch im Gartenteich kann der Kescher zum Einsatz kommen, wobei man mit allen Fressfeinden der Larven tatkräftige Unterstützung bekommt. Bei Fröschen, Goldfischen oder auch Kois gelten Larven als Leibspeise. Mit einem Springbrunnen der die Wasseroberfläche in Bewegung hält und damit den Larven das Atmen schwer macht, kann die Stechmückenabwehr erweitert werden. Zusätzlich lassen sich die Stechmücken-Larven in der Regentonne oder im Gartenteich mit Tabletten sehr wirkungsvoll bekämpfen. Auch wenn dies nach chemischer Keule klingt, ist diese Methode rein biologisch.
Einfach und wirkungsvoll: ein Fliegengitter an Fenstern und Türen
„Das effektivste Mittel, um die sechsbeinigen Blutsauger aus der Wohnung fernzuhalten, sind transparente Insektenschutznetze an Fenstern und Türen", so die DIY-Fachleute. Die Fliegengitter sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, lassen sich gut nachrüsten und auch wieder ausbauen. Dadurch sind die Fliegengitter für Eigentümer und Mieter gleichermaßen geeignet. Eine passgenaue und kostengünstige Lösung bestehe aus einer feinmaschigen Gaze, die auf das Fenstermaß zugeschnitten und mit Hilfe spezieller Klebestreifen mit Klettsystem am Fensterrahmen fixiert wird, so die DIY-Academy. Bei Bedarf kann das Netz einfach wieder abgenommen werden, ohne das man Spuren hinterlässt. Die Gaze lassen sich waschen und mehrfach wiederverwenden.
Der Klassiker unter den Fliegenschutzvorrichtungen fürs Fenster ist laut DIY-Academy ein Spannrahmen, der mit wenigen Handgriffen eingehängt und beispielsweise zur trüben Jahreszeit im Handumdrehen abmontiert und im Keller aufbewahrt wird. Zum einen gibt es Systeme, bei denen der Heimwerker die Gaze und die Profile selbst zuschneidet. Dafür muss allerdings genau gemessen und zugeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb auf einen Teleskop-Rahmen mit stufenlos verstellbaren und millimetergenauen Alu-Profilen. Wenn ein Fenster oder eine Tür nicht den ganzen Sommer über mit einem Netz versehen sein soll, bietet sich ein Fliegengitter-Rollo an. Dieses Rollo kann dann ganz nach Bedarf heraufgezogen oder heruntergelassen werden. „Der Einbau der vormontierten Kassette vor oder in der Laibung ist auch für weniger versierte Heimwerker kein Thema", so die DIY-Academy. Alternativ lassen sich die Türen ins Freie mit Fliegengitter-Lamellentüren sichern. Und für alle Blutsauger, die trotz diesem ausgeklügelten System doch mal ein Schlupfloch finden, liegt am besten die Fliegenklatsche auf dem Nachttisch parat.
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Freitag, 8. September 2023
Zinswende – Welche Anlageklassen sind die Gewinner des rapiden Zinsanstiegs
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erst im Juli 2023 die Leitzinsen auf 4,25 Prozent erhöht. Dies ist der höchste Stand seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Der rapide Anstieg der Zinsen über die letzten 18 Monate in Europa und auch in den USA hat die Finanzmärkte zwischenzeitlich durcheinandergewirbelt. Grund genug, im Folgenden auf diese…
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Donnerstag, 7. September 2023
Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten
Für viele Menschen ist die Begrünung einer Hauswand mit Kletterpflanzen ein schöner Blickfang. Jedoch kann im Falle eines Unwetters die üppig begrünte Hausfassade den Gebäudeversicherungsschutz kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies in einem Rechtsstreit geurteilt. So mancher Hauseigentümer lässt an seiner Gebäudefassade Kletterpflanzen, bspw. Efeu emporranken. Denn die üppig begrünte Hauswand sieht gut aus und ist mitunter auch klimafreundlich. Im Falle eines Unwetters kann dies allerdings dem Gebäudebesitzer auch den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung kosten, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) Az. 20 U 173/22 vom 03.06.2022 zeigt.
Eine Efeu-Kletterpflanze wird durch einen Sturm heruntergerissen
Im vorliegenden Verfahren wurde eine Efeu-Fassadenbegrünung, die seit rund 30 Jahren an der Giebelfläche eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen rankte, bei einem Unwetter mit Starkregen und Sturm heruntergerissen. In dessen Folge entstandet an dem Gebäude ein erheblicher Schäden an der Hausfassade. Der Eigentümer des Gebäudes ließ daraufhin die Efeu-Pflanzen komplett entfernen und die Schäden an der Fassade reparieren. Dies verursachte Kosten in einer Höhe von rund 22.000 Euro und der Eigentümer reichte die Rechnung darüber bei seinem Gebäudeversicherer ein. Er begründete dies damit, dass der Schaden infolge eines Sturms eingetreten war und damit infolge eines versicherten Risikos entstanden ist.
Der Gebäudeversicherer lehnte die Leistungsübernahme allerdings ab
Da der Gebäudeversicherer die Schadenregulierung allerdings ablehnte, klagte der Gebäudeeigentümer daraufhin auf Ersatz des Schadens durch den Versicherer. Doch sowohl die Vorinstanz als auch das OLG gaben dem Gebäudeversicherer recht. Denn laut den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung leiste der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Sturm zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Voraussetzung dafür aber sei, dass der Sturm unmittelbar auf versicherte Sachen einwirke. Dies sei im vorliegenden Streitfall aber eben nicht gegeben, so die Entscheidung des OLG Hamm.
Es gab keine unmittelbare Einwirkung auf das versicherte Wohngebäude durch den Sturm
Denn die Gebäudefassade sei nämlich nicht dadurch beschädigt worden, dass Luft – sei es als Sog oder als Druck – auf sie eingewirkt hätte, so die Urteilsberündung der OLG-Richter. Die Beschädigung ist vielmehr dadurch entstanden, dass die Efeu-Kletterpflanze mit Gewalt von der Fassade abgerissen wurde und diese dadurch beschädigt hat. Das stelle aber keine unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherte Gebäudewand dar. Die Efeu-Kletterpflanze selbst ist demgegenüber keine versicherte Sache. Deshalb sei der Versicherer nicht zur Leistungübernahme verpflichtet.
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http://dlvr.it/SvlSPF
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Wegerecht - Richtige Absicherung und welche Rechte und Pflichten man kennen sollte
Möchte man auf einem Grundstück bauen, bei dem es keinen direkten Straßenzugang gibt, sollte mit dem Eigentümer des vorderen Grundstückes ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Ansonsten kann man auch mit einer Baugenehmigung Probleme mit der Zufahrt bekommen. Denn um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu kommen, bleibt dem sogenannten Hinterlieger nichts anderes übrig, als den Weg über das benachbarte Grundstück zu nehmen, das an der Straße liegt. Diese Situation führt jedoch oft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise, wie oft der Weg bzw. die Zufahrt genutzt wird, ob sie auch zum Parken da ist, wer Schnee räumt oder wer die Kosten trägt, wenn der Belag des Weges ausgebessert werden muss.
Für den Eigentümer eines Hinterlieger-Grundstückes ist der Eintrag einer Baulast nicht ausreichend
Die immer knapper werdenden Baugelände machen den einen oder anderen erfinderisch. Sogenannte Hinterlieger- oder Hubschrauber-Grundstücken in zweiter Reihe sind deshalb heute keine Seltenheit mehr. Hierbei übernimmt der private Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde, dass für Rettungskräfte und Entsorgungsfirmen der Zugang zum hinteren Gelände gesichert wird. Erst dann wird von der Baubehörde eine Baugenehmigung für das eingeschlossene Grundstück erteilt. Eventuell benötigte Parkflächen können so auch festgelegt werden. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Nur ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht ermöglicht den Durchgang
Hier gibt es jedoch für den Eigentümer des in zweiter Reihe liegenden Grundstückes etwas wichtiges zu beachten, denn den Zugang zu seinem Grund und Boden garantiert dies noch nicht. Mit einer öffentlich-rechtlichen Baulast ist nur das eingeschlossene Grundstück baurechtskonform eingestuft. Denn solange kein privat-rechtliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist, kann der Grundstückseigentümer des zur Straße liegenden Geländes seinem Nachbarn verbieten, das hintere Grundstück zu betreten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für die Nutzung eines Parkplatzes (Az.: 5 U 152/16, Urteil vom 6. Juli 2017) hervor. Eine Mauer dürfe der Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes, welcher die Baulast übernommen hat, aber nicht errichten, um den Zugang zum hinteren Grundstück zu unterbinden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Frankfurt Käufern von Hubschrauber-Grundstücken, sich das Recht zur Nutzung des vorderen Grundstückes in einer sogenannten Grunddienstbarkeit zu sichern. Ein Wegerecht garantiert so, dass über das fremde zum eigenen Grundstück gelaufen oder gefahren werden kann. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch verbrieft und stellt das privatrechtliche Pendant zur öffentlich-rechtlichen Baulast dar. Deshalb sollte für einen Hinterlieger-Grundstückserwerber eine eingetragene Grunddienstbarkeit nicht fehlen.
Welche Pflichten sind mit einem Wegerecht verbunden
Ein Wegerecht bringt für beide Parteien auch Pflichten mit sich und zwar ab der erfolgten Grundbucheintragung. So darf der Nachbar verbindlich und im vereinbarten Rahmen das betreffende Grundstück nutzen, ohne daran gehindert zu werden. Man darf den Weg also keinesfalls versperren. Auf der anderen Seite ist der Nachbar dazu verpflichtet, den jeweiligen Weg schonend und unter Einhaltung eventuell an das Wegerecht geknüpfter Auflagen zu nutzen. Selbstverständlich darf der Nachbar das auf dem dienenden Grundstück befindliche fremde Eigentum nicht beeinträchtigen oder beschädigen und er muss ein Nutzungsentgelt entrichten, sollte dies vereinbart sein.
Die Höhe der Wegerecht Kosten hängen von der Art des eingeräumten Wegerechtes ab:
* Notwegerecht
Wie hoch eine Notwegerente oder eine Einmalzahlung als Ausgleich ausfällt, hängt davon ab, wie groß die Nutzungsbeeinträchtigung des dienenden Grundstücks tatsächlich ist. Es ist auch möglich, dass die Zahlung auch ganz entfallen kann.
* Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Nutzungsentgelt. Möglich ist aber, dass dies freiwillig vereinbart werden kann. Auch wenn es üblich ist, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, der also ein anderes Grundstück nutzen muss, für die Instandhaltungskosten aufkommt und die Wegerecht Pflichten zum Winterdienst übernimmt. Allerdings sind hier auch abweichende Regelungen möglich, die aber in jedem Fall schriftlich fixiert sein sollten.
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Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an
Ab dem 1. Juni 2023 gehören Russland (RUS) und Weißrussland (BY) nicht mehr dem Grüne-Karte-System (Council of Bureaux) an, da internationale Verträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung am 31. Mai 2023 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Der europäische Dachverband „Insurance Europe“, zu der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt, hat wegen des Kriegs in der Ukraine mittlerweile die All-Russian Insurance Association (Aria) ausgeschlossen. Deshalb sind Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz ab Juni in Russland und Weißrussland nicht mehr anerkannt und das gleiche gilt auch umgekehrt. So muss bei der Einreise in die Russische Föderation und Weißrussland eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den genannten Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.
Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge mehr in Russland (RUS) und Weißrussland (BY)
Das deutsche Auswärtige Amt warnt dringend davor, nicht ohne Versicherungsschutz in Russland und Weißrussland unterwegs zu sein, da man ansonsten als nicht Kfz-versichert gelte. So wird es für Autofahrer aus dem Westen künftig komplizierter sich den benötigten alternativen Versicherungsschutz zu besorgen. Denn die neuen russischen Kfz-Policen, die man braucht, können bislang nicht online erworben werden, sondern müssen beim Grenzübertritt erworben werden. Zwar hat Russland angekündigt, dass sich die Verkaufsstellen höchstens einen halben Kilometer von der Grenze entfernt befinden sollen. Allerdings konnten bislang die angekündigten Verkaufsstellen in Grenznähe weder gesichtet noch nicht bestätigt werden. Dazu kommt, dass beim Abschluss einer Versicherung bei einem russischen Versicherungsunternehmen etwaige Schadenfälle vor Ort abgewickelt werden und die Entschädigung wird wohl in russischen Rubel auf ein russisches Bankkonto überwiesen.
Was ist die Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte auch in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.
Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.
Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.
Denn die grüne Versicherungskarte
* gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
* enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.
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Dem Bauunternehmer gegenüber die Sicherheiten geltend machen
Geht ein Bauunternehmer während der laufenden Bauphase in Konkurs, dann kann dies für den Bauherren teuer werden und er muss sich auf erhebliche Zusatzkosten einstellen. Deshalb ist es in so einem Fall von Vorteil, eine Sicherheit in der Hand zu haben. Vielen Bauherren ist unbekannt, dass sie immerhin 5 Prozent des Gesamtpreises zurückbehalten oder eine entsprechende Bürgschaft verlangen können.
Forderungssicherungsgesetz regelt Anspruch einer Sicherheitsleistung
Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) 2009 einerseits die Rechte von Handwerkern verbessert. Der Handwerker kann nun schon eine Abschlagszahlung fordern, wenn der Bauherr bereits einen Wertzuwachs hat, also selbstständig abrechenbare Leistungen laut Paragraf 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), fertig sind. Der private Bauherr darf nun wegen unwesentlicher Mängel die Abschlagszahlung nicht mehr verweigern. Andererseits kann der private Bauherr den gesetzlichen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung geltend machen. Dadurch kann zumindest ein Schaden begrenzt werden, wenn der beauftragte Bauunternehmer insolvent wird. Denn wenn der Bauherr Wenn bei einer Bauunternehmeninsolvenz vom privaten Bauherr andere Firmen beauftragt werden müssen, die den Hausbau oder -umbau fortsetzen, entsteht erfahrungsgemäß eine Gesamtpreiserhöhung um etwa 15 Prozent.
Bei der ersten Abschlagszahlung sind 5 Prozent Einbehalt möglich
Der private Bauherr kann die Sicherheitsleistung geltend machen, wenn die Zahlung der ersten Abschlagszahlung fällig wird. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 Prozent des Gesamtpreises. Das Bauunternehmen hat die Wahlmöglichkeit, ob es dem Bauherren die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung zur Verfügung stellt oder akzeptiert, dass bei der ersten Abschlagszahlung der Sicherheitsbetrag vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Wurde ein Sicherheitsbetrag abgezogen, so muss der Bauherr diesen auszahlen, wenn er das Haus mängelfrei abgenommen hat. Wenn es Streit um Mängel gibt, so dient der Sicherheitsbetrag als Druckmittel. Der Gesetzgeber hat allerdings den Betrag begrenzt, der insgesamt für Nachbesserung einbehalten werden darf. Früher wurde das Dreifache der voraussichtlich anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung angesetzt, heute ist es nur noch möglich, das Doppelte laut Paragraf 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzusetzen.
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Stechmücken - Wie schützt man sich im Sommer im Haus davor
In jedem Jahr gibt es im Sommer die gleiche Invasion. Sie surren bedrohlich und ihre Stiche jucken. Stechmücken können den schönsten Grillabend im Garten genauso verderben wie eine wohlverdiente Nachtruhe. Nach Regenfällen finden die Stechmücken genügend Wasserflächen und die warmen Temperaturen bieten ideale Bedingungen für ihre Brut. Die DIY-Academy (früher Deutsche Heimwerker-Akademie) empfiehlt, schon zu Beginn der Freiluftsaison Maßnahmen zu ergreifen.
Brutstätten so gut wie möglich trocken legen
Die Stechmücken vermehren sich explosionsartig an warmen Tagen überall dort, wo sie stehendes Wasser finden. „Die wirkungsvollste Methode, um eine Mückenplage zu vermeiden, besteht deshalb darin, die Brutstätten trockenzulegen", teilt die DIY-Academy mit. Das Wasser aus der Gießkanne, der Vogeltränke oder auch dem Planschbecken sollte am besten jeden Abend im Gartenboden zum gießen verteilt werden. Eine Regentonne sollte unbedingt mit einem Deckel versehen werden, da dies eine beliebte Brutstätte für Stechmücken darstellt. Wenn sich in der Regentonne bereits Larven tummelten, dann kann man diese mit einem Kescher entfernen. Auf diese weise können auf einen Schlag sehr viele gleichzeitig entfernt werden. Auch im Gartenteich kann der Kescher zum Einsatz kommen, wobei man mit allen Fressfeinden der Larven tatkräftige Unterstützung bekommt. Bei Fröschen, Goldfischen oder auch Kois gelten Larven als Leibspeise. Mit einem Springbrunnen der die Wasseroberfläche in Bewegung hält und damit den Larven das Atmen schwer macht, kann die Stechmückenabwehr erweitert werden. Zusätzlich lassen sich die Stechmücken-Larven in der Regentonne oder im Gartenteich mit Tabletten sehr wirkungsvoll bekämpfen. Auch wenn dies nach chemischer Keule klingt, ist diese Methode rein biologisch.
Einfach und wirkungsvoll: ein Fliegengitter an Fenstern und Türen
„Das effektivste Mittel, um die sechsbeinigen Blutsauger aus der Wohnung fernzuhalten, sind transparente Insektenschutznetze an Fenstern und Türen", so die DIY-Fachleute. Die Fliegengitter sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, lassen sich gut nachrüsten und auch wieder ausbauen. Dadurch sind die Fliegengitter für Eigentümer und Mieter gleichermaßen geeignet. Eine passgenaue und kostengünstige Lösung bestehe aus einer feinmaschigen Gaze, die auf das Fenstermaß zugeschnitten und mit Hilfe spezieller Klebestreifen mit Klettsystem am Fensterrahmen fixiert wird, so die DIY-Academy. Bei Bedarf kann das Netz einfach wieder abgenommen werden, ohne das man Spuren hinterlässt. Die Gaze lassen sich waschen und mehrfach wiederverwenden.
Der Klassiker unter den Fliegenschutzvorrichtungen fürs Fenster ist laut DIY-Academy ein Spannrahmen, der mit wenigen Handgriffen eingehängt und beispielsweise zur trüben Jahreszeit im Handumdrehen abmontiert und im Keller aufbewahrt wird. Zum einen gibt es Systeme, bei denen der Heimwerker die Gaze und die Profile selbst zuschneidet. Dafür muss allerdings genau gemessen und zugeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb auf einen Teleskop-Rahmen mit stufenlos verstellbaren und millimetergenauen Alu-Profilen. Wenn ein Fenster oder eine Tür nicht den ganzen Sommer über mit einem Netz versehen sein soll, bietet sich ein Fliegengitter-Rollo an. Dieses Rollo kann dann ganz nach Bedarf heraufgezogen oder heruntergelassen werden. „Der Einbau der vormontierten Kassette vor oder in der Laibung ist auch für weniger versierte Heimwerker kein Thema", so die DIY-Academy. Alternativ lassen sich die Türen ins Freie mit Fliegengitter-Lamellentüren sichern. Und für alle Blutsauger, die trotz diesem ausgeklügelten System doch mal ein Schlupfloch finden, liegt am besten die Fliegenklatsche auf dem Nachttisch parat.
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Mittwoch, 6. September 2023
E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen
Von den ersten warmen Sonnenstrahlen werden nicht nur Spaziergänger und Biergartenbesucher ins Freie gelockt, sondern viele Fahrradfreunde mit Motor oder ohne Motor. Dabei wird der eine oder andere sich in diesem Jahr vielleicht zum ersten Mal auf sein neu erworbenes E-Bike setzen und den zusätzlichen Antrieb genießen . Doch Vorsicht: Wer künftig stromunterstützt mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen.
https://www.efinanz24.de/e-bikes-und-pedelecs-richtig-versichert-schuetzt-vor-unliebsamen-ueberraschungen/
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Dienstag, 5. September 2023
Zinskommentar April 2023 – Bankenturbulenzen sorgen für Unsicherheiten wodurch die Bauzinsen steigen könnten
Für die Europäische Zentralbank (EZB) und auf den Finanzmärkten nehmen die Unsicherheiten durch die Bankenturbulenzen zu, was dazu führt, dass die Prognosen für die Leitzinsentwicklung derzeit nach unten korrigiert sind. Dies spiegeln derzeit auch die Zinsen für Baufinanzierungen mit einer Seitwärtsbewegung wider. Allerdings könnte dieser Trend nur von kurzer Dauer sein, denn Experten rechnen mit…
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Montag, 4. September 2023
Krankengeld gibt es auch beim Urlaub innerhalb der EU
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer auch dann weiter Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.
https://www.efinanz24.de/krankengeld-gibt-es-auch-beim-urlaub-innerhalb-der-eu/
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Freitag, 1. September 2023
Als Geldanleger Renditen durch Unternehmensübernahmen erzielen
Am Aktienmarkt investieren und trotzdem stabile Renditen erzielen – gerade in Zeiten mit hohen Schwankungen und niedrigen Zinsen kaum vorstellbar. Doch mit alternativen Anlagestrategien bieten sich Anlegern auch andere Möglichkeiten des Investierens an. Eine solche Möglichkeit ist die sogenannte Merger Arbitrage Strategie, bei man sich auf den Aktienerwerb eines börsennotierten Unternehmens fokussiert, das als Ziel einer Übernahme oder Fusion angekündigt wurde.
Die Problematik der niedrigen Zinsen oder Börsenschwankungen minimieren
Stark schwankende Aktienmärkte und nur geringste Zinsen machen Anlegern das Leben schwer. Alternative Anlagestrategien bieten hier die Möglichkeit, die traditionelle Portfoliozusammensetzung zu bereichern, denn sie verfolgen andere Ansätze. Anstatt dem Erfolg bzw. Misserfolg einer Anlageklasse ausgeliefert zu sein, verfolgen sie das Ziel einer vom Markt unabhängigen Rendite. Ein Beispiel ist die Merger Arbitrage Strategie, die sich auf Unternehmensübernahmen fokussiert. Soll ein Unternehmen durch ein anderes übernommen werden, so steigt sein Aktienkurs aufgrund des Übernahmeangebotes.
Beispiel: Wer am 18. Mai 2016 die Finanznachrichten verfolgte und gleichzeitig Besitzer von Kuka Aktien war, hatte allen Grund zur Freude: Innerhalb kürzester Zeit schnellte der Kurs der Kuka Aktie um über 20% nach oben. Der Grund lag in der Übernahmeofferte des chinesischen Haushaltswarenherstellers Midea.
Übernahmekandidaten bieten oft eine Erfolgsprämie
Hier setzen Merger Arbitrage Fonds an, wobei es zwei Varianten gibt. Einige Investieren schon frühzeitig in mögliche Übernahmekandidaten. Andere legen mehr Wert auf Sicherheit und investieren erst bei Vorliegen eines Übernahmeangebotes, da es hier eine Besonderheit gibt: Der Aktienkurs des Übernahmekandidaten steigt nicht ganz bis zur Höhe des Angebotes, da nicht sicher ist, ob die notwendige Mehrheit der Aktionäre zustimmt. Die Differenz wird als „Arbitrage Spread“ bezeichnet. Kommt die Mehrheit zustande, schließt sich die Lücke und der Fonds vereinnahmt diese Erfolgsprämie.
Die zweite Strategie hat insofern ihren Charme, als dass sie weniger riskant ist. Denn bei Vorliegen eines Angebotes kommt es mehrheitlich auch tatsächlich zu einer Übernahme und somit zu einer Vereinnahmung des Spreads, also der noch fehlenden Differenz zum Übernahmeangebot. Die Vorteile für den Anleger liegen damit auf der Hand. Durch diese spezielle Merger Arbitrage Strategie ist es möglich, durch eine Aktienanlage eine Erfolgsprämie von 2 bis 5 Prozent pro Jahr (vor Kosten) zu realisieren.
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