Freitag, 28. April 2023

inomaxx newsticker April 2023

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Donnerstag, 27. April 2023

Was ist die Sozialwahl und was man darüber wissen muss

In Deutschland sind derzeit ca. 52 Millionen Menschen aufgerufen, sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Neben den Europa- und den Bundestagswahlen handelt es sich um die drittgrößten Wahlen innerhalb von Deutschland. Die Versicherten können bis zum 31. Mai 2023 ihre Interessenvertreter in der gesetzlichen Sozialversicherung mitbestimmen. Die Interessenvertretung setzt sich aus den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen zusammen. Durch die gewählten Selbstverwaltungsorgane wird den Beitragszahlern eine Mitbestimmung bei Entscheidungen über Rente und Gesundheitsversorgung ermöglicht. Mitbestimmung in Renten- und Krankenversicherungsfragen Von den gewählten ehrenamtlichen Vertretern die in den Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen, werden Entscheidungen getroffen, welche sich unmittelbar auf die Beitragszahler auswirken. Weiterhin kontrollieren sie die Verwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung und sie beschließen die Haushalte. Daneben haben sie auch ein entscheidendes Mitspracherecht in der Festsetzung des Leistungsangebots von Rentenversicherung und Krankenkasse. 1953 wurde erstmals eine Sozialwahl durchgeführt Im Jahr 2023 erfolgt die Sozialwahl nun zum dreizehnten Mal. Da bei der letzten Sozialwahl nur eine Wahlbeteiligung von knapp über 30 Prozent zu verzeichnen war, bemüht sich der Bundeswahlbeauftragte für die diesjährigen Sozialwahlen, Peter Weiß, für eine rege Teilnahme an den Wahlen zu werben. So können Versicherte Einfluss auf die Verwendung der Versicherungsbeiträge nehmen und zum Bestehen einer vom Staat unabhängigen demokratischen Kontrollinstanz der gesetzlichen Sozialversicherung beitragen. Wahlberechtigt sind rund 52 Millionen Versicherte und Rentner, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland oder einer der Ersatzkassen Barmer, TKK, DAK-Gesundheit, KKH oder HHK versichert sind. Die Wähler haben die Möglichkeit, je eine Liste aus den von ihrer Versicherung oder Krankenkasse aufgestellten Listen auszuwählen. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Wahlunterlagen kommen mit rotem Umschlag mit der Post und abstimmen kann man entweder per Post oder Online Bei anderen gesetzlichen Krankenkassen steht nur eine Liste zur Wahl. Es sind in dieser Liste nicht mehr Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, als später im Selbstverwaltungsgremium an Sitzen zu vergeben sind. Diese eine Liste gilt dann mit Ablauf der Wahlfrist automatisch als gewählt. Die Kandidaten auf den Listen kommen beispielsweise aus Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen oder von den Versicherten selbst, auf sogenannten Freien Listen. Die Verteilung der Sitze erfolgt in den Parlamenten nach dem Anteil der Stimmen, welche auf die jeweilige Liste entfallen. Die Wahlunterlagen an die Versicherten werden seit dem 21. April 2023 in roten Briefumschlägen per Post verschickt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme, die er für eine Liste seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse abgeben kann. Bisher fand die Sozialwahl als reine Briefwahl statt. Erstmals in der Geschichte der Sozialwahl bekommen die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit zur Online-Abstimmung, die es anfangs allerdings nur bei den Ersatzkassen gibt. Mehr Informationen gibt es unter www.sozialwahl.de. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Für Arbeiten im Garten die Ausgaben von der Steuer absetzen Bankenbeben – Politik und Notenbanken greifen mit schnellen Reaktionen ein und beruhigen damit die Finanzmärkte Unbeschwert in die Grillsaison starten Bildnachweis
http://dlvr.it/Sn8g57

Mittwoch, 26. April 2023

E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen

 

Von den ersten warmen Sonnenstrahlen werden nicht nur Spaziergänger und Biergartenbesucher ins Freie gelockt, sondern viele Fahrradfreunde mit Motor oder ohne Motor. Dabei wird der eine oder andere sich in diesem Jahr vielleicht zum ersten Mal auf sein neu erworbenes E-Bike setzen und den zusätzlichen Antrieb genießen . Doch Vorsicht: Wer künftig Strom unterstützt mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen.

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Dienstag, 25. April 2023

Für Arbeiten im Garten die Ausgaben von der Steuer absetzen

Gartenbesitzer haben die Möglichkeit, wenn für die Arbeiten im eigenen Garten eine fremde Hilfe in Anspruch genommen wird, die Kosten dafür beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Und dies bezieht sich nicht nur auf Reparaturarbeiten, sondern auch für das Heckenschneiden, Rasenmähen oder Gehwegplatten verlegen. Nur die Arbeitskosten sind abzugsfähig Abzugsfähig sind Ausgaben sowohl für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch für Handwerkerleistungen. Jedoch ist gerade bei den Gartenarbeiten die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Steuerbegünstigung nicht eindeutig erkennbar. Denn während das Rasenmähen oder die Grünschnitt-Entsorgung üblicherweise als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden, wird die Gartengestaltung meist als Handwerkerleistung eingestuft. Als Eigentümer sollte man deshalb seine Spielräume geschickt nutzen und zwei Steuerboni ausschöpfen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen bis zu 4.000,00 Euro (20 Prozent von bis zu 20.000,00 Euro) im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei den Handwerkerleistungen können Aufwendungen nur bis zu 1.200,00 Euro (20 Prozent von bis zu 6.000,00 Euro) abgezogen werden. Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht dasselbe Dabei hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 1.2.2007 (Az.: VI R 77/05) den Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und den haushaltsnahe Dienstleistungen klar herausgestellt. Letzteres ist demnach eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Dagegen ist die Renovierung der Hausfassade eine handwerkliche Tätigkeit, weil sie in der Regel nur von Fachpersonal erledigt werden kann. Zusätzlich können noch 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, abgesetzt werden. So kommen maximal 5.710,00 Euro zusammen. Gut für Steuerzahler: Die Kosten werden direkt von der Steuerschuld und nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Rechnungen für die Steuererklärung richtig erstellen lassen Abzugsfähig sind jeweils nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Beides muss in der Rechnung klar getrennt ausgewiesen sein. Für die Anerkennung der Ausgaben, muss der Steuerzahler die Rechnung sowie einen Nachweis über die unbare Bezahlung vorlegen können. Denn die Rechnungen müssen per Banküberweisung bezahlt werden, damit das Finanzamt einen Nachweis über die Zahlung hat. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, steht einer Geltendmachung in der Steuererklärung nichts mehr entgegen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Ab wann wird von der Krankenkasse das Krankengeld gezahlt Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Das müssen Sie bei der Baufinanzierung beachten Bildnachweis
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Bankenbeben – Politik und Notenbanken greifen mit schnellen Reaktionen ein und beruhigen damit die Finanzmärkte

In den letzten Wochen sorgt die aktuelle Bankenkrise für unschöne Erinnerungen an die Finanzkrise im Jahr 2008. Wieder kam es zu einer Zahlungsunfähigkeit einer US-Bank und zu Ansteckungseffekten, welche sich auch auf den europäischen Markt durchschlugen. Bei genauerem Hinsehen werden aber größere Unterschiede deutlich, die sich auch auf die direkten Folgen des „Bankenbebens“ auswirken. Doch… The post Bankenbeben – Politik und Notenbanken greifen mit schnellen Reaktionen ein und beruhigen damit die Finanzmärkte first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 24. April 2023

Das Auto für den Frühling fit machen

Wenn im Frühjahr die Temperaturen wieder nach oben klettern und die Tage länger werden, ist es nicht nur Zeit für einen Frühjahrsputz für Haus und Hof, sondern auch das Auto sollte eine gründliche Reinigung und Pflege bekommen. Denn das Auto wird im Winter besonders strapaziert. Da gibt es beispielsweise Schneematsch, der über die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack schleudert oder das Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. Die Salzkruste greift den Lack an und sollte deshalb so schnell wie möglich beseitigt werden.

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Donnerstag, 20. April 2023

Frühjahrscheck für das Eigenheim

Wenn der Frühling anfängt und das Wetter wieder besser wird, empfiehlt sich für Hauseigentümer ein eingehender Frühjahrscheck für das eigene Haus und vorhandene Nebengebäude.

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Mittwoch, 19. April 2023

Für Arbeiten im Garten die Ausgaben von der Steuer absetzen

Gartenbesitzer haben die Möglichkeit, wenn für die Arbeiten im eigenen Garten eine fremde Hilfe in Anspruch genommen wird, die Kosten dafür beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Und dies bezieht sich nicht nur auf Reparaturarbeiten, sondern auch für das Heckenschneiden, Rasenmähen oder Gehwegplatten verlegen. Nur die Arbeitskosten sind abzugsfähig Abzugsfähig sind Ausgaben sowohl für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch für Handwerkerleistungen. Jedoch ist gerade bei den Gartenarbeiten die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Steuerbegünstigung nicht eindeutig erkennbar. Denn während das Rasenmähen oder die Grünschnitt-Entsorgung üblicherweise als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden, wird die Gartengestaltung meist als Handwerkerleistung eingestuft. Als Eigentümer sollte man deshalb seine Spielräume geschickt nutzen und zwei Steuerboni ausschöpfen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen bis zu 4.000,00 Euro (20 Prozent von bis zu 20.000,00 Euro) im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei den Handwerkerleistungen können Aufwendungen nur bis zu 1.200,00 Euro (20 Prozent von bis zu 6.000,00 Euro) abgezogen werden. Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht dasselbe Dabei hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 1.2.2007 (Az.: VI R 77/05) den Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und den haushaltsnahe Dienstleistungen klar herausgestellt. Letzteres ist demnach eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Dagegen ist die Renovierung der Hausfassade eine handwerkliche Tätigkeit, weil sie in der Regel nur von Fachpersonal erledigt werden kann. Zusätzlich können noch 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, abgesetzt werden. So kommen maximal 5.710,00 Euro zusammen. Gut für Steuerzahler: Die Kosten werden direkt von der Steuerschuld und nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Rechnungen für die Steuererklärung richtig erstellen lassen Abzugsfähig sind jeweils nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Beides muss in der Rechnung klar getrennt ausgewiesen sein. Für die Anerkennung der Ausgaben, muss der Steuerzahler die Rechnung sowie einen Nachweis über die unbare Bezahlung vorlegen können. Denn die Rechnungen müssen per Banküberweisung bezahlt werden, damit das Finanzamt einen Nachweis über die Zahlung hat. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, steht einer Geltendmachung in der Steuererklärung nichts mehr entgegen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Ab wann wird von der Krankenkasse das Krankengeld gezahlt Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Das müssen Sie bei der Baufinanzierung beachten Bildnachweis
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Dienstag, 18. April 2023

Elektro- und Hybridfahrzeuge - Vorsicht beim Laden Zuhause!


Elektro- und Hybridfahrzeuge waren noch nie so beliebt wie derzeit. Denn Fahrzeuge mit Elektroantrieb liegen voll im Trend und die Anzahl der neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Experten sind davon überzeugt, dass mit steigender Attraktivität der E-Fahrzeuge dieser Trend in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Doch noch stehen den Stromern nur wenige öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Also das Auto einfach zu Hause an die Steckdose hängen? Hierzu sollten mögliche Risiken beim Laden des E-Autos im Blickfeld sein, damit nicht der Versicherungsschutz gefährdet ist.

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Montag, 17. April 2023

Geldanlagen im 1. Quartal 2023 – Die Schwellenländer sorgen zum Jahresstart 2023 für Antrieb der Weltwirtschaft

Das erste Quartal 2023 wurde von grundsätzlich positiven konjunkturellen Entwicklungen in der Weltwirtschaft geprägt. Auf globaler Ebene nahmen so weitgehend die Sentiment Indikatoren zu, die BIP-Prognosen wurden überwiegend positiv angepasst und die Inflationsdaten gaben im Verlauf des ersten Quartals nach. Die Zentralbanken der westlichen Hemisphäre mit Ausnahme Japans setzten ihren Aufholprozess in der Zins- und… The post Geldanlagen im 1. Quartal 2023 – Die Schwellenländer sorgen zum Jahresstart 2023 für Antrieb der Weltwirtschaft first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 13. April 2023

Ab wann wird von der Krankenkasse das Krankengeld gezahlt

Manchmal brauchen Arbeitnehmer eine längere Auszeit, damit sie sich von einer Krankheit richtig erholen können. Der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Sollte der Mitarbeiter dann immer noch nicht genesen sein, tritt seine Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein. Die Krankengeldhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit das Krankengeld aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, müssen Versicherte einiges beachten. Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte In Deutschland haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Ein Arzt entscheidet, ob dies der Fall ist und stellt dem Versicherten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) aus. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt aber auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Ein Berufskraftfahrer ist mit einem gebrochenen Bein unter Umständen mehrere Wochen arbeitsunfähig, eine Büroangestellte dagegen kann mit einem Gehgips weiterarbeiten. Ab wann und wie viel Krankengeld gibt es Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes. Das gilt auch für arbeitsfreie Tage, also Feiertage oder Wochenenden. Dabei wird jedoch nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maximal werden aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Für freiwillig Versicherte können die Kassen in ihren Satzungen regeln, ob und ab dem wievielten Krankheitstag sie Krankengeld zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen jedoch freiwillig versicherten Angestellten genauso Krankengeld wie Pflichtmitgliedern. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt. Wie lange wird das Krankengeld gezahlt Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld. Deshalb handelt es sich bei den 78 Wochen um die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet: * in denen man wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig ist und Krankengeld bekommen oder * in denen das Krankengeld ruht, beispielsweise weil man noch Gehalt von seinem Arbeitgeber oder weiterhin Einkünfte aus einer Selbstständigkeit bekommt oder weil man während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhält Eine weitere Absicherung im Krankheitsfall über diesen Zeitraum hinaus, kann nur bei einer Privaten Krankenversicherung mit einer abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung vorgenommen werden. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät Vermögenswirksame Leistungen – Durch Anhebung der Verdienstgrenze beim Bausparen stehen höhere Förderzulagen zur Verfügung Sozialversicherungsausweis - Mit der ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit kommt dieser automatisch Bildnachweis
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Ab wann wird von der Krankenkasse das Krankengeld gezahlt

Manchmal brauchen Arbeitnehmer eine längere Auszeit, damit sie sich von einer Krankheit richtig erholen können. Der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Sollte der Mitarbeiter dann immer noch nicht genesen sein, tritt seine Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein. Die Krankengeldhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit das Krankengeld aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, müssen Versicherte einiges beachten. Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte In Deutschland haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Ein Arzt entscheidet, ob dies der Fall ist und stellt dem Versicherten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) aus. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt aber auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Ein Berufskraftfahrer ist mit einem gebrochenen Bein unter Umständen mehrere Wochen arbeitsunfähig, eine Büroangestellte dagegen kann mit einem Gehgips weiterarbeiten. Wie viel Krankengeld gibt es Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes. Das gilt auch für arbeitsfreie Tage, also Feiertage oder Wochenenden. Dabei wird jedoch nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maximal werden aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Für freiwillig Versicherte können die Kassen in ihren Satzungen regeln, ob und ab dem wievielten Krankheitstag sie Krankengeld zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen jedoch freiwillig versicherten Angestellten genauso Krankengeld wie Pflichtmitgliedern. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät Vermögenswirksame Leistungen – Durch Anhebung der Verdienstgrenze beim Bausparen stehen höhere Förderzulagen zur Verfügung Sozialversicherungsausweis - Mit der ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit kommt dieser automatisch Bildnachweis
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Dienstag, 11. April 2023

Zinskommentar Oktober 2022 – Inflation setzt die EZB weiter unter starken Handlungsdruck die Geldpolitik zu straffen – Bauzinsen steigen weiter

Die Europäische Zentralbank (EZB) bleibt angesichts der extrem hohen Inflation unter einem starkem Druck, ihre Geldpolitik weiter anzupassen. Deshalb wirkt sich der kommende Zinsentscheid schon im Vorfeld auf die Baufinanzierungszinsen aus: Sie sind in den letzten Wochen deutlich weiter angestiegen – und mittlerweile mehr als viermal so hoch als Anfang des Jahres. Von den Notenbaken… The post Zinskommentar Oktober 2022 – Inflation setzt die EZB weiter unter starken Handlungsdruck die Geldpolitik zu straffen – Bauzinsen steigen weiter first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 6. April 2023

Was ist die „abstrakte Verweisung“ bei Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige vor hohen finanziellen Verlusten, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. In den Vertragsbedingungen der Versicherer ist unter anderem auch der Begriff der abstrakten Verweisung zu finden. Dabei geht es um die Frage, ob der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine anderweitige Tätigkeit verwiesen werden darf. Auf Verträge mit abstrakter Verweisung verzichten Sehen die Vertragsbedingungen eine abstrakte Verweisung vor, wird die vereinbarte Rente nur dann gezahlt, wenn der Versicherte neben dem aktuellen auch keinen vergleichbaren Beruf mehr ausüben kann. Dabei ist es unerheblich, ob es in dem betreffenden Beruf überhaupt offene Stellen gibt. Die Tätigkeit muss lediglich der Ausbildung sowie den vorhandenen Erfahrungen entsprechen. Ist dies der Fall, besteht keinerlei Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist dringend von Verträgen mit einer abstrakten Verweisung abzuraten. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb genau auf die geltenden Vertragsbedingungen geachtet werden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Versicherer, die bei ihren Tarifen auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Was ist eine konkrete Verweisung Anders sieht die Sache bei der sogenannten konkreten Verweisung aus. Um von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden zu können, muss der Versicherte diese auch tatsächlich ausüben. Die konkrete Verweisung ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, die einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit nach gehen. Klassisches Beispiel hierfür wäre ein Elektriker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nun als Verkäufer in einem Elektrofachmarkt arbeitet. Empfehlung Achten Sie deshalb beim Vertragsabschluss nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung. Ist sie nicht ausgeschlossen, muss der Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen – solange man auch nur theoretisch aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben kann, der seiner Lebensstellung entspricht. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen - BGH-Urteil entscheidet "rechts vor links" gilt in aller Regel nicht Die Erholung Chinas nach dem Ende der Lockdown-Politik beflügelt Aktienmärkte in Asien Photovoltaikanlagen - Für kleinere Anlagen wird der Betrieb jetzt einfacher und günstiger Bildnachweis
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Photovoltaikanlagen und Solarmodule richtig versichern

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Mittwoch, 5. April 2023

Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät

Pfusch am Bau ist für Bauherren ein Horrorszenario. Das Haus ist fertiggestellt, das Konto leer und dann dringt mit den ersten starken Regenfällen Feuchte ins Mauerwerk oder beim Flachdach erweist sich die Abdichtung als mangelhaft verarbeitet. Als Schwachstelle kann sich beim Neubau vieles entpuppen: Von der Heizung bis zur Elektroinstallation, selbst Fenster und Fliesen, Estrich oder Malerarbeiten können Mängel haben. Besonders tückisch sind Schwachstellen, die kaum sichtbar sind oder sich erst spät entpuppen, wie beispielsweise die Drainage oder das Dach. Gegen Baumängel können Bauherren sich schützen Besonders bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) herausgefunden hat. Vor allem bei unterkellerten Häusern wurde festgestellt, dass Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen mit großen Schadensummen zu Buche schlagen . Bei 2.500 untersuchten Schadensfällen und Betreuungsobjekten fanden sich reihenweise Schäden, deren Beseitigungskosten in die Zehntausende gingen. So verursachten fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen Schäden von bis zu 125.000,00 Euro. Auch fehlerhafte Abdichtungen sind teuer und laut BSB wurde insgesamt eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000,00 Euro für eine fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800,00 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt. „Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600,00 und 1.300,00 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich", heißt es in der Studie. „Gerade Feuchteschäden sind nur mit einem großem Aufwand zu beseitigen", weiß BSB-Vorsitzender Peter Mauel. „Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden. " Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der Schäden zurückzuführen seien, beruhten hauptsächlich auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien. Experten empfehlen: Nicht an Kontrollen sparen Wie können sich Bauherren gegen den Pfusch am Bau wappnen? Es helfen hier nur Fachkompetenz, eine sorgfältige Planung und eine strenge Bauüberwachung. In der heißen Bauphase sollte man stets eine Tasche mit den wichtigsten Utensilien für die Baustellenvisite parat haben. Unerlässlich sind: Telefonnummern aller Beteiligten, Bauzeitplan, aktueller Planstand, Schreibsachen oder Diktiergerät, Fotoapparat, Zollstock, Arbeitshandschuhe, Wasserwaage, Basiswerkzeug, Klebeband, Absperrband, Taschenlampe und feuchte Reinigungstücher. Vor allem für den, der in Eigenregie baut, ist dies unerlässlich. Aber auch wer mit Architekt oder Bauleiter baut, muss die einzelnen Gewerke nach Fertigstellung rechtlich abnehmen. Oft muss der Bauherr nach einem erreichten Baufortschritt Abschlagszahlungen leisten, ohne dass eine Abnahme vorgenommen wurde. Vor einer Zahlung ist deshalb eine technische Begehung angebracht. Bauherren und Planer sollten Unterlassungssünden meiden und nicht an Kosten für beispielsweise Bodengutachten sparen. Für den, der fachlich nicht so versiert ist, können auch Qualitätskontrollen durch externe Bausachverständige Pfusch am Bau rechtzeitig vermeiden. „Die Schadenhöhe", so der BSB, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab." Je früher der Mangel erkannt wird, desto geringer sind die Kosten, ihn zu beheben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wohngebäude - Jetzt vor Starkregen und Hochwasser schützen Wer zahlt wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte Schäden anrichten Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen - BGH-Urteil entscheidet "rechts vor links" gilt in aller Regel nicht Bildnachweis
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