Dienstag, 31. Januar 2023

inomaxx newsticker Januar 2023

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Mittwoch, 25. Januar 2023

Verbraucher aufgepasst: Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2023

 

Es gab bereits einige Neuerungen zum ersten Monat des neuen Jahres. Doch auch im Februar wird es weitere Änderungen geben. Hier ein Überblick.

https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/verbraucher-aufgepasst-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-februar-2023-12072408

Dienstag, 24. Januar 2023

Photovoltaikanlagen - Für kleinere Anlagen wird der Betrieb jetzt einfacher und günstiger

Für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen ist es zum Jahreswechsel 2023 aus steuerlicher Sicht einfacher geworden. Die durch die PV-Anlagen erzielten Einnahmen müssen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern werden. Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut dem Bund der Steuerzahler gilt die Regelung unabhängig davon, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht wird oder von Mietern genutzt wird. Weiterhin fällt für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wodurch für Verbraucher die PV-Anlagen damit 19 Prozent günstiger werden. In Deutschland erfährt die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach eine große Beliebtheit Für Neubauten besteht in einigen Bundesländern mittlerweile sogar eine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage mit zu installieren. Aber auch bei Bestandsimmobilien herrscht eine große Nachfrage bei Nachrüstung von PV-Anlagen. Allerdings mussten die Betreiber solcher Anlagen bislang entstandene Gewinne, welche aus der Einspeisung des Stroms erzielt wurden, versteuern. Als eine Ausnahme galt jedoch, wenn man für seine Anlage mit einer Leistung von höchstens zehn Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt hatte. Bisherige Regelung wird nun deutlich vereinfacht gilt unabhängig vom Alter der Anlage Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, welche keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt werden. Die Regelung gilt für installierte PV-Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW. Sind Photovoltaikanlagen auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird damit nicht nur für private Immobilienbesitzer, sondern auch durch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen begünstigt. Dies bedeutet, wenn in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt werden, braucht man dazu keinen Gewinn mehr ermitteln und damit erübrigt sich auch eine Abgabe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Sozialversicherung Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich Bildnachweis
http://dlvr.it/ShM8tq

Montag, 23. Januar 2023

Krankenkassen erhöhen Beiträge - Jetzt vergleichen

 

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden aktuell mit einer Beitragserhöhung belastet. Mit dem Kassenvergleich kann ganz einfach und schnell die richtige Krankenkasse gefunden werden: Einfach die Leistungspunkte anklicken, die persönlich wichtig sind. In der Auswertung werden dann die passenden Krankenkassen angezeigt.

https://www.efinanz24.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleichen/

#krankenkassen

Freitag, 20. Januar 2023

Stehen festverzinsliche Wertpapiere vor einem Comeback?

In vergangenen Jahr 2022 hatten es festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen) schwer. So drückten die hohe Inflation und die steigenden Leitzinsen immer wieder auf die Anleihenkurse. Derzeit scheint aber mittlerweile ein Ende bei den Zinsschritten absehbar zu sein. Dies macht Anleihen auch für Anleger wieder interessanter, da bereits ein Großteil der zukünftigen Leitzins-Erhöhungen eingepreist zu sein scheint.… The post Stehen festverzinsliche Wertpapiere vor einem Comeback? first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/Sh9LF1

Montag, 16. Januar 2023

Baukindergeld kehrt zurück – Jährlich 350 Millionen Euro für Familien

 

Bundesbauministerin Klara Geywitz will mehr Familien zum Eigenheim verhelfen. Dazu soll die bundeseigene Förderbank KfW ab Juni 350 Millionen Euro an zinsgünstigen Krediten vergeben.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/neubaufoerderung-baukindergeld-kehrt-zurueck-jaehrlich-350-millionen-euro-fuer-familien/28924306.html

Mittwoch, 11. Januar 2023

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Sozialversicherung

In der Sozialversicherung werden durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung  die Werte festgesetzt, die für die Berechnung der Beiträge für die Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2023 In der Kranken- und Pflegeversicherung ist… The post Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Sozialversicherung first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SgjP69

Dienstag, 10. Januar 2023

Silvesterfeuerwerk - Welche Versicherung leistet bei entstandenen Feuerwerksschäden

Feuerwerkskörper gehöhren für die einen einfach dazu und für die anderen ist die Knallerei eher störend. Was an Silvester alle ärgern dürfte, sind Schäden durch die Böller. Sei es eine verirrte Rakete oder eine unerwartet starke Detonation eines Knallers: Schäden am eigenen Hab und Gut oder an den Besitztümern anderer Menschen lassen sich beim Silvester-Feuerwerk kaum vollständig ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung man sich im Ernstfal wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich beim Versicherer eingehen. Welche Versicherung zahlt bei solchen Schadenfällen? Wer durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern Dritte schädigt, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, kommt eine private Unfallversicherung für Entschädigungszahlungen auf. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. Wenn das eigene Haus Feuer fängt, ist dies im Regelfall Sache der Wohngebäudeversicherung und Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die Teilkasko- und/oder die Vollkaskoversicherung zuständig. Schäden die durch Kinder verursacht werden Kinder können für Schäden unter sieben Jahren, welche sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie nicht dafür haften. Das bedeutet: Es besteht eine Deliktunfähigkeit. Viele Eltern wissen meist nicht, dass die Privathaftpflichtversicherung nur in solchen Fällen bei Schädigung von Dritten leistet, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollte bei kleinen Kindern in der Familie beim Abschluss einer Privathaftpflichtverischerung darauf geachtet werden, dass der Zusatzbaustein "Leistung bei Deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen wird. Schäden an Autos oder anderen Kraftfahrzeugen In der Neujahrsnacht kann ganz schnell eine Ernüchterung eintreten, wenn man nach dem Feiertrubel und dem Feuerwerk am eigenen Auto Schäden entdeckt. So können explodierende Knaller, startende Raketen oder glimmende Reste von Böllern aller Art zu Seng- und Schmorschäden führen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, sein Auto zum Start- oder Schauplatz für das Feuerwerk machen. Denn das Auto verträgt den heißen Funkenflug überhaupt nicht. Man kann zwar versuchen, mit einer guten Lackpolitur leichte Schmauchspuren zu beseitigen, doch ist funktioniert bei größeren Schäden nicht mehr. In erster Linie ist natürlich der Verursacher oder die Verursacherin dafür haftbar, kann aber in solchen Fällen oft nicht dingfest gemacht werden. In diesem Fall können Geschädigte die Schadenansprüche bei der eigenen Autoversicherung geltend machen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Wichtig ist Fotos von den Schäden zu machen Entstandene Schäden sollten gleich mit ausreichenden Fotos, aus möglichst verschiedenen Perspektiven, dokumentiert werden. So kann gegenüber einem Versicherer ein möglicher Schaden nachgwiesen werden. Auch anwesende Zeugen, sollten namentlich notiert werden, die den Hergang bestätigen können. Wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben tritt eine Teilkaskoversicherung ein. Auch Glasschäden/Glasbruch am Auto sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In solchen Fällen hat eine Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR), da die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen besitzt. Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Schäden durch Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Beachten muss man: Werden Schäden über die Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und man wird zur nächsten Vertragsfälligkeit hochgestuft. Vor einer Schadensmeldung, sollte außerdem geprüft werden, ob in der Kasko-Absicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Wer Schäden feststellt, sollte umgehend seinen Kfz-Versicherer informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen. Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, möglicherweise lässt sich vielleicht der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Bausparvertrag-Kontoführungsgebühr - BGH Urteil sorgt für Erstattungsanspruch erhobener Gebühren in der Ansparphase Geldanlageausblick 2023 – Das Motto lautet: Schritt für Schritt aus der Krise! Bei einer Finanzierung von Wohneigentum gehören diese Versicherungen dazu Bildnachweis
http://dlvr.it/Sgg7kH

Montag, 9. Januar 2023

Geldanlagen im 4. Quartal 2022 – Aufhellung am Horizont, aber noch nicht über dem Berg

Im vierten Quartal 2022 gab es eine Vielzahl von relevanten Entwicklungen für die Real- und Finanzwirtschaft. Dabei überwogen tendenziell die positiven Entwicklungen in einem nach wie vor stark von Risiken geprägten Umfeld, was unter anderem in der Erholung der Aktienmärkte ablesbar war. Politisch setzte sich im Verlauf die zunehmende Teilung der Welt fort. Westlich orientierte… The post Geldanlagen im 4. Quartal 2022 – Aufhellung am Horizont, aber noch nicht über dem Berg first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SgbLb5

Freitag, 6. Januar 2023

Urteil: Gebührenerhöhung bei Girokonten: Weiternutzung des Kontos bedeutet keine Zustimmung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband siegt im Ringen um Änderungen in AGB vor Gericht gegen die Sparda-Bank Hannover. Weiteren Banken drohen Unterlassungsklagen.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/urteil-gebuehrenerhoehung-bei-girokonten-weiternutzung-des-kontos-bedeutet-keine-zustimmung/28851014.html

 

Donnerstag, 5. Januar 2023

Sparer-Pauschbetrag – Erhöhung vom Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte ab 2023

Der Sparer-Pauschbetrag wird zum 1. Januar 2023 von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von bisher 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner um knapp 25 Prozent erhöht. Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerfrei gestellt. Bisher erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual… The post Sparer-Pauschbetrag – Erhöhung vom Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte ab 2023 first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SgQ5QZ

Mittwoch, 4. Januar 2023

Das ändert sich 2023 bei der Förderung von E-Autos in Deutschland

 

Bislang war die Bundesregierung großzügig beim Kauf von Elektroautos. Doch in diesem Jahr gilt eine neue Förderrichtlinie, die weniger Budget vorsieht.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/elektroauto-das-aendert-sich-2023-bei-der-foerderung-von-e-autos-in-deutschland/28894034.html

Dienstag, 3. Januar 2023

Zinskommentar August 2022 – Das Ende der Nullzinspolitik sorgt für Achterbahnfahrt bei den Bauzinsen

Die Notenbanker haben sich Ende August 2022 wieder im amerikanischen Jackson Hole getroffen und ihre Entscheidungen beeinflussen die Finanzmärkte seit jeher. Fed-Chef Jerome Powell stellte klar, dass er den Kampf gegen die Inflation weiterführen werde. Wie stark er die Leitzinsen erhöhen werde, gab er indes nicht bekannt, denn Leitzinsentscheidungen finden in den geldpolitischen Sitzungen der… The post Zinskommentar August 2022 – Das Ende der Nullzinspolitik sorgt für Achterbahnfahrt bei den Bauzinsen first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SgJDYw

Montag, 2. Januar 2023

So profitieren Singles und Familien im neuen Jahr

 

Die Ampelkoalition hat umfangreiche Entlastungen beschlossen, die Anfang des Jahres in Kraft treten. Das Handelsblatt hat ausrechnen lassen, was das für den einzelnen Steuerzahler bedeutet.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/entlastungspaket-2023-so-profitieren-singles-und-familien-im-neuen-jahr/28889204.html