Direkt zum Hauptbereich

Bausparvertrag-Kontoführungsgebühr - BGH Urteil sorgt für Erstattungsanspruch erhobener Gebühren in der Ansparphase

In einem Musterverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. November 2022 entschieden, dass Bausparkassen keine Kontogebühren, Servicepauschalen oder Jahresentgelte in der Ansparphase verlangen dürfen. Nach Ansicht des BGH benachteiligen sie die Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hatte in diesem Fall gegen die Bausparkasse BHW geklagt, die konkret von ihren Kunden ein Jahresentgelt von 12 Euro für jedes Konto in der Ansparphase berechnet hat. Nach Einschätzung des vzbv wirkt sich das Urteil in Deutschland auf rund 24 Millionen Bausparverträge aus. Sind Sie Bausparerin oder Bausparer, dann sollten Sie jetzt aktiv werden und die Erstattung dieser Kosten fordern. Betroffene können versuchen, sich das Geld für 10 Jahre rückwirkend zurückzuholen. Worum ging es bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich der Gebühren bei Bausparverträgen Bei Bausparverträgen fallen über die Laufzeit Gebühren für den Abschluss, das Darlehen und die Kontoführung in der Ansparphase und Darlehensphase an. Die Wirksamkeit dieser Gebühren muss der sogenannten AGB-Kontrolle standhalten. Hierzu hatte sich der BGH auch schon einmal geäußert und die Wirksamkeit der Abschlussgebühr bereits im Dezember 2010 bestätigt. Es liege keine unangemessene Benachteiligung vor, da die Gebühr der Gewinnung von Neukunden dient (Az. XI ZR 3/10). Die Erhebung einer Darlehensgebühr ist laut BGH-Urteil vom November 2016 dagegen unwirksam, da die Bausparkasse hierbei ihren eigenen Aufwand auf den Kunden abwälze (Az. XI ZR 552/15). Bei der Kontoführungsgebühr wird nun zwischen der Ansparphase und der Darlehensphase differenziert. Der BGH hatte im Mai 2017 bereits entschieden (Az. XI ZR 308/15), dass Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase nicht über AGB-Regelungen verlangt werden können und nun ebenso in der Ansparphase. "Die Klausel in den AGBs ist vielmehr unwirksam, weil die Erhebung des Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Denn mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat", schreiben die Richter in ihrer Begründung. Bausparvertrag-Gebühr: So können Sie sich ihr Geld zurückerstatten lassen Betroffene müssen selbst aktiv werden, um sich die zu viel gezahlten Gebühren erstatten zu lassen. Egal ob die Gebühren schon bei Vertragsschluss bestanden oder rückwirkend eingeführt bzw. erhöht wurden, sollten Bausparer ihnen widersprechen und das Geld zurückfordern, so die Empfehlung der Verbraucherschützer. Neben dem Mustertext der Verbraucherzentrale, hat auch die Stiftung Warentest dafür verschiedene Musterbriefe zusammengestellt. Der Widerspruch sollte schriftlich vorgenommen werden und am besten per Einschreiben oder Fax (per Sendebericht) verschickt werden. Nur so kann man nachweisen, dass das Schreiben tatsächlich bei der Bausparkasse angekommen ist. Wichtig zu wissen ist: Das Urteil, welches nun rechtskräftig ist, bezieht sich zunächst nur auf Bausparerinnen oder Bausparer der beklagten BHW Bausparkasse. Sie können nun in Individualverfahren ihre zu viel gezahlten Gebühren einfordern. Für Bausparerinnen oder Bausparer anderer Bausparkassen ist das Urteil nicht bindend. Sofern die Bausparkassen kein Geld zurückerstatten wollen, müssten Betroffene also klagen. Muss eine Verjährungsfrist beachtet werden? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Ab wann die Ansprüche von Bausparerinnen und Bausparern verjähren, wurde aber vom BGH nicht entschieden. Ein Erstattungsanspruch verjährt grundsätzlich erst drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs. Dementsprechend müssten Bausparer ihre Ansprüche bis zum 31.12.2025 geltend machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnten Betroffene aber auch noch für einen längeren Zeitraum eine Erstattung fordern, nämlich für bis zu zehn Jahre. Danach würden Erstattungsansprüche für Bausparverträge zehn Jahre nach deren Beendigung verjähren, so die Meinung der Verbraucherzentrale. Damit könnten Bausparerinnen und Bausparer noch bis zum 31.12.2022 zu viel gezahlte Gebühren für Verträge zurückfordern, die im Jahr 2012 endeten. Ob der Anspruch tatsächlich länger gilt als drei Jahre, werden aber erst weitere Gerichtsverfahren zeigen. Für Bausparerinnen und Bausparer, bei denen die Verträge bereits beendet sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale sich an den zuständigen Ombudsmann der privaten Bausparkassen oder Landesbausparkassen (LBS) zu wenden und eine etwaige Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung der gezahlten Gebühren prüfen zu lassen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Sonderkündigungsfrist Kfz-Versicherung - Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich So kann man als Immobilienkäufer sein Eigenkapital aufbessern Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste Bildnachweis
http://dlvr.it/SffqmY

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht

Die Künstliche Intelligenz wird als die Schlüsseltechnologie der Zukunft bewertet. Deshalb ist es naheliegend, dass man sich für den langfristigen Vermögensaufbau auch mit diesem Thema als Investitionsziel auseinander setzen sollte. Eine Investition in die vielversprechende Technologie bietet sich insbesondere mit … Weiterlesen → The post Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht first appeared on Geldanlage-Blog. http://dlvr.it/RfyFQ0

US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger?

US-Präsidentschaftswahlen haben in der Regel immer eine ganz eigene Dramatik. Dies gilt insbesondere für bevorstehende Wahl in diesem Jahr: Ein versuchtes Attentat und ein Kandidatenrückzug innerhalb weniger Tage. Heftige verbale Attacken und eine gespaltene US-Gesellschaft. Das Ergebnis der Wahl ist dabei noch vollständig offen, wird aber unabhängig vom Wahlsieger in jedem Fall auch Auswirkungen auf… The post US-Wahl 2024: Trump oder Harris – Die Qual der Wahl für Anleger? first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/TD12nF

Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne

Die letzte EZB Sitzung am 9. September 2021 wurde von den Marktteilnehmern mit Spannung erwartet, denn angesichts der immer weiter steigenden Inflation wurden Stimmen lauter, die ein Ende der Anleihekäufe forderten. Die EZB-Chefin Christine Lagarde ist allerdings auf diesem Ohr taub, denn sie ändert bis auf weiteres nichts an der aktuellen ultralockeren Geldpolitik und pumpt… The post Zinskommentar September 2021 – EZB bleibt bei Nullzins und eine Leitzinsanhebung verbleibt weiter in weiter Ferne first appeared on efinanz24.de. http://dlvr.it/SBgKBP