Mittwoch, 30. November 2022

inomaxx newsticker November 2022

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Montag, 28. November 2022

Zinskommentar Juni 2022 – EZB hebt nach über 10 Jahren den Leitzins an – Weg frei für die Zinswende und auch die Bauzinsen folgen dem Trend

Auch die Europäische Zentralbank (EZB) sieht mittlerweile ein, dass an der Zinswende kein Weg vorbei führt. Die EZB ist bisher eher durch ihre stoisch abwartende Haltung aufgefallen. Nun wird sie zum ersten Mal seit über zehn Jahren im Juli 2022 den Leitzins anheben und stellt auch gleich für September 2022 einen weiteren Schritt in Aussicht.… The post Zinskommentar Juni 2022 – EZB hebt nach über 10 Jahren den Leitzins an – Weg frei für die Zinswende und auch die Bauzinsen folgen dem Trend first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SdTnyj

Freitag, 25. November 2022

Dezember-Soforthilfe kommt: Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2022

 

Im Dezember kommen auf die Bürgerinnen und Bürger einige Veränderungen zu. Hier werden die wichtigsten erläutert.

https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/dezember-soforthilfe-kommt-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-dezember-2022-11926257

Mittwoch, 23. November 2022

Anlagekommentar Mai 2022 – Konjunkturdaten sorgen bei Substanzwerten für Erholung, Wachstumswerte bleiben dagegen schwach

Der starke Inflationsschub der letzten Monate resultiert hauptsächlich aus dem starken Anstieg der Energiepreise und einem anhaltenden Aufwärtstrend bei den Güterpreisen. Auf der anderen Seite ist die Konjunktur insgesamt robust und auch die Arbeitslosenraten sind in Europa und den USA historisch sehr tief. Ein solches Umfeld begünstigt steigende Löhne und die Weitergabe der Kosteninflation von… The post Anlagekommentar Mai 2022 – Konjunkturdaten sorgen bei Substanzwerten für Erholung, Wachstumswerte bleiben dagegen schwach first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SdDhLF

Sonntag, 20. November 2022

Wohngebäudeversicherung - Inflation beeinflusst die Baupreisindexanpassungen für Wohngebäude und sorgt für Beitragsanpassungen

Knappes Baumaterial, Handwerkermangel und steigende Lohnkosten machen auch vor der jährlichen standardmäßigen Baupreis-Index-Anpassung (gleitender Neuwert) in der Wohngebäudeversicherung nicht halt. Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen an das aktuelle Baupreisniveau anzupassen. Die Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmen hauptsächlich den Index und sind wie seit 50 Jahren nicht mehr so stark stiegen wie derzeit. Dazu kommen noch verschiedene andere Faktoren, die aktuell die Märkte beeinflussen und dafür sorgen, dass die Kosten beim Bauen steigen. Materialengpässe haben sich verschärft, so wie auch der Fachkräftemangel im Handwerk Diese Umstände haben auch Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung. Denn die standardmäßigen Wohngebäudebedingungen sehen eine jährliche Anpassungsmöglichkeit der Beiträge auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes vor (Baukostenindex und Tariflohnindex). Die neu ermittelten Werte des statistischen Bundesamtes ergeben für die Hauptfälligkeiten 2023 eine Anpassung von 14,73 Prozent (sog. Indexanpassung). Diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichte Anpassungshöhe gilt grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Wohngebäudeversicherer. Die Umsetzung dieser Anpassung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresbeitragsrechnung (Hauptfälligkeit des Vertrages). Aus der Indexanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Wissenswertes zum Widerspruchsrecht: * Als Versicherungsnehmer hat man ein Widerspruchsrecht gegen die Indexanpassung. Ein solcher Widerspruch führt zwar zum Wegfall der Indexanpassung, hat aber für den Vertragsinhaber schwerwiegende Folgen auf den Umfang des Versicherungsschutzes und ist daher nicht empfohlen. * Bei Widerspruch wird ein Vertrag mit bisher gleitender Neuwertversicherung auf eine Versicherung mit festem Neuwert umgestellt. Damit entfallen auch die Vorteile des Unterversicherungsverzichts. Als Vertragsinhaber ist man dann für eine ausreichende Versicherungssumme in Euro verantwortlich. * Bei einem Vertrag im sog. Wohnflächenmodell wird durch einen Widerspruch eine Unterversicherung in Höhe von 14,73 Prozent für das nächste Versicherungsjahr und ggf. Folgejahre vereinbart. D. h. jede Entschädigung im Schadenfall (auch Teilschaden) wird automatisch um 14,73 Prozent gekürzt. Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Indexanpassung teurer Doch warum steigen die Kosten eigentlich an? Der Anpassungsfaktor ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Er wird jährlich angepasst. Die Grundlage dieser Angleichung sind der Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes. Steigen dort die Kosten an, wirkt sich dies auch auf die Versicherungsbeiträge aus. Inflation, höhere Preise für Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe tragen so dazu bei, dass auch die Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Wohngebäudeversicherer sind bei Tarifen mit gleitendem Neuwert dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Indexveränderungen anzupassen. Dass diese Entwicklungen die Hausbesitzer stark treffen, ist dem auch dem GDV durchaus bewusst. Dennoch legt der Verband den Versicherten nahe, nicht am falschen Ende zu sparen. Den die Kostenanpassungen sind notwendig, damit ein Haus auch künftig noch ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können. Bisher nie dagewesene Naturkatastrophen sorgen ebenfalls für höhere Kosten bei den Versicherern Die Stürme, Unwetter und Überschwemmungen in den letzten zwei Jahren haben nie dagewesene Schäden in Deutschland angerichtet und Fachleute beobachten ihr Auftreten immer häufiger. Gleichzeitig sind die Preise in allen Lebensbereichen gestiegen – insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk. Ein Haus, das im Jahr 2012 noch für 350.000 EUR gekauft wurde, kostet heute über 600.000 EUR. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf Schadenzahlungen und damit auch auf die Versicherer. Das heißt, jeder einzelne Schadenfall hat sich massiv verteuert und kann von der Versichertengemeinschaft nur durch eine nachhaltige Beitragsanpassung getragen werden. Die Anpassung orientiert sich an der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) berechneten Baupreisindexanpassung in Höhe von 14,73 Prozent. Dies ist 2 - 3 mal so hoch wie in den vergangenen Jahren und wird von allen Versicherern umgesetzt. Bei einer Beitragserhöhung sollte nicht vorschnell der Vertrag gekündigt werden Wenn man über eine Beitragserhöhung zu seiner Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt wurde, sollte man in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und sehen Sie sich nach einem anderen Anbieter um. Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in Verbindung zusetzen, um die teilweise sehr komplexen Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Auch sollte berücksichtigt werden, dass alle Anbieter früher oder später ihre Beiträge anpassen werden. Ein Versicherer der heute noch günstig ist, kann in einem Jahr zu den teuren Versicherern gehören. Das hin und her springen von einem Versicherer zum anderen, ist bei Wohngebäudeversicherungen auch nicht unbedingt zu empfehlen, da es sich bei eintretenden Schäden meistens auch gleich um größere Entschädigungszahlungen handelt. Dazu das folgende Beispiel: * Vertrag besteht beim Versicherer 2 Jahre * Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr * Ein Schaden im zweiten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR Schadenquote = 4.000 EUR / 800 EUR * 100 = 500 Prozent Als Versicherungsnehmer kann man bei einer Schadenquote von 500 Prozent davon ausgehen, zur nächsten Gelegenheit vom Versicherer eine Kündigung des Vertrages zu erhalten. Dies kann gleich nach der Schadenregulierung oder zur nächsten Beitragsfälligkeit sein. Besteht der Vertrag bereits länger, hat dies eine positive Wirkung auf die Schadenquote : * Vertrag besteht beim Versicherer 10 Jahre * Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr * Ein Schaden im zehnten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR Schadenquote = 4.000 EUR / 4.000 EUR * 100 = 100 Prozent Daraus soll ersichtlich werden, dass man mit längerer Laufzeit des Vertrages, besser vor einer Kündigung durch den Versicherer geschützt ist. Dies ist insofern wichtig, dass man bei einem neuen Versicherer immer auch die Vorschäden angeben muss. Von daher sollte immer abgewogen werden, ob eine kurzfristige Beitragsersparnis nicht auch zu einem Bumerang werden kann. Nutzen sollte man deshalb auch immer die Möglichkeit, beim bestehenden Versicherer alternative Angebote einzuholen, beispielsweise durch die Nutzung von Selbstbehalten oder neuen Tarifvarianten. Historische Entwicklung des Baupreisindex (Gleitender Neuwertfaktor) Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - Mit welchen Stellschrauben sich viel Geld sparen lässt Immobilien befinden sich derzeit in einem schwierigen Umfeld – Worauf muss man achten? Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung Bildnachweis
http://dlvr.it/Sd4t97

Mittwoch, 16. November 2022

Zinskommentar Mai 2022 – Inflationsdruck für die EZB leitet die Zinswende ein und die Bauzinsen steigen

Die weiter bestehenden Unsicherheiten, wie Lieferengpässe, Lockdowns in China, Rohstoffmangel und nicht abschätzbare Folgen des Ukrainekrieges beeinflussen die wirtschaftliche Entwicklung und die Aussichten trüben sich ein. Die steigende Inflation setzt dagegen die Europäische Zentralbank (EZB) weiter stark unter Druck, so dass sich die Signale für eine Zinswende im Sommer mehren. In diesem Spannungsfeld zeigen sich… The post Zinskommentar Mai 2022 – Inflationsdruck für die EZB leitet die Zinswende ein und die Bauzinsen steigen first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/ScsKbC

Donnerstag, 10. November 2022

Wohngebäudeversicherung - Inflation beeinflusst die Baupreisindexanpassungen für Wohngebäude und sorgt für Beitragsanpassungen

Knappes Baumaterial, Handwerkermangel und steigende Lohnkosten machen auch vor der jährlichen standardmäßigen Baupreis-Index-Anpassung (gleitender Neuwert) in der Wohngebäudeversicherung nicht halt. Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen an das aktuelle Baupreisniveau anzupassen. Die Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmen hauptsächlich den Index und sind wie seit 50 Jahren nicht mehr so stark stiegen wie derzeit. Dazu kommen noch verschiedene andere Faktoren, die aktuell die Märkte beeinflussen und dafür sorgen, dass die Kosten beim Bauen steigen. Materialengpässe haben sich verschärft, so wie auch der Fachkräftemangel im Handwerk Diese Umstände haben auch Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung. Denn die standardmäßigen Wohngebäudebedingungen sehen eine jährliche Anpassungsmöglichkeit der Beiträge auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes vor (Baukostenindex und Tariflohnindex). Die neu ermittelten Werte des statistischen Bundesamtes ergeben für die Hauptfälligkeiten 2023 eine Anpassung von 14,73 Prozent (sog. Indexanpassung). Diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichte Anpassungshöhe gilt grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Wohngebäudeversicherer. Die Umsetzung dieser Anpassung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresbeitragsrechnung (Hauptfälligkeit des Vertrages). Aus der Indexanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Wissenswertes zum Widerspruchsrecht: * Als Versicherungsnehmer hat man ein Widerspruchsrecht gegen die Indexanpassung. Ein solcher Widerspruch führt zwar zum Wegfall der Indexanpassung, hat aber für den Vertragsinhaber schwerwiegende Folgen auf den Umfang des Versicherungsschutzes und ist daher nicht empfohlen. * Bei Widerspruch wird ein Vertrag mit bisher gleitender Neuwertversicherung auf eine Versicherung mit festem Neuwert umgestellt. Damit entfallen auch die Vorteile des Unterversicherungsverzichts. Als Vertragsinhaber ist man dann für eine ausreichende Versicherungssumme in Euro verantwortlich. * Bei einem Vertrag im sog. Wohnflächenmodell wird durch einen Widerspruch eine Unterversicherung in Höhe von 14,73 Prozent für das nächste Versicherungsjahr und ggf. Folgejahre vereinbart. D. h. jede Entschädigung im Schadenfall (auch Teilschaden) wird automatisch um 14,73 Prozent gekürzt. Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Indexanpassung teurer Doch warum steigen die Kosten eigentlich an? Der Anpassungsfaktor ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Er wird jährlich angepasst. Die Grundlage dieser Angleichung sind der Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes. Steigen dort die Kosten an, wirkt sich dies auch auf die Versicherungsbeiträge aus. Inflation, höhere Preise für Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe tragen so dazu bei, dass auch die Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Wohngebäudeversicherer sind bei Tarifen mit gleitendem Neuwert dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Indexveränderungen anzupassen. Dass diese Entwicklungen die Hausbesitzer stark treffen, ist dem auch dem GDV durchaus bewusst. Dennoch legt der Verband den Versicherten nahe, nicht am falschen Ende zu sparen. Den die Kostenanpassungen sind notwendig, damit ein Haus auch künftig noch ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können. Bisher nie dagewesene Naturkatastrophen sorgen ebenfalls für höhere Kosten bei den Versicherern Die Stürme, Unwetter und Überschwemmungen in den letzten zwei Jahren haben nie dagewesene Schäden in Deutschland angerichtet und Fachleute beobachten ihr Auftreten immer häufiger. Gleichzeitig sind die Preise in allen Lebensbereichen gestiegen – insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk. Ein Haus, das im Jahr 2012 noch für 350.000 EUR gekauft wurde, kostet heute über 600.000 EUR. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf Schadenzahlungen und damit auch auf die Versicherer. Das heißt, jeder einzelne Schadenfall hat sich massiv verteuert und kann von der Versichertengemeinschaft nur durch eine nachhaltige Beitragsanpassung getragen werden. Die Anpassung orientiert sich an der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) berechneten Baupreisindexanpassung in Höhe von 14,73 Prozent. Dies ist 2 - 3 mal so hoch wie in den vergangenen Jahren und wird von allen Versicherern umgesetzt. Bei einer Beitragserhöhung sollte nicht vorschnell der Vertrag gekündigt werden Wenn man über eine Beitragserhöhung zu seiner Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt wurde, sollte man in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und sehen Sie sich nach einem anderen Anbieter um. Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in Verbindung zusetzen, um die teilweise sehr komplexen Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Auch sollte berücksichtigt werden, dass alle Anbieter früher oder später ihre Beiträge anpassen werden. Ein Versicherer der heute noch günstig ist, kann in einem Jahr zu den teuren Versicherern gehören. Das hin und her springen von einem Versicherer zum anderen, ist bei Wohngebäudeversicherungen auch nicht unbedingt zu empfehlen, da es sich bei eintretenden Schäden meistens auch gleich um größere Entschädigungszahlungen handelt. Dazu das folgende Beispiel: * Vertrag besteht beim Versicherer 2 Jahre * Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr * Ein Schaden im zweiten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR Schadenquote = 4.000 EUR / 800 EUR * 100 = 500 Prozent Als Versicherungsnehmer kann man bei einer Schadenquote von 500 Prozent davon ausgehen, zur nächsten Gelegenheit vom Versicherer eine Kündigung des Vertrages zu erhalten. Dies kann gleich nach der Schadenregulierung oder zur nächsten Beitragsfälligkeit sein. Besteht der Vertrag bereits länger, hat dies eine positive Wirkung auf die Schadenquote : * Vertrag besteht beim Versicherer 10 Jahre * Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr * Ein Schaden im zehnten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR Schadenquote = 4.000 EUR / 4.000 EUR * 100 = 100 Prozent Daraus soll ersichtlich werden, dass man mit längerer Laufzeit des Vertrages, besser vor einer Kündigung durch den Versicherer geschützt ist. Dies ist insofern wichtig, dass man bei einem neuen Versicherer immer auch die Vorschäden angeben muss. Von daher sollte immer abgewogen werden, ob eine kurzfristige Beitragsersparnis nicht auch zu einem Bumerang werden kann. Nutzen sollte man deshalb auch immer die Möglichkeit, beim bestehenden Versicherer alternative Angebote einzuholen, beispielsweise durch die Nutzung von Selbstbehalten oder neuen Tarifvarianten. Historische Entwicklung des Baupreisindex (Gleitender Neuwertfaktor) Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - Mit welchen Stellschrauben sich viel Geld sparen lässt Immobilien befinden sich derzeit in einem schwierigen Umfeld – Worauf muss man achten? Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung Bildnachweis
http://dlvr.it/ScXZC0

Dienstag, 8. November 2022

Gesundheitswerte im Anlagedepot können ein Stabilitätsanker sein

„Gesundheitsaktien“ können gerade in Zeiten von geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit ein sogenannter Stabilitätsanker für das Anlagedepot darstellen. Aber auch in der nächsten Erholungsphase sollten Aktien von Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen attraktive Renditen bieten. Die “Healthcare“-Branche profitiert nämlich gleich von zwei Megatrends: demografischer Wandel und Digitalisierung. Für die Erzielung einer breiteren Diversifikation können Gesundheitsaktien daher eine… The post Gesundheitswerte im Anlagedepot können ein Stabilitätsanker sein first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 3. November 2022

Anlagekommentar April 2022 – Güternachfrage, Energie- und Nahrungsmittel treiben die Inflation nach oben

Die Kapitalmärkte standen im April 2022 heftig unter Druck. Durch stark steigende Zinsen, neue Covid-19-Lockdowns in China, weiter steigende Preise, zunehmende Rezessionssorgen und der anhaltende Krieg in der Ukraine sorgten dafür, dass der globale Aktienindex MSCI World um -8,4 Prozent abstürzte. So waren Wachstumswerte nicht nur durch den rasanten Anstieg der Renditen langlaufender Staatspapiere belastet,… The post Anlagekommentar April 2022 – Güternachfrage, Energie- und Nahrungsmittel treiben die Inflation nach oben first appeared on efinanz24.de.
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