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Dienstag, 30. Juni 2020
Ablesen der Zähler spart einige Euro bei der Mehrwertsteuersenkung
Wer die Mehrwertsteuersenkung optimal nutzen möchte und noch einige Euro mehr sparen will, der sollte am 1. Juli 2020 seine Strom- und Gaszählerstände ablesen und dem zuständigen Energieversorger mitteilen. Denn ab dem 1. Juli 2020 tritt die bis Jahresende befristete verminderte Mehrwertsteuer in Kraft. Da die Energieversorger sicher nicht in der Lage sein werden, die Zählerstände ab diesen Datum zeitnah zu erfassen, ist Eingeninitiative angebracht.
Wegen Mehrwertsteuersenkung die Zählerstände zu den Stichtagen übermitteln
Im Rahmen des verabschiedeten Konjunkturpaketes der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Coronaauswirkungen wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr reduziert werden. Damit sinken auch die Strom-und Gaspreise, denn die Mehrwertsteuer beträgt dann nur noch 16 Prozent statt wie bisher 19 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch wird diese Senkung nicht mit großen Beträgen ins Gewicht fallen. Allerdings sollte man an die Redewendung "Kleinvieh macht auch Mist" denken. Die Energie-Kosten-Experten der rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzzentrale haben kalkuliert, dass bei einer Familie mit vier Personen mindestens zwischen 8 und 12 Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen werden. Wird vergleichsweise durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen mehr Strom verbraucht, so sorge die geringere Mehrwertsteuer für eine entsprechend höhere Einsparung. Als grobe Faustformel kann man mit etwa 8 Euro Ersparnis pro 1000 Kilowattstunden kalkulieren, teilen die Experten der Verbraucherschutzzentrale mit.
Um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist deshalb der exakte Zählerstand an den Stichtagen wichtig. Wenn der Energieversorger selbst keine Ablesung veranlasst, kommt es auf den Verbraucher selbst an. Gibt dieser seinen Zählerstand zum Stichtag nicht selbst an, schätzen die Energieversorger, welcher Verbrauch in dem halben Jahr mit der geringeren Mehrwertsteuer angefallen ist. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Strom- Gas- und Wasserzähler am 1. Juli 2020 und am 31. Dezember 2020 abzulesen und dem Energieversorger die Stände zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung auf der nächsten Jahresabrechnung.
Auch Anbieter- und Tarifvergleich nutzen
Eine höhere finanzielle Ersparnis als durch die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung könnten Verbraucher mit dem Abschluss eines günstigeren Stromtarifes oder -vertrages und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen. Mit dem Strom- und Gasvergleichsrechner können Sie schnell und kostenlos ihre Verbrauchsrechnungen überprüfen und bekommen sofort die finanzielle Ersparnis ausgewiesen. Dazu gibt es auch Hinweise zum Tarif und Anbieter.
Vergleichsrechner für Strom
Vergleichsrechner für Gas
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Donnerstag, 25. Juni 2020
Anlagekommentar Mai 2020 – Die Stimulierungen der Regierungen und Notenbanken sorgen für positive Stimmung an den Aktienmärkten
Die Corona-Neuinfektionen sind in Europa und den USA rückläufig und die Aussicht auf weitere Lockerungen der Pandemie-Einschränkungsmaßnahmen sowie eine Flut von geld- und fiskalpolitischen Programmen rund um den Globus sorgten für eine Aufhellung der Anlegerstimmung. Dabei unterscheidet sich die gegenwärtige … Weiterlesen →
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Mittwoch, 17. Juni 2020
Urlaubszeit ist Einbruchzeit
Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2015 wurden 180.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 17 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.
6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können
* Schließen Sie Türen und Fenster
Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
* Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
* Informieren Sie Ihre Nachbarn
Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
* Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
* Verstecken Sie Wertgegenstände
Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
* Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen weg
Auch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können.
Versicherungsschutz überprüfen
Die Hausratversicherung erstattet Einbruchschäden und Verluste bei Privatpersonen. Für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung abgegeben werden, ansonsten ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet. Wenn Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt lassen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden. Denn längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden.
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Freitag, 12. Juni 2020
Zinskommentar Mai 2020 – Bleiben die Bauzinsen nach der nach Corona-Pandemie niedrig?
Die Europäische Zentralbank (EZB), die seit vielen Jahren den Euroraum mit einer massiven Geldschwemme flutet, hat vor allem ein Ziel: Es die Wirtschaft ankurbelt werden und gleichzeitig eine Preisstabilität sicherstellen. Für eine stabile Größe gilt eine Teuerungsrate von annähernd 2 … Weiterlesen →
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Donnerstag, 11. Juni 2020
Fahrrad-Vollkaskoversicherung - Der Rundumschutz für das Fahrrad
Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren, fördern Sie Ihre Gesundheit und schonen die Umwelt. Die Nachfrage steigt kontinuierlich und die Modelle werden immer hochwertiger. Durch den Boom sind immer mehr Fahrräder auf den Straßen unterwegs, was aber auch dazu führt, dass immer mehr Fahrräder gestohlen oder durch einen Unfall beschädigt werden. Das Fahrrad wurde bisher meist gegen Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert. Die Ammerländer Versicherung bietet jetzt mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“ an. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für E-Bikes und Pedelecs für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht.
Welcher Leistungsumfang wird geboten
Die Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung bieten einen Rund-um-Schutz für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs mit einem Neuwert von 500 Euro bis 5.000 Euro.
So ist sowohl der Diebstahl des Fahrrads als auch der Fahrradteile inklusive der Reparaturkosten mitversichert. Dazu zählt auch der Akku von E-Bikes, was bei anderen Fahrradversicherungen die Ausnahme darstellt. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz zudem nicht fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sowie Zubehör und Gepäck wie beispielsweise Fahrradanhänger, Gepäcktaschen und -körbe, Helme, Kleidung, Zelte, Isomatten oder auch Werkzeug.
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung hebt sich dabei insbesondere im Bereich der Erstattung von Reparaturkosten durch eine sehr großzügige Zeitwertstaffelung sowie den Einschluss von Schäden durch Vandalismus vom Markt ab. So werden die Reparaturkosten bei Fahrrädern bis zum Alter von fünf Jahren stets bis zum Neuwert ersetzt. Abgedeckt sind dabei Schäden, die durch einen Sturz, Fall, Unfall oder beim Transport verursacht werden.
Produkthighlights der Fahrrad-Vollkaskoversicherung
* Neuwert bei Zubehör und Gepäck
* Neuwert bei Fahrrad- und Teilediebstahl
* Keine begrenzte Laufzeit
* Freie Händlerwahl
* Fahrräder bis 5.000,- EUR
* Vandalismus
Leistungsvergleich Hausratversicherung und Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Hausrat-Fahrraddiebstahlklausel
Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Diebstahl des Fahrrads
ja
ja
Brand
ja
ja
Teilediebstahl (auch Akku)
nein
ja
Vandalismus
nein
ja
Fall- und Sturzschäden
nein
ja
Unfallschäden
nein
ja
Reparaturschäden
nein
ja
Fahrradzubehör (z.B. Anhänger, Kindersitz)
nein
ja
Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Campingausrüstung)
nein
ja
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Freitag, 5. Juni 2020
Der tut nix - der will nur spielen...
Wenn sich ein Hund oder ein Pferd erschreckt oder in einer unvorhersehbaren Situation ist, kann das Tier unberechenbar reagieren und andere verletzen, dass weiß jeder Tierbesitzer. Selbst wenn den Besitzer keine Schuld trifft, muss er für einen Schaden, den sein Tier verursacht hat, haften. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kleintierschäden, beispielsweise durch Katzen, Meerschweinchen oder Vögel ab. Für Hunde- und Pferdehalter ist dagegen eine eigene Haftpflicht notwendig. Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für Hund und Herrchen, Ross und Reiter!
Dem Hund ist nichts passiert – dem Auto schon
Rennt ein Hund beim Gassi gehen auf die Straße oder nimmt ein Pferd Reißaus, kann es teuer werden! Denn wenn ein Autofahrer dem Tier ausweicht und dadurch beispielsweise ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss der Halter für den Schaden aufkommen, auch wenn er oder sein Tier ihn nicht selbst verursacht hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die durch das Fehlverhalten von Hunden und Pferden entstehen.
Auf ein umfangreiches Leistungspaket achten
Ein gutes Leistungspaket beinhaltet auch einen Versicherungsschutz, wenn der Hund ohne Leine oder der Reiter ohne Sattel unterwegs war. Außerdem sollten Jungtiere mit versichert sein, beispielsweise Hundewelpen bis drei Monate oder Fohlen bis sechs Monate nach der Geburt. Bei Hunden sollten zudem Schäden durch ungewollte Deckakte mit eingeschlossen sein. Weitere Leistungsbausteine sind beispielsweise Mietsachschäden oder bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung Flurschäden und vieles mehr. Pferdehalter können sich zusätzlich für private Kutschfahrten, für Teilnahmen an Reitturnieren, Schauveranstaltungen und Pferderennen absichern.
Wenn der Hund Urlaub macht
Egal ob der Familienhund mit in Urlaub fährt oder bei Freunden untergebracht wird, auch dann gilt – er muss versichert sein! Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt daher auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auf und sichert Familienangehörige sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn ab, die gelegentlich auf das Tier aufpassen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht notwendig.
Berechnen Sie hier eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Donnerstag, 4. Juni 2020
Wie das Coronavirus den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) vorantreibt
Im 19. Jahrhundert hatten die Menschen noch eine Lebenserwartung von durchschnittlich nur 36 Jahren, dagegen erreichen heute die meisten von uns ein hohes Alter. Dieser Fortschritt dürfte sich mit dem Erstarken Künstlicher Intelligenz (KI) sogar noch beschleunigen. Dabei könnte sich … Weiterlesen →
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Mittwoch, 3. Juni 2020
inomaxx newsticker Mai 2020
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