Donnerstag, 28. Mai 2020

Mögliche Verzögerungen am Bau durch die Corona-Pandemie – Das sollten Bauherren wissen

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gehören inzwischen zu unserem Alltag. Von einer sogenannten „neuen Realität“ sind wir aber weit entfernt. Vieles ist nach wie vor ungewiss und wir müssen uns auf diverse Eventualitäten einstellen. So soll in diesem … Weiterlesen →
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Mittwoch, 27. Mai 2020

Massenunfälle mit Autos - wer zahlt?

Massenkarambolagen sind meist sehr komplex und es lässt sich im Nachhinein ein Schuldiger oft nicht eindeutig ermitteln, bzw. der Ablauf nur schwer rekonstruieren. Die Kfz-Versicherer in Deutschland haben deshalb 2015 ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert und ein vereinfachtes Verfahren der Schadenregulierung beschlossen. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem wurde die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Regel der Haftpflichtversicherer Von einer Massenkarambolage spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Neben „Massenunfall“ wird auch oft von einem Serienunfall gesprochen. Bei einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, die für sämtliche eigene Schäden aufkommt. Dies gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen allerdings drei Bedingungen erfüllt sein: * die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest * es sind mindestens 40 oder in besonders komplizierten Fällen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt * das gesamte Unfallgeschehen steht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Ob die Voraussetzungen für die vereinfachte Schadenregulierung erfüllt sind, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Grundlage sind die Berichte der Polizei. Abwicklung der vereinfachten Schadenregulierung Für jeden der beteiligten Fahrzeughalter gilt dann, dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 % übernimmt. Die Schadenregulierung hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters so dass er sich also nicht verschlechtert. Bei anderen Unfällen ohne einen identifizierbaren Verursacher sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Auf diese freiwillige Regelung, haben sich rund 90 Versicherer Ende 2015 geeinigt. Vor allem bei Glatteis, Nebel, Schneetreiben, Starkregen oder auch Sandstürmen kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenkarambolagen.                         Wie kann ein Masseunfall vermieden werden? Es ist besonders wichtig, den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und vorausschauend zu fahren. Wenn man auf einen Unfall, eine Gefahrenstelle oder ein Stauende stößt, sollte schnellstmöglich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gewarnt werden und Auffahrunfälle entsprechend vermieden werden. Die Geschwindigkeit, besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen, sollte den Gegebenheit angepasst werden. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung Neue Regeln für Drohnen-Besitzer Bildnachweis  
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Mittwoch, 20. Mai 2020

Geldanlagen im 1. Quartal 2020 – In vielerlei Hinsicht historisch beispiellos

Mit einer noch dagewesenen Geschwindigkeit sind die Finanzmärkte im ersten Quartal 2020 abgestürzt. Ebenfalls in einer noch nie dagewesenen Größenordnung stemmen sich Notenbanken und Regierungen gegen eine durch das Coronavirus ausgelöste drohende schwere Wirtschaftskrise. Das erste Quartal 2020 wird in … Weiterlesen →
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Montag, 18. Mai 2020

Anlagekommentar April 2020 – Geld- und fiskalpolitische Rettungspakete in bisher nie dagewesener Höhe sollen helfen

Das Corona-Virus hält die Welt weiter in Atem. So sorgt die anhaltende und exponentiell wachsende Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere in den USA, Großbritannien und Spanien sowie zunehmend auch anderen Ländern und Regionen rund um den Globus für immer mehr Einschränkungen. … Weiterlesen →
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Sonntag, 17. Mai 2020

Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern

Die Nachfrage nach Elektrofahrrädern läuft auf Hochtouren. Denn dank ihres Elektromotors steigen auch Ungeübte nach langen Touren entspannt vom Sattel. Mit einem Pedelec oder E-Bike ist es auch speziell für viele ältere Menschen eine Möglichkeit, längere Strecken, Steigungen oder Einkaufsfahrten gut mit dem Rad bewältigen zu können. Jedoch ist das Fahren ohne eine gewisse Übung mit dem Elektrofahrrad nicht ganz ungefährlich. Dies betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Zeitgenossen. Aus den aktuellen Unfallstatistiken geht aber hervor, dass gerade Senioren nicht unvorbereitet aufs E-Bike steigen sollten, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Für Einsteiger besteht ein erhöhtes Risiko Der DVR kommt zu der Einschätzung, dass sich Einsteiger des größeren Risikos schwerer Verletzungen aufgrund höherer Geschwindigkeiten mit einem E-Bike nicht bewusst sind. „Auf keinen Fall sollte man einfach aufsteigen und losfahren", rät DVR-Referatsleiterin Cornelia Bamberg. Diese Empfehlung gelte aber auch für die Fahrt mit einem herkömmlichen Fahrrad nach einer längerer Fahrradabstinenz. „Wer als älterer Mensch zum ersten Mal ein E-Bike benutzt, sollte sich vorher unbedingt mit dem Rad vertraut machen", empfiehlt der DVR, dessen Ziel mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist. Vor den ersten Fahrten im richtigen Straßenverkehr sollte das Bremsen, Schalten, Anfahren und Kurvenfahren auf einem leeren Parkplatz ausreichend geübt werden. Auch sei es auch ratsam, zu Beginn nur mit geringer Motor-Unterstützung zu fahren und sich langsam zu steigern. Zu dem positiven Trend zum Rad- und Pedelecfahren von Senioren, haben sich hohe Unfallzahlen entwickelt. Laut dem Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 auf deutschen Straßen 198 Radfahrer im Alter ab 65 Jahren gestorben, berichtet der DVR. Sicherheitsprogramm „sicher mobil“ Der DVR hat speziell für Senioren das bundesweite Programm „sicher mobil" aufgelegt. „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahr-Situationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten", so DVR-Expertin Cornelia Bamberg. Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Verkehrswachten sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ebenfalls Rad- beziehungsweise Pedelec-Kurse an. Beratung im Fachhandel nutzen Der elektrische Rückenwind ist jedoch nicht nur für ältere Radfahrer angenehm. Durch den Elektromotor werden die Einsatzmöglichkeiten und der Fahrspaß erhöht. Man kann individuell wählen, wie stark die Unterstützung des Antriebs ausfallen soll, was soweit geht, dass manche Räder sogar mit einer elektrischen Schiebehilfe ausgestattet sind. Deshalb ist beim Kauf eines Pedelecs der Fachhandel die richtige Adresse, denn es wird qualifiziert beraten und die notwendige Wartung nach dem Kauf fällt etwas aufwändiger aus als bei einem „normalen“ Fahrrad. Mehr Informationen zum sicheren Fahren mit dem E-Bike liefert die Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“, die kostenlos unter www.dvr.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Wer Interesse an einer Schulung in einer Gruppe hat, kann sich beim DVR unter der Telefonnummer 0228 40001-40 melden. Die Broschüre „sicher mobil“ kann hier heruntergeladen werden. Mehr Informationen findet man auch beim DVR unter www.dvr.de/aelteremenschen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Fahrrad-Tipp für Schutz vor Dieben Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig Start in die Fahrradsaison - Mit dem Rad sicher unterwegs Bildnachweis
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Freitag, 15. Mai 2020

Unbeschwert in die Grillsaison starten

Wie sichert man sich optimal ab, wenn aus dem Grillspaß bitterer Ernst wird und ein Unfall passiert, ein Brand entsteht oder der Grill entwendet wird. Das Brutzeln im Freien birgt zahlreiche Risiken. Es werden jährlich rund 4.000 Grillunfälle bei der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) registriert, davon sind ca. 500 Fälle mit besonders schweren Verbrennungen. Die finanziellen Folgen solcher Unfälle können erheblich sein. Die entscheidenden Versicherungen für eine vernünftige Vorsorge sind die Private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Unfallversicherung. Die Hausratversicherung leistet bei Brandschäden und Diebstahl Es ist manchmal schneller passiert, als man denkt. Es springt ein Funken über und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit einer guten Hausratversicherung ist bei Brandfall, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, gut versichert und auch bei grober Fahrlässigkeit! Das besondere Plus ist, dass bei einem guten Vertrag das gesamte häusliche Eigentum umfassend geschützt wird. Denn es wird auch bei gestohlenen Gegenständen geleistet, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden und hierzu gehören auch Grills. Je nach Versicherer kommt dieser mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme für den entwendeten Grill auf. Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit einer Unfallversicherung Es ist leider auch kein seltener Fall, dass Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper enden. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen, man ist mit einer Unfallversicherung auf der sicheren Seite. Private Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann ist man mit der Privaten Haftpflichtversicherung optimal abgesichert. Sie leistet bei unvorhersehbaren Schäden gegenüber Dritten. Ein Beispiel für einen Schadenfall Eine Gruppe Jugendlicher hatte auf die nur mäßig glimmende Kohle Brennflüssigkeit gespritzt, um das Grillen richtig in Gang zu bringen. Einer der Beteiligten spritzte den Spiritus in die Glut, was zu einer Stichflamme führte. Vor Schreck ließ der Jugendliche die Flasche fallen. Dabei wurde einer der Umstehenden versehentlich von der Flüssigkeit getroffen. Der Spiritus entzündete sich und setzte die Kleidung in Brand, wodurch der Betroffene schwere Verbrennungen erlitt. Aus der Rechtsprechung resultierte folgendes Ergebnis Laut dem Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08), haften in einem Schadenfall, der aufgrund der Verwendung von Brandbeschleunigern verursacht worden ist, alle Grillbeteiligten, wenn sie nicht aktiv versucht haben, dies zu verhindern. Im Fall eines Personenschadens kann das zu sehr hohen Summen führen, die die haftenden Beteiligten schnell an ihre finanzielle Grenzen stoßen lassen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit Bildnachweis
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Donnerstag, 14. Mai 2020

Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend

Für viele Motorradfahrer ist eine umfangreiche Absicherung wichtig. Denn obwohl sie im Straßenverkehr deutlich gefährdeter sind als Autofahrer, sind sie insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen meist schlechter versichert. Damit ist jetzt Schluss! Ab sofort können auch Motorradfahrer von einem leistungsstarken Fahrerschutz profitieren und außerdem ihre Schutzbekleidung mitversichern. Den bei unbeabsichtigten Alleinunfällen, etwa aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrbahnbeschaffenheit, gibt es keinen Ersatzanspruch. Für Kraftrad-Fans der Schutz, der wichtig ist! Jeder weiß: Motorradfahrer sind im Straßenverkehr deutlich gefährdeter als Autofahrer. Allein nasse und unebene Fahrbahnen werden schnell zur Gefahr und selbstverschuldete Unfälle, bei denen der Fahrer selbst zu Schaden kommt, sind keine Seltenheit. Dieses Risiko kann ab sofort ganz unkompliziert in dem Motorrad-Versicherungsvertrag mitversichert werden und Kraftradfahrern damit die Sicherheit geben, die es für Autofahrer schon lange gibt. Das der Fahrerschutz für den Motorradfahrer sinnvoll ist, kann man beim Statistischem Bundesamt nachlesen. So waren im Jahr 2018 Krafträder mit einem amtlichen Kennzeichen an 30.174 Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Über 31.000 Benutzer, also auch Mitfahrer, von Krafträdern verunglückten dabei, 619 starben. In 53 Prozent der Fälle waren Kraftradfahrer Hauptverursacher und der häufigste Grund: nicht angepasste Geschwindigkeit. Fahrerschutz - geringer Beitrag - große Wirkung Während viele Versicherer im Pkw-Bereich mit dem Fahrerschutz eine Zusatzleistung anbieten, die Personenschäden des Fahrers bei selbstverursachten Unfällen mitversichert, ist diese für Motorradfahrer in der Regel nicht erhältlich. Die VHV ändert das gerade: Im neuen VHV Motorrad-Tarif kann ein Fahrerschutz jetzt optional vereinbart werden. Mit dem Fahrerschutz erhält jeder berechtigte Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem er selbst zu Schaden kommt, eine Entschädigungsleistung von maximal 15 Mio. Euro, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Und wenn nach einem Unfall eine Haushaltshilfe benötigt oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, so hilft auch hier der Fahrerschutz weiter. Im schlimmsten Fall wird auch eine Witwen- oder Waisenrente an die Hinterbliebenen gezahlt. Dabei gilt Folgendes: Fahrer erhalten die Leistungen zusätzlich zur privaten Eigenvorsorge durch zum Beispiel Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Durch die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Fahrerschutz-Baustein erfolgt keine Rückstufung in Haftpflicht- oder Kaskoversicherung Der Schutz greift, wenn keine Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können Das folgende Schadenbeispiel zeigt auf, wie hoch die Versicherungsleistung im Schadenfall ausfallen kann - auch im Vergleich zu marktüblichen Entschädigungen. Schadenbeispiel: Bei einer sonntäglichen Ausfahrt verliert unser 51-jähriger Motorradfahrer aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über seine Maschine. Er wird dabei verletzt. Dank der angelegten Schutzkleidung sind die Folgen verhältnismäßig glimpflich. Er erleidet Rückenprellungen und einen doppelten Bruch des linken Fußgelenks. Als angestellter Veranstaltungstechniker ist er fünf Monate vorübergehend arbeitsunfähig. Dank dem eingeschlossenen VHV-Fahrerschutz erhält er die gleichen Leistungen wie ein durch Dritte geschädigtes Unfallopfer. Die VHV zahlt in seinem Fall 10.000 Euro Schmerzensgeld und 4.500 Euro Verdienstausfall, der sich aus der Differenz zwischen Verdienst und Krankengeld ergibt. Mehr Informationen zum VHV-Fahrerschutz Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wie sich Radfahrer vor Gefahren schützen können Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft Bildnachweis
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Montag, 11. Mai 2020

Das Corona-Virus: Ausverkauf am Aktienmarkt ist historisch günstige Gelegenheit um Vermögen in Aktien aufzubauen

Das Corona-Virus mit dem Namen COVID-19 konfrontiert uns mit einer bisher nie dagewesenen Situation. Im Februar 2020 sah es noch danach aus, dass es sich hier „lediglich“ um eine lokale Krise in China handelt. Entsprechend haben die Kapitalmärkte sehr positiv … Weiterlesen →
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Donnerstag, 7. Mai 2020

Zinskommentar April 2020 – EZB und Fed überschreiten im Kampf gegen das Coronavirus rote Linien und sorgen für Liquiditätsflut gegen die Krise

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird in diesem Jahr Staats- und Unternehmensanleihen in einem Umfang von 1,1 Billionen Euro kaufen, um gegen die Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält die EZB bereits Anleihen im Wert von fast 3 … Weiterlesen →
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Dienstag, 5. Mai 2020

Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt

Ein Haus oder eine Wohnung ist das Wichtigste, was ein Mensch oder eine Familie haben kann. Damit das Haus oder die Wohnung auch gegen Einbrecher geschützt werden kann, müssen die passenden Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld getroffen werden. Denn nur so kann man sich gegen Einbrecher schützen. Gerade mit einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung kann schon eine Menge an finanziellen Schäden abgefangen werden. Um die passende Versicherung zu bekommen, muss eigentlich nur ein Vergleich gemacht werden. Dieser Vergleich geht im Handumdrehen und daher kann sich der Verbraucher schon bald wieder um andere Dinge kümmern. Genaue Angaben können den monatlichen Beitrag der Versicherung senken Es müssen auch gar nicht viele Angaben gemacht werden, nur diese müssen genau sein. Mehrere Tausend Euro können damit abgesichert werden, gegen einen kleinen Betrag im Monat. Leider sind es vor allem auch die Schlösser, welche das Hauptproblem darstellen. Wer sich hierbei nicht rechtzeitig schützt, also ein Sicherheitsschloss einbauen lässt, der hat schnell schlechte Karten. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Mieter oder Wohneigentumsinhaber ihren Schlüssel verlieren oder bei einem Einbruch gestohlen bekommen. Es können in der Tat viele Schlüssel auf einmal verloren gehen, da diese nicht selten an einem Schlüsselbund mit dran sind. Ein Schlüsselverlust zieht oftmals viele Probleme mit sich Ist einmal der Autoschlüssel verloren, kann der Betroffene nicht selten auch nicht mehr in die Wohnung, bzw. das Haus. Damit es kein böses Erwachen gibt, ganz gleich, ob es jetzt mit dem Schlüssel für die Garage, das Gartentor, oder schlichtweg des Hauses zu tun hat, muss im Vorfeld eine Private Haftpflichtversicherung mit Schlüsselschäden abgeschlossen sein, welche im Falle eines Verlustes von Schlüssel und Co. für den damit entstanden finanziellen Schaden einspringen kann. Bei einem Mehrfamilienhaus kann es dann sein, wenn der Generalschlüssel für die gemeinsame Haustür, Garage und Keller verloren gegangen ist, dass die gesamte Schließanlage ausgetauscht wird. Kostenlos mitversichert Kosten von mehreren tausend Euro können in Windeseile entstehen, denn es geht nicht nur um die neue Schließanlage, sondern womöglich auch noch um die Überwachung des Objekts, bis die Anlage installiert ist. Das betrifft besonders gewerbliche oder berufliche Schlüssel. In der Regel müssen 72 Stunden überbrückt werden, denn der Schlüssel könnte ja wieder auftauchen. Erst danach muss umgerüstet werden. Viele Haftpflichtversicherungen schließen den Schlüssel-Ersatz mit ein. Da es jedoch nicht alle tun, ist ein Blick in die Vertragsbedingungen empfehlenswert. Eine Frage des Preises ist das nicht, denn es gibt Haftpflichtversicherungen für 70 Euro Jahresprämie für eine Familie mit Kindern gänzlich ohne diesen Schutz, während zum Beispiel die HanseMerkur, Janitos oder die Haftpflichtkasse Darmstadt für denselben Preis 15.000 Euro Schlüsselschäden beziehungsweise die Haftpflichtkasse Darmstadt sogar 100.000 Euro Schlüsselschäden ohne Selbstbeteiligung des Kunden absichern. Haftpflichtversicherungen sind Standardprodukte, der Vergleich und ein Wechsel ist einfach. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern Meldung der KV-Beiträge – Neue Vorschriften zur Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörde Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen Bildnachweis
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Freitag, 1. Mai 2020

Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern

Das lockere Zusammenleben hat bei vielen jüngeren Menschen seinen Reiz, denn das Heiraten wird als spießig empfunden. Allerdings ist vielen nicht klar, dass die wilde Ehe auch schnell zu einem Problemfall werden kann. Denn Paaren in einer wilden Ehe ist … Weiterlesen →
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