Sonntag, 14. Dezember 2025

Anlagekommentar März 2025 – Nach Jahren der Rezession: So kann Deutschland wieder wachsen

. Entwicklung der Anlagemärkte im März 2025 Mit einem für die globalen Kapitalmärkte äußerst schwachen Monat März 2025 endete gleichzeitig ein äußerst turbulentes erstes Quartal. Der seit zwei Jahren als Lokomotive der Aktienmärkte agierende S&P 500 Index verzeichnete im März mit -5,8 Prozent nicht nur den größten Monatsverlust seit 2022, sondern mit -4,6 Prozent auch…
The post Anlagekommentar März 2025 – Nach Jahren der Rezession: So kann Deutschland wieder wachsen first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TPpqLW

Freitag, 12. Dezember 2025

Vorsorgevollmacht – Darauf sollte geachtet werden

Mit einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn Sie es selbst nicht können. Es ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erteilen. Denn man kann jederzeit davon betroffen sein kann, wenn man beispielsweise Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Normalerweise ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Sie kann dann eine Vollmacht erstellen und kann auch mit einer Vollmacht als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter bestimmt werden.

Vorsorgevollmacht - Darauf sollte geachtet werden


 


Donnerstag, 11. Dezember 2025

Krankenversicherung - Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden

Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat nun das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.


Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben




In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.


Das Gericht lehnt Verrechnung ab




Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.





Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten




Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.


Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt




Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Rundumschutz vor Feuchtigkeit und Wasser - Abdichtungen regelmäßig überprüfen
Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich
Die dunkle Jahreszeit - Herbst- und Winterzeit sind Einbruchszeit


Bildnachweis


http://dlvr.it/TPlzV4

Montag, 8. Dezember 2025

Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage die Bonität erhalten

Wer einen  Kredit aufnimmt, muss sich zuerst einer Bonitätsprüfung unterziehen. Aber was ist, wenn man sich lediglich über die Konditionen einer Kreditaufnahme informieren möchte? In diesem Fall eine Kreditanfrage zu starten, kann schnell zum Verhängnis werden. Denn bei jeder Kreditanfrage werden die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert, außerdem wird bei der Schufa eine Anfrage nach der Kreditwürdigkeit gestellt. 

Leider kann eine solche Anfrage zur Folge haben, dass sich die Bonität des Antragstellers verschlechtert und ihm ein Kredit verweigert wird. Derart negativen Weichenstellungen kann man jedoch direkt entgegenwirken, indem man eine schufaneutrale Kreditanfrage stellt.

Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage

Sonntag, 7. Dezember 2025

Mieterhöhungen zwischen Recht und Realität

Straßen, die einst von Kinderlachen und dem Duft frischer Backwaren geprägt waren, wirken plötzlich fremd. Alteingesessene Cafés werden zu minimalistischen Coffeeshops, Handwerksläden weichen Designerboutiquen, und Wohnungen, die jahrzehntelang erschwinglich waren, steigen im Preis. Gentrifizierung verändert Viertel wie ein unsichtbarer Pinselstrich, der die vertrauten Farben langsam übermalt und manchmal die ursprüngliche Struktur gänzlich verschluckt. Die Menschen,…
The post Mieterhöhungen zwischen Recht und Realität first appeared on efinanz24.de.


http://dlvr.it/TPh53q

Freitag, 5. Dezember 2025

Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel

Bei den Energiekosten sollten regelmäßig die Preise verglichen werden, denn das rechnet sich in Sachen Strom und Gas fast immer. Dazu kommt, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter unkomplizierter ist als viele denken. 

Dabei können die Kosten für Strom und Gas das Haushaltsbudget stark belasten, zumal seit Jahresbeginn 2021 die CO2-Steuer unter anderem auch auf Erdgas erhoben wird und zu einer Preissteigerung führt. Auch der Strom ist nicht immer günstig. Als Verbraucher muss man aber dies nicht alles einfach hinnehmen.

Energiekosten sparen - So klappt ein Anbieterwechsel