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individuelle Konzepte für Ansprüche von morgen
Sonntag, 14. Dezember 2025
Anlagekommentar März 2025 – Nach Jahren der Rezession: So kann Deutschland wieder wachsen
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Freitag, 12. Dezember 2025
Vorsorgevollmacht – Darauf sollte geachtet werden
Mit einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn Sie es selbst nicht können. Es ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erteilen. Denn man kann jederzeit davon betroffen sein kann, wenn man beispielsweise Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann.
Normalerweise ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Sie kann dann eine Vollmacht erstellen und kann auch mit einer Vollmacht als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter bestimmt werden.
Vorsorgevollmacht - Darauf sollte geachtet werden
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Krankenversicherung - Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden
Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.
Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.
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Mittwoch, 10. Dezember 2025
Kfz-Versicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen bei verpasster Wechselfrist
Wurde die Wechselfrist im November bei der Kfz-Versicherung verpasst, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist.
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Montag, 8. Dezember 2025
Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage die Bonität erhalten
Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage
Sonntag, 7. Dezember 2025
Mieterhöhungen zwischen Recht und Realität
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Freitag, 5. Dezember 2025
Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel
Bei den Energiekosten sollten regelmäßig die Preise verglichen werden, denn das rechnet sich in Sachen Strom und Gas fast immer. Dazu kommt, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter unkomplizierter ist als viele denken.
Dabei können die Kosten für Strom und Gas das Haushaltsbudget stark belasten, zumal seit Jahresbeginn 2021 die CO2-Steuer unter anderem auch auf Erdgas erhoben wird und zu einer Preissteigerung führt. Auch der Strom ist nicht immer günstig. Als Verbraucher muss man aber dies nicht alles einfach hinnehmen.
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