Freitag, 24. Oktober 2025

Steueroptimiertes Sparen - Bei der Vermögensbildung darauf achten

An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.


Die Freistellungsaufträge überprüfen




Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.





Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung




Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.


Gewinne gegen Verluste laufen lassen




Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.


Riester und Abgeltungssteuer




Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.


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