Dienstag, 30. September 2025

inomaxx newsticker September 2025

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

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Montag, 29. September 2025

Lithium-Ionen-Akkus und die zunehmenden Gefahren im Haushalt

Akkus sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – ob Smartphone, Smart-Home, Haushaltsgerät oder E-Bike. Doch Defekte können schnell Brände, hohe Kosten oder sogar Gesundheitsgefahren durch giftige Dämpfe verursachen. Rund 15 Prozent der Brände haben Lithium-Ionen-Akkus als Brandursache und die Tendenz ist steigend. Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus umfassen Brand- und Explosionsrisiken durch Überhitzung, Beschädigung oder unsachgemäße…
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Mittwoch, 24. September 2025

Ehrenamt und der richtige Versicherungsschutz

Die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten nimmt zu. Über 29 Mio. Bürger in Deutschland engagieren sich inzwischen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Über die Absicherung von Haftungs- und Unfallrisiken besteht allgemein Unsicherheit und Unwissenheit. Im folgenden finden Sie Hinweise, welche Versicherungen für freiwillig Tätige und Vereine bzw. deren Vorstände wichtig sind.


Was ist die Definition für ein Ehrenamt





Freiwilliges Engagement als selbst gewählte, unentgeltliche, gemeinnützige Tätigkeit, die außerhalb von Familie, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung geleistet wird.





Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Um juristisch von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell 5 Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.


Schutz für ehrenamtliche Privatpersonen





Die wichtigsten Versicherungen für den einzelnen Ehrenamtlichen sind:




* Privat-Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Sie greift auch bei Schäden, die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. Ausgenommen sind leitende Ehrenämter.

* Unfallversicherung
Nicht alle freiwilligen Tätigkeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Eine private Unfallversicherung schützt umfassend.
* Auch eine Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung sind sinnvolle Absicherungen für freiwillig Engagierte.






Schutz für Vereine und Vorstandsmitglieder





Für Vereine, Verbände und Organisationen sowie deren Vorstandsmitglieder sind folgende Versicherungen ratsam:




* Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen aufgrund Personen- oder Sachschäden.

* Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Veranstaltungen wie Gaufeste oder Umzüge müssen gesondert versichert werden.

* Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Geschützt werden Vereine gegen Ansprüche Dritter wegen Vermögensschäden. Versichert sind zusätzlich auch Eigenschäden, die der Verein bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten unmittelbar erlitten hat.

* D&Q-Versicherung
Sie springt ein, wenn Vorstände persönlich haftbar gemacht werden.

* Schutz für Sachwerte
Um die Gebäude und Inventar der Vereine und Organisationen abzusichern, benötigt man eine Gebäude- bzw. Geschäftsinhaltsversicherung.

* Gruppen-Unfallversicherung
Damit sichern Sie Vereinsmitglieder- oder bestimmte Abteilungen, Wettkampfteilnehmer usw. bei Unfällen finanziell ab.





Manche Vereine gehören einem Landesverband an, der Gruppenversicherungen für sie abgeschlossen hat. Diese sind allerdings nicht immer ausreichend. Prüfen Sie daher genau die Leistungen und schließen Versicherungslücken.


Leseempfehlungen


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Bei Börsenturbulenzen nicht in Panik verfallen und die Ruhe bewahren
Kfz-Fahrerschutz – Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend
Bestehende Grundschuld kann für ein neues Darlehen genutzt werden


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Dienstag, 23. September 2025

Vorsicht vor herabfallenden Baumfrüchten – Kfz-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden am Auto

Einen schönen Herbst verbinden viele mit bunten Blättern die vor goldener Sonne zu Boden fallen und die Wege säumen. Für Autofahrer, die als „Laternenparker“ unterwegs sind, hat diese Jahreszeit jedoch eine unangenehme Begleiterscheinung. 

Denn im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe hinterlassen sie kleinere oder größere Spuren. Deshalb gilt: Augen auf bei der Parkplatzwahl.

Vorsicht vor herabfallenden Baumfrüchten - Kfz-Versicherung

 

Samstag, 20. September 2025

Bei Börsenturbulenzen nicht in Panik verfallen und die Ruhe bewahren

Ein Börsencrash betrifft auch Fondsanlagen und sorgt damit für große Aufregung unter den Anlegern. Wie wichtig es ist, nicht in Panik zu verfallen und die Ruhe zu bewahren, zeigt sich an den Ratschlägen von Kennern des Aktien- und Fondsmarktes. Die Gewinne haben sich vielseitig minimiert und bei einigen Investitionen und Anlagen sogar in Luft aufgelöst. Derzeit ist es aber besonders wichtig und angeraten, nicht in Panik zu verfallen und den Sparvertrag unüberlegt aufzulösen.


Wie Anleger richtig handeln




Wer an die Auflösung von Fonds oder den Ausstieg an der Börse nachdenkt sollte darüber im Klaren sein, dass hier die Verluste noch größer werden. Sinnvoller ist es, die Ruhe zu bewahren und die Flaute so zu überstehen. Anleger neigen dazu, im fallenden Markt keine neuen Aktien oder Fonds zuzukaufen und ihre bestehenden Anlagen zu kündigen. Doch genau hierin liegt der Fehler.


Auf dem fallenden Markt lassen sich attraktive Geschäfte machen und der Kauf von Fonds und Aktien ist derzeit so preisgünstig wie lange nicht mehr. Wer jetzt investiert, kann nach überstandenem Börsencrash eine hohe Rendite erzielen und somit nicht nur den Verlust dieser Zeit ausgleichen, sondern ein richtig rentables Geschäft machen. Derzeit bekommen Aktionäre und Fondssparer mehr Anteile für ihr Geld und kaufen somit überlegt zum günstigen Preis ein.





Durchhaltevermögen zahlt sich aus




Bewahrt man jetzt die Ruhe und entscheidet sich nicht nur dafür, seine Anlagen zu behalten, sondern auch neue Aktien oder Fonds zu kaufen, wird die Rendite überraschend hoch sein, sobald der Börsencrash überstanden ist. Wer jetzt verkauft, erlebt die Erholung der Börse nicht und kann sich somit nicht über die ansprechende Rendite freuen, welche auch nach den vergangenen Börsencrashs für hohe Gewinne bei Anlegern und Aktionären sorgte. Mit ein wenig Durchhaltevermögen und Geduld ist die Krise bald überstanden und zahlt sich bei bestehenden Geldanlagen und Aktien positiv aus.


Leseempfehlungen


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Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten
Asien-Pazifik rückt in den Fokus: Chancen in herausfordernden Zeiten
Bei Gefälligkeitsdiensten - Ab wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?


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Freitag, 19. September 2025

Ratenkredit vergleichen – Zinsen sparen mit dem passenden Darlehen

Nicht alle Wünsche lassen sich aus dem eigenen Geldbeutel finanzieren. Vor allem bei größeren Anschaffungen, die meist mit hohen Kosten einhergehen, ist dies nicht für jeden möglich. Mit einem Ratenkredit oder auch Konsumkredit genannt, kann das was der eigene Geldbeutel nicht hergibt, sofort bezahlt werden. Als Verbraucher zahlt man dann in gleichen Monatsraten den Kredit wieder zurück.

Ratenkredit vergleichen - Zinsen sparen mit dem passenden Da

 

Donnerstag, 18. September 2025

Kfz-Fahrerschutz – Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend

Im Herbst macht das Laub die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können sehr schnell die Sicht verschlechtern und in der Ferienzeit herrscht auf den Autobahnen viel Verkehr, was zu immer höheren Unfallrisiken führt. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die…
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Mittwoch, 17. September 2025

Aktive und passive Anlagestrategien – Es kommt auf die richtige Mischung an

 

Eine Portfoliokonstruktion nach herkömmlicher Prägung scheint heute veraltet. Anleger stellen sich zunächst oft die Frage, ob sie sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageklasse für eine aktive oder passive Strategie entscheiden sollten. Das ist aus Sicht von BlackRock der falsche Ansatz.

Für optimale Portfoliorenditen sollten sich Anleger von dem Denken in Aktiv-/Passiv-Kategorien verabschieden, so Dr. Martin Lück, Leiter Kapitalmarktstrategie für Deutschland, Schweiz, Österreich und Osteuropa. Christian Nicolaisen von der Netfonds AG führte mit Dr. Lück von BlackRock dazu ein interessantes Gespräch.

Aktive und passive Anlagestrategien - Es kommt auf die richt

Dienstag, 16. September 2025

Bei Börsenturbulenzen nicht in Panik verfallen und die Ruhe bewahren

Ein Börsencrash betrifft auch Fondsanlagen und sorgt damit für große Aufregung unter den Anlegern. Wie wichtig es ist, nicht in Panik zu verfallen und die Ruhe zu bewahren, zeigt sich an den Ratschlägen von Kennern des Aktien- und Fondsmarktes. Die Gewinne haben sich vielseitig minimiert und bei einigen Investitionen und Anlagen sogar in Luft aufgelöst. Derzeit ist es aber besonders wichtig und angeraten, nicht in Panik zu verfallen und den Sparvertrag unüberlegt aufzulösen.


Wie Anleger richtig handeln




Wer an die Auflösung von Fonds oder den Ausstieg an der Börse nachdenkt sollte darüber im Klaren sein, dass hier die Verluste noch größer werden. Sinnvoller ist es, die Ruhe zu bewahren und die Flaute so zu überstehen. Anleger neigen dazu, im fallenden Markt keine neuen Aktien oder Fonds zuzukaufen und ihre bestehenden Anlagen zu kündigen. Doch genau hierin liegt der Fehler.


Auf dem fallenden Markt lassen sich attraktive Geschäfte machen und der Kauf von Fonds und Aktien ist derzeit so preisgünstig wie lange nicht mehr. Wer jetzt investiert, kann nach überstandenem Börsencrash eine hohe Rendite erzielen und somit nicht nur den Verlust dieser Zeit ausgleichen, sondern ein richtig rentables Geschäft machen. Derzeit bekommen Aktionäre und Fondssparer mehr Anteile für ihr Geld und kaufen somit überlegt zum günstigen Preis ein.





Durchhaltevermögen zahlt sich aus




Bewahrt man jetzt die Ruhe und entscheidet sich nicht nur dafür, seine Anlagen zu behalten, sondern auch neue Aktien oder Fonds zu kaufen, wird die Rendite überraschend hoch sein, sobald der Börsencrash überstanden ist. Wer jetzt verkauft, erlebt die Erholung der Börse nicht und kann sich somit nicht über die ansprechende Rendite freuen, welche auch nach den vergangenen Börsencrashs für hohe Gewinne bei Anlegern und Aktionären sorgte. Mit ein wenig Durchhaltevermögen und Geduld ist die Krise bald überstanden und zahlt sich bei bestehenden Geldanlagen und Aktien positiv aus.


Leseempfehlungen


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Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten
Asien-Pazifik rückt in den Fokus: Chancen in herausfordernden Zeiten
Bei Gefälligkeitsdiensten - Ab wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?


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Montag, 15. September 2025

Diese Versicherungen gehören zur Finanzierung

Den Traum vom eigenen Heim bewahren: Versicherungen, die für Immobilienbesitzer essenziell sind. Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel oder einfach ein großer Wunsch. Dank der derzeit niedrigen Zinsen wird diese Herzensangelegenheit für einen Großteil der Menschen immer greifbarer. 

Hat man erst einmal die Baufinanzierung in der Tasche, ist die Lust, sich mit weiteren komplexen Themen zu beschäftigen vermutlich eher gering. Doch was, wenn der Traum ins Wanken gerät, beispielsweise durch Naturgewalten, Unfälle oder Vandalismus? Deshalb ist es wichtig, Familie und Immobilie abzusichern.

Diese Versicherungen gehören zur Finanzierung


 

Samstag, 13. September 2025

Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, gibt es einiges zu beachten. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu klären, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Es kommt häufig vor, dass bei unverheirateten Partnern, die Wohneigentum besitzen, es nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Es ist deshalb angeraten, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.


Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein




Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.


Ansprüche bei einer Trennung




Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt.





Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.


Absicherung im Todesfall




Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Wohneigentum und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte darüber hinaus noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.


Ein Partnerschaftsvertrag ist zu empfehlen




Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: Zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert. 


Leseempfehlungen


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Investmentfonds: Unterschied von Rating und Ranking
US-Schulden: Nur ein Sturm im Wasserglas oder die Ruhe vor dem Sturm?
Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben


Bildnachweis


http://dlvr.it/TN39Sh

Freitag, 12. September 2025

Zinskommentar Januar 2025 – Unruhe und Unsicherheit sorgen zum Jahresstart für Seitwärtsbewegung mit leichten Ausschlägen

In der Politik und an den Finanzmärkten geht es zum Jahresanfang turbulent zu. Sogar bei den Baufinanzierungszinsen war in den vergangenen Wochen nach längerer Pause wieder eine leichte Dynamik zu beobachten. Inmitten großer Unruhe und Unsicherheit sind Voraussagen zur Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der Entwicklung der Baufinanzierungszinsen kaum möglich. Nachfolgend soll auf das…
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Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge

Wenn Sie bei der Steuererklärung sparen und eine attraktive Rückzahlung erhalten wollen, sollten Sie über das Absetzen von Vorsorge- und Versicherungsbeiträgen in Kenntnis sein. Hier können Sie bares Geld sparen und eine attraktive Rückerstattung der Steuer erhalten. Viele Produkte zu Versicherungen und Altersvorsorge sind direkt von der Steuer abzusetzen und somit besonders attraktiv.

Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge


 

Donnerstag, 11. September 2025

Anlagekommentar Dezember 2024 – Divergierende Zinspfade und globale Aktienmärkte mit einem erstaunlichen Jahresabschluss

Die führenden westlichen Zentralbanken befinden sich aktuell in einem Zinssenkungsmodus. Dass die Zinsen weiter sinken werden ist aufgrund der historisch sehr hohen Realzinsen gerechtfertigt. Dagegen haben sich die Markterwartungen unlängst stark auseinanderentwickelt. Gute Konjunkturdaten, gepaart mit etwas höher als erhofften Inflationszahlen, haben in den USA zu wesentlich höheren Zinserwartungen als noch im Spätsommer geführt. Von…
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Mittwoch, 10. September 2025

Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.

Rentenversicherung - Wie hoch werden die Leistungen sein?
 

Montag, 8. September 2025

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen

Um seinen eigenen Strom zu produzieren, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen.

Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet – die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solara

 

Freitag, 5. September 2025

Asien-Pazifik rückt in den Fokus: Chancen in herausfordernden Zeiten

Während die Aktienmärkte in den USA und Europa in den letzten Jahren glänzten, hinkten die Schwellenländer Asiens häufig hinterher. Doch das Blatt wendet sich langsam: Seit Jahresbeginn haben viele asiatische Börsen aufgeholt. Für Anleger, die ihr Portfolio breiter aufstellen möchten, lohnt sich daher ein genauer Blick auf die führenden Volkswirtschaften der Region. Die Weltwirtschaft befindet…
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Donnerstag, 4. September 2025

Krankenkassen erhöhen Beiträge - Jetzt vergleichen

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden aktuell mit einer Beitragserhöhung belastet. Mit dem Kassenvergleich kann ganz einfach und schnell die richtige Krankenkasse gefunden werden: Einfach die Leistungspunkte anklicken, die persönlich wichtig sind. In der Auswertung werden dann die passenden Krankenkassen angezeigt.

https://www.efinanz24.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleichen/

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Mittwoch, 3. September 2025

Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, gibt es einiges zu beachten. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu klären, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Es kommt häufig vor, dass bei unverheirateten Partnern, die Wohneigentum besitzen, es nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Es ist deshalb angeraten, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.


Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein




Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.


Ansprüche bei einer Trennung




Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt.





Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.


Absicherung im Todesfall




Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Wohneigentum und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte darüber hinaus noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.


Ein Partnerschaftsvertrag ist zu empfehlen




Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: Zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert. 


Leseempfehlungen


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Investmentfonds: Unterschied von Rating und Ranking
US-Schulden: Nur ein Sturm im Wasserglas oder die Ruhe vor dem Sturm?
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Dienstag, 2. September 2025

Worauf Banken bei der Hausfinanzierung achten

Bei Immobilienfinanzierungen gibt es einiges zu berücksichtigen und zu bedenken. Das zu finanzierende Haus oder die Eigentumswohnung ist in der Regel die Sicherheit für die Bank, die als Absicherung für den ausgegebenen Kredit dient. Aus diesem Grund lassen sich finanzierende Geldinstitute immer grundbuchlich absichern. Damit es überhaupt zu einer Finanzierung kommen kann, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Worauf Banken bei der Hausfinanzierung achten


 

Montag, 1. September 2025

Zinskommentar Dezember 2024 – Zum Jahreswechsel gibt es Immobilienfinanzierer stabile Bauzinsen

Das Jahr 2024 endet so wie es begonnen hat – mit einem Baufinanzierungszinssatz von um die drei Prozent. Wie sich die stabilen Zinsen im Jahr 2024 auf das Kaufverhalten von Immobilieninteressierten ausgewirkt haben, ob sich die Seitwärtsbewegung der Zinskurve auch zum Jahresbeginn 2025 fortsetzen wird und warum Bestandsimmobilien derzeit attraktiv sind, darüber gibt es in…
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