Unter einer Vorfälligkeitsentschädigung wird ein Entgelt verstanden, welches geleistet werden muss, wenn die Rückführung eines Darlehens außerhalb des vorgesehenen Plans erfolgt. Dies muss jedoch im Zuge der Zinsfestschreibungszeit geschehen. Bei einer Kündigung des Darlehens wird die Regel der Vorfälligkeitsentschädigung wirksam. Als Kunde sollte man deshalb immer darauf achten, dass man nicht gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Wenn dies erfolgt, kann die Bank nämlich auch einen Schadenersatzanspruch erheben, was mitunter sehr teuer werden kann.
Weshalb man sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung genau ansehen sollte
Manchmal kommt es dazu, dass die oben erwähnte Entschädigung zu groß ausfällt und der Kunde einen zu hohen Betrag an die Bank zahlt. Zahlreiche Institute verlangen auch mit Absicht zu hohe Summen und versuchen damit durchzukommen. In vielen Fällen ziehen Geldinstitute, zu Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, nicht die aktuellen Wiederanlagezinsen heran. Dadurch werden die Konditionen zu Gunsten der Bank angepasst. Um solch einer Rechnung vorzubeugen, sollte man die Vorgehensweise seines Instituts im Vorfeld überprüfen.
Dieser kann unerfahrenen Personen als eine erste Form der Orientierung dienen. Das ist insbesondere bei Baufinanzierungen von großer Wichtigkeit, da dabei schon kleine Anpassungen der Konditionen deutlich ins Gewicht fallen. Wer ein hochwertiges Ergebnis erhalten will, sollte seine Vorfälligkeitsentschädigung von einem unbeteiligten Experten überprüfen lassen. In solch einem Fall sind zahlreiche Institute bereit, ihren Kunden entgegenzukommen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Auch Personen, die ihre Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt haben, können diese nachträglich überprüfen. Die Ansprüche können bis zu drei Jahre nach der Zahlung geltend gemacht werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung immer sinnvoll ist
Dies ist besonders bei hohen Beträgen, wie bei Baufinanzierungen, von großer Bedeutung. Allerdings sollte man dabei immer die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen. Dadurch lässt sich nicht nur eine moderate Summe an Geld, sondern auch Zeit sparen.
Seit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU-VKR) im Juni 2010 können einfache Verbraucherkredite europaweit (mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat) auch vor dem Ende der Vertragslaufzeit zurückbezahlt werden. Es gibt einige wenige Kreditgeber, die für eine solche vorzeitige Rückzahlung von Privatkrediten keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Bei den allermeisten Banken müssen die Kreditnehmer bei der vorzeitigen Kündigung, Ablösung und Rückzahlung eines Privatkredits aber eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
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http://dlvr.it/THtjPr
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