Mittwoch, 31. Januar 2024

inomaxx newsticker Januar 2024

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html


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Dienstag, 30. Januar 2024

Gesundheitsfragen bei Versicherungen – Kenntnis der Arztakte ist wichtig

Für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung, bekommt man als Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit von der Versicherung gestellt. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer…
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http://dlvr.it/T24Vnc

Montag, 29. Januar 2024

Führerschein umtauschen – Alte Führerscheine laufen ab und die Umstellung bis 2033

Für Führerscheine wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) jetzt ein Ablaufdatum vorgeschrieben, weshalb alte Papier- und Kartenführerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung der Führerscheine stufenweise ab dem Jahr 2022. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.

Führerschein umtauschen - Alte Führerscheine laufen ab und d (efinanz24.de)
 

Freitag, 26. Januar 2024

Baufinanzierung – Die Finanzierungsarten, Eignung und der Ablauf

Wenn es um den Hausbau oder den Kauf von Wohneigentum geht, so sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Ein wichtiger Eckpfeiler stellt dabei die Baufinanzierung dar. Hier gilt es zwischen verschiedenen Arten der Finanzierungsmöglichkeit zu unterschieden und die jeweils passende auszuwählen. Eine große Rolle spielt hierbei Eigenkapital, auch wenn manche Finanzierungsinstitute Vollfinanzierungen anbieten. Die Regel ist, dass 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital gestemmt werden. Der übrige Teil der Finanzierung kann auf verschiedene Weisen und in jeweils typischen Abläufen erfolgen.


Baufinanzierung - Die meist verwendeten Finanzierungsarten




Die gängigsten Arten der Baufinanzierung finden sich in:



* Annuitätendarlehen

* Aktiendarlehen

* Forwarddarlehen

* Fördermittel (beispielsweise durch die KfW)






Diese Finanzierungsarten haben ihre je spezifischen Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile. Mit dem Annuitätendarlehen finden Bauherren die gängigste Finanzierungsform. Dieses Darlehen sieht vor, dass Kreditnehmer einen konstanten jährlichen Beitrag zahlen. In Abhängigkeit der Vereinbarung wird der Zinssatz als variabel oder fest definiert. Das Darlehen wird in der Regel mit monatlichen Beiträgen abbezahlt. Die Regel ist, dass hierbei im ersten Jahr 1 Prozent der Tilgungssumme gezahlt wird, während in den folgenden Jahren ein konstanter Anstieg der Tilgungssumme erfolgt.


Mit dem Aktiendarlehen findet sich eine Darlehensform mit höherem Risiko aber gleichzeitig höheren Renditeaussichten. Hierbei handelt es sich um einen tilgungsfreien Kredit. Bauherren zahlen stattdessen monatlich in einen Aktienfonds ein. Entwickeln sich die Kurse positiv, kann die Kreditsumme bei Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.





Forwarddarlehen ermöglichen günstige Zinsen. Nach Ablauf einer Frist von höchstens fünf Jahren muss der Kredit im Anschluss finanziert werden. Das Geld kann abgerufen werden, sobald es für den Hausbau oder -kauf in Anspruch genommen wird.


Ebenso können Bauherren unter gewissen Umständen Fördermittel zum Bau oder Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen. Besonders der Bau energieeffizienter Häuser und Passivhäuser erfreut sich günstiger Konditionen. Dies gilt auch für den Bau von Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Sie gewährt auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen bei Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Daneben bieten auch viele Bundesländer Fördermittel beim Immobilienerwerb an.


Der Ablauf einer Baufinanzierung




Im Vorfeld der Entscheidung für eine Immobilie oder eine Baufinanzierung sollten sich Bauherren oder Kaufinteressenten darüber im Klaren sein, welche Art von Immobilie gesucht wird. Dies ist in erster Linie vom zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Eigenkapital. Im Rahmen eines Kassensturzes können Bauherren ermitteln, wie viel Eigenkapital insgesamt zur Verfügung steht. Dazu zählen neben Barvermögen auch Positionen wie Versicherungen (etwa Lebensversicherungen), Bausparverträge, Arbeitgeberdarlehen und Verwandtendarlehen sowie Wertpapiere.


Unabhängig von der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals sollte dieses jedoch nicht vollständig investiert werden. Es empfiehlt sich im Sinne eines ausgewogenen Finanzportfolios ein gewisses Sicherheitspolster zu behalten. Zur Baufinanzierung können verschiedene Baufinanzierer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:



* Banken

* Sparkassen

* Bausparkassen

* Lebensversicherer

* manche Pensionskassen






Was die Frage der Höhe der Finanzierungssumme betrifft, richtet diese sich neben dem verfügbaren Eigenkapital nach der Rate der Baufinanzierung sowie nach dem Beleihungswert.


Der Beleihungswert bei der Baufinanzierung




Der Beleihungswert ist grundsätzlich abhängig von Faktoren wie Zustand und Lage des Objekts. Er steht nicht im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Marktpreisen. Diese schwankenden Preise werden indes im so genannten Verkehrswert berücksichtigt. Die Frage nach dem Beleihungswert einer Immobilie wird grundsätzlich von Gutachtern oder Banken beantwortet. Üblich sind bei Baufinanzierungen der Banken bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Ebenso verhält es sich mit Bausparkassen. Versicherungen übernehmen nur die Finanzierung von bis zu 50 Prozent des Beleihungswerts übernehmen. Damit hängt das benötigte Eigenkapital auch von der Art der Baufinanzierung ab.


Fazit


Finanzierungsmöglichkeiten und Förderoptionen für Bau- oder Kaufvorhaben von Immobilien sind zahlreich. Unabhängig davon für welche Finanzierungsvariante sich Bauherren oder Kaufinteressenten entscheiden, ist ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Konditionen sinnvoll. Besonders wichtig ist es, vorab die Frage zu klären, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht und wie hoch das Darlehen sein darf, um es ohne zu starke finanzielle Einbußen tilgen zu können.


Leseempfehlungen


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Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung
Unfälle und Schäden beim Karneval – So ist man richtig versichert
Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/T1vpFH

Donnerstag, 25. Januar 2024

Mittwoch, 24. Januar 2024

Unfälle und Schäden beim Karneval – So ist man richtig versichert

Bunte Verkleidungen, viel Musik und ausgelassene Stimmung, die Narren und Jecken laufen sich warm für den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht, es wird in vielen Bundesländern ausgiebig gefeiert. Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch herrscht oft der Ausnahmezustand und ein buntes Treiben. Es wird gefeiert, getanzt und gelacht. Doch da, wo scharenweise Menschen…
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http://dlvr.it/T1pNyp

Dienstag, 23. Januar 2024

Ihre Versicherungen – Welche Verträge sind wichtig

Das Thema Versicherungen ist nicht unbedingt ein Bereich, mit dem sich die meisten Verbraucher gerne beschäftigen. Allerdings sind sie dennoch wichtig. Allerdings ist nicht jede Versicherung für jede Lebenssituation geeignet oder auch nötig: Singles benötigen andere Absicherungen als Familien. Wer sich vor einem Vertragsabschluss gut informiert, kann sich Geld und Ärger sparen.
 

Montag, 22. Januar 2024

Zinskommentar Juni 2023 – Baufinanzierungszinsen befinden sich in einer volatilen Marktphase

Die Entwicklung der Baufinanzierungszinsen bleibt vorerst volatil, den auch von der voraussichtlich achten Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Folge werden von den Marktteilnehmern keine großen Effekte auf das Finanzierungsumfeld erwartet. Im Moment geht es rauf, runter, rauf und wieder runter. Im zweiten Halbjahr 2023 könnten aber auch leicht steigende Zinsen möglich sein: Fachleute befürchten,…
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http://dlvr.it/T1jRwf

Freitag, 19. Januar 2024

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.


Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend




Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.





Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.


Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung




Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.


Der gesetzliche Hintergrund




Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen



* Schlichtungsstelle für Telekommunikation

* Schlichtungsstelle für Energie

*  Schlichtungsstelle für Luftverkehr

*  Schlichtungsstelle für Nahverkehr

* Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr

* Schlichtungsstelle für Versicherungen

* Schlichtungsstelle für Banken

* Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft

* Schlichtungsstelle der Ärztekammern

* Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

* Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes






Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr />

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür
Small Caps: Darum bieten kleine Unternehmen aktuell große Chancen
Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/T1bLR4

Donnerstag, 18. Januar 2024

Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist

Wie jedes Jahr sorgt die Winterzeit je nach Höhenlage früher oder später für eine weiße Pracht. Was die Kinder freut, kann sich für Fußgänger oder den Straßenverkehr zu einer Geduldsprobe entwickeln. Da sich durch Schnee und Eis beispielsweise Fußwege in Rutschbahnen verwandelt können, gibt es in Deutschland die sogenannte Schneeräumpflicht, die an allen Tagen der Woche gilt. Die Pflicht Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, ist jedoch regional unterschiedlich festgelegt. Was Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter wissen sollten, wenn Wege verschneit oder vereist sind.

https://www.efinanz24.de/schneeraeumpflicht-was-bei-schnee-und-eis-zu-beachten-ist/
 

Mittwoch, 17. Januar 2024

Geldanlagen im 4. Quartal 2023 – Schwellenländer bleiben Stabilisatoren und sorgen für maßvolle globale Konjunkturdynamik

Im vierten Quartal 2023 setzte sich gekennzeichnet von maßvoller Konjunkturdynamik in der Weltwirtschaft die bisherige Entwicklung an den Kapitalmärkten fort. Das vom IWF im Oktober 2023 ausgerufene Ziel von 3 Prozent realem Wachstums sollte erreicht werden. Das Wachstum blieb global ungleich verteilt. Die Industrieländer werden 2023 um circa 1,5 Prozent zulegen, während die aufstrebenden Länder…
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http://dlvr.it/T1Vgfc

Freitag, 12. Januar 2024

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.


Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend




Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.





Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.


Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung




Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.


Der gesetzliche Hintergrund




Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen



* Schlichtungsstelle für Telekommunikation

* Schlichtungsstelle für Energie

*  Schlichtungsstelle für Luftverkehr

*  Schlichtungsstelle für Nahverkehr

* Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr

* Schlichtungsstelle für Versicherungen

* Schlichtungsstelle für Banken

* Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft

* Schlichtungsstelle der Ärztekammern

* Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

* Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes






Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr />

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür
Small Caps: Darum bieten kleine Unternehmen aktuell große Chancen
Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/T1Hvfy

Donnerstag, 11. Januar 2024

Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind

Wie teuer und schwerwiegend waren bisherige Naturgefahrenschäden in ihrer Region

Hier können Sie ermitteln, wie häufig, teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Postleitzahl-Region bisher waren. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

https://www.efinanz24.de/naturgefahren-check/

 

Mittwoch, 10. Januar 2024

Small Caps: Darum bieten kleine Unternehmen aktuell große Chancen

Kleine Unternehmen, die sogenannten „Small Caps,“ sind ein faszinierender Teil des Aktienmarktes. Small- und Mid- Caps bieten oft das Potenzial für beeindruckende Renditen, aber auch erhebliche Schwankungen. Grundsätzlich kann die Aufnahme von Small Caps in ein Portfolio die Diversifikation erhöhen und so das Gesamtrisiko der Portfolios reduzieren. Außerdem sind Small und Midcaps im historischen Vergleich…
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http://dlvr.it/T1BpSk

Dienstag, 9. Januar 2024

Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür

Durch einen kräftigen Sturm können große Schäden verursacht werden. Dann stellt sich schnell die Frage: Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.


Welche Versicherung zahlt wofür?




Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.




* Schäden am Gebäude
Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.

* Schäden am Auto
Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.










* Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.

* Schäden gegenüber Dritten
Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.





Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.


Was ist nach einem Schaden zu tun




Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.


Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:


Die Long-Short-Strategie sorgt für eine Unabhängigkeit von der Marktentwicklung
Vorabpauschale für 2023 – Anstieg vom Basiszins auf 2,55 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds
Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist


Bildnachweis


http://dlvr.it/T19zBV

Die Long-Short-Strategie sorgt für eine Unabhängigkeit von der Marktentwicklung

In volatilen und schwierigen Marktphasen sind alternative Lösungen am Kapitalmarkt gefragt. Um auch in solchen Marktphasen eine Rendite zu erzielen, ist die Long-Short-Strategie eine Möglichkeit. Die Stärke der Long-Short-Strategie liegt in der Unabhängigkeit vom Markt. Schwankende Aktienkurse, niedrige Zinsen und kaum Aussicht auf Ertrag. So könnten die Erwartungen für das Jahr 2024 zusammengefasst werden. Für Anleger entsteht dadurch ein Dilemma, denn höhere Erträge auf der Zinsseite sind nur durch höhere Risiken erzielbar, beispielsweise im High Yield Bereich.


Aufgrund kaum gegebener Alternativen sind hier jedoch die Renditeunterschiede (Spreads) zu sicheren Staatsanleihen immer weiter am Sinken. Und auch die Aktienseite liefert keine Lösungen. Zwar sind die Aktienkurse im Jahr 2023 deutlich gestiegen, doch wie es jedoch 2024 weitergeht, kann niemand vorhersagen.


Alternative Anlageklassen können helfen




Um diesem Dilemma zu entgehen, bieten sich sogenannte marktneutrale Strategien an. Deren Wertentwicklung ist von den Märkten weitestgehend losgelöst. Hedgefonds-Strategien wie zum Beispiel Long/Short Equity, Convertible (Bond) Arbitrage, Global Macro oder Übernahme-Arbitrage sind eine solche Möglichkeit. Obwohl Hedgefonds-Strategien bereits seit Mitte des vorigen Jahrhunderts angewendet werden, sind sie deutschen Privatanlegern erst seit einigen Jahren über klassische Publikumsfonds zugänglich. Eine solche Strategie stellt der Long-Short-Ansatz dar.





Wie funktioniert Long/Short?




Anders als der Name suggeriert, ist die Funktionsweise vergleichsweise einfach. Im Gegensatz zu einem klassischen Aktieninvestment setzt diese Strategie sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse. Der Manager einer solchen Strategie kauft eine unterbewertete Aktie (Long-Position) und verkauft im Gegenzug eine überbewertete Aktie (Short-Position). Die Vorteile liegen auf der Hand. Selbst wenn die Kurse beider Aktien verlieren, steht im  Ergebnis ein positiver Ertrag – zumindest solange wie sich die Long-Position besser entwickelt als die Short-Position. Entspricht der Umfang der Long-Position dem Umfang der Short-Position, so spricht man von einem Pair Trade. Ein Long Bias (Short Bias) liegt vor, wenn ein Positionsübergewicht der Long-Position (Short Position) vorliegt. Damit ist theoretisch in jeder Marktsituation ein positiver Ertrag möglich.


Ob eine Long-Short-Strategie aber tatsächlich zum Erfolg führt, ist abhängig von der Fähigkeit des Managements




Das Management muss die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen:



* Long- und Short-Position richtig: Es wird ein positiver Ertrag erzielt

* Long-Position richtig, Short-Position falsch: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral

* Long-Position falsch, Short-Position richtig: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral

* Long- und Short-Position falsch: Anleger erleidet massive Verluste






Zusammenfassend kann man sagen, dass in Zeiten gegebener Unsicherheiten Anleger gut daran tun, ihr Portfolio zumindest teilweise gegen starke Schwankungen zu schützen. Die Long-Short-Strategie liefert hierfür einen interessanten Baustein, da mit ihr eine marktunabhängige Rendite möglich ist. Dadurch kann eine Risikoreduktion  erreicht werden bei gleichzeitiger Erzielung einer positiven Rendite. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Manager einer solchen Strategie bei der Auswahl der Long- und Short-Position richtig liegt.


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Immobilienerwerb - Ein Notar ist kein Garant für fairen Kaufpreis
Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist
Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung


Bildnachweis


 


http://dlvr.it/T19z1b

Bei der Anschlussfinanzierung wird von vielen Kreditnehmern Geld verschenkt

Die Interhyp Gruppe hat mehrere tausend Bundesbürger mit der großen Studie „Anschlussfinanzierung in Deutschland“ zu ihrem Wissen und ihren Wünschen befragt, wenn es um die zweite Finanzierungsetappe geht. Es zeigt sich dabei, dass vielen der Befragten nicht bewusst ist, wie einfach man bei einer Anschlussfinanzierung Geld einsparen kann. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig vor dem Auslaufen der Zinsbindung damit zu beschäftigen.

Freitag, 5. Januar 2024

Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür

Durch einen kräftigen Sturm können große Schäden verursacht werden. Dann stellt sich schnell die Frage: Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.


Welche Versicherung zahlt wofür?




Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.




* Schäden am Gebäude
Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.

* Schäden am Auto
Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.










* Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.

* Schäden gegenüber Dritten
Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.





Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.


Was ist nach einem Schaden zu tun




Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.


Leseempfehlungen


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Die Long-Short-Strategie sorgt für eine Unabhängigkeit von der Marktentwicklung
Vorabpauschale für 2023 – Anstieg vom Basiszins auf 2,55 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds
Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist


Bildnachweis


http://dlvr.it/T1144s

Donnerstag, 4. Januar 2024

Gesetzliche Krankenversicherung – vergleichen und sparen

Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mittlerweile die Möglichkeit eine Fülle an Mehrleistungen und Services anbieten. Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.

https://www.efinanz24.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleichen/
 

Mittwoch, 3. Januar 2024

Vorabpauschale für 2023 – Anstieg vom Basiszins auf 2,55 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds

Da sich im Kalenderjahr 2023 der Basiszinssatz erstmals seit Jahren wieder deutlich im positiven Bereich befindet, rückt für Kapitalanleger, welche in ETFs und Investmentfonds investiert sind, die Vorabpauschale wieder in den Fokus. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, was es damit auf sich hat und welche Folgen daraus resultieren. Anhand einer Beispielkalkulation, wird die gegebenenfalls zu zahlende…
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http://dlvr.it/T0vRWz

Dienstag, 2. Januar 2024

Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel

 

Bei den Energiekosten sollten regelmässig die Preise verglichen werden, denn das rechnet sich in Sachen Strom und Gas fast immer. Dazu kommt, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter unkomplizierter ist als viele denken. Dabei können die Kosten für Strom und Gas das Haushaltsbudget stark belasten. Als Verbraucher muss man aber dies nicht alles einfach hinnehmen.