Montag, 31. Juli 2023

inomaxx newsticker Juli 2023

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html

#newsletter

Donnerstag, 27. Juli 2023

Eine Risikolebensversicherung bietet Schutz für Hinterbliebene

Für die Hinterbliebenen schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt. Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird. Nachversichern ist möglich Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können. Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2023 Wegerecht - Richtige Absicherung und welche Rechte und Pflichten man kennen sollte Bildnachweis
http://dlvr.it/SspRS5

Eine Risikolebensversicherung bietet Schutz für Hinterbliebene

Für die Hinterbliebenen schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt. Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird. Nachversichern ist möglich Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können. Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2023 Wegerecht - Richtige Absicherung und welche Rechte und Pflichten man kennen sollte Bildnachweis
http://dlvr.it/SspQz4

Dienstag, 25. Juli 2023

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2023

Entscheidend ist nicht, wie hoch das angelegtes Vermögen ist und wie erfahren man im Umgang mit Fonds bereits ist: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Denn durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds grundlegend verändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom… The post Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2023 first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SshhBY

Montag, 24. Juli 2023

So kann man als Immobilienkäufer sein Eigenkapital aufbessern

Finanzierungsinstitute vergeben Darlehen an Kreditnehmer nur dann, wenn deren finanzielle Situation als solvent eingestuft werden kann. Deshalb sind für ein Darlehen geeignete Sicherheiten erforderlich, damit die Bank vor Zahlungsausfällen geschützt ist. Als Sicherheit gilt beispielsweise das Eigenkapital des Darlehensnehmers. Für viele Baufinanzierer stellt sich jedoch meist die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es noch, um sein Eigenkapital aufzubessern?

https://www.efinanz24.de/so-kann-man-als-immobilienkaeufer-sein-eigenkapital-aufbessern/

Freitag, 21. Juli 2023

Anlagekommentar Februar 2023 – Rezession ist weltwirtschaftlich vorerst abgewendet und die geopolitischen Entwicklungen belasten zusehends die Börsen

Derzeit ist die Weltwirtschaft zwar durch divergierende Entwicklungen gekennzeichnet, kann sich aber in der Summe weiterhin besser als oft befürchtet präsentieren. Auch in Europa hat sich die Anfang des Jahres 2023 erwartete wirtschaftliche Schwäche nicht manifestiert. In China liegen dagegen die Wirtschaftsdaten über den Erwartungen und in den USA zeigen sich, trotz robusten Arbeitsmarktdaten, gewisse… The post Anlagekommentar Februar 2023 – Rezession ist weltwirtschaftlich vorerst abgewendet und die geopolitischen Entwicklungen belasten zusehends die Börsen first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SsWghP

Dienstag, 18. Juli 2023

Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel

 

Bei den Energiekosten sollten regelmässig die Preise verglichen werden, denn das rechnet sich in Sachen Strom und Gas fast immer. Dazu kommt, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter unkomplizierter ist als viele denken. Dabei können die Kosten für Strom und Gas das Haushaltsbudget stark belasten, zumal seit Jahresbeginn 2021 die CO2-Steuer unter anderem auch auf Erdgas erhoben wird und zu einer Preissteigerung führt. Auch der Strom ist nicht immer günstig. Als Verbraucher muss man aber dies nicht alles einfach hinnehmen.

https://www.efinanz24.de/energiekosten-sparen-so-klappt-ein-anbieterwechsel/

Mittwoch, 12. Juli 2023

Photovoltaikanlagen und Solarmodule richtig versichern

 

Sichern Sie Ihre Anlage gegen unvorhersehbare Schäden mit einem Allgefahren-Schutz ab. Diese Art "Vollkasko-Versicherung" bietet eine Menge Vorteile gegenüber einer normalen Wohngebäudeversicherung.

Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen und sparen!

https://www.inomaxx.de/index.php/sachversicherungen/photovoltaikversicherung/photovoltaikversicherung-vergleichen.html

#photovoltaik

Dienstag, 11. Juli 2023

Wegerecht - Richtige Absicherung und welche Rechte und Pflichten man kennen sollte

Möchte man auf einem Grundstück bauen, bei dem es keinen direkten Straßenzugang gibt, sollte mit dem Eigentümer des vorderen Grundstückes ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Ansonsten kann man auch mit einer Baugenehmigung Probleme mit der Zufahrt bekommen. Denn um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu kommen, bleibt dem sogenannten Hinterlieger nichts anderes übrig, als den Weg über das benachbarte Grundstück zu nehmen, das an der Straße liegt. Diese Situation führt jedoch oft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise, wie oft der Weg bzw. die Zufahrt genutzt wird, ob sie auch zum Parken da ist, wer Schnee räumt oder wer die Kosten trägt, wenn der Belag des Weges ausgebessert werden muss. Für den Eigentümer eines Hinterlieger-Grundstückes ist der Eintrag einer Baulast nicht ausreichend Die immer knapper werdenden Baugelände machen den einen oder anderen erfinderisch. Sogenannte Hinterlieger- oder Hubschrauber-Grundstücken in zweiter Reihe sind deshalb heute keine Seltenheit mehr. Hierbei übernimmt der private Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde, dass für Rettungskräfte und Entsorgungsfirmen der Zugang zum hinteren Gelände gesichert wird. Erst dann wird von der Baubehörde eine Baugenehmigung für das eingeschlossene Grundstück erteilt. Eventuell benötigte Parkflächen können so auch festgelegt werden. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen. Nur ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht ermöglicht den Durchgang Hier gibt es jedoch für den Eigentümer des in zweiter Reihe liegenden Grundstückes etwas wichtiges zu beachten, denn den Zugang zu seinem Grund und Boden garantiert dies noch nicht. Mit einer öffentlich-rechtlichen Baulast ist nur das eingeschlossene Grundstück baurechtskonform eingestuft. Denn solange kein privat-rechtliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist, kann der Grundstückseigentümer des zur Straße liegenden Geländes seinem Nachbarn verbieten, das hintere Grundstück zu betreten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für die Nutzung eines Parkplatzes (Az.: 5 U 152/16, Urteil vom 6. Juli 2017) hervor. Eine Mauer dürfe der Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes, welcher die Baulast übernommen hat, aber nicht errichten, um den Zugang zum hinteren Grundstück zu unterbinden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Frankfurt Käufern von Hubschrauber-Grundstücken, sich das Recht zur Nutzung des vorderen Grundstückes in einer sogenannten Grunddienstbarkeit zu sichern. Ein Wegerecht garantiert so, dass über das fremde zum eigenen Grundstück gelaufen oder gefahren werden kann. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch verbrieft und stellt das privatrechtliche Pendant zur öffentlich-rechtlichen Baulast dar. Deshalb sollte für einen Hinterlieger-Grundstückserwerber eine eingetragene Grunddienstbarkeit nicht fehlen. Welche Pflichten sind mit einem Wegerecht verbunden Ein Wegerecht bringt für beide Parteien auch Pflichten mit sich und zwar ab der erfolgten Grundbucheintragung. So darf der Nachbar verbindlich und im vereinbarten Rahmen das betreffende Grundstück nutzen, ohne daran gehindert zu werden. Man darf den Weg also keinesfalls versperren. Auf der anderen Seite ist der Nachbar dazu verpflichtet, den jeweiligen Weg schonend und unter Einhaltung eventuell an das Wegerecht geknüpfter Auflagen zu nutzen. Selbstverständlich darf der Nachbar das auf dem dienenden Grundstück befindliche fremde Eigentum nicht beeinträchtigen oder beschädigen und er muss ein Nutzungsentgelt entrichten, sollte dies vereinbart sein. Die Höhe der Wegerecht Kosten hängen von der Art des eingeräumten Wegerechtes ab: * Notwegerecht Wie hoch eine Notwegerente oder eine Einmalzahlung als Ausgleich ausfällt, hängt davon ab, wie groß die Nutzungsbeeinträchtigung des dienenden Grundstücks tatsächlich ist. Es ist auch möglich, dass die Zahlung auch ganz entfallen kann. * Beschränkte persönliche Dienstbarkeit In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Nutzungsentgelt. Möglich ist aber, dass dies freiwillig vereinbart werden kann. Auch wenn es üblich ist, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, der also ein anderes Grundstück nutzen muss, für die Instandhaltungskosten aufkommt und die Wegerecht Pflichten zum Winterdienst übernimmt. Allerdings sind hier auch abweichende Regelungen möglich, die aber in jedem Fall schriftlich fixiert sein sollten. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen Wohngebäude - Jetzt vor Starkregen und Hochwasser schützen Bildnachweis
http://dlvr.it/Ss1Q0m

Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten

Für viele Menschen ist die Begrünung einer Hauswand mit Kletterpflanzen ein schöner Blickfang. Jedoch kann im Falle eines Unwetters die üppig begrünte Hausfassade den Gebäudeversicherungsschutz kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies in einem Rechtsstreit geurteilt. So mancher Hauseigentümer lässt an seiner Gebäudefassade Kletterpflanzen, bspw. Efeu emporranken. Denn die üppig begrünte Hauswand sieht gut aus und ist mitunter auch klimafreundlich.  Im Falle eines Unwetters kann dies allerdings dem Gebäudebesitzer auch den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung kosten, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) Az. 20 U 173/22 vom 03.06.2022 zeigt. Eine Efeu-Kletterpflanze wird durch einen Sturm heruntergerissen Im vorliegenden Verfahren wurde eine Efeu-Fassadenbegrünung, die seit rund 30 Jahren an der Giebelfläche eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen rankte, bei einem Unwetter mit Starkregen und Sturm heruntergerissen. In dessen Folge entstandet an dem Gebäude ein erheblicher Schäden an der Hausfassade. Der Eigentümer des Gebäudes ließ daraufhin die Efeu-Pflanzen komplett entfernen und die Schäden an der Fassade reparieren. Dies verursachte Kosten in einer Höhe von rund 22.000 Euro und der Eigentümer reichte die Rechnung darüber bei seinem Gebäudeversicherer ein. Er begründete dies damit, dass der Schaden infolge eines Sturms eingetreten war und damit infolge eines versicherten Risikos entstanden ist. Der Gebäudeversicherer lehnte die Leistungsübernahme allerdings ab Da der Gebäudeversicherer die Schadenregulierung allerdings ablehnte, klagte der Gebäudeeigentümer daraufhin auf Ersatz des Schadens durch den Versicherer. Doch sowohl die Vorinstanz als auch das OLG gaben dem Gebäudeversicherer recht. Denn laut den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung leiste der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Sturm zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Voraussetzung dafür aber sei, dass der Sturm unmittelbar auf versicherte Sachen einwirke. Dies sei im vorliegenden Streitfall aber eben nicht gegeben, so die Entscheidung des OLG Hamm. Es gab keine unmittelbare Einwirkung auf das versicherte Wohngebäude durch den Sturm Denn die Gebäudefassade sei nämlich nicht dadurch beschädigt worden, dass Luft – sei es als Sog oder als Druck – auf sie eingewirkt hätte, so die Urteilsberündung der OLG-Richter. Die Beschädigung ist vielmehr dadurch entstanden, dass die Efeu-Kletterpflanze mit Gewalt von der Fassade abgerissen wurde und diese dadurch beschädigt hat. Das stelle aber keine unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherte Gebäudewand dar. Die Efeu-Kletterpflanze selbst ist demgegenüber keine versicherte Sache. Deshalb sei der Versicherer nicht zur Leistungübernahme verpflichtet. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen Wohngebäude - Jetzt vor Starkregen und Hochwasser schützen Bildnachweis
http://dlvr.it/Ss15NC

Montag, 10. Juli 2023

Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken

 

Geläufig wird eher der älteren Generation zugewiesen, einen Bedarf zu haben, seinen letzten Willen zu formulieren. Aus einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Deutschen Bank aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass mehr als 40 Prozent der Deutschen sich noch nie mit dem Thema Erben befasst haben. Bei den 50- bis 64-jährigen sind es 27 Prozent, bei den Älteren 14 Prozent. Aber warum ist das Thema auch für die jüngere Generation wichtig? Bei der Betrachtung muss grundsätzlich immer auch die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden.

https://www.efinanz24.de/generation-y-deshalb-sollten-auch-schon-juengere-menschen-ueber-vollmachten-und-eine-letztwillige-verfuegung-nachdenken/

Freitag, 7. Juli 2023

Geldanlagen im 2. Quartal 2023 – Die globale Konjunkturdynamik nimmt ab und die Schwellenländer springen als Stabilisatoren ein

Das 2. Quartal 2023 war von rückläufiger Konjunkturdynamik geprägt. Auch die Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft wurden im Verlauf für das Jahr 2023 als auch das kommende Jahr seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) geringfügig um jeweils 0,1 Prozent auf 2,8 Prozent und 3,0 Prozent reduziert. Die Anpassungen fielen in den Wirtschaftsräumen unterschiedlich aus. Hintergründe… The post Geldanlagen im 2. Quartal 2023 – Die globale Konjunkturdynamik nimmt ab und die Schwellenländer springen als Stabilisatoren ein first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/Srqqr4

Dienstag, 4. Juli 2023

Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes

Sie sorgen sich das Ihr Schadensfreiheitsrabatt verjähren könnte? Ihre Sorge ist unbegründet. Alles was Sie beachten sollten ist, sich rechtzeitig Nachweise vom Versicherungsunternehmen ausstellen zu lassen. Dann kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder genutzt werden.


https://www.efinanz24.de/verjaehrung-des-schadensfreiheitsrabattes/

 

Montag, 3. Juli 2023

Wegerecht - Richtige Absicherung und welche Rechte und Pflichten man kennen sollte

Möchte man auf einem Grundstück bauen, bei dem es keinen direkten Straßenzugang gibt, sollte mit dem Eigentümer des vorderen Grundstückes ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Ansonsten kann man auch mit einer Baugenehmigung Probleme mit der Zufahrt bekommen. Denn um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu kommen, bleibt dem sogenannten Hinterlieger nichts anderes übrig, als den Weg über das benachbarte Grundstück zu nehmen, das an der Straße liegt. Diese Situation führt jedoch oft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise, wie oft der Weg bzw. die Zufahrt genutzt wird, ob sie auch zum Parken da ist, wer Schnee räumt oder wer die Kosten trägt, wenn der Belag des Weges ausgebessert werden muss. Für den Eigentümer eines Hinterlieger-Grundstückes ist der Eintrag einer Baulast nicht ausreichend Die immer knapper werdenden Baugelände machen den einen oder anderen erfinderisch. Sogenannte Hinterlieger- oder Hubschrauber-Grundstücken in zweiter Reihe sind deshalb heute keine Seltenheit mehr. Hierbei übernimmt der private Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde, dass für Rettungskräfte und Entsorgungsfirmen der Zugang zum hinteren Gelände gesichert wird. Erst dann wird von der Baubehörde eine Baugenehmigung für das eingeschlossene Grundstück erteilt. Eventuell benötigte Parkflächen können so auch festgelegt werden. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen. Nur ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht ermöglicht den Durchgang Hier gibt es jedoch für den Eigentümer des in zweiter Reihe liegenden Grundstückes etwas wichtiges zu beachten, denn den Zugang zu seinem Grund und Boden garantiert dies noch nicht. Mit einer öffentlich-rechtlichen Baulast ist nur das eingeschlossene Grundstück baurechtskonform eingestuft. Denn solange kein privat-rechtliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist, kann der Grundstückseigentümer des zur Straße liegenden Geländes seinem Nachbarn verbieten, das hintere Grundstück zu betreten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für die Nutzung eines Parkplatzes (Az.: 5 U 152/16, Urteil vom 6. Juli 2017) hervor. Eine Mauer dürfe der Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes, welcher die Baulast übernommen hat, aber nicht errichten, um den Zugang zum hinteren Grundstück zu unterbinden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Frankfurt Käufern von Hubschrauber-Grundstücken, sich das Recht zur Nutzung des vorderen Grundstückes in einer sogenannten Grunddienstbarkeit zu sichern. Ein Wegerecht garantiert so, dass über das fremde zum eigenen Grundstück gelaufen oder gefahren werden kann. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch verbrieft und stellt das privatrechtliche Pendant zur öffentlich-rechtlichen Baulast dar. Deshalb sollte für einen Hinterlieger-Grundstückserwerber eine eingetragene Grunddienstbarkeit nicht fehlen. Welche Pflichten sind mit einem Wegerecht verbunden Ein Wegerecht bringt für beide Parteien auch Pflichten mit sich und zwar ab der erfolgten Grundbucheintragung. So darf der Nachbar verbindlich und im vereinbarten Rahmen das betreffende Grundstück nutzen, ohne daran gehindert zu werden. Man darf den Weg also keinesfalls versperren. Auf der anderen Seite ist der Nachbar dazu verpflichtet, den jeweiligen Weg schonend und unter Einhaltung eventuell an das Wegerecht geknüpfter Auflagen zu nutzen. Selbstverständlich darf der Nachbar das auf dem dienenden Grundstück befindliche fremde Eigentum nicht beeinträchtigen oder beschädigen und er muss ein Nutzungsentgelt entrichten, sollte dies vereinbart sein. Die Höhe der Wegerecht Kosten hängen von der Art des eingeräumten Wegerechtes ab: * Notwegerecht Wie hoch eine Notwegerente oder eine Einmalzahlung als Ausgleich ausfällt, hängt davon ab, wie groß die Nutzungsbeeinträchtigung des dienenden Grundstücks tatsächlich ist. Es ist auch möglich, dass die Zahlung auch ganz entfallen kann. * Beschränkte persönliche Dienstbarkeit In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Nutzungsentgelt. Möglich ist aber, dass dies freiwillig vereinbart werden kann. Auch wenn es üblich ist, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, der also ein anderes Grundstück nutzen muss, für die Instandhaltungskosten aufkommt und die Wegerecht Pflichten zum Winterdienst übernimmt. Allerdings sind hier auch abweichende Regelungen möglich, die aber in jedem Fall schriftlich fixiert sein sollten. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen Wohngebäude - Jetzt vor Starkregen und Hochwasser schützen Bildnachweis
http://dlvr.it/Srbhj5