Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
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Freitag, 30. Juni 2023
Donnerstag, 29. Juni 2023
Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2023
Auch im Juli 2023 gibt es wieder wichtige gesetzliche Neuerungen, die für viele Bürger finanzielle Änderungen mit sich bringen.
https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/aenderungen-rund-ums-geld-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-juli-2023-12563013
Mittwoch, 28. Juni 2023
Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen
Die Energiemärkte haben sich wieder beruhigt und die Preise für Gas und Strom sind wieder niedriger. Allerdings sind bei den Verbrauchern diese Verbesserungen oft noch nicht angekommen. Während der Zeit der ungewissen Preisentwicklung war ein Wechsel des Anbieters sehr riskant, nach der Marktberuhigung kann er wieder sinnvoll sein. Insbesondere liegen die Tarife der Grundversorger weiterhin…
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http://dlvr.it/SrM9yz
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Dienstag, 27. Juni 2023
Aktive und passive Anlagestrategien – Es kommt auf die richtige Mischung an
Eine Portfoliokonstruktion nach herkömmlicher Prägung scheint heute veraltet. Anleger stellen sich zunächst oft die Frage, ob sie sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageklasse für eine aktive oder passive Strategie entscheiden sollten. Das ist aus Sicht von BlackRock der falsche Ansatz. Für optimale Portfoliorenditen sollten sich Anleger von dem Denken in Aktiv-/Passiv-Kategorien verabschieden, so Dr. Martin Lück, Leiter Kapitalmarktstrategie für Deutschland, Schweiz, Österreich und Osteuropa. Christian Nicolaisen von der Netfonds AG führte mit Dr. Lück dazu ein interessantes Gespräch.
https://www.efinanz24.de/aktive-und-passive-anlagestrategien-es-kommt-auf-die-richtige-mischung-an/
Montag, 26. Juni 2023
Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an
Ab dem 1. Juni 2023 gehören Russland (RUS) und Weißrussland (BY) nicht mehr dem Grüne-Karte-System (Council of Bureaux) an, da internationale Verträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung am 31. Mai 2023 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Der europäische Dachverband „Insurance Europe“, zu der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt, hat wegen des Kriegs in der Ukraine mittlerweile die All-Russian Insurance Association (Aria) ausgeschlossen. Deshalb sind Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz ab Juni in Russland und Weißrussland nicht mehr anerkannt und das gleiche gilt auch umgekehrt. So muss bei der Einreise in die Russische Föderation und Weißrussland eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den genannten Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.
Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge mehr in Russland (RUS) und Weißrussland (BY)
Das deutsche Auswärtige Amt warnt dringend davor, nicht ohne Versicherungsschutz in Russland und Weißrussland unterwegs zu sein, da man ansonsten als nicht Kfz-versichert gelte. So wird es für Autofahrer aus dem Westen künftig komplizierter sich den benötigten alternativen Versicherungsschutz zu besorgen. Denn die neuen russischen Kfz-Policen, die man braucht, können bislang nicht online erworben werden, sondern müssen beim Grenzübertritt erworben werden. Zwar hat Russland angekündigt, dass sich die Verkaufsstellen höchstens einen halben Kilometer von der Grenze entfernt befinden sollen. Allerdings konnten bislang die angekündigten Verkaufsstellen in Grenznähe weder gesichtet noch nicht bestätigt werden. Dazu kommt, dass beim Abschluss einer Versicherung bei einem russischen Versicherungsunternehmen etwaige Schadenfälle vor Ort abgewickelt werden und die Entschädigung wird wohl in russischen Rubel auf ein russisches Bankkonto überwiesen.
Was ist die Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte auch in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.
Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.
Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.
Denn die grüne Versicherungskarte
* gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
* enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.
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http://dlvr.it/SrHGL8
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Zinskommentar Februar 2023 – EZB erhöht weiter die Leitzinsen und die Baufinanzierungszinsen ziehen wieder an
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nun zum fünften Mal in Folge die Leitzinsen erhöht und legte +0,5 Prozentpunkte oben drauf, womit der aktuelle Leitzins nun bei 3 Prozent liegt. Dazu kommt, dass es bei der EZB-Sitzung Anfang Februar 2023 noch zwei Besonderheiten gab: Einmal eine Ankündigung zur geplanten Erhöhung im März und als zweites die…
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http://dlvr.it/SrFBvY
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Freitag, 23. Juni 2023
Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern
Das lockere Zusammenleben hat bei vielen jüngeren Menschen seinen Reiz, denn das Heiraten wird als spießig empfunden. Allerdings ist vielen nicht klar, dass die wilde Ehe auch schnell zu einem Problemfall werden kann. Denn Paaren in einer wilden Ehe ist es oft nicht ersichtlich, dass man ausgerechnet ungebunden deutlich riskanter zusammenlebt, als mit einem Trauschein. Dazu kommt, dass die wilde Ehe meist auch teurer ist. Denn nur die konventionelle Ehe ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt. Dagegen gelten Unverheiratete rechtlich als Fremde, auch wenn diese schon in einer jahrelangen Partnerschaft leben. Will ein Paar dennoch auf Dauer ohne Eheversprechen zusammenleben, sollte es die Risiken dieses Lebensmodells kennen und sich entsprechend absichern.
https://www.efinanz24.de/kein-ring-viel-risiko-wer-ohne-eheversprechen-zusammenlebt-sollte-sich-absichern/
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Donnerstag, 22. Juni 2023
Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an
Ab dem 1. Juni 2023 gehören Russland (RUS) und Weißrussland (BY) nicht mehr dem Grüne-Karte-System (Council of Bureaux) an, da internationale Verträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung am 31. Mai 2023 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Der europäische Dachverband „Insurance Europe“, zu der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt, hat wegen des Kriegs in der Ukraine mittlerweile die All-Russian Insurance Association (Aria) ausgeschlossen. Deshalb sind Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz ab Juni in Russland und Weißrussland nicht mehr anerkannt und das gleiche gilt auch umgekehrt. So muss bei der Einreise in die Russische Föderation und Weißrussland eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den genannten Ländern ansonsten als nicht KfZ-versichert gelten.
Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge mehr in Russland (RUS) und Weißrussland (BY)
Das deutsche Auswärtige Amt warnt dringend davor, nicht ohne Versicherungsschutz in Russland und Weißrussland unterwegs zu sein, da man ansonsten als nicht KfZ-versichert gelte. So wird es für Autofahrer aus dem Westen künftig komplizierter sich den benötigten alternativen Versicherungsschutz zu besorgen. Denn die neuen russischen Kfz-Policen, die man braucht, können bislang nicht online erworben werden, sondern müssen beim Grenzübertritt erworben werden. Zwar hat Russland angekündigt, dass sich die Verkaufsstellen höchstens einen halben Kilometer von der Grenze entfernt befinden sollen. Allerdings konnten bislang die angekündigten Verkaufsstellen in Grenznähe weder gesichtet noch nicht bestätigt werden. Dazu kommt, dass beim Abschluss einer Versicherung bei einem russischen Versicherungsunternehmen etwaige Schadenfälle vor Ort abgewickelt werden und die Entschädigung wird wohl in russischen Rubel auf ein russisches Bankkonto überwiesen.
Was ist die Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte auch in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.
Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.
Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.
Denn die grüne Versicherungskarte
* gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
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Mittwoch, 21. Juni 2023
Beim Immobilienkauf die Erwerbsnebenkosten senken
Der Kaufpreis einer Immobilie ist das eine, die Erwerbsnebenkosten sind
das andere. Möglicherweise tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine
Immobilie zu kaufen oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und
stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer. Dann sollten Sie sich
vorab darüber informieren, welche Nebenkosten mit dem Kauf der Immobilie
auf Sie zukommen können, denn diese können zwischen 10 und 15 Prozent
betragen.
https://www.efinanz24.de/beim-immobilienkauf-die-erwerbsnebenkosten-senken/
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Dienstag, 20. Juni 2023
Anlagekommentar Januar 2023 – Die Geldpolitik der Notenbanken zielt auf eine schwächere Konjunktur ab
Die Zinserhöhungen in den USA dürften nach dem markanten Anstieg der Leitzinsen in 2022 im ersten Quartal 2023 enden. Von der Europäischen Zentralbank (EZB) waren die Aussagen im Dezember 2022 für die Eurozone gegenteilig. Hier wurde klar kommuniziert, dass die Zinsen noch deutlich und in einem gleichmäßigen Tempo steigen müssen, um ein ausreichendes restriktives Niveau…
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http://dlvr.it/Sqy2Lz
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Freitag, 16. Juni 2023
Gesetzliche Krankenversicherung – vergleichen und sparen
Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden vom
Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) mittlerweile die Möglichkeit eine Fülle an Mehrleistungen und
Services anbieten. Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren,
verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen,
finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei
Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem
Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche
Leistungen Sie wo bekommen können.
https://www.efinanz24.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleichen/
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Mittwoch, 14. Juni 2023
Mit dem Zinseszins die Zeit für sich arbeiten lassen
Schon Albert Einstein soll es gewusst haben: Der Zinseszins
ist das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer
Vermögen aufbauen will, sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen
Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das
Leben. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen
Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit
anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt.
Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen
beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im
wohlverdienten Ruhestand.
https://www.efinanz24.de/mit-dem-zinseszins-die-zeit-fuer-sich-arbeiten-lassen/
Dienstag, 13. Juni 2023
Zinskommentar Januar 2023 – Trotz dem Rückgang der Inflation ist keine Erholung bei den Baufinanzierungszinsen in Sicht
Obwohl im Dezember 2022 die Inflation sowohl im Euro-Raum als auch in Deutschland stärker gesunken ist als erwartet und die Wirtschaft sich überraschend robust zeigte, begann das neue Jahr mit einem Anstieg der Baufinanzierungszinsen. Auch wenn sich zuletzt die Zinskurve leicht abgesenkt hatte, ist der Trend nun wieder in der anderen Richtung und man kann…
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Montag, 12. Juni 2023
Photovoltaikversicherung - die sinnvolle Absicherung für alle Anlagenbesitzer
Sichern Sie Ihre Anlage gegen unvorhersehbare Schäden mit einem Allgefahren-Schutz ab. Diese Art "Vollkasko-Versicherung" bietet eine Menge Vorteile gegenüber einer normalen Wohngebäudeversicherung.
Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen und sparen!
https://www.inomaxx.de/index.php/sachversicherungen/photovoltaikversicherung/photovoltaikversicherung-vergleichen.html
#photovoltaik
Freitag, 9. Juni 2023
Anlagekommentar Dezember 2022 – Das fundamentale Bild in der Eurozone hellt sich leicht auf
Im Dezember 2022 ergab sich in der Eurozone ein positives Stimmungsbild für die Kapitalanleger. So stieg die Unternehmensstimmung an, die Inflationsrate ging leicht zurück, Deutschlands Industrieproduktion ging weniger zurück als befürchtet und die Wirtschaftsleistung in der Eurozone entwickelte sich im dritten Quartal 2023 mit +2,3 Prozent besser als erwartet gegenüber dem Vorjahr. Lediglich der europäische…
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http://dlvr.it/SqPmwf
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Donnerstag, 8. Juni 2023
Bestehende Grundschuld ist für ein neues Darlehen nutzbar
Für Darlehen sind die Zinsen weiterhin günstig. Dies können
Immobilienbesitzer nutzen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre
Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Darauf weist der Bundesverband
deutscher Banken in Berlin hin.
https://www.efinanz24.de/bestehende-grundschuld-ist-fuer-ein-neues-darlehen-nutzbar/
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Mittwoch, 7. Juni 2023
Bei Dividenden-Ausschüttungen steht für 2023 ein Rekordjahr bevor
Im Jahr 2023 können die Dividenden für den Anleger weiter stabile Einnahmen bieten. Für die Aktionäre und somit auch die Fondsanleger, können allein von den Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX Ausschüttungen in Höhe von 65 Mrd. Euro erwartet werden. Auch wenn Dividendenwerte nicht immun gegen Marktschwankungen sind, sind Dividenden deutlich stabiler als die zugrundeliegenden…
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Dem Bauunternehmer gegenüber die Sicherheiten geltend machen
Geht ein Bauunternehmer während der laufenden Bauphase in Konkurs, dann kann dies für den Bauherren teuer werden und er muss sich auf erhebliche Zusatzkosten einstellen. Deshalb ist es in so einem Fall von Vorteil, eine Sicherheit in der Hand zu haben. Vielen Bauherren ist unbekannt, dass sie immerhin 5 Prozent des Gesamtpreises zurückbehalten oder eine entsprechende Bürgschaft verlangen können.
Forderungssicherungsgesetz regelt Anspruch einer Sicherheitsleistung
Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) 2009 einerseits die Rechte von Handwerkern verbessert. Der Handwerker kann nun schon eine Abschlagszahlung fordern, wenn der Bauherr bereits einen Wertzuwachs hat, also selbstständig abrechenbare Leistungen laut Paragraf 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), fertig sind. Der private Bauherr darf nun wegen unwesentlicher Mängel die Abschlagszahlung nicht mehr verweigern. Andererseits kann der private Bauherr den gesetzlichen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung geltend machen. Dadurch kann zumindest ein Schaden begrenzt werden, wenn der beauftragte Bauunternehmer insolvent wird. Denn wenn der Bauherr Wenn bei einer Bauunternehmeninsolvenz vom privaten Bauherr andere Firmen beauftragt werden müssen, die den Hausbau oder -umbau fortsetzen, entsteht erfahrungsgemäß eine Gesamtpreiserhöhung um etwa 15 Prozent.
Bei der ersten Abschlagszahlung sind 5 Prozent Einbehalt möglich
Der private Bauherr kann die Sicherheitsleistung geltend machen, wenn die Zahlung der ersten Abschlagszahlung fällig wird. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 Prozent des Gesamtpreises. Das Bauunternehmen hat die Wahlmöglichkeit, ob es dem Bauherren die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung zur Verfügung stellt oder akzeptiert, dass bei der ersten Abschlagszahlung der Sicherheitsbetrag vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Wurde ein Sicherheitsbetrag abgezogen, so muss der Bauherr diesen auszahlen, wenn er das Haus mängelfrei abgenommen hat. Wenn es Streit um Mängel gibt, so dient der Sicherheitsbetrag als Druckmittel. Der Gesetzgeber hat allerdings den Betrag begrenzt, der insgesamt für Nachbesserung einbehalten werden darf. Früher wurde das Dreifache der voraussichtlich anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung angesetzt, heute ist es nur noch möglich, das Doppelte laut Paragraf 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzusetzen.
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Stechmücken - Wie schützt man sich im Sommer im Haus davor
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Bildnachweis
http://dlvr.it/SqHGv1
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Stechmücken - Wie schützt man sich im Sommer im Haus davor
In jedem Jahr gibt es im Sommer die gleiche Invasion. Sie surren bedrohlich und ihre Stiche jucken. Stechmücken können den schönsten Grillabend im Garten genauso verderben wie eine wohlverdiente Nachtruhe. Nach Regenfällen finden die Stechmücken genügend Wasserflächen und die warmen Temperaturen bieten ideale Bedingungen für ihre Brut. Die DIY-Academy (früher Deutsche Heimwerker-Akademie) empfiehlt, schon zu Beginn der Freiluftsaison Maßnahmen zu ergreifen.
Brutstätten so gut wie möglich trocken legen
Die Stechmücken vermehren sich explosionsartig an warmen Tagen überall dort, wo sie stehendes Wasser finden. „Die wirkungsvollste Methode, um eine Mückenplage zu vermeiden, besteht deshalb darin, die Brutstätten trockenzulegen", teilt die DIY-Academy mit. Das Wasser aus der Gießkanne, der Vogeltränke oder auch dem Planschbecken sollte am besten jeden Abend im Gartenboden zum gießen verteilt werden. Eine Regentonne sollte unbedingt mit einem Deckel versehen werden, da dies eine beliebte Brutstätte für Stechmücken darstellt. Wenn sich in der Regentonne bereits Larven tummelten, dann kann man diese mit einem Kescher entfernen. Auf diese weise können auf einen Schlag sehr viele gleichzeitig entfernt werden. Auch im Gartenteich kann der Kescher zum Einsatz kommen, wobei man mit allen Fressfeinden der Larven tatkräftige Unterstützung bekommt. Bei Fröschen, Goldfischen oder auch Kois gelten Larven als Leibspeise. Mit einem Springbrunnen der die Wasseroberfläche in Bewegung hält und damit den Larven das Atmen schwer macht, kann die Stechmückenabwehr erweitert werden. Zusätzlich lassen sich die Stechmücken-Larven in der Regentonne oder im Gartenteich mit Tabletten sehr wirkungsvoll bekämpfen. Auch wenn dies nach chemischer Keule klingt, ist diese Methode rein biologisch.
Einfach und wirkungsvoll: ein Fliegengitter an Fenstern und Türen
„Das effektivste Mittel, um die sechsbeinigen Blutsauger aus der Wohnung fernzuhalten, sind transparente Insektenschutznetze an Fenstern und Türen", so die DIY-Fachleute. Die Fliegengitter sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, lassen sich gut nachrüsten und auch wieder ausbauen. Dadurch sind die Fliegengitter für Eigentümer und Mieter gleichermaßen geeignet. Eine passgenaue und kostengünstige Lösung bestehe aus einer feinmaschigen Gaze, die auf das Fenstermaß zugeschnitten und mit Hilfe spezieller Klebestreifen mit Klettsystem am Fensterrahmen fixiert wird, so die DIY-Academy. Bei Bedarf kann das Netz einfach wieder abgenommen werden, ohne das man Spuren hinterlässt. Die Gaze lassen sich waschen und mehrfach wiederverwenden.
Der Klassiker unter den Fliegenschutzvorrichtungen fürs Fenster ist laut DIY-Academy ein Spannrahmen, der mit wenigen Handgriffen eingehängt und beispielsweise zur trüben Jahreszeit im Handumdrehen abmontiert und im Keller aufbewahrt wird. Zum einen gibt es Systeme, bei denen der Heimwerker die Gaze und die Profile selbst zuschneidet. Dafür muss allerdings genau gemessen und zugeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb auf einen Teleskop-Rahmen mit stufenlos verstellbaren und millimetergenauen Alu-Profilen. Wenn ein Fenster oder eine Tür nicht den ganzen Sommer über mit einem Netz versehen sein soll, bietet sich ein Fliegengitter-Rollo an. Dieses Rollo kann dann ganz nach Bedarf heraufgezogen oder heruntergelassen werden. „Der Einbau der vormontierten Kassette vor oder in der Laibung ist auch für weniger versierte Heimwerker kein Thema", so die DIY-Academy. Alternativ lassen sich die Türen ins Freie mit Fliegengitter-Lamellentüren sichern. Und für alle Blutsauger, die trotz diesem ausgeklügelten System doch mal ein Schlupfloch finden, liegt am besten die Fliegenklatsche auf dem Nachttisch parat.
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http://dlvr.it/SqHGnS
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Dienstag, 6. Juni 2023
Das Finanzamt an Handwerker-Kosten beteiligen
In der Steuererklärung können Handwerkerarbeiten im Haushalt steuerlich abgesetzt werden. Steuerzahler sollten dies auch dann angeben, wenn Teile der Arbeiten nicht direkt im Haushalt selbst erledigt wurden und das Finanzamt dies zunächst ablehnt. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig und wer sich an dieses dranhängt, hat Aussicht auf höhere Steuerersparnis.
https://www.efinanz24.de/das-finanzamt-an-handwerker-kosten-beteiligen/
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Montag, 5. Juni 2023
Dem Bauunternehmer gegenüber die Sicherheiten geltend machen
Geht ein Bauunternehmer während der laufenden Bauphase in Konkurs, dann kann dies für den Bauherren teuer werden und er muss sich auf erhebliche Zusatzkosten einstellen. Deshalb ist es in so einem Fall von Vorteil, eine Sicherheit in der Hand zu haben. Vielen Bauherren ist unbekannt, dass sie immerhin 5 Prozent des Gesamtpreises zurückbehalten oder eine entsprechende Bürgschaft verlangen können.
Forderungssicherungsgesetz regelt Anspruch einer Sicherheitsleistung
Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) 2009 einerseits die Rechte von Handwerkern verbessert. Der Handwerker kann nun schon eine Abschlagszahlung fordern, wenn der Bauherr bereits einen Wertzuwachs hat, also selbstständig abrechenbare Leistungen laut Paragraf 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), fertig sind. Der private Bauherr darf nun wegen unwesentlicher Mängel die Abschlagszahlung nicht mehr verweigern. Andererseits kann der private Bauherr den gesetzlichen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung geltend machen. Dadurch kann zumindest ein Schaden begrenzt werden, wenn der beauftragte Bauunternehmer insolvent wird. Denn wenn der Bauherr Wenn bei einer Bauunternehmeninsolvenz vom privaten Bauherr andere Firmen beauftragt werden müssen, die den Hausbau oder -umbau fortsetzen, entsteht erfahrungsgemäß eine Gesamtpreiserhöhung um etwa 15 Prozent.
Bei der ersten Abschlagszahlung sind 5 Prozent Einbehalt möglich
Der private Bauherr kann die Sicherheitsleistung geltend machen, wenn die Zahlung der ersten Abschlagszahlung fällig wird. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 Prozent des Gesamtpreises. Das Bauunternehmen hat die Wahlmöglichkeit, ob es dem Bauherren die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung zur Verfügung stellt oder akzeptiert, dass bei der ersten Abschlagszahlung der Sicherheitsbetrag vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Wurde ein Sicherheitsbetrag abgezogen, so muss der Bauherr diesen auszahlen, wenn er das Haus mängelfrei abgenommen hat. Wenn es Streit um Mängel gibt, so dient der Sicherheitsbetrag als Druckmittel. Der Gesetzgeber hat allerdings den Betrag begrenzt, der insgesamt für Nachbesserung einbehalten werden darf. Früher wurde das Dreifache der voraussichtlich anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung angesetzt, heute ist es nur noch möglich, das Doppelte laut Paragraf 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzusetzen.
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Freitag, 2. Juni 2023
Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick
In Deutschland wissen viele Privathaushalte nicht genau, wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind. Dies gilt vor allem für die Kosten wie etwa Kleidung, Schuhe und Lebensmittel. Wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht, die im Auftrag der Teambank erhoben wurde, hat die Mehrheit der Deutschen seine Finanzen nur ungefähr im Blick. Dabei wussten lediglich 35 Prozent der Befragten genau, was sie im Monat zur Verfügung haben und was sie wirklich ausgeben.
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Donnerstag, 1. Juni 2023
Zinskommentar Dezember 2022 – Die Bauzinsen setzen nach dem Rückgang im Vormonat wieder zu einer Gegenbewegung nach oben an
Seit Ende Oktober 2022 sind die Zinsen für Baufinanzierungen fast kontinuierlich zurückgegangen und auch die Inflationsrate hat im November 2022 zum ersten Mal seit fast eineinhalb Jahren etwas nachgelassen. Viele fragen sich deshalb, ob dies schon eine Trendwende ist und setzt sich die Entspannung fort? Experten rechnen zwar mit einem ruhigen Jahresende, prognostizieren aber eine…
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