Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ener höchstrichterlichen Entscheidung die Vorfahrsregelungen auf öffentlicheh Parkplätzen geklärt, aus der resultiert, dass ohne eine extra Vorfahrtsregelung üblicherweise kein "rechts vor links" gilt. Eine Ausnahme davon sehen die BGH-Richter nur für den Fall, dass die Fahrspur einen "eindeutigen Straßencharakter" hat. So sieht der BGH es für die Sicherheit als dienlicher an, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten. Damit korregierte der BGH die Gerichte unteren Instanzen, die bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten hatten. Das Urteil vom 22. November 2022 wurde am 11. Januar 2023 in Karlsruhe veröffentlicht. Autofahrer berief sich nach Parkplatz-Unfall auf "rechts vor links" Geklagt hatte ein Autofahrer nach einem Unfall auf einem Parkplatz in Lübeck. In dem Fall hatten zwei Autofahrer auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall verursac...