Dienstag, 28. Februar 2023

inomaxx newsticker Februar 2023

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Freitag, 24. Februar 2023

Solardach-Pflicht & Co.: Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab März 2023

 

Im März kommen auf die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen zu, die Corona-Schutzvorgaben, Entlastungen bei Heizöl, Flüssiggas und Kohle und die Solardach-Pflicht im Gewerbe- und Industriebereich betreffen. Doch wie sehen die Änderungen im Detail aus? Und gibt es noch mehr zu beachten?

https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/solardach-pflicht-co-neuerungen-gesetze-das-aendert-sich-ab-maerz-2023-12177434

Donnerstag, 23. Februar 2023

Girokonto vergleichen und sparen

 

Beim Girokonto können diverse Kosten zusammenkommen: Kontoführungsgebühren, Jahresgebühren für die Kreditkarte, Abhebegebühren und Fremdwährungsgebühren. Die Niedrigzinsphase macht Banken erfinderisch für neue Gebühren, deshalb ist ein regelmäßiger Vergleich zu empfehlen.

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#girokonto

Mittwoch, 22. Februar 2023

Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen - BGH-Urteil entscheidet "rechts vor links" gilt in aller Regel nicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ener höchstrichterlichen Entscheidung die Vorfahrsregelungen auf öffentlicheh Parkplätzen geklärt, aus der resultiert, dass ohne eine extra Vorfahrtsregelung üblicherweise kein "rechts vor links" gilt. Eine Ausnahme davon sehen die BGH-Richter nur für den Fall, dass die Fahrspur einen "eindeutigen Straßencharakter" hat. So sieht der BGH es für die Sicherheit als dienlicher an, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten. Damit korregierte der BGH die Gerichte unteren Instanzen, die bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten hatten. Das Urteil vom 22. November 2022 wurde am 11. Januar 2023 in Karlsruhe veröffentlicht. Autofahrer berief sich nach Parkplatz-Unfall auf "rechts vor links" Geklagt hatte ein Autofahrer nach einem Unfall auf einem Parkplatz in Lübeck. In dem Fall hatten zwei Autofahrer auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall verursacht, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzuges nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und war der Meinung, dass er deshalb nicht für den Schaden zu haften habe. "Rechts vor links" ist eine "eingeschliffene Regel", gilt auf Parkplätzen aber nicht Die Richter sahen dagegen, dass der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Ihre Entscheidung begründeten die Richter am BGH mit den Besonderheiten des Verkehrs auf Parkplätzen. Dort stehe nicht die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs im Vordergrund, sondern das vom Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Ein- und Ausparken sowie das Rangieren. Auf diese Konstellation, so der BGH, passe jedoch die Vorschrift in der StVO nicht. Anders hingegen könne es sein, wenn bestimmte Strecken aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eindeutig erkennbar der Zu- und Abfahrt dienten. Allerdings müsse auf Parkplätzen damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrtümlicherweise - für vorfahrtberechtigt hält. Dies sei aber kein Grund, den von rechts kommenden Fahrer zu privilegieren (BGH-Urteil VI ZR 344/21). Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - Mit welchen Stellschrauben sich viel Geld sparen lässt Stehen festverzinsliche Wertpapiere vor einem Comeback? Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden Bildnachweis
http://dlvr.it/SjpTfV

Dienstag, 14. Februar 2023

Autoversicherung - So findet man eine günstige

Führen Sie jetzt einen Kfz-Versicherungsvergleich durch und finden Sie in wenigen Minuten das für Sie passende Angebot. Der Vergleich von über 300 Kfz-Versicherungstarifen ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Es genügen wenige Eckdaten zu den Versicherungswünschen und schon erhält man mit dem Online Kfz-Versicherungsvergleich eine Liste mit zahlreichen maßgeschneiderten Angeboten. Jetzt vergleichen und sparen!

https://www.inomaxx.de/index.php/sachversicherungen/kfz-versicherung/autoversicherung-vergleichen.html

# autoversicherung 


Freitag, 10. Februar 2023

Stromvergleich - So findet man einen günstigen Anbieter

 

Da sich die Preise der Stromanbieter regelmäßig ändern und immer wieder neue Versorger mit günstigen Angeboten auf den Markt kommen, lohnt es sich, in regelmäßigen Abständen den Stromkostenvergleich durchzuführen. Insbesondere dann, wenn der bestehende Anbieter die Preise erhöht, kann sich der Wechsel lohnen.

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#strompreis

Dienstag, 7. Februar 2023

Geldanlagen im Jahr 2023 – Gibt es schon Licht am Horizont?

Die Anleger hatten es im vergangenen Jahr 2022 nicht leicht: Krieg, Leitzinssprünge, Energieknappheit und Chinas No-Covid-Lockdowns sorgten für Schwankungen bei fast allen Anlageklassen. Im neuen Jahr 2023 sind  zwar nicht alle der genannten Probleme gelöst, trotzdem wagen viele Experten bereits einen optimistischen Ausblick. Nachfolgend sollen in diesem Beitrag die vielfältigen Prognosen von Forschungsinstituten, Banken, Volkswirten… The post Geldanlagen im Jahr 2023 – Gibt es schon Licht am Horizont? first appeared on efinanz24.de.
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Samstag, 4. Februar 2023

Photovoltaikanlagen - Für kleinere Anlagen wird der Betrieb jetzt einfacher und günstiger

Für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen ist es zum Jahreswechsel 2023 aus steuerlicher Sicht einfacher geworden. Die durch die PV-Anlagen erzielten Einnahmen müssen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern werden. Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut dem Bund der Steuerzahler gilt die Regelung unabhängig davon, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht wird oder von Mietern genutzt wird. Weiterhin fällt für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wodurch für Verbraucher die PV-Anlagen damit 19 Prozent günstiger werden. In Deutschland erfährt die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach eine große Beliebtheit Für Neubauten besteht in einigen Bundesländern mittlerweile sogar eine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage mit zu installieren. Aber auch bei Bestandsimmobilien herrscht eine große Nachfrage bei Nachrüstung von PV-Anlagen. Allerdings mussten die Betreiber solcher Anlagen bislang entstandene Gewinne, welche aus der Einspeisung des Stroms erzielt wurden, versteuern. Als eine Ausnahme galt jedoch, wenn man für seine Anlage mit einer Leistung von höchstens zehn Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt hatte. Bisherige Regelung wird nun deutlich vereinfacht gilt unabhängig vom Alter der Anlage Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, welche keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt werden. Die Regelung gilt für installierte PV-Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW. Sind Photovoltaikanlagen auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird damit nicht nur für private Immobilienbesitzer, sondern auch durch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen begünstigt. Dies bedeutet, wenn in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt werden, braucht man dazu keinen Gewinn mehr ermitteln und damit erübrigt sich auch eine Abgabe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Sozialversicherung Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich Bildnachweis
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