Das Sturmtief „Kyrill“ tobte im Januar 2007 durch Deutschland und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. „Kyrill“ ist für die Versicherer der teuerste Wintersturmsturm der vergangenen 20 Jahre. Es wurde an privaten Gebäuden und Autos ein Schaden von 2,06 Milliarden Euro angerichtet. Das erste Sturmtief „Ylenia“ verursachte nach ersten Schätzungen Schäden von etwa 500 Millionen Euro, ca.…
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Donnerstag, 24. Februar 2022
Freitag, 18. Februar 2022
So kann man als Immobilienkäufer sein Eigenkapital aufbessern
Finanzierungsinstitute vergeben Darlehen an Kreditnehmer nur dann, wenn deren finanzielle Situation als solvent eingestuft werden kann. Deshalb sind für ein Darlehen geeingte Sicherheiten erforderlich, damit die Bank vor Zahlungsausfällen geschützt ist. Als Sicherheit gilt beispielsweise das Eigenkapital des Darlehennehmers. Für viele Baufinanzierer stellt sich jedoch meist die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es noch, um sein…
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Dienstag, 15. Februar 2022
Achtung - Auf den italienischen Skipisten gilt nun eine Versicherungspflicht
Ob Ski- oder Snowboardfan - Die Beliebtheit des Wintersports ist ungebrochen. Dies ist kein Wunder, denn die weißen Pisten üben schon allein optisch ihren ganz besonderen Reiz aus. Weniger reizvoll wird es, wenn der sportliche Winterurlaub eine Verletzung mit sich bringt bzw. wenn man diese Verletzung bei einem Dritten zu verantworten hat. Mit Beginn der Skisaison hat Italien ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln eingeführt. Für Wintersportler bedeutet dies: Ab sofort muss auf italienischen Skipisten nachgewiesen werden, dass eine Haftpflichtversicherungen auch für Schäden und Verletzungen Dritter aufkommt.
Die Versicherungspflicht auf der Piste ist da
Seit 1. Januar 2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor sie auf die Piste gehen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Die bestehende Haftpflichtversicherung muss in den Skigebieten beim Kauf oder bei der Abholung des Skipasses nachgewiesen werden.
Wie funktioniert der Nachweis bei einer vorhandenen prrivaten Haftpflichtversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) arbeitet bereits an einem einheitlichen reibungslosen Ablauf für alle Versicherungsunternhemen und wird Muster-Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die man als Wintersportler bei sich führen und vor Ort vorzeigen kann. In der Zwischenzeit kann bei den meisten Haftpflichtversichereren ganz einfach ein vorläufiger Vordruck genutzt werden. Diesen kann man bei seinem Versicherer anfordern und darin müssen Winterurlauber sowohl die Versicherungsscheinnummer ihrer Haftpflichtversicherung angeben sowie alle mitreisenden und mitversicherten Personen.
So sollte der Nachweis in etwa stets aussehen
Ski-Haftpflichtversicherung kurzfristig online buchen oder im Notfall Angebote direkt vor Ort nutzen
Damit niemand unvermittelt wieder abreisen muss, sind Betreiber der italienischen Skigebiete dazu verpflichtet, mit dem Verkauf eines Skipasses auch eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Diese kann optional abgeschlossen werden, sofern der erforderliche Schutz über eine eigene PHV nicht vorhanden ist.
Alternativ und sinnvoller ist es, eine Ski-Haftpflichtversicherung bei dem deutschen Versicherer TravelSecure online abzuschließen. Hier wird es im Schadenfall zu keinerlei Sprachbarrieren kommen und man hat alle Vertragsunterlagen in deutscher Sprrache. Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis zu 30 Tagen) optimal abgesichert.
Weitere Vorteile für Italien-Reisende:
* Digitales Versicherungszertifikat für das Smartphone: keine unnötigen Papiere mehr ausdrucken
* Versicherungsbestätigung auf Italienisch: keine Verständigungsprobleme in Italien
* Gilt auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft: bestens geschützt gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
* Versicherungsabschluss auch vor Ort schnell digital möglich: keine Enttäuschung vor Ort
Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man als Wintersportler nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis 30 Tagen) optimal abgesichert.
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Was sind die Leistungen einer Ski-Haftpflichtversicherung
Kurz nicht aufgepasst und einen anderen Skifahrer übersehen oder eine Kurve zu schnell genommen und es knallt. Auf Skipisten kommt es immer häufiger zu Unfällen. Glücklicherweise sind diese nicht immer mit schweren Verletzungen verbunden und die Beteiligten kommen mit einem Schreck davon. Bei einem schweren Unfall, bei denen einer der Beteiligten oder beide Beteiligte von der Bergrettung geborgen werden müssen oder eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, entstehen hohe Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern vom Unfallverursacher zu tragen sind. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen solche Risiken, da diese nicht nur die berechtigen Schadenersatzansprüche für Sie übernimmt, sondern auch die Haftungsfrage prüft und unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Welche Neuerungen gibt es noch für Ski-Fahrer in Italien
Neben der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es ein paar weitere neue Regeln. Diese betreffen vor allem eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige, sowie hohe Strafen für alkoholisiertes Fahren.
* Promillegrenze auf der Piste
Ein Glühwein zum Aufwärmen oder ein Bierchen zum Mittagessen. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wer in Italien alkoholisiert Ski fährt, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250,- und 1.000,- EUR verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
* Helmpflicht
Bisher mussten Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Helm tagen. Seit dem 01.01.2022 gilt die erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis zum 18. Lebensjahr. Auch bei der Auswahl eines Helmes ist darauf zu achten, dass dieser ein CE-Kennzeichen besitzt. Dieses Kennzeichen besagt, dass der Helm den gültigen EU-Richtlinien entspricht.
Den Abschluss einer Privathaftpflicht empfehlen Verbraucherschützer allen Menschen, die anderen einen Schaden zufügen können und dafür nach den gesetzlichen Vorschriften haften - also keineswegs nur Skifahrern, die andere verletzen können. Die Versicherung übernimmt die Schadenskosten, die unter Umständen so hoch sein können, dass sie den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Liegt kein eigenes Verschulden vor, wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche geschädigter Personen ab (sogenannter „passiver Rechtsschutz"). Verbraucherschützer empfehlen derzeit eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
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Mittwoch, 9. Februar 2022
Anlagekommentar November 2021 – Rohstoffe treiben die Inflation und die Energiemärkte befinden sich im Ausnahmezustand
In Europa ist Erdgas derzeit ein knappes Gut, wodurch es zu massiven Preisanstiegen gekommen ist. Aufgrund von Störungen bei Zulieferern aus Russland und Norwegen, welche fast die Hälfte des europäischen Erdgases liefern, konnten die nach dem letzten kalten Winter geleerten Gaslager nicht wieder wunschgemäß aufgefüllt werden. Gleichzeitig stieg die Nachfrage wegen eines geringen Windaufkommens. Auch…
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Donnerstag, 3. Februar 2022
Schwellenländer – Wieder ein zuversichtlicher Blick für die Geldanlage
Für die Schwellenländer lief das Jahr 2021 eher durchwachsen. Allen voran die Regulierungswelle im chinesischen Technologiesektor setzte den Märkten ebenso zu wie die Probleme im Immobiliensektor – ganz zu schweigen von den politischen Spannungen mit Hongkong und Taiwan. Im neuen Jahr sehen Experten aber auch in China wieder Aufholpotenzial wegen der inzwischen relativ niedrigen Bewertungen.…
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