Montag, 17. Januar 2022

Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Jetzt handeln und sparen!

Sicherlich haben Sie die zahlreichen Medienberichte zur teils deutlichen Anhebung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2022 bei 1,3 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,9 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz von über 16 Prozent. Mit GKV-Beitragsrechner das Sparpotential einfach ermitteln Da der Versicherte die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen muss, führt die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen zu direkten monatlichen Einbußen. Durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind deshalb Beitragsersparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich. Die folgende Grafik bietet Berechnungsbeispiele mit den möglichen Ersparnissen. Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Sie einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent. Diverse Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag aber noch deutlich stärker. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet Sie Ihre Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen ist eine monatliche Ersparnis von über 30 Euro möglich. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Sonderkündigungsrecht gilt nur im Monat der Erhöhung Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt, kann der Versicherte außerordentlich mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt dann zum 1. April, wenn die Erhöhung zum 1. Januar gilt. Achtung: Ausnahme bei freiwillig Versicherten Wenn man freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und einen Wahltarif mit Krankengeld hat, dann kann im Regelfall nicht vom dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden und auch nicht bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft kündigen. Man ist dann in der Regel 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Dies ist besonders für Selbständige, die freiwillig versichert sind, relevant. Für die Kündigung können Sie hier ein Musterkündigungsschreiben herunterladen Jetzt hier die Krankenkasse vergleichen und sparen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte Sozialversicherungsausweis - Mit der ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit kommt dieser automatisch Bildnachweis
http://dlvr.it/SHGV5F

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen