Damit Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich anerkannt werden können, gilt es bestimmte Dinge zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist zunächst, dass die Darlehnsverträge zivilrechtlich korrekt geschlossen wurden. Außerdem müssen diese auch wie vereinbart ausgeführt werden. Die Inhalte der Darlehensverträge müssen so sein, wie es auch unter Fremden üblich wäre. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass der Darlehensvertrag entsprechende Angaben zur Laufzeit und Art der Rückzahlung enthält. Des Weiteren muss eine ausreichende Sicherheit vorhanden sein und die Zinsen müssen zu festen Zeitpunkten entrichtet werden.
Als Vergleichsmaßstab gilt grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, welche zwischen Darlehensnehmern und Finanzinstituten üblich sind
Diese Grundsätze gelten ebenso wenn Darlehensverträge zwischen einer Personengesellschaft und Angehöriger der Gesellschafter geschlossen werden, sobald die Gesellschafter mit denen die Vereinbarung geschlossen wurde die Gesellschaft beherrschen. Das Nichtbeachten von zivilrechtlichen Erfordernissen führt nicht zwangsläufig zur steuerlichen Nichtanerkennung der Darlehensverträge von nahen Angehörigen. Es kann jedoch als Indiz dafür gewertet werden, dass der Darlehnsvertrag nur mit dem Zweck geschlossen wurde, eine Steuerersparnis zu erzielen. Die Finanzverwaltungen haben deshalb in der Regel einen besonderen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen. Wer als „naher Angehöriger“ gilt, ist in § 15 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Damit sind insbesondere Verträge zwischen Eltern, Kindern, Ehegatten, Geschwistern sowie verschwägerten Personen betroffen.
Es besteht die Notwendigkeit, dass die Einkommens- und Vermögenssphäre eine klare Trennung aufweist. Insbesondere bei Eltern und Kindern ist eine korrekte Abgrenzung von einer verschleierten Schenkung oder Unterhaltsgewährung erforderlich.
Um eine steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträge unter nahen Angehörigen sicherzustellen, sollten die folgenden Dinge unbedingt beachtet werden:
1) Abschluss eines eindeutigen und klaren Darlehensvertrag mit marktüblichen Konditionen
2) Für die Rückzahlung der Zinsen sowie Tilgung sollte ein Dauerauftrag eingerichtet werden
3) Einrichten der Sicherheiten ggf. durch notarielle Beurkundung
Tipp für die Praxis
Steuerpflichtige und steuerliche Berater könen die Anerkennung geschlossenen Darlehensverträge bereits im Vorfeld anhand der BMF-Schreiben vom 23.12.2010 und 29.04.2014 sowie des BFH-Urteils vom 22.10.2013 verlässlich prüfen. Es ist deshalb positiv zu bewerten, dass Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei der Beurteilung von Darlehensverträgen nun einheitliche Grundsätze anlegen. Zudem ermöglicht der erweiterte Begriff der Fremdüblichkeit die weitergehende steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen.
* BMF, Schreiben vom 29.04.2014 - IV C 6 - S-2144/07/10004
* BFH, Urteil vom 22.10.2013 - X R 26/11
* BMF, Schreiben vom 23.12.2010 - IV C 6 - S-2144/07/10004, BStBl 2011 I 37
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Freitag, 24. Dezember 2021
Donnerstag, 16. Dezember 2021
Anlagekommentar Oktober 2021 – Die Konjunkturdaten kühlen sich ab und die Inflationsraten steigen höher als erwartet
Die globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich im Laufe des Oktobers etwas eingetrübt. So dürften nach der ausgeprägten Aktien-Rallye in diesem Jahr in den kommenden sechs bis zwölf Monaten die Erträge etwas tiefer ausfallen. Diese Einschätzung wird weniger von der Tatsache getragen, dass die führenden Aktienindizes heute höher liegen, als unmittelbar vor dem Rückschlag des Corona-Pandemie-Ausbruchs…
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Dienstag, 14. Dezember 2021
Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde
Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufes des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.
Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:
* ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
* eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse
Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse
Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.
Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?
Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.
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Mittwoch, 8. Dezember 2021
Ausblick 2022 – Chancen und Risiken im Überblick
Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Zum Jahresschluss herrscht auf medialer und politischer Ebene und an Finanzmärkten begrenzte Zuversicht für die nähere Zukunft. Risikowahrnehmung ist durch die Themen Corona, Inflation, Zinspolitik, Stagflation, Staatsdefizite und geopolitische Risiken bestimmt. Corona: Ein Überblick Das Thema Corona wird die Welt auch 2022 bewegen. Wird in eine Pandemie… The post Ausblick 2022 – Chancen und Risiken im Überblick first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 2. Dezember 2021
Im Herbst auf nasses Laub auf den Straßen achten
Im Herbst wird den Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit durch Rutschiges Laub, Nässe, Reif und Bodenforst abverlangt. Deshalb ist die richtige Vorbereitung und eine angepasste Fahrweise entscheidend, um auch bei schlechtem Wetter sicher ans Ziel zu kommen. Als Autofahrer sollte man daher die geänderten Gegebenheiten nicht unterschätzen und kein Risiko eingehen. Hier ein paar Tipps, auf die Sie achten sollten:
* Rechtzeitig Winterreifen aufziehen
* Auf Alter und Profil der Reifen achten
* Rutschgefahr durch nasses Laub
* Bei Aquaplaning Ruhe bewahren
* Schnelle Wetterveränderungen können gefährlich werden
* Der Nebel ist eine heimtückische Gefahr
* Vorsicht wegen erhöhtem Wildwechsel
Das Laub kann genau so tückisch sein wie Glatteis
Statt angenehmer Temperaturen und Sonnenschein, dominieren im Herbst häufig Frühnebel, Regenschauer und Wind. Um kein Risiko einzugehen, sollten deshalb Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und mit einem längeren Bremsweg durch nasses Laub oder Aquaplaning rechnen. Die Schleudergefahr ist stark erhöht und der Bremsweg ist ebenfalls deutlich länger als gewohnt. Weiterhin ist es ratsam, das Fahrzeug vor Beginn der dunkleren Jahreszeit durchchecken zu lassen und herbsttauglich bzw. wintertauglich zu machen. Auf Landstraßen kommt es im Herbst auf den richtigen Abstand an. Durch Laub und Erdreste landwirtschaftlicher Fahrzeuge bildet sich oft ein gefährlicher Schmierfilm auf den Straßen. Es besteht eine erhöhte Rutschgefahr vor allem auf Straßenabschnitten im Schatten oder im Wald, da dort der Asphalt auch tagsüber länger nass bleibt und sich zusammen mit feuchten Herbstblättern ein tückischer Schmierfilm bilden kann.
Im Herbst gibt es viele landwirtschaftliche Fahrzeuge die unterwegs sind
Mähdrescher, Traktoren oder Lastwagen hinterlassen nach dem Einsatz auf dem Acker oft viel Schmutz auf der Straße, so dass feuchte Lehm- und Erdklumpen die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn verwandeln können. Deshalb sollte man beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsichtig sein und im Zweifel besser vom Gas gehen statt risikoreich zu überholen. Auch Nebel ist beim Autofahren äußerst heimtückisch, denn oft kommt er aus dem Nichts. War die Sicht gerade noch ausreichend, kann sie von jetzt auf gleich auf wenige Meter beschränkt sein. Deshalb sollte man sich als Richtwert merken: Nur so schnell fahren, wie Sie auch vorausschauen können. Das bedeutet: Können Sie rund 50 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ist die Sicht kürzer, dann schalten Sie zusätzlich Ihre Nebelschlussleuchten ein. Fahren Sie deshalb bei Nebel nicht schneller als erlaubt und halten Sie für Ihre und anderer Sicherheit genügend Abstand ein.
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