Mittwoch, 28. Juli 2021

Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

Die schweren Unwetter mit starken Regenfällen und Überflutungen verursachten in weiten Teilen Deutschlands große Schäden und hat viele Menschen tragisch getroffen. Viele haben alles verloren und mein Mitgefühl gilt von ganzem Herzen all denen ganz besonders, die einen geliebten Menschen verloren haben. Die Versicherungsbranche ist hier insgesamt gefordert, rasch und wirklich einfach zu helfen. Häufig… The post Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten first appeared on efinanz24.de.
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Mittwoch, 21. Juli 2021

Auto überschwemmt - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf

Nicht selten führt Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Wenn eine Region von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen ist, wie dies in den letzten Tagen der Fall war, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Die Ursache dafür ist meist, dass die Kanalisation die plötzlich einströmenden Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich dadurch das Oberflächenwasser zurückstaut. Wenn dadurch das eigene Auto beschädigt wird, kann es für den Fahrzeugbesitzer sehr schnell teuer werden. Doch welche Versicherung übernimmt den Schaden und auf was sollte man achten? Pauschal gilt: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, welche durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko-Versicherung zahlt, wenn man beispielsweise in eine überschwemmte Straße oder Unterführung fährt. Die Teilkasko-Versicherung schützt grundsätzlich bei Wasserschäden am Auto Für Wasserschäden die am eigenen Fahrzeug entstehen, leistet grundsätzlich die Teilkaskoversicherung nur, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 4/18) kann der Teilkaskoschutz auch dann greifen, wenn man während eines Unwetters in einen überschwemmten Straßenbereich hineingefahren ist, weil die Wassertiefe falsch eingeschätzt und man davon überrascht wurde. Es kommt dann nicht selten zu einem Totalschaden, wenn Elektrik, Motor und Katalysator betroffen sind und Schlamm in den Innenraum gelangt. Liegt einen Totalschaden vor, erstattet die Teilkaskoversicherung den Zeitwert des Autos. Bei einer Neuwertentschädigung wird der Neupreis des Autos ausgezahlt. Damit keine Folgeschäden ausgelöst werden, sollte das Auto nicht mehr gestartet werden. Wichtig ist, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, die Batterie abzuklemmen. Wer über einen Schutzbrief verfügt, kann auch den Versicherer anrufen, um den Pannenservice in Anspruch zu nehmen und das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt bringen zu lassen. Hochwasserwarnung ignoriert und Fahrzeug nicht weggefahren - zahlt die Versicherung? Der Versicherer wird normalerweise in diesem Fall die Leistungen für die Teilkasko kürzen. Wenn man sein Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet parkt, sollte man die Hochwasserwarnungen im Auge behalten. Denn wenn man sein Fahrzeug nicht rechtzeitig weg fährt, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten. Bei Fahrverhalten leistet die Teilkasko nicht Nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung fällt jedoch, wenn der Schaden durch ein Fahrverhalten verursacht wurde. Darunter versteht man beispielsweise ein Ausweichen, Abbremsen oder Gegenlenken. Dies ist dann ein Fall nur für die Vollkaskoversicherung. Möchte man sich Ärger bei einem Leistungsfall ersparen, sollte bei der Kaskoversicherung immer darauf achten, dass auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden ein Versicherungsschutz besteht und der auch Versicherer vollumfänglich leistet. Ansonsten ist der Versicherer berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens Abzüge vorzunehmen oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung zu verweigern. Erste Hilfe: Was tun, wenn das Auto unter Wasser steht? Auf keinen Fall sollte der Motor gestartet oder das Fahrzeug bewegt werden. Ansonsten droht ein schwerwiegender Motorschaden. Ist das Wasser zurückgegangen, solltest man den Wagen von einem Fachmann überprüfen lassen. Wasserschäden, die am Auto entstehen können:    * Wasser bis zur Mitte der Stoßstangen: Ist der Innenraum nicht nass geworden, stehen die Chancen gut, dass das Auto schnell repariert werden kann. * Wasser bis über die Türschwelle: Der Schaden ist schwerwiegender. Die Werkstatt wird möglicherweise einige Autoteile austauschen müssen. * Wasser bis zur Unterkante der Scheibe: Normalerweise hat das Auto einen Totalschaden. Das Wasser hat Motor, Getriebe und Elektronik beschädigt. Jetzt hier die Autoversicherung vergleichen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Pool im Garten - Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achte Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer Bildnachweis
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Dienstag, 20. Juli 2021

Zinskommentar Mai 2021 – Das Potenzial für einen Anstieg der Baufinanzierungszinsen ist begrenzt

Die Europäische Zentralbank (EZB) bewegt sich vor ihrer nächsten geldpolitischen Sitzung im Juni 2021 auf der einen Seite in einem Spannungsfeld zwischen hohen Inflationsraten und positiven Konjunkturaussichten. Auf der anderen Seite befinden sich immer noch ganze Wirtschaftszweige im Corona-Krisenmodus und sind auf eine weitere Unterstützung angewiesen. Der weitere Kurs und die Inflationserwartungen beeinflussen die Rendite… The post Zinskommentar Mai 2021 – Das Potenzial für einen Anstieg der Baufinanzierungszinsen ist begrenzt first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 15. Juli 2021

Rohstoffmarkt erholt sich nachhaltig – Steht ein Rohstoffbullenmarkt oder gar ein Superzyklus an?

Nachdem die Rohstoffpreise innerhalb der Corona-Krise im vergangenen Jahr zeitweise tief gefallen sind, befinden sich diese seit geraumer Zeit wieder im Aufschwung. Laut Experten dürfte sich dieser Trend weiter fortsetzen und sie erwarten einen Rohstoff-Bullenmarkt. Denn das Jahr 2021 war bisher ein glänzendes Jahr für Rohstoffe. Nach kleineren Korrekturen erholten sich die Rohstoffaktien nachhaltig. Steht… The post Rohstoffmarkt erholt sich nachhaltig – Steht ein Rohstoffbullenmarkt oder gar ein Superzyklus an? first appeared on efinanz24.de.
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Dienstag, 13. Juli 2021

Pool im Garten - Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten

Mit einem privaten Schwimmbecken im eigenen Garten, ist unabhängig von Öffnungszeiten, Eintrittsgeldern und Anfahrtswegen. Durch die Corona-Pandemie sind noch weitere Anschaffungsgründe für Gartenpools dazugekommen: Freibäder blieben zunächst geschlossen und auch nach der Wiedereröffnung waren viele Menschen skeptisch, was die gesundheitlichen Risiken in öffentlichen Bädern betrifft. Für viele gab es deshalb nur eine Lösung: Ein eigener Pool im Garten. Was in früheren Zeiten als mondän eingestuft wurde, ist heute durchaus machbar und sogar für kleinere Gärten gibt es passende Schwimmbecken. Allerdings wird man auch mit Fragen konfrontiert: Welche Gefahren gehen von einem Pool aus und braucht man vielleicht sogar eine Baugenehmigung oder muss ein Pool im eigenen Garten extra versichert werden? Braucht man eine Baugenehmigung für einen Pool? Pauschal kann diese Frage nicht beantworten werden, denn es kommt auf das jeweilige Bundesland und die Größe des geplanten Pools an. Geht man davon aus, dass der Pool ein kleineres Wasservolumen als 100 Kubikmeter fassen wird, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Meistens gilt erst oberhalb dieser Größe eine Pflicht zur Baugenehmigung. Der Durchschnittspool fällt vermutlich, insbesondere in Anbetracht der tendenziell kleiner werdenden Grundstücksgrößen, nicht größer aus als 4 x 8 x 1,5 m. Das entspricht dann einem Wasservolumen von unter 50 Kubikmetern. Am einfachsten haben es Aufsteller von Fertigpools. Hier muss nur genauer hingesehen werden, wenn sie fest ins Erdreich verbaut werden – und das auch erst, wenn mehr als die Hälfte des Pools versenkt wird. Die Bauordnung der Bundesländer liefert dazu erste Anhaltspunkte. Zu empfehlen ist, dass man sich in jedem Fall beim zuständigen Bauamt schlau machen sollte, da Regelungen regional unterschiedlich ausfallen können. Außerdem: Auch, wenn keine Baugenehmigung erfolgen muss, besteht die Pflicht zur Baumeldung und Baufertigmeldung. Auch sollte man sich im selben Schritt über die zulässigen Grenzabstände informieren. Verkehrssicherungspflicht - Den Gartenpool kindersicher machen Wer einen Swimmingpool besitzt oder ein Grundstück mit Pool anmietet, dann ist man verkehrssicherungspflichtig. Damit muss man für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder am Gartenpool aufhalten. Bei den Personen geht es vor allem um Schutzbedürftige: Kinder, insbesondere Kleinkinder und andere Personen, die die von dem Wasser ausgehende Gefahr nicht richtig einschätzen können. Das Gleiche gilt auch für Gartenteiche, Regentonnen und alle anderen potenziellen Gefahrenquellen auf dem bewohnten Grundstück. Wenn man seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach kommt und es passiert dadurch ein Unfall, kann man für Verletzungen und Todesfälle haftbar gemacht werden. Es geht dann um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen oder sogar ein Strafverfahren ist möglich. Versicherungsschutz - Einen Gartenpool immer der Versicherung melden Wie ein Swimmingpool versichert ist, hängt vor allem von einer Frage ab: Ist der Swimmingpool fest eingebaut oder freistehend? Als fest verbaut gilt ein Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann dieser optional innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Damit ist der Pool und das Zubehör gegen Schäden durch Feuer oder Sturm und Hagel geschützt. Wer nachträglich einen Pool verbaut, sollte deshalb seinen Versicherer darüber informieren, damit der Gebäudewert richtig festgelegt wird. Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden dagegen dem Hausrat zugerechnet und können im Rahmen der Außenversicherung einer Hausratversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss oder einer bereits bestehenden Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Sturm-/Hagelrisiko für einen freistehenden Pool mit eingeschlossen ist. Auch eine Haftpflichtversicherung ist für den Poolbesitzer wichtig Eine private Haftpflichtversicherung sollte grundsätzlich jeder haben. Wenn jemandem ein Schaden zugefügt wird, können schnell hohe Kosten entstehen. Als Gartenpoolbesitzer nimmt man zusätzliche Risiken auf sich, denn ein Schwimmbecken im Garten stellt eine Gefahrenquelle für Mensch und Tier, aber auch für Sachen dar. Ansprüche eines Geschädigten wie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen können durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Allerdings nur, wenn man Mieter ist oder als Hauseigentümer die Immobilie selbst bewohnt. Besitzt man eine vermietete Immobilie, in dessen Garten ein Pool steht, benötigt man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Schäden können durch einen Gartenpool verursacht werden: * Personenschäden: Eine Personen verletzt sich bei der Benutzung ihres Pools, beispielsweise durch ausrutschen. * Sachschäden: Der Gartenpool läuft aus und verursacht Schäden an einem Sachgegenstand, beispielsweise an der Terrasse des Nachbarn. * Vermögensschäden: Einer Person entsteht ein finanzieller Nachteil durch einen Sach- oder Personenschaden in Zusammenhang mit ihrem Gartenpool, beispielsweise Einkommenseinbußen oder medizinische Behandlungskosten. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463 Elektro- und Hybridfahrzeuge - Vorsicht beim Laden Zuhause! Bildnachweis
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Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland. Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz. Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen. Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an. Fazit Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Urlaubszeit ist Einbruchzeit Bildnachweis
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Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland. Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz. Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen. Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an. Fazit Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Urlaubszeit ist Einbruchzeit Bildnachweis
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Freitag, 9. Juli 2021

Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teuere Kostfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland. Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz. Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen. Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an. Fazit Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Urlaubszeit ist Einbruchzeit Bildnachweis
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Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teuere Kostfalle tappen

Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Beitrag finden Sie alle praktischen Tipps zum Geldabheben im Ausland. Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz. Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen. Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an. Fazit Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten Urlaubszeit ist Einbruchzeit Bildnachweis
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Donnerstag, 8. Juli 2021

Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten

Der Sommer in Deutschland 2021 hinterlässt bisher eine ordentliche Schadenbilanz für die Versicherungsunternehmen und viel Kummer bei den von Schäden Betroffenen. Immer wieder ziehen schwere Unwetter über Deutschland hinweg und wechseln sich mit Wärmephasen ab. „Lange Unwetter-Nacht für Einsatzkräfte” oder „Alarmstufe Rot“, titelten beispielsweise die Medien. Bei all den erhöhten Schadenereignissen stellt sich die Frage:… The post Starkregen-Risiko in Deutschland steigt – Darauf sollten Immobilienbesitzer und Mieter jetzt achten first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 5. Juli 2021

Das Auto für den Frühling fit machen

Wenn im Frühjahr die Temperaturen wieder nach oben klettern und die Tage länger werden, ist es nicht nur Zeit für einen Frühjahrsputz für Haus und Hof, sondern auch das Auto sollte eine gründliche Reinigung und Pflege bekommen. Denn das Auto wird im Winter besonders strapaziert. Da gibt es beispielsweise Schneematsch, der über die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack schleudert oder das Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. Die Salzkruste greift den Lack an und sollte deshalb so schnell wie möglich beseitigt werden. Ob es nun darum geht, einen glänzenden Lack zu erhalten oder einfach die Funktionsfähigkeit des Pkw zu erhalten: Hier bekommen Sie ein Paar Tipps um das Auto frühjahrsfit zu machen. Ein wenig Putzen und Aufräumen schadet also nicht und bringt in Corona-Zeiten vielleicht auch ein wenig Abwechslung in den Alltag.  Regelmäßige Reinigung und Pflege trägt zum Werterhalt bei Auch wenn das Putzen und Schrubben nicht jedermanns Sache ist, so ist es doch im Frühjahr an der Zeit, den Schmutzfilm des Winters vom Auto zu waschen. In den ersten schönen sonnigen Frühjahrstagen sieht ein schmutziges Auto ohnehin bescheiden aus. Das Auto muss man auch nicht von Hand waschen. Fahren Sie zum Reinigen am besten in die Waschanlage, da es vielerorts aufgrund des Grundwasserschutzes verboten ist, das Auto in der eigenen Einfahrt oder auf der Straße zu reinigen. Vor der Einfahrt in die Waschanlage, sollte das Auto mit einem Hochdruckreiniger vom gröbsten Schmutz befreit werden. Dies sorgt dafür, dass keine Schmutzpartikel zwischen Lack und Bürsten verbleiben und diesen verkratzen. Gehen Sie mit dem Hochdruckreiniger großflächig über das Auto und bearbeiten Sie gröberen Schmutz etwas länger, damit die Verunreinigungen bereits eingeweicht werden. Während unter dem Jahr meist ein Standard-Waschprogramm ausreichend ist, so sollte nach dem Winter auch der Unterboden gereinigt werden. Wenn man die Möglichkeit hat, den Unterboden mit einem Hochdruckreiniger von Hand zu reinigen, sollte dies einem maschinelles Waschprogramm vorgezogen werden. Bei einem maschinellen Waschprogramm wird das Wasser mit hohem Druck in alle Bereiche des Unterbodens gesprüht, was zu Schäden an beweglichen Teilen der Mechanik und elektronischen Komponenten führen kann. Bei der Handreinigung kann durch die Wahl einer geringen Sprühstärke auf die verschmutzten Stellen solche Schäden minimiert werden. Auch den Innenraum einer Reinigung und Pflege unterziehen Der beste Helfer bei der Innenraum-Reinigung ist der Staubsauger, denn über den Winter sammelt sich eine Menge Schutz im Auto. Dies liegt hauptsächlich schon daran, dass man nicht wie in der warmen Jahrzeit regelmäßig mal kurz "durchsaugt". Dann sollte alles was im Auto Feuchtigkeit speichert, gut durchlüftet werden. Man vermeidet dadurch das typische Risiko beschlagener Scheiben wenn die Außentemperaturen ansteigen. So sollten beispielsweise Fußmatten am besten außerhalb des Fahrzeugs getrocknet werden. Alle Glasflächen werden mit einem handelsüblichen Fensterreiniger gesäubert. Dies gilt auch für sämtliche Spiegel und das Glas vor den Cockpit-Instrumenten. Bei den Scheiben sollte man unbedingt mit einem trockenen, sauberen Lappen oder Küchenpapier nachwischen, da sich sonst Schlieren bilden, was bei tiefstehender Sonne oder beim Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Beim reinigen von elektronischen Bauteilen, wie beispielsweise Schalter oder Infotainmentsysteme sollte darauf geachtet werden, dass keine Flüssigkeit eindringen kann. Die Auswahl der Reinigungsmitteln sollte immer so gewählt werden, dass diese Kunststoffe oder lackierte Oberflächen nicht beschädigen. In den meisten Fällen genügt ein feuchter, nicht fusselnder Lappen und Geschirrspülmittel. Auch die Gummidichtungen an den Fenstern und Türen bedürfen einer Reinigung sowie die Behandlung mit einem speziellen Gummipflegestift. Anzuraten ist auch ein Blick auf die Technik und mal wieder aufräumen Prüfen Sie beim Frühjahrputz außerdem den Öl-, Kühlwasser und Wischwasserstand. Das Wischwasser kann ab dem Frühjahr wieder mit einem Reinigungszusatz befüllt werden, der gegen Insekten, Pollen und Blütenreste hilft. Auch ein prüfender Blick auf die Funktionstüchtigkeit der Scheibenwischer ist sinnvoll. Wenn keine Frostgefahr mehr besteht, können auch die Sommerreifen wieder zum Einsatz kommen. Ein Blick in den Kofferraum ist auch angeraten, denn Winterutensilien wie Schneeketten braucht man im Sommer nicht durch die Gegend zu fahren, da dies den Kraftstoffverbrauch erhöht. Und wenn man schon dabei ist, kann die Prüfung des Verfalldatums vom Verbandskasten und eine vorgeschriebene Warnweste nach der europäischen Norm ISO 20471 bei der nächsten Verkehrskontrolle Geld sparen. Ist das Auto innen und außen sauber und trocken, können Sie gegebenenfalls Steinschläge mit einem Lackstift aus dem Fachhandel ausbessern. Denn wer hier früh handelt, vermeidet ärgerliche Rostnester. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung Aus der Steuer-ID wird die Bürger-ID – Wie funktioniert die neue Bürgernummer Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden Bildnachweis 
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Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie über eine Beitragserhöhung zu ihrer Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden, sollten Sie in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und nutzen Vergleiche im Internet, um sich nach einem günstigeren Angebot umzusehen und eine Wohngebäudeversicherung nach Ihren Vorstellungen zu finden. Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in Verbindung zusetzen, um die teilweise komplexen Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Gründe der Beitragserhöhung prüfen Stürme, Hagel und Überschwemmungen, sowie weitere Einflüsse können die Wohngebäudeversicherung in ihren Kosten ansteigen lassen. Doch müssen Sie das als Versicherungsnehmer nicht so hinnehmen, vor allem wenn Sie selbst keinen Grund für eine Beitragserhöhung geliefert haben. Eine Beitragserhöhung ist dann legitim, wenn Sie entweder im vergangenen Jahr einen Wohngebäudeversicherung Schaden gemeldet, oder aber die Versicherung eine höhere Leistung mit den höheren Beiträgen verknüpft. Sogar eine außergewöhnliche Kündigung ist möglich, wenn die Erhöhung der Kosten ohne eine Steigerung der Leistungen erfolgt. Dies gilt aber nicht für Versicherungsnehmer, deren Vertrag eine Dynamik enthält und so eine jährliche Anpassung beinhaltet. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollten Sie vor der Kündigung unbedingt eine neue Wohngebäudeversicherung wählen und so einen nahtlosen Übergang im Versicherungsschutz gewährleisten. Entscheidungen gründlich überlegen Als Hausbesitzer müssen Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Risiken durch äußere Einflüsse, Brand- oder Wasserschäden können den Totalverlust und somit den finanziellen Ruin des Immobilienbesitzers bedeuten. Schon ehe ein Baukredit vergeben wird, muss der Antragsteller und zukünftiger Immobilienbesitzer einen Vertrag zur Wohngebäudeversicherung vorweisen. Solange ein Kredit läuft, kann die Bank vom Kreditnehmer verlangen, dass er Änderungen oder eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei der Bank anzeigt und sich die Genehmigung hierfür einholt. Das heißt aber nicht, dass Baufinanzierer die Versicherung nicht wechseln können. Enthält der bisherige Vertrag beispielsweise den Vermerk zur groben Fahrlässigkeit, ist ein Wechsel eine sinnvolle und nicht nur kostengünstigere Entscheidung. Bei einem winzigen Passus kann es zu einem großen Rechtsstreit kommen, ob die grobe Fahrlässigkeit greift oder aber die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt. Verträge genau lesen und vergleichen Entsteht ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze, kann eine Versicherung mit dem Passus grobe Fahrlässigkeit dazu tendieren, die Kostenübernahme zu verweigern und dem Geschädigten die Schuld am Geschehnis zuschreiben. Auch wenn Verträge ohne den Passus häufig teurer sind, ist die Abwicklung in Versicherungsfragen kompetenter und in der Regel unbürokratischer. Eine gute Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten nicht nur für höhere Gewalt und äußere Einflüsse, sondern auch für Abbruch- und Aufräumarbeiten in einem Versicherungsfall. Der Wiederaufbau kann dann gezahlt werden, ist die Versicherungssumme in dieser Höhe aufgezeigt und eine Übernahme für den Wiederaufbau vertraglich fixiert. Bei Eigentümergemeinschaften ist es üblich, dass neue Mitglieder in den bestehenden Vertrag integriert werden und somit den gleichen Versicherungsschutz genießen, wie Mitglieder, die den Vertrag in der Vergangenheit mit der Versicherung vereinbart haben. Ehe man zu einer voreiligen Kündigung tendiert, sollte man mit dem Versicherer in Kontakt treten und herausfinden, warum eine Beitragserhöhung erfolgt ist. Wird ein Wechsel angestrebt, sollten Sie einen kostenlosen Vergleich anstreben und sich eine Versicherung suchen, die Ihren Ansprüchen gerecht wird und eine hohe Leistung für einen akzeptablen Beitrag ermöglicht. Am besten wählen Sie eine Versicherung, die den Passus grobe Fahrlässigkeit nicht im Vertrag enthält. Machen Sie den Naturgefahren-Check Eine schnelle und verlässliche Auskunft zum Naturgefahrenrisiko am eigenen Wohnort gibt es unter: www.inomaxx.de/sachversicherungen/wohngebaeudeversicherung/naturgefahren-check Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden Bei der Eigenheim-Finanzierung flexibel agieren – gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation Gefahren auf der Baustelle Bildnachweis
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Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Als Besitzer einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage ist es ratsam, die Anlage regelmäßig zu überprüfen. Dies gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin als Empfehlung an die Photovoltaikanlagenbesitzer heraus. Denn wenn möglichst viel aus den Sonnenstrahlen heraus geholt werden soll, muss die Anlage einwandfrei funktionieren. Liegt die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren, sollte man auch einen Fachmann mit hinzuziehen. Als Hausbesitzer kann man vom Boden oder mit einer Drohne die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Experten hinzuzieht. Stimmt der prognostizierte Ertrag? Als Photovoltaikanlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Denn hier wird ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Sollte es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommen, ist es ratsam der Sache umgehend auf den Grund gehen. Sind die Module defekt? Auf den Solarmodulen hinterlassen die verschiedenen Jahreszeiten ihre Spuren. Durch Schnee oder durch Äste, Laub und Hagel können auf einer Photovoltaikanlage Schäden eintreten. Deshalb sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden oder Beeinträchtigungen überprüfen. Nach einem Unwetter mit Sturm oder Hagel sollte die Anlage zeitnah auf offensichtliche Schäden hin überprüft werden. Selbst auf das Dach zu steigen, ist nicht jedermanns Sache und dazu auch gefährlich. Mit dem fotografieren der Solarmodule vom Boden oder mit einer Drohne, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind. Liegt eine Verschmutzung der Anlage vor? Durch das Regenwasser wird in der Regel der meiste Schmutz von den Solarmodulen weggeschwemmt. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen kleben bleiben. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro betragen. Die Kosten können zwar in der Steuererklärung als Betriebskosten angesetzt werden, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Wird alles aus der Anlage heraus geholt? Vom Installateur der Anlage wird die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage bei der Inbetriebnahme gemessen. Deshalb ist es ratsam, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie beispielsweise Kabelschäden gefunden werden. Damit eine Solaranlage möglichst lange hält, sollte regelmäßig einmal jährlich eine generelle Wartung stattfinden und das regelmäßige Ablesen der Zählerwerte ist eine gute Möglichkeit zur Überwachung. Jetzt die Photovoltaikversicherung vergleichen und sparen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Für das Eigenheim einen Frühjahrscheck machen Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich Bildnachweis
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Gefahren auf der Baustelle

Baustellen faszinieren uns meist schon von Kindesbeinen an. Es gibt viel Technik und es gibt meist große Massen, die bewegt werden. Und im Erwachsenenalter ist dies zumeist nicht anders. Gerade für die Männlichen Wesen unter uns, strahlen die Baustellen eine große Faszination aus. Endlich einmal dem Alltag entfliehen und sich richtig austoben. Für viele Bauherren und Hobbyhandwerker ist es das, was sie so an Baustellen lieben. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur Freude und ein großer Spielplatz. Die Baustelle ist ein Spielplatz für Erwachsene Wer sich ein schmuckes und schönes Eigenheim bauen möchte, der kommt sehr schnell in den Genuss einer eigenen Baustelle. Viele Bauherren möchten natürlich auch sehr viel selbst am eigenen Heim machen. Selbst Hand anlegen ist die Devise, denn schließlich wohnt es sich danach noch schöner im neuen Eigenheim. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur ein großes Abenteuer. Der Bauherr muss somit auf viele Dinge achten, denn schließlich lauern auch viele Gefahren auf dem Bau. Es lauern tiefe Gräben, große Maschinen werden benutzt und es gibt ungesicherte Höhen, von denen man schnell bei einem falschen Tritt abstürzen kann. Zudem lauern an jeder Ecke Stolperfallen. Ist der Unfall erst einmal geschehen, ist es schnell vorbei mit dem Traum vom selbstgebauten Eigenheim. Soweit muss es jedoch nicht kommen. Augen auf auf dem Bau Viele Unfälle auf Baustellen entstehen durch Unachtsamkeiten. Einmal nicht aufgepasst, weil man es doch immer so macht und schon ist es geschehen. Gerade bei Personen, die nicht so sehr geübt im Umgang mit schweren Baugeräten sind, kann schnell einmal etwas geschehen. Daher mit Ruhe und klaren Gedanken an die Arbeit gehen. Dann geschieht das meiste schon sehr sicher. Wenn doch etwas geschieht – die Versicherung hilft Jeder weiß es, auf Baustellen entsteht schnell etwas Hektik. Dazu kommen die vielen großen Geräte. Schnell ist es passiert. Der LKW, der eigentlich nur zum Sand bringen gedacht war, trifft beim ausfahren aus der Baustelle das geparkte Auto vom zukünftigen Nachbarn. Schnell ist dadurch ein hoher Schaden entstanden und jeder Bauherr weiß selbst, dass die finanziellen Aspekte beim bauen auch ohne Schäden schon hoch genug sind. Denn bei vielen Schäden und Unfällen haftet in der Regel der Bauherr für den entstandenen Schaden. Und dieser hat in der Regel schon genug finanzielles Aufkommen. Eine Versicherung für Bauherren kann hier Abhilfe schaffen. Zwar kostet diese auch Geld, aber im Gegensatz zu Schadensansprüchen aus Sach- oder Personenschäden, ist dieser Beitrag äußerst gering. Erkundigen Sie sich am Besten vor dem Bau nach einer geeigneten Bauherrenhaftpflichtversicherung. So bleiben Ihnen böse Überaschungen erspart. Was kostet eine Bauherrenversicherung? Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich Energiekosten sparen – So klappt ein Anbieterwechsel Wie ist ein Schaden am geliehenen Schullaptop versichert Bildnachweis
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Geldanlagen im 2. Quartal 2021 – Wirtschaftliche Erholung setzt sich fort und Corona-Lockerungen sorgen für Aufschwung an den Börsen

Für Aktienanleger war im Jahr 2021 auch das zweite Quartal ein guter Zeitabschnitt. Durch das Fortschreiten der weltweiten Impfkampagnen und Lockerungen der Corona-Maßnahmen, konnte sich die wirtschaftliche Erholung weiter fortsetzen. Gestützt durch staatliche Konjunkturprogramme und das weiterhin niedrige Zinsniveau konnten DAX, Dow Jones und MSCI World auf neue Rekordstände steigen. Weder die gestiegenen Inflationserwartungen noch… The post Geldanlagen im 2. Quartal 2021 – Wirtschaftliche Erholung setzt sich fort und Corona-Lockerungen sorgen für Aufschwung an den Börsen first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 2. Juli 2021

Elementarschutz - Die Pflichten bei Rückstau für den Versicherungsnehmer

Jeder kennt die Bilder aus den Nachrichten. Sintflutartige Regenfälle, orkanartige Stürme oder heftige Schneefälle finden immer häufiger direkt vor unserer Haustür statt. Keller werden überflutet und Hauswände durchnässt, weil Kanalisation und Abwassersysteme den Wassermassen nicht gewachsen sind. Aus einem kleinen Flüsschen wird in wenigen Stunden ein reißender Strom, der jedes Mauerwerk unterspült. Bei Schäden durch einen Rückstau leistet eine Wohngebäude- und Hausratversicherung nur, wenn ein entsprechender Elementarschutz vereinbart wurde. Doch damit dieser besteht, müssen Versicherungsnehmer vorab einige Vorkehrungen treffen. Wenn sich das Abwasserrohr ins Gegenteil wandelt Wenn plötzlicher Starkregen oder Schneeschmelze die Flüsse über die Ufer treten lässt: Wohngebäudebesitzer fürchten derartige Naturgewalten. Denn die lokale Kanalisation ist auf derart große Wassermengen zumeist nicht ausgerichtet. Die Folge: Das Wasser sucht sich seinen Weg durch die Ableitungsrohre von Waschbecken, Waschmaschinen und Co. hinein in die Gebäude und richtet durch diesen sogenannten Rückstau oft große Schäden an. Elementarschutz als rettende Insel – unter folgenden Bedingungen Zusatzbausteine Elementar I und II * Elementar I Dies ist die Grundsicherung unabhängig von der regionalen Risikosituation - also wie gefährdet die Wohnlage in Bezug auf Naturgewalten ist. * Elementar II Lebt man allerdings in einer hochwassergefährdeten Region, empfiehlt sich der Baustein Elementar II, der über den Basisschutz hinaus auch Rückstau durch Ausuferung oberirdischer Gewässer mit einschließt. Um auf den anfallenden Kosten nicht sitzenzubleiben und finanziell unterzugehen, sollte man Folgendes wissen: * Der Basisschutz der Wohngebäude- oder Hausratversicherung reicht für derartige Fälle nicht aus. Die Schäfchen ins Trockene bringen sie mit den Bausteinen Elementar I und II, die auch Schäden durch Rückstau mit abdecken. Außerdem in der Zusatzversicherung mit eingeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche. * Damit der Versicherungsschutz greift, sollte man jedoch auch die entsprechenden Obliegenheiten kennen. In diesem Fall heißt das: Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch Überschwemmungen oder Rückstau vorzubeugen. Diese Pflicht ist sogar in den meisten Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden festgehalten. In denen heißt es: „Gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen hat sich jeder Anschlussnehmer selbst nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik zu schützen“. Pflichten für den Versicherungsnehmer bei einer Elementarschadenversicherung Wenn bei einer Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung eine Elementarschadenversicherung mit eingeschlossen wurde, muss man als Versicherungsnehmer in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und auch regelmäßig prüfen, dass sie funktionieren. Beim Einschluß innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist es Pflicht, dass die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Wurde die Elementarschadenversicherung mit der Hausratversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Wenn man als Versicherungsnehmer eine dieser Pflichten verletzt, muss der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise zahlen. Da der Versicherer eine Elementarschadenversicherung grundsätzlich ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich, beispielsweise nach einem Schaden kündigen kann, sollte man darauf achten, die Schadenquote durch "Kleinschäden" nicht unötig zu belasten. Wichtig zu wissen: Eine Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlt nicht für Schäden, wenn es nur herein geregnet hat. Deshalb müssen bei möglichen Unwettern die Fenster und Türen immer geschlossen sein. Aber auch rund um das Haus und den Keller ist eine regelmäßige Vorsorge angesagt: Wenn beispielsweise Wasser durch Risse ins Haus eindringen kann, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz vorprogrammiert, wenn diese bei Unwetter für "Land unter" sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen. Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll oder nicht? Als Immobilienbesitzter sollte man auf keinen Fall auf eine umfassende Wohngebäudeversicherung verzichten. Da sich in den vergangenen Jahren die Unwetterschäden stark gehäuft haben und dieser Trend weiter anhalten wird, ist der zusätzliche Schutz einer Elementarschadenversicherung zu empfehlen. Für Gebäude die sich erst im Rohbau befinden, bieten Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen noch keinen Schutz bei Unwetterschäden. Während der Bauphase muss dies über die Bauleistungsversicherung versichert werden.   Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Haben Sie die Koffer schon gepackt? BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463 Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau Bildnachweis
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