Mittwoch, 30. Juni 2021

inomaxx newsticker Juni 2021

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463

Es steckt ein großes Energie­spar­potenzial in unseren Gebäuden, denn etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes entstehen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung. Die deutsche Bundes­regierung hat mit dem Klima­schutz­programm 2030 deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die zukünftige KfW-Förderung in diesem Bereich jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst… The post BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463 first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 25. Juni 2021

Anlagekommentar April 2021 – Die Aktienmärkte laufen, laufen, laufen… und die lange gesuchte Inflation kommt wieder zurück

Bereits seit Ende letzten Jahres sind die Begriffe Reflation, reflationäre Maßnahmen und reflationäre Geschäfte unter Ökonomen und in Finanzkreisen beliebte Themen für Diskussionen. Die Finanzmärkte verfolgen aufmerksam den Anstieg der Inflationserwartungen und bewerten die Auswirkungen der zyklischen Erholung auf die Renditen von Staatsanleihen und die Maßnahmen der Notenbanken. Für den Kapitalanleger stellt sich hier die… The post Anlagekommentar April 2021 – Die Aktienmärkte laufen, laufen, laufen… und die lange gesuchte Inflation kommt wieder zurück first appeared on efinanz24.de.
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Dienstag, 22. Juni 2021

Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Doch im Überschwang vergessen viele, dass sie ihr Handy oder ihre Koffer besser abgesichert haben als das eigene Leben. Ein echtes Muss ist die Auslandskrankenversicherung Die Auslandskrankenversicherung deckt teure Arzt- und Krankenhauskosten außerhalb der deutschen Grenzen ab. Deshalb ist sie die wichtigste Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten, die im Vertrag eingeschlossen sind. Manche Private Krankenversicherung haben dies enthalten, manche teilweise und manche gar nicht. Hier hilft ein Blick in den Vertrag und den Leistungsumfang. Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung los fliegen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht. * Kostenrisiko Krankenrücktransport * Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die TravelSecure Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt. Jetzt hier eine Auslandskrankenversicherung berechnen Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht * Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ? * Ist eine Schutzimpfung notwendig? * Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA) * Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung? * Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland? Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.   Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist Auch im Urlaub gut geschützt Bildnachweis
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Montag, 21. Juni 2021

ETF Sparplan – Mit System zur finanziellen Freiheit!

Viele Menschen sind sich nicht sicher, ob ihre Rente fürs Alter ausreicht, um ein gutes Leben zu führen. Die gesetzlichen Renten gelten schon längst nicht mehr als sicher und so muss sich jeder selbst umschauen, wie er sich auf das Alter vorbereiten kann, um finanziell abgesichert zu sein. Dabei gibt es sehr viele Möglichkeiten sich… The post ETF Sparplan – Mit System zur finanziellen Freiheit! first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 17. Juni 2021

GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht

Niemals gab es so viele gesetzlich Versicherte wie heute. Die grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Sozialgesetzbuch geregelt. Seit ein paar Jahren ist unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder ein Wettbewerb ausgebrochen. Seit dem der Einheitsbeitragssatz abgeschafft wurde, werben sie nun mit geringen Zusatzbeiträgen oder guten Zusatzleistungen um Kunden. Deshalb muss man schon tiefer ins Detail gehen, um die wichtigen Unterschiede zu erkennen. Diese Arbeit haben wir Ihnen mit dem GKV-Vergleich abgenommen. Vergleichen Sie schnell und einfach die relevanten Sonderleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele gesetzliche Versicherte verschenken jeden Monat bares Geld! Die meisten gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass nur der gesetzlich festgelegte Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent hälftig durch den Arbeitgeber übernommen wird. Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2021 bei 1,3 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,9 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz über 16 Prozent . Wer richtig vergleicht, kann mitunter einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen und sich außerdem die Krankenkasse mit den individuell passenden Leistungen aussuchen. Was für Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen und welche nicht Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse kann man kaum etwas falsch machen, denn die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherern 95 Prozent der Leistungen gleich und decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden nach folgenden Punkten: * Regelleistungen Durch den Gesetzgeber ist der Leistungskatalog für die GKV festgelegt und ist somit für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gilt dabei das Sozialgesetzbuch Fünf (§ 12 SGB V) mit dem Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ * Zusatzleistungen Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Möglichkeit in einem gewissem Rahmen zusätzliche Leistungen anbieten – beispielsweise Bonusprogramme für gesundes Leben, Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung, Homöopathie oder Impfungen für Auslandsreisen. * Privatärztliche Leistungen Diese Leistungen werden von der GKV nicht übernommen. Diese können nur über eine private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen etwa hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Medikamentenzuschüsse. Mit Hilfe des GKV-Vergleichs können Sie sich umfassend informieren und einen finanziellen Spielraum für private Leistungsverbesserungen schaffen. Durch die Ersparnis bei der GKV kann der freigesetzte Beitrag für eine private Zusatzversicherung verwendet werden. So hat man ohne einen finanziellen Mehraufwand höhere Leistungen für die Gesundheit. Gesetzliche Krankenversicherung - jetzt vergleichen und sparen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Zahnzusatzversicherung - Was bedeutet KIG 1-5 Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick Falsch getankt - Was ist zu tun? Bildnachweis  
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Mittwoch, 16. Juni 2021

Dotcom-Bubble 2.0 – Wiederholt sich die Geschichte?

Die von der Corona-Pandemie ausgelöste fulminante Rallye der an der Nasdaq versammelten „Stay-At-Home“-Aktien erinnert durchaus sehr an die Zeit der Dotcom-Bubble. Auch wenn die Rally zuletzt stockte: Die jüngsten Hypes um die sogenannten „Meme Stocks“, die unzähligen Börsengänge von jungen, noch Verluste schreibenden Technologieunternehmen, der massive Zufluss bei SPACs oder die ungezügelte Bitcoin-Rallye zeigen allesamt,… The post Dotcom-Bubble 2.0 – Wiederholt sich die Geschichte? first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 10. Juni 2021

Zweiräder sind auf dem Vormarsch

Es ist nicht verwunderlich, dass es der Automobilbauer Daimler bereits 2014 einigen seiner Konkurrenten gleich getan hat und in das Motorradgeschäft eingestiegen ist. Und auch der größte Autozulieferer Bosch ist mittlerweile stärker in diesem Bereich tätig. Nicht ohne Grund. Die Automobilbranche erkennt das riesige Potential das in motorisierten Zweirädern steckt, zumal diese bereits in den Köpfen der Verbraucher emotional positiv verankert sind. Das Angebot wird durch den Einstieg in das Zweiradgeschäft immer attraktiver, da der technische Fortschritt vom gut entwickelten Automobilbereich auf den Zweiradmarkt übertragen wird. So gibt es bei Motorrädern mittlerweile beispielsweise auch Assistenzsysteme und Vernetzungen mit dem Internet. Zulassungszahlen für Motorräder gehen weiter nach oben Trotz der Corona-Pandemie boomte der Motorradmarkt im vergangenen Jahr. Obwohl genau zum Saisonstart im März und April 2020 der Zweiradmarkt durch den Lockdowns einbricht, ging es dann nach dem Lockdown umso aufwärts und ab Mai 2020 lagen die Neuzulassungszahlen der Motorräder deutlich über den beiden Jahren zuvor. So stieg die Zahl der neu zugelassenen Krafträder binnen Jahresfrist von rund 113.000 um plus 16,9 Prozent auf gut 132.000, die der Kraftroller von rund 16.600 um plus 6 Prozent auf 17.600. Bei den Leichtkrafträdern sind die Zulassungen binnen der zwölf Monatedes Jahres 2020 von knapp 20.700 um plus 82,7 Prozent auf fast 37.800 explodiert. Die Leichtkraftroller schossen jedoch den Vogel ab, mit einem Wachstum von 108,5 Prozent, d.h. aus rund 15.000 Einheiten wurden binnen Jahresfrist fast 31.300! Bei den Motorradfahrern findet eine Verjüngungskur statt Zwar lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 50 Jahren (Studie für Demoskopie und der Motor Presse Stuttgart), aber immer mehr junge Leute entdecken das Motorrad für sich. Das Motorrad ist nicht nur günstiger als der Pkw, sondern auch sehr flexibel, was insbesondere in den Ballungsgebieten von Nutzen ist. Zudem war zuletzt ein Deutschlandboom durch neue Führerscheinklassen und überholten PS-Regelungen zu verzeichnen. Die Neuzulassungen stiegen kontinuierlich und der Anstieg der Führerscheine für sogenannte Leichtkrafträder lag in letzter Zeit im zweistelligen Bereich. Einfach ein Motorrad kaufen und losfahren war gestern In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland tödlich verunglückten Motorradfahrer um mehr als ein Drittel deutlich gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Bestand an Motorrädern in Deutschland dagegen kontinuierlich gestiegen. Diese positive Entwicklung lässt sich, neben technischen Verbesserungen wie ABS und ESP, auch auf die Weiterentwicklung und Anpassung des Bekleidungsschutzes auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer zurückführen. Die Entscheidung zwischen Textil- und Lederkombi hängt von der Verwendung und der persönlichen Vorliebe ab. Es gibt Versicherer die bieten mit einem Zusatzbaustein „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ ein Plus an Sicherheit für nur 25 Euro im Jahr. Der Baustein übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu 1.500 Euro. Zusätzlich können die Kunden bei der Wahl des Zusatzbausteins von einer Kooperation mit einem Bekleidungshersteller profitieren. Neue Führerscheinregelung Seit der Neuordnung der Führerscheinklassen im Januar 2013 können Fahrer mit der Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 48 PS (bisher bis 34 PS) fahren. Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 KW/KG beschränkt. Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Motorräder bis 48 PS unter der Voraussetzung fahren, dass er oder sie eine praktische Prüfung zum Erwerb der A2-Lizenz ablegt. Eine Theorieprüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Motorradhersteller haben diesen neuen Trend bereits aufgegriffen und Ihre Produktpalette um 48-PS-Maschinen erweitert. Richtiger Versicherungsschutz und Sondereinstufungen nutzen Eine gesetzliche Regelung für eine Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungsgesellschaften binden für die Kfz-Versicherung bei einem Zweitfahrzeug an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel: * der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre) * die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein * das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein * es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen Am häufigsten erfolgt eine verbesserte Zweitfahrzeugeinstufung in die SF-Klasse 2. Einige Versicherer gehen sogar noch weiter und stufen von Anfang an in die SF-Klassen 3 oder teilweise noch besser ein. Vergleichen Sie hier Ihre Motorrad-Versicherung. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Hochwasserschäden wie in Simbach sind überall möglich Wasserschaden – Nicht jeder ist auch als Leitungswasserschaden versichert Elektro- und Hybridfahrzeuge - Vorsicht beim Laden Zuhause! Bildnachweis
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Dienstag, 8. Juni 2021

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2021

Es ist gleichgültig, wie hoch ihr angelegtes Vermögen ist und wie erfahren Sie im Umgang mit Fonds bereits sind: Die steuerliche Seite ihrer Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Durch die Investmentsteuerreform hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds mit der Wirkung zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom… The post Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2021 first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 7. Juni 2021

Zinskommentar April 2021 – EZB-Entscheidungen sind mitverantwortlich für die Immobilienpreisentwicklung

Die Europäische Zentralbank (EZB) macht bei der Umsetzung des Pandemie-Notfall-Programms PEPP weiter kräftig Tempo und setzt die Anleihekäufe fort und hält damit an dem im März 2021 beschlossenen Kurs weiter fest. Sie möchte damit einen Anstieg der Zinsen der Staatsanleihen der Euro-Länder verhindern und weiterhin für günstige Finanzierungsbedingungen sorgen. Doch was bedeutet dies für die… The post Zinskommentar April 2021 – EZB-Entscheidungen sind mitverantwortlich für die Immobilienpreisentwicklung first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 4. Juni 2021

Hochwasserschäden wie in Simbach sind überall möglich

Normalerweise ist der "Simbach", der durch den gleichnamigen Grenzort in Niederbayern in den Inn plätschert, ein unauffälliges Gewässer. Doch nach dem ungewöhnlichen, regional begrenzten Starkregen, war der Simbach für zahlreiche Todesopfer und einen Millionenschaden verantwortlich. Vollgelaufene Keller oder zerstörte Häuser waren Anfang Juni 2016 in zahlreichen Regionen Deutschlands zu beklagen. Schuld daran war eine sehr ungewöhnliche Wetterlage, ein Gewitter-Tiefdruckgebiet, das über Süddeutschland hängen geblieben ist. Dieses stationäre Wetter-Phänomen kommt laut Deutschem Wetterdienst (DWD) sehr selten vor. Bisher nicht gefährdete Regionen wurden heimgesucht Das Ungewöhnliche daran ist, dass nicht die sonst üblichen, hochwassergefährdeten Regionen von den Fluten heimgesucht wurden, sondern ganz unverdächtige Orte. Für die dortigen Bewohner ist das doppelt schmerzlich, weil kaum jemand gegen die eingetretenen Schäden versichert ist. Wohngebäude- und Hausratversicherungen kommen in der Standartversion nur für Zerstörungen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf. Hochwasserschäden übernehmen die Versicherer nur, wenn sich der Vertragsinhaber zusätzlich gegen sogenannte "weitere Elementargefahren" versichert hat. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Haushalte über so eine Deckung verfügen, denn hier war die Gebäudeversicherung mit Elementarzusatz früher eine Pflicht-Versicherung, sind in Bayern nur 36 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden abgesichert. Das liegt unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 45 Prozent.     Wer kann, sollte eine Elementarversicherung einschließen Die Beiträge für eine Elementarversicherungen richten sich nach der Eintrittswahrscheinlichkeit von elementaren Naturkatastrophen. Dafür haben die Versicherungsunternehmen ein geografisches Informationssystem, das sogenannte ZÜRS Geo (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingerichtet, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Aufgrund von ZÜRS Geo sind heute nahezu 99 % der Gebäude in Deutschland problemlos gegen Überschwemmung versicherbar. Es muss noch nicht einmal so ein heftiges Ereignis wie in Simbach sein. Ein Starkregen bei dem die Kanalisation das Wasser nicht mehr abtransportieren kann und dadurch in die Keller zurückgedrückt wird, reicht aus, um schon einen größeren Schaden am Kellerinventar zu verursachen. Und da die Umweltrisiken permanent zunehmen, sollte jeder zumindest seine Wohngebäudeversicherung um den Bereich der Elementarschäden erweitern. Auch wenn dies im ersten Moment einen höheren Beitrag verursacht, weiß man nie wofür es gut ist. Denn wenn ein Schaden eintritt, auch wenn dieser von keiner Versicherung reguliert wird, so muss man diesen bei einem Vertragseinschluss angeben. Man wird dann jedoch damit konfrontiert, dass der Elementarschutz nur eingeschlossen werden kann, wenn in den letzten 5 bis 10 Jahren, je nach Annahmebedingungen des Versicherers, kein Schadenereignis eingetreten ist. Deshalb ist es zu empfehlen in der Gebäudeversicherung den Elementarschutz von Anfang an, bzw. nachträglich in den Vertrag einzuschließen. Bei der Hausratversicherung sollte je nach Werten dieser Einschluss abgewägt werden. Der Staat hilft nur in Einzelfällen Auf Staatshilfen lässt sich nicht hoffen: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer verständigten sich im Jahr 2017 darauf, Hilfsgelder grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Umfassend gegen Naturgefahren versichert (Elementarschäden) - Übersichtskarte deutsche Bundesländer Machen Sie den Naturgefahren-Check Eine schnelle und verlässliche Auskunft zum Naturgefahrenrisiko am eigenen Wohnort gibt es unter: www.inomaxx.de/sachversicherungen/wohngebaeudeversicherung/naturgefahren-check Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Unwetter - wie sind die Schäden versichert Wie ist man im Home-Office richtig versichert Nicht vorschnell kündigen – Richtige Reaktion auf eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung Bildnachweis
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Mittwoch, 2. Juni 2021

Beim Autoschmuck zur Fußball-EM einige Regeln beachten

Mit der Fußball-Europameisterschaft wird es wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feiern mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Europameisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der "Beflaggung" etwas Vorsicht angebracht. Damit das Fähnchen keinen Ärger macht Solange die Fanartikel die Sicht des Fahrers nicht einschränken und sicher befestigt werden, ist das Anbringen von kleinen Wimpeln und Fahnen laut ADAC kein Problem. Jedoch sollte beim Kauf der Fan-Artikel auf Qualität geachtet werden, denn wenn beispielsweise Halterungen leicht brechen, können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies gilt besonders bei höheren Geschwindigkeiten, wenn sich an den Fensterscheiben eingeklemmte Fahnen lösen oder abbrechen. Deshalb sollten die Fähnchen insbesondere vor Überland- oder Autobahnfahrten entfernt werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Bei den Frontscheiben und vorderen Seitenscheiben sollten Dekorationen "Tabu" sein, denn dies wäre so, als wenn man im Winter mit nicht freigekratzten Scheiben durch die Gegend fährt. Auch sind großformatige Fahnen, welche an Stangen aus dem Fenster gehalten werden, nicht erlaubt. Auch bei den beliebten Spiegelüberziehern muss darauf geachtet werden, dass die eingebauten Blinker im Spiegel nicht verdeckt werden. Was machen, wenn es doch zu einem Schaden kommt Wenn es durch wegfliegende Artikel zu einem Schaden an anderen Fahrzeugen oder Personen kommt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Häufig lässt sich aber der Verursacher nicht ermitteln oder es fehlen Beweismittel ihn zu überführen. Dann muss der Geschädigte selbst für die anfallenden Reparaturen aufkommen, beziehungsweise kann nur mit einer Vollkasko-Versicherung auf eine Schadenregulierung setzen. Vergessen sollten Fähnchen-Besitzer nicht, dass die Halterungen in den Seitenfenstern Dieben das Knacken des Fahrzeugs erleichtern. Ein solcher Schaden gilt als Grobe Fahrlässigkeit und der Kfz-Versicherer kann bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung die Leistung für Schäden kürzen. Bei Autokorsos ist Vorsicht geboten Damit beispielsweise keine Auffahrunfälle passieren, sollten Teilnehmer mit Vorsicht fahren und immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern von anderen rechnen. Denn auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn man sich als Fahrzeugführer nicht an die Verkehrsregeln hält und es kommt zu einem Unfall, gibt es sicher Ärger mit dem Versicherer. Denn der Versicherer kann das Fehlverhalten als Mitschuld einstufen und Schadenersatzansprüche reduzieren. Kommt es sogar zu Personenschäden ist auch der Staatsanwalt schnell mit involviert. Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden Wasserschaden – Nicht jeder ist auch als Leitungswasserschaden versichert Elektro- und Hybridfahrzeuge - Vorsicht beim Laden Zuhause! Bildnachweis
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