Mittwoch, 30. Dezember 2020

inomaxx newsticker Dezember 2020


Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren. Viel Spaß beim Lesen! https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Anlagekommentar Oktober 2020 – Die zweite Corona-Welle sorgt zusehends für Nervosität an den Kapitalmärkten

Es war ein Versuch wert mit lokal verschärften Restriktionen der Corona-Pandemie Einhalt zu gebieten. Allerdings hatte es bereits abgezeichnet, dass diese Strategie scheitern wird. So stiegen nicht nur wie bisher in den USA, sondern auch Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland die täglichen Corona-Neuinfektionen rasant an. Konnten die osteuropäischen Länder die erste Corona-Welle im Frühjahr noch… The post Anlagekommentar Oktober 2020 – Die zweite Corona-Welle sorgt zusehends für Nervosität an den Kapitalmärkten first appeared on efinanz24.de.
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Dienstag, 29. Dezember 2020

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2020 für die Sozialversicherung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im… The post Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2020 für die Sozialversicherung first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 21. Dezember 2020

Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte

Es kann verschiedene Gründe geben, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln oder einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Vielleicht zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht weg ein überflüssiger Versicherungsschutz. Verbraucher sollten allerdings auch einige wichtige Punkte im Blick behalten. So möchten sich manche Kunden aus einem bestehenden Versicherungsvertrag lösen, da sie mit ihrem Anbieter nicht… The post Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 18. Dezember 2020

Obliegenheits­verletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar

Grobe Fahrlässigkeit vs. Obliegenheitsverletzung: Was ist wie versichert? Wie überall im Leben kommt es auch beim Abschluss von Versicherungen auf die Details an. So spielt beispielsweise bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung die Frage nach der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle für den Versicherungsschutz. Unterschieden wird zunächst einmal zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese sind wie folgt voneinander zu trennen: * Vorsatz liegt vor, wenn jemand eine Tat aus freiem Willen ausführt und deren Folgen bewusst in Kauf nimmt. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in der Regel nicht versicherbar. * Man spricht dagegen von Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. * Als grobe Fahrlässigkeit gilt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können - diese aber außer Acht gelassen wurden. Die nach allen Umständen erforderliche Sorgfalt wird hier in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Natürlich liegt die Einstufung jeweils im Ermessen bzw. hängt von den genauen Umständen ab. Hierzu drei Beispiele: * Ein Autofahrer fährt in Selbsttötungsabsicht auf der Autobahn in die falsche Richtung und verursacht einen Unfall. Er handelt vorsätzlich. * Der Autofahrer fährt zu schnell in eine Kurve und verursacht dadurch einen Unfall. Er hat fahrlässig gehandelt. * Der Autofahrer greift während der Fahrt in die Tasche auf dem Beifahrersitz und nimmt sein Handy heraus, um die eingegangene Kurznachricht zu lesen. Es kommt deshalb zum Unfall. Dieses Verhalten dürfte als grob fahrlässig eingestuft werden. Obliegenheiten des Versicherers Sowohl die Haftpflicht- als auch die Wohngebäude- und Hausratversicherung schließen heutzutage Fahrlässigkeit und sogar grobe Fahrlässigkeit mit ein. Je nach Anbieter kann es sein, dass bei grober Fahrlässigkeit nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird. Auf jeden Fall sind die im Versicherungsvertrag aufgeführten Obliegenheiten zu beachten: Dies sind die Verhaltensregeln, die der Versicherer bei seinen Kunden voraussetzt, um Schäden bestmöglich zu verhindern oder zumindest zu verringern. In den Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung kann dann beispielsweise Folgendes stehen: * Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. * In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Oder es sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. * Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich anzuzeigen. Gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. Hinzu kommen gesetzlich festgelegte Sicherheitsvorschriften wie zum Beispiel die Nutzung von Rauchmeldern.   Extraschutz bei Obliegenheitsverletzungen Verletzungen der Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften sind selbst dann nicht mitversichert, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen. So wird beispielsweise bei höherwertigen Leistungspaketen im Rahmen einer Wohngebäude- oder der Hausratversicherung mittlerweile der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten mit eingeschlossen. Beachten sollte man hierbei auch entsprechende Selbstbehalte oder Begrenzungen der Leistungshöhe. Was versteht man unter dem Begriff Obliegenheitsverletzung Bei einer Versicherung unterliegt der Kunde entsprechenden vertraglichen Obliegenheiten: Im Vertrag festgelegten Verhaltensvorschriften, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Die Erfüllung einer Obliegenheit kann grundsätzlich nicht verlangt oder eingeklagt werden und die Nichterfüllung führt zu keiner Schadensersatzpflicht. Ist eine Obliegenheitsverletzung festgestellt, kann sich der Versicherer jedoch von seiner Leistungsverpflichtung gänzlich oder zum Teil freisprechen oder auch je nach dem Grad der Verschuldung des Versicherten den Vertrag kündigen. Bevor man sich dazu entschließt, eine Versicherung abzuschließen, ist es wichtig, die entsprechenden Bedingungen im Vertrag durchzulesen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Für Bausparer gibt es ab 2021 mehr Förderung vom Staat Wie ist man im Home-Office richtig versichert Pflichtversicherung für Hundehalter Bildnachweis
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Montag, 14. Dezember 2020

Zinskommentar Oktober 2020 – EZB beschließt vorerst keine weiteren Maßnahmen und lange Zinsfestschreibungen sind so günstig wie nie zuvor

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Niedrigzinsen trotz allem keine Selbstverständlichkeit sind. Denn vor zehn Jahren pendelte der Top-Zins für 10-jährige Zinsfestschreibungen noch zwischen 3 und 4 Prozent. Da niemand ein Hellseher ist und vorhersagen kann, wie das Zinsniveau in den kommenden fünf oder zehn Jahren aussieht, ist es für Darlehensnehmer empfehlenswert, die aktuellen… The post Zinskommentar Oktober 2020 - EZB beschließt vorerst keine weiteren Maßnahmen und lange Zinsfestschreibungen sind so günstig wie nie zuvor first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 11. Dezember 2020

Für Bausparer gibt es ab 2021 mehr Förderung vom Staat

Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren will, der kann ab Januar 2021 dafür höhere Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Es wurde beim geförderten Sparbetrag, beim Fördersatz und bei den Einkommensgrenzen nachgebessert. Um alles optimal zu nutzen, sollten bestehende Bausparverträge überprüft werden. Die Reform der Wohnungsbauprämie wurde vor ca. einem Jahr beschlossen und mit dem 1. Januar 2021 treten die Neuerungen in Kraft. Für aktuelle und zukünftige Bausparer gibt es gleich drei Verbesserungen 1. Höherer staatlicher Zuschuss Bausparer bekommen derzeit vom Staat einen Zuschuss auf ihre jährlichen Sparbeiträge von 8,8 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab 1. Januar 2021 auf zehn Prozent erhöht. 2. Höherer maximal geförderter Sparbetrag Bisher wird bei Alleinstehenden ein maximaler jährlicher Sparbeitrag in Höhe von 512 Euro gefördert und bei Verheirateten sind dies 1.024 Euro. Ab 1. Januar 2021 werden diese Beträge auf 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete angehoben. Konnte man als Alleinstehender bisher pro Jahr eine Prämie von maximal 45 Euro erhalten, so erhöht sich diese ab Januar 2021 auf 70 Euro im Jahr. Bei Verheirateten steigt die maximale Jahresprämie von bisher 90 Euro auf 140 Euro. 3. Erhöhung der Einkommensgrenzen Bisher kamen nur Bausparer in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete war. Ab Januar 2021 werden diese Grenzen auf 35.000 für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für Verheiratete angehoben . Um in den vollen Genuss dieser verbesserten staatlichen Zuschüsse zu kommen, ist es ratsam, dass schon aktive Bausparer ihre bisherigen Verträge überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderhöhen anpassen. Was ist ein Bausparvertrag Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination von einem Sparvorgang und der Finanzierungsmöglichkeit für wohnwirtschaftliche Zwecke. Der Bausparvertrag ist in zwei Phasen aufgeteilt: Die Ansparphase und die Darlehensphase. Dies funktioniert folgendermaßen: Zum Vertragsbeginn wird mit der Bausparkasse eine Bausparsumme festgelegt, die man als Bausparer erreichen möchte. Je nach Bauspartarif müssen nun in der ersten Phase 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Mit Erreichen des festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Finanzierung für wohnwirtschaftliche Zwecke. Dieses Darlehen kann von Immobilieneigentümern und auch von Mietern von Wohnraum genutzt werden. Mit einem Bausparvertrag können die staatlichen Zuschüsse der Arbeitnehmersparzulage bei den vermögenswirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, die einkommensunabhängige Riester-Förderung ("Wohn-Riester") in der Spar- und Darlehensphase eines Bausparvertrages zu nutzen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich Solaranlage sollte regelmäßig kontrolliert werden Bildnachweis
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Dienstag, 1. Dezember 2020

inomaxx newsticker November 2020

 

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