Samstag, 28. November 2020

Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In diesem Jahr gab einige Änderungen rund um gesetzliche Krankenversicherung. Einige davon sind besonders interessant, deshalb gibt es nachfolgend eine Zusammenstellung: Festkostenzuschuss-Erhöhung beim Zahnersatz Eine gute Nachrichten gibt es für alle gesetzlich Versicherten für den Zahnersatz. Denn ab Oktober 2020 wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Regelversorgung für Brücken, Prothesen, Kronen etc. nicht mehr mit 50, sondern mit 60 Prozent bezuschusst. Wer darüber hinaus sein Zahnarzt-Bonusheft regelmäßig pflegt, kann Zuschüsse bis zu 75 Prozent erwarten. Mit dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung und beispielsweise einer Mitgliedschaft bei der HEK (Hanseatische Ersatzkasse) können Versicherte doppelt profitieren: * Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil auf bis zu 0 Prozent reduzieren * Durch den Bonus Vorsorge plus kann der Neuabschluss jährlich mit bis zu 144 Euro bezuschusst werden Anhebung des BAföG-Satzes Seitdem 1. August 2020 sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende von 744 Euro auf 752 Euro monatlich gestiegen. Damit ändert sich auch die Höhe der Beiträge für versicherungspflichtige Studierende zum 1. Oktober 2020. Der BaföG-Bedarfssatz bildet die Grundlage für den Studentenbeitrag. Die aufgeführten Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des zweiten Bildungsweges, freiwillig versicherte Berufsfachschüler sowie Auslandsstudierende. Am Beispiel einer Mitgliedschaft bei der HEK (Hanseatische Ersatzkasse) ergeben sich ab dem 1. Oktober 2020 folgende Monats-Beiträge: * 84,37 Euro zur Krankenversicherung (inklusive aktueller HEK-Zusatzbeitragssatz) * 24,82 Euro zur Pflegeversicherung (mit PV-Zuschlag) * 22,94 Euro zur Pflegeversicherung (ohne PV-Zuschlag) Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld wird erhöht Wenn das Kind krank ist, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Für diesen Zeitraum können sich gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen und haben Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Bis jetzt galt: Pro Kalenderjahr kann jeder Elternteil, der die Voraussetzungen erfüllt, maximal 10 Tage pro Kind geltend machen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 20 Tage pro Kind. Der Höchstanspruch liegt bei 25 Arbeitstagen pro Elternteil und pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden beträgt der Höchstanspruch 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren. Wegen der Corona-Pandemie wurde von der Großen Koalition beschlossen, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht werden soll: Und zwar um weitere 5 Tage pro Elternteil beziehungsweise 10 Tage für Alleinerziehende. Die zusätzlichen Kinderkrankentage gelten vorerst nur für 2020. Ist das Kind krank, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Für diesen Zeitraum können sich gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen und haben Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Vorläufige Rechengrößen für 2021 Das Bundeskabinett hat die vorläufigen Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen für das Jahr 2021 bekanntgegeben. Der Bundesrat muss den neuen Rechengrößen noch zustimmen. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen, da die Festlegung der Werte wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erfolgt. Laut Entwurf soll unter anderem die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.687,50 Euro auf 4.837,50 Euro im Monat steigen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Falsch getankt - Was ist zu tun? Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt Bildnachweis Quellle: HEK (Hanseatische Ersatzkasse)
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Montag, 23. November 2020

Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt

Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert. Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch Das Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen. Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018 genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de) Und nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird? Viele Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu.  Dort heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:     1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.     2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.     3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen. Übrigens: Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht Zuständig für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur 200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht. Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene gar nicht erst versuchen sich zu wehren. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Bildnachweis
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Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt

Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist schwer möglich, denn an den Börsen geht es ständig auf und ab. Abhilfe kann hier der  Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt) schaffen. Anstatt wie bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt. In Zeiten hoher Unsicherheiten stellen sich Anleger immer wieder die Frage, ob der aktuelle Zeitpunkt sinnvoll für ein Neuinvestment ist oder ob es besser ist zu warten. Die Frage eindeutig zu beantworten ist nahezu unmöglich. Helfen kann hier der sogenannte Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effect, abgekürzt CAE) Die Strategie ist, dass eine Einmalanlage nicht in voller Höhe sofort investiert wird, sondern über einen bestimmten Zeitraum verteilt. Das anzulegende Kapital wird also zunächst risikolos geparkt und es wird – beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Monaten – in die eigentlichen Anlagefonds umgeschichtet. Der Effekt für den Anleger ist, dass er gleich doppelt profitieren kann. Er umgeht die schwierige Entscheidung zum richtigen Einstiegszeitpunkt und er bezahlt Dank des Durchschnittseffektes weniger für die Fondsanteile und erzielt so am Ende eine höhere Rendite.  Durchschnittskosteneffekt reduziert den Kaufpreis Doch wie funktioniert dieser Effekt genau? Das Prinzip ist einleuchtend: Kaufen Anleger auch bei fallenden Kursen Fondsanteile, so erhalten sie für ihren monatlichen Sparbetrag mehr Anteile. Bei hohen Kursen werden weniger Anteile gekauft. Die durchschnittlichen Kosten pro Fondsanteil liegen insgesamt unter dem durchschnittlichen Kurs der Fondsanteile während der Sparphase. Beispiel: Ein Anleger investiert monatlich 100,00 Euro in einen Fonds. Der Kurs variiert zwischen 5,00 und 20,00 EUR. Nach sieben Perioden hat er insgesamt 73,3 Fondsanteile gekauft.  Der durchschnittliche Kurs liegt in diesem Beispiel bei 10,71 EUR. Der Durchschnittskosteneffekt führt jedoch dazu, dass der Anleger tatsächlich einen durchschnittlichen Kaufpreis von lediglich 9,55 EUR hatte, was sich positiv auf die Rendite auswirkt. Fazit Den optimalen Einstiegszeitpunkt bei der Geldanlage zu finden ist nicht möglich. Eine sinnvolle Strategie besteht darin, die Anlagesumme über einen bestimmten Zeitraum zu strecken. Damit umgeht der Anleger die Problematik des richtigen Einstiegszeitpunktes und profitiert gleichzeitig von dem Durchschnittskosteneffekt. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert? Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber Bildnachweis
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Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?

Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht? Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters Vor allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine sogenannte Deliktfähigkeit erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person, in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat, aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren Versicherungsschutz informieren.  Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über Während einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen  Bei neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich war, einzuschließen.  Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt Bildnachweis
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Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte

Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt. Wozu gibt es die Grüne Karte? „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein. In diesen Ländern gilt die Grüne Karte: Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.  * Alle EU-Staaten * Island * Norwegen * Liechtenstein * Kroatien * Andorra * Monaco * San Marino * Serbien * Schweiz Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder: * Albanien * Aserbaidschan * Bosnien-Herzegowina * Iran * Israel * Marokko * Mazedonien * Moldawien * Montenegro * Russland * Tunesien * Türkei * Ukraine * Weißrussland Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden. Ab wann tritt die Änderung in Kraft? Schon seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.  Was ändert sich für den Versicherungsnehmer? Erstmal gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen. Grüne Karte behält weiter ihren Namen Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar! Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar!

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2020 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung der alten Bundesländer. Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 29 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfallversicherung geschützt. Erhöhung der Berechnungsbasis Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2014 in den alten Bundesländern von 37.380 EUR auf 38.220 EUR und in den neuen Bundesländern von 34.440 EUR auf 36.120 EUR. Gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht bedarfsdeckend Egal, ob im Westen oder im Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2020 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2020 im Osten nur 501,67 EUR. Nur Ausschnittsdeckung Bei 81 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung. Die Versicherungsdichte in der privaten Kinder-Unfallversicherung hat sich in den letzten Jahren nur minimal verändert; einige Jahre lang sogar leicht nach unten. Aktuell liegt die Versicherungsdichte für unter 14-jährige nur bei 29 Prozent. Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert? Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie * Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen  Klassenreisen, * Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden, * Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie * freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden. Private Vorsorge ist existenzsichernd Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall, wenn die Familie nicht vermögend ist, ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum. Da in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung Unfälle in der Freizeit nicht mitversichert und die Leistungen vor allem bei schweren Unfällen unzureichend sind, sollte deshalb in jedem Fall der Absicherungsschutz durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden. Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Pflichtversicherung für Hundehalter Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Freitag, 20. November 2020

Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist

Für die Mehrheit der Deutschen verlief der Sommerurlaub im Jahr 2020 anders ab als geplant. Er fand größtenteils im eigenen Land statt und nicht mehr hauptsächlich im Rahmen einer Fernreise. So verwundert es nicht, dass die Nachfrage von Kaufinteressenten nach Ferienimmobilien vielerorts gestiegen ist. Dementsprechend hat auch der Informationsbedarf nach der richtigen Finanzierungsmöglichkeit für eine… The post Ferien im eigenen Urlaubsdomizil - Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 16. November 2020

Anlagekommentar September 2020 – Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur 

Die Fed hat Ende August das Resultat der Überarbeitung ihrer geldpolitischen Strategie bekanntgegeben. Demnach wird künftig auf eine präventive geldpolitische Straffung bei einem angespannten Arbeitsmarkt verzichtet, solange die Inflation nicht steigt. Zudem wird das 2 Prozent-Inflationsziel als Mittelwert interpretiert, um die langfristigen Inflationserwartungen am Markt im Rahmen des 2 Prozent-Ziels zu verankern. Somit stehen die… The post Anlagekommentar September 2020 - Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur  first appeared on efinanz24.de.
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Falsch getankt - Was ist zu tun?

Es kann so schnell gehen: Man ist mit dem Leihwagen unterwegs, fährt eben noch tanken - und erwischt den falschen Kraftstoff, weil man privat etwas anderes tankt. Zu viele Spritsorten, zu große Werbung an der Zapfsäule oder fehlende Tankdeckelbeschriftungen können weitere Ursachen für das Vertauschen von Kraftstoffen sein. Mehrere Tausend Male muss der ADAC jedes Jahr ausrücken, weil Fahrzeuge nach einer Falschbetankung liegenbleiben. Da dies nur die Mitglieder des Verkehrsclubs sind, dürfte die Dunkelziffer um ein Vielfaches höherliegen. Wie schlimm sind Tankfehler wirklich? Das sagt der ADAC Die dickere Zapfpistole beim Diesel soll verhindern, dass kein Diesel im Benzinmotor landet. Bei der Befüllung von Reservekanistern kann es jedoch passieren, dass falsch getankt wird. Die Zapfpistole für Benzin hingegen passt in vielen Fällen auch in die Einfüllstutzen bei Dieselfahrzeugen. So kann schnell versehentlich statt Diesel Benzin getankt werden. Wird das Fahrzeug falsch betankt, bleibt meist der Motor stehen. Zudem kann es bei modernen Dieselfahrzeugen zu Schäden an der empfindlichen Einspritzanlage kommen - das wird dann besonders teuer. Deshalb ist es wichtig wenn Sie bemerken, dass Sie falsch getankt haben, müssen Sie in allen Fällen schnell handeln. Regel Nummer 1 ist daher: Motor und Zündung auslassen. Denn häufig wird mit der Zündung bereits die Kraftstoffpumpe oder Einspritzanlage aktiviert. Wer seinen Fehler erst nach dem Losfahren bemerkt, sollte umgehend rechts ranfahren und dann Motor und Zündung ausschalten. Der nächste Schritt ist, in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nachzulesen, was genau zu tun ist. Je nach der Art des Fehlers kann ein vorsichtiges Weiterfahren und ständiges Nachtanken mit dem richtigen Kraftstoff möglich sein. Dies ist aber unbedingt abzuklären. Auch ein Anruf in der Fachwerkstatt bringt diesbezüglich Sicherheit. Im Zweifelsfall sollte der Wagen durch den Pannendienst abgeschleppt und der falsche Kraftstoff aus dem Tank abgepumpt werden.   Kfz-Versicherung zahlt in der Regel nicht Das Problem bei der Falschbetankung ist, dass in aller Regel die Kfz-Versicherung nicht zahlt - auch dann nicht, wenn es sich um ein Leihfahrzeug handelt, das ja ausdrücklich für den Fremdgebrauch vorgesehen ist. Weder die Kfz-Haftpflicht noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung springen für diese Art von Schaden am versicherten Auto ein. Das liegt darin begründet, dass das Betanken mit dem falschen Kraftstoff als Betriebsschaden gilt und Betriebsschäden nicht mitversichert sind. Lediglich eine Privathaftpflichtversicherung mit einem guten Leistungspaket erstattet zumindest die Schäden durch die Falschbetankung eines fremden Fahrzeugs. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit Der alljährliche Weltspartag – Weltsparplantag wäre ein besserer Name Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft Bildnachweis
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Anlagekommentar September 2020 – Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur 

Anlagekommentar September 2020 – Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur  http://dlvr.it/Rlnx5t
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Montag, 2. November 2020

inomaxx newsticker Oktober 2020

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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