Während des Corona-Lockdowns war das Arbeiten im Home-Office erst einmal nur als Notlösung gedacht. Mittlerweile entwickelt sich das Arbeitsmodell Heimarbeitsplatz immer mehr zur Normalität. Am Arbeitsplatz im Büro sorgte im Regelfall eine IT-Abteilung für die Cybersicherheit. Im Home-Office muss sich jeder Anwender selbst um die Cybersicherheit kümmern, denn auch die Internetkriminalität hat für sich neue…
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Mittwoch, 30. September 2020
inomaxx newsticker September 2020
Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Montag, 28. September 2020
Wie ist man im Home-Office richtig versichert
Während des Corona-Lockdowns war das Arbeiten im Home-Office erst einmal nur als Notlösung gedacht. Mittlerweile entwickelt sich das Arbeitsmodell Heimarbeitsplatz immer mehr zur Normalität. Am Arbeitsplatz im Büro sorgte im Regelfall eine IT-Abteilung für die Cybersicherheit. Im Home-Office muss sich … Weiterlesen →
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Mittwoch, 23. September 2020
Anhängerhaftung - Neuregelung bei Unfall mit Anhängern sorgt für mehr Klarheit
Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs. Damit wurde vom Gesetzgeber die bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2010 geltende Rechtslage zur Haftung für Unfälle eines aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanns wieder hergestellt. In den letzten 10 Jahren galt die Regelung, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Schadenaufwand zwischen dem Halter des Zugfahrzeugs und dem Halter des Anhängers zu jeweils 50 Prozent aufzuteilen sind. Die Versicherung von Kfz-Anhängern muss nach der Gesetzesänderung nun nur noch anteilig leisten, wenn der Anhänger sich gefahrenerhöhend auswirkt.
Neue Gesetzeslage - Worum geht es in der Neuregelung
Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
* durch einen technischer Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt,
* ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht,
* der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht,
* die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist.
Für bereits bestehende Verträge ist die Verjährungszeit zu beachten: Für Unfälle vor der Gesetzesänderung gibt es einen langen Nachlauf der Ausgleichszahlungen. Die Verjährungszeit startet, wenn der Haftpflichtversicherer des Anhängers Kenntnis vom Schaden erhält.
Insbesondere bei der Regulierung von Unfällen mit ausländischen Beteiligten, deren Heimatländer keine verpflichtende Anhängerversicherung vorschreiben, ist eine Vereinfachung zu erwarten. Hier musste der Versicherer des Zugfahrzeugs oft seine Ansprüche im Nachhinein über das Grüne-Karte-Abkommen durchsetzen.
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Dienstag, 22. September 2020
Rohstoffe – Was uns vorangegangene Krisen lehren können
Im Zuge von COVID-19 haben Rohstoffe teilweise heftig gelitten. Mit dafür verantwortlich war auch die Organisation erdölexportierender Länder (kurz OPEC), die trotz des Nachfrageeinbruchs aufgrund der globalen Lockdown-Maßnahmen das Rohölangebot wegen interner Streitigkeiten massiv ausweitete. So entstand eine „perfekte Krise“, … Weiterlesen →
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Montag, 21. September 2020
Zinskommentar August 2020 – Baufinanzierungszinsen geben weiter nach und keine Trendwende in Sicht
Die Koalitionspartner Union und SPD einigten sich in der Nacht vom Dienstag 24.08.2020 auf Mittwoch 25.08.2020 auf neue Maßnahmen, um der angeschlagenen deutschen Wirtschaft weitere Unterstützungen zu kommen zu lassen. So können unter anderem Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld anstatt für 12 … Weiterlesen →
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Freitag, 18. September 2020
Zahnersatz – Krankenkassen zahlen bald höheren Zuschuss und Bonus
Gesetzlich Versicherte bekommen für den Zahnersatz ab Oktober 2020 mehr Geld von der Krankenkasse gezahlt. Deshalb könne sich auszahlen, mit einer Behandlung noch etwas zu warten. Wenn man nicht nicht an akuten Schmerzen leidet, welche einen sofortigen Zahnersatz erfordern, sollte … Weiterlesen →
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Donnerstag, 17. September 2020
Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt
Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert.
Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch
Das Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen. Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018 genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Und nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird?
Viele Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu. Dort heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:
1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.
2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.
3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen.
Übrigens: Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht
Zuständig für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur 200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht. Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene gar nicht erst versuchen sich zu wehren.
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Freitag, 11. September 2020
Anlagekommentar Juli 2020 – Fiskalprogramme und Liquiditätsschwemme treiben die Kapitalmärkte weiter an
In den USA sind die Renditen von Staatsanleihen stark gefallen. Auch in Europa sind die Anleger sind offenbar nicht bereit, beispielsweise in langfristige deutsche oder schweizerische Staatsanleihen mit einer Rendite von weniger als Minus 1 Prozent zu investieren. Man kann … Weiterlesen →
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Dienstag, 8. September 2020
Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt
Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist schwer möglich, denn an den Börsen geht es ständig auf und ab. Abhilfe kann hier der Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt) schaffen. Anstatt wie bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt. In Zeiten hoher Unsicherheiten stellen sich Anleger immer wieder die Frage, ob der aktuelle Zeitpunkt sinnvoll für ein Neuinvestment ist oder ob es besser ist zu warten. Die Frage eindeutig zu beantworten ist nahezu unmöglich.
Helfen kann hier der sogenannte Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effect, abgekürzt CAE)
Die Strategie ist, dass eine Einmalanlage nicht in voller Höhe sofort investiert wird, sondern über einen bestimmten Zeitraum verteilt. Das anzulegende Kapital wird also zunächst risikolos geparkt und es wird – beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Monaten – in die eigentlichen Anlagefonds umgeschichtet. Der Effekt für den Anleger ist, dass er gleich doppelt profitieren kann. Er umgeht die schwierige Entscheidung zum richtigen Einstiegszeitpunkt und er bezahlt Dank des Durchschnittseffektes weniger für die Fondsanteile und erzielt so am Ende eine höhere Rendite.
Durchschnittskosteneffekt reduziert den Kaufpreis
Doch wie funktioniert dieser Effekt genau? Das Prinzip ist einleuchtend: Kaufen Anleger auch bei fallenden Kursen Fondsanteile, so erhalten sie für ihren monatlichen Sparbetrag mehr Anteile. Bei hohen Kursen werden weniger Anteile gekauft. Die durchschnittlichen Kosten pro Fondsanteil liegen insgesamt unter dem durchschnittlichen Kurs der Fondsanteile während der Sparphase. Beispiel: Ein Anleger investiert monatlich 100,00 Euro in einen Fonds. Der Kurs variiert zwischen 5,00 und 20,00 EUR. Nach sieben Perioden hat er insgesamt 73,3 Fondsanteile gekauft.
Der durchschnittliche Kurs liegt in diesem Beispiel bei 10,71 EUR. Der Durchschnittskosteneffekt führt jedoch dazu, dass der Anleger tatsächlich einen durchschnittlichen Kaufpreis von lediglich 9,55 EUR hatte, was sich positiv auf die Rendite auswirkt.
Fazit
Den optimalen Einstiegszeitpunkt bei der Geldanlage zu finden ist nicht möglich. Eine sinnvolle Strategie besteht darin, die Anlagesumme über einen bestimmten Zeitraum zu strecken. Damit umgeht der Anleger die Problematik des richtigen Einstiegszeitpunktes und profitiert gleichzeitig von dem Durchschnittskosteneffekt.
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Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?
Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick
Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber
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Freitag, 4. September 2020
Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht
Die Künstliche Intelligenz wird als die Schlüsseltechnologie der Zukunft bewertet. Deshalb ist es naheliegend, dass man sich für den langfristigen Vermögensaufbau auch mit diesem Thema als Investitionsziel auseinander setzen sollte. Eine Investition in die vielversprechende Technologie bietet sich insbesondere mit … Weiterlesen →
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Donnerstag, 3. September 2020
Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?
Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht?
Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters
Vor allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine sogenannte Deliktfähigkeit erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person, in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat, aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren Versicherungsschutz informieren.
Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über
Während einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen
Bei neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich war, einzuschließen.
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Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte
Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft
Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt
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Dienstag, 1. September 2020
Zinskommentar Juli 2020 – Baufinanzierungszinsen sinken weiter und auch lange Zinsfestschreibungen werden günstiger
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Juni 2020 das eigentlich auf 750 Milliarden Euro begrenzte Krisenprogramm PEPP um weitere 600 Milliarden Euro aufgestockt und verlängerte die Laufzeit bis mindestens Juni 2021. Auf der ihrer EZB-Sitzung ließen die europäischen Währungshüter keinen … Weiterlesen →
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