Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2020 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung der alten Bundesländer. Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 29 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfallversicherung geschützt. Erhöhung der Berechnungsbasis Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2014 in den alten Bundesländern von 37.380 EUR auf 38.220 EUR und in den neuen Bundesländern von 34.440 EUR auf 36.120 EUR. Gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht bedarfsdeckend Egal, ob im Westen oder im Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2020 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie,...