Montag, 31. August 2020

inomaxx newsticker August 2020


inomaxx newsticker August 2020

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Donnerstag, 27. August 2020

Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung … Weiterlesen → The post Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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Dienstag, 25. August 2020

Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte

Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt. Wozu gibt es die Grüne Karte? „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein. In diesen Ländern gilt die Grüne Karte: Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.  * Alle EU-Staaten * Island * Norwegen * Liechtenstein * Kroatien * Andorra * Monaco * San Marino * Serbien * Schweiz Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder: * Albanien * Aserbaidschan * Bosnien-Herzegowina * Iran * Israel * Marokko * Mazedonien * Moldawien * Montenegro * Russland * Tunesien * Türkei * Ukraine * Weißrussland Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden. Ab wann tritt die Änderung in Kraft? Schon seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.  Was ändert sich für den Versicherungsnehmer? Erstmal gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen. Grüne Karte behält weiter ihren Namen Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar! Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Montag, 24. August 2020

Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen

Die Erderwärmung schreitet voran. Auf der Klimakonferenz 2015 in Paris wurde verbindlich festgelegt, dass die Grenze bei 2 Grad Celsius liegt. Schon heute gibt es erfolgreiche Unternehmen, die Ihre CO2-Emissionen soweit reduziert haben, dass deren anteiliger Beitrag zur Erderwärmung bei … Weiterlesen → The post Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen first appeared on Geldanlage-Blog.
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Freitag, 21. August 2020

Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko

In modernen Eigenheimen sind Keller längst mehr als bloße Abstellräume, denn sie sind mittlerweile technisch hoch ausgestattet. Durchschnittlich rund 15.400 Euro an Werten schlummern in ihnen, was der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellt hat. Allerdings ist das meiste davon … Weiterlesen → The post Wenn Starkregen den Keller flutet - Das unterschätzte Risiko first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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Mittwoch, 19. August 2020

Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick

In Deutschland wissen viele Privathaushalte nicht genau, wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind. Dies gilt vor allem für die Kosten wie etwa Kleidung, Schuhe und Lebensmittel. Wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht, die im Auftrag der Teambank erhoben wurde, hat … Weiterlesen →
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Mittwoch, 12. August 2020

Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar!

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2020 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung der alten Bundesländer. Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 29 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfallversicherung geschützt. Erhöhung der Berechnungsbasis Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2014 in den alten Bundesländern von 37.380 EUR auf 38.220 EUR und in den neuen Bundesländern von 34.440 EUR auf 36.120 EUR. Gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht bedarfsdeckend Egal, ob im Westen oder im Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2020 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2020 im Osten nur 501,67 EUR. Nur Ausschnittsdeckung Bei 81 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung. Die Versicherungsdichte in der privaten Kinder-Unfallversicherung hat sich in den letzten Jahren nur minimal verändert; einige Jahre lang sogar leicht nach unten. Aktuell liegt die Versicherungsdichte für unter 14-jährige nur bei 29 Prozent. Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert? Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie * Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen  Klassenreisen, * Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden, * Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie * freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden. Private Vorsorge ist existenzsichernd Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall, wenn die Familie nicht vermögend ist, ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum. Da in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung Unfälle in der Freizeit nicht mitversichert und die Leistungen vor allem bei schweren Unfällen unzureichend sind, sollte deshalb in jedem Fall der Absicherungsschutz durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden. Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Pflichtversicherung für Hundehalter Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis    
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Dienstag, 11. August 2020

Geldanlagen im 2. Quartal 2020 – Die Notenbanken gehen „all in“

COVID-19 hat die Kapitalmärkte weiterhin im Griff. Aber gibt es möglicherweise ein Drehbuch für die Krise, bezogen auf den Verlauf und ihre langfristigen Auswirkungen auf die Kapitalmärkte? Irgendwelche Anhaltspunkte als Blaupause, möglicherweise aus der Finanzkrise 2008/09? Leider ist das nicht … Weiterlesen →
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Montag, 10. August 2020

Anlagekommentar Juni 2020 – Nach Achterbahnfahrt in der ersten Jahreshälfte sorgen die ersten Lockerungen der Lockdowns für euphorisierte Anleger

An den westlichen Anlagemärkten waren neben den neuen Fiskalpaketen auch die unerwartet schnellen Lockdown-Lockerungen die Stützen der Aufwärtsbewegung für risikoreiche Wertpapiere. Mehrere europäische Länder planten so bereits ab der zweiten Junihälfte für den internationalen Tourismus eine schrittweise Wiederöffnung. Während die … Weiterlesen →
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