Dienstag, 3. März 2020

Privatvermögen von Vereinsvorständen absichern

Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und gepflegt werden. In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder. Vereinsvorstände leisten einen Großteil der Arbeit und tragen die Hauptlast der Verantwortung in ihren Vereinen. Sie werden als Organmitglieder immer häufiger persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen, die sie dem Verein oder Dritten zufügen. Den häufig ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern ist allerdings meist nicht bewusst, dass durch ihr Engagement erhebliche Gefahren für ihr Privatvermögen entstehen. Sie gehen immer noch davon aus, durch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung ausreichend geschützt zu sein. Dabei sind hierüber Vermögensschäden in der Regel nicht abgedeckt. Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Die Vorteile auf einen Blick: * Exakt abgestimmter Versicherungsschutz für Vereinsvorstände * Keine Einschränkungen durch Besondere Vereinbarungen * Schutz des Privatvermögens für Organmitglieder Schon kleine Fehler können zu hohen Schäden führen Beispiele für Schadensituationen bei Vereinen, die Anlass zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen im Sinne einer D&O-Versicherung geben können: * Missmanagement z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling * Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen * Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern * Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen * Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern * unzureichende Überwachung von Mitarbeitern * Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt * unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr * Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen * Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen * Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen * Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen * Aberkennung der Gemeinnützigkeit * Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel * Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer Der einzelne Vereinsvorstand kann noch so gewissenhaft arbeiten – aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung muss er oft für Fehler seiner Kollegen mit einstehen. Das könnte Sie auch interessieren: Gewässerschadenhaftpflicht - ein Muss für Häuser mit Heizöltank Wichtige und massive steuerliche Änderung beim ungeförderten Riestersparen Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden Bildnachweis  
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