Mittwoch, 30. Dezember 2020

inomaxx newsticker Dezember 2020


Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren. Viel Spaß beim Lesen! https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Anlagekommentar Oktober 2020 – Die zweite Corona-Welle sorgt zusehends für Nervosität an den Kapitalmärkten

Es war ein Versuch wert mit lokal verschärften Restriktionen der Corona-Pandemie Einhalt zu gebieten. Allerdings hatte es bereits abgezeichnet, dass diese Strategie scheitern wird. So stiegen nicht nur wie bisher in den USA, sondern auch Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland die täglichen Corona-Neuinfektionen rasant an. Konnten die osteuropäischen Länder die erste Corona-Welle im Frühjahr noch… The post Anlagekommentar Oktober 2020 – Die zweite Corona-Welle sorgt zusehends für Nervosität an den Kapitalmärkten first appeared on efinanz24.de.
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Dienstag, 29. Dezember 2020

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2020 für die Sozialversicherung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im… The post Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2020 für die Sozialversicherung first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 21. Dezember 2020

Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte

Es kann verschiedene Gründe geben, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln oder einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Vielleicht zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht weg ein überflüssiger Versicherungsschutz. Verbraucher sollten allerdings auch einige wichtige Punkte im Blick behalten. So möchten sich manche Kunden aus einem bestehenden Versicherungsvertrag lösen, da sie mit ihrem Anbieter nicht… The post Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 18. Dezember 2020

Obliegenheits­verletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar

Grobe Fahrlässigkeit vs. Obliegenheitsverletzung: Was ist wie versichert? Wie überall im Leben kommt es auch beim Abschluss von Versicherungen auf die Details an. So spielt beispielsweise bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung die Frage nach der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle für den Versicherungsschutz. Unterschieden wird zunächst einmal zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese sind wie folgt voneinander zu trennen: * Vorsatz liegt vor, wenn jemand eine Tat aus freiem Willen ausführt und deren Folgen bewusst in Kauf nimmt. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in der Regel nicht versicherbar. * Man spricht dagegen von Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. * Als grobe Fahrlässigkeit gilt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können - diese aber außer Acht gelassen wurden. Die nach allen Umständen erforderliche Sorgfalt wird hier in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Natürlich liegt die Einstufung jeweils im Ermessen bzw. hängt von den genauen Umständen ab. Hierzu drei Beispiele: * Ein Autofahrer fährt in Selbsttötungsabsicht auf der Autobahn in die falsche Richtung und verursacht einen Unfall. Er handelt vorsätzlich. * Der Autofahrer fährt zu schnell in eine Kurve und verursacht dadurch einen Unfall. Er hat fahrlässig gehandelt. * Der Autofahrer greift während der Fahrt in die Tasche auf dem Beifahrersitz und nimmt sein Handy heraus, um die eingegangene Kurznachricht zu lesen. Es kommt deshalb zum Unfall. Dieses Verhalten dürfte als grob fahrlässig eingestuft werden. Obliegenheiten des Versicherers Sowohl die Haftpflicht- als auch die Wohngebäude- und Hausratversicherung schließen heutzutage Fahrlässigkeit und sogar grobe Fahrlässigkeit mit ein. Je nach Anbieter kann es sein, dass bei grober Fahrlässigkeit nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird. Auf jeden Fall sind die im Versicherungsvertrag aufgeführten Obliegenheiten zu beachten: Dies sind die Verhaltensregeln, die der Versicherer bei seinen Kunden voraussetzt, um Schäden bestmöglich zu verhindern oder zumindest zu verringern. In den Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung kann dann beispielsweise Folgendes stehen: * Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. * In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Oder es sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. * Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich anzuzeigen. Gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. Hinzu kommen gesetzlich festgelegte Sicherheitsvorschriften wie zum Beispiel die Nutzung von Rauchmeldern.   Extraschutz bei Obliegenheitsverletzungen Verletzungen der Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften sind selbst dann nicht mitversichert, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen. So wird beispielsweise bei höherwertigen Leistungspaketen im Rahmen einer Wohngebäude- oder der Hausratversicherung mittlerweile der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten mit eingeschlossen. Beachten sollte man hierbei auch entsprechende Selbstbehalte oder Begrenzungen der Leistungshöhe. Was versteht man unter dem Begriff Obliegenheitsverletzung Bei einer Versicherung unterliegt der Kunde entsprechenden vertraglichen Obliegenheiten: Im Vertrag festgelegten Verhaltensvorschriften, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Die Erfüllung einer Obliegenheit kann grundsätzlich nicht verlangt oder eingeklagt werden und die Nichterfüllung führt zu keiner Schadensersatzpflicht. Ist eine Obliegenheitsverletzung festgestellt, kann sich der Versicherer jedoch von seiner Leistungsverpflichtung gänzlich oder zum Teil freisprechen oder auch je nach dem Grad der Verschuldung des Versicherten den Vertrag kündigen. Bevor man sich dazu entschließt, eine Versicherung abzuschließen, ist es wichtig, die entsprechenden Bedingungen im Vertrag durchzulesen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Für Bausparer gibt es ab 2021 mehr Förderung vom Staat Wie ist man im Home-Office richtig versichert Pflichtversicherung für Hundehalter Bildnachweis
http://dlvr.it/RntzCc

Montag, 14. Dezember 2020

Zinskommentar Oktober 2020 – EZB beschließt vorerst keine weiteren Maßnahmen und lange Zinsfestschreibungen sind so günstig wie nie zuvor

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Niedrigzinsen trotz allem keine Selbstverständlichkeit sind. Denn vor zehn Jahren pendelte der Top-Zins für 10-jährige Zinsfestschreibungen noch zwischen 3 und 4 Prozent. Da niemand ein Hellseher ist und vorhersagen kann, wie das Zinsniveau in den kommenden fünf oder zehn Jahren aussieht, ist es für Darlehensnehmer empfehlenswert, die aktuellen… The post Zinskommentar Oktober 2020 - EZB beschließt vorerst keine weiteren Maßnahmen und lange Zinsfestschreibungen sind so günstig wie nie zuvor first appeared on efinanz24.de.
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Freitag, 11. Dezember 2020

Für Bausparer gibt es ab 2021 mehr Förderung vom Staat

Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren will, der kann ab Januar 2021 dafür höhere Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Es wurde beim geförderten Sparbetrag, beim Fördersatz und bei den Einkommensgrenzen nachgebessert. Um alles optimal zu nutzen, sollten bestehende Bausparverträge überprüft werden. Die Reform der Wohnungsbauprämie wurde vor ca. einem Jahr beschlossen und mit dem 1. Januar 2021 treten die Neuerungen in Kraft. Für aktuelle und zukünftige Bausparer gibt es gleich drei Verbesserungen 1. Höherer staatlicher Zuschuss Bausparer bekommen derzeit vom Staat einen Zuschuss auf ihre jährlichen Sparbeiträge von 8,8 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab 1. Januar 2021 auf zehn Prozent erhöht. 2. Höherer maximal geförderter Sparbetrag Bisher wird bei Alleinstehenden ein maximaler jährlicher Sparbeitrag in Höhe von 512 Euro gefördert und bei Verheirateten sind dies 1.024 Euro. Ab 1. Januar 2021 werden diese Beträge auf 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete angehoben. Konnte man als Alleinstehender bisher pro Jahr eine Prämie von maximal 45 Euro erhalten, so erhöht sich diese ab Januar 2021 auf 70 Euro im Jahr. Bei Verheirateten steigt die maximale Jahresprämie von bisher 90 Euro auf 140 Euro. 3. Erhöhung der Einkommensgrenzen Bisher kamen nur Bausparer in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete war. Ab Januar 2021 werden diese Grenzen auf 35.000 für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für Verheiratete angehoben . Um in den vollen Genuss dieser verbesserten staatlichen Zuschüsse zu kommen, ist es ratsam, dass schon aktive Bausparer ihre bisherigen Verträge überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderhöhen anpassen. Was ist ein Bausparvertrag Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination von einem Sparvorgang und der Finanzierungsmöglichkeit für wohnwirtschaftliche Zwecke. Der Bausparvertrag ist in zwei Phasen aufgeteilt: Die Ansparphase und die Darlehensphase. Dies funktioniert folgendermaßen: Zum Vertragsbeginn wird mit der Bausparkasse eine Bausparsumme festgelegt, die man als Bausparer erreichen möchte. Je nach Bauspartarif müssen nun in der ersten Phase 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Mit Erreichen des festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Finanzierung für wohnwirtschaftliche Zwecke. Dieses Darlehen kann von Immobilieneigentümern und auch von Mietern von Wohnraum genutzt werden. Mit einem Bausparvertrag können die staatlichen Zuschüsse der Arbeitnehmersparzulage bei den vermögenswirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, die einkommensunabhängige Riester-Förderung ("Wohn-Riester") in der Spar- und Darlehensphase eines Bausparvertrages zu nutzen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich Solaranlage sollte regelmäßig kontrolliert werden Bildnachweis
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Dienstag, 1. Dezember 2020

inomaxx newsticker November 2020

 

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Samstag, 28. November 2020

Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In diesem Jahr gab einige Änderungen rund um gesetzliche Krankenversicherung. Einige davon sind besonders interessant, deshalb gibt es nachfolgend eine Zusammenstellung: Festkostenzuschuss-Erhöhung beim Zahnersatz Eine gute Nachrichten gibt es für alle gesetzlich Versicherten für den Zahnersatz. Denn ab Oktober 2020 wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Regelversorgung für Brücken, Prothesen, Kronen etc. nicht mehr mit 50, sondern mit 60 Prozent bezuschusst. Wer darüber hinaus sein Zahnarzt-Bonusheft regelmäßig pflegt, kann Zuschüsse bis zu 75 Prozent erwarten. Mit dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung und beispielsweise einer Mitgliedschaft bei der HEK (Hanseatische Ersatzkasse) können Versicherte doppelt profitieren: * Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil auf bis zu 0 Prozent reduzieren * Durch den Bonus Vorsorge plus kann der Neuabschluss jährlich mit bis zu 144 Euro bezuschusst werden Anhebung des BAföG-Satzes Seitdem 1. August 2020 sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende von 744 Euro auf 752 Euro monatlich gestiegen. Damit ändert sich auch die Höhe der Beiträge für versicherungspflichtige Studierende zum 1. Oktober 2020. Der BaföG-Bedarfssatz bildet die Grundlage für den Studentenbeitrag. Die aufgeführten Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des zweiten Bildungsweges, freiwillig versicherte Berufsfachschüler sowie Auslandsstudierende. Am Beispiel einer Mitgliedschaft bei der HEK (Hanseatische Ersatzkasse) ergeben sich ab dem 1. Oktober 2020 folgende Monats-Beiträge: * 84,37 Euro zur Krankenversicherung (inklusive aktueller HEK-Zusatzbeitragssatz) * 24,82 Euro zur Pflegeversicherung (mit PV-Zuschlag) * 22,94 Euro zur Pflegeversicherung (ohne PV-Zuschlag) Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld wird erhöht Wenn das Kind krank ist, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Für diesen Zeitraum können sich gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen und haben Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Bis jetzt galt: Pro Kalenderjahr kann jeder Elternteil, der die Voraussetzungen erfüllt, maximal 10 Tage pro Kind geltend machen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 20 Tage pro Kind. Der Höchstanspruch liegt bei 25 Arbeitstagen pro Elternteil und pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden beträgt der Höchstanspruch 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren. Wegen der Corona-Pandemie wurde von der Großen Koalition beschlossen, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöht werden soll: Und zwar um weitere 5 Tage pro Elternteil beziehungsweise 10 Tage für Alleinerziehende. Die zusätzlichen Kinderkrankentage gelten vorerst nur für 2020. Ist das Kind krank, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Für diesen Zeitraum können sich gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen und haben Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Vorläufige Rechengrößen für 2021 Das Bundeskabinett hat die vorläufigen Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen für das Jahr 2021 bekanntgegeben. Der Bundesrat muss den neuen Rechengrößen noch zustimmen. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen, da die Festlegung der Werte wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erfolgt. Laut Entwurf soll unter anderem die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.687,50 Euro auf 4.837,50 Euro im Monat steigen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Falsch getankt - Was ist zu tun? Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt Bildnachweis Quellle: HEK (Hanseatische Ersatzkasse)
http://dlvr.it/Rmb7tK

Montag, 23. November 2020

Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt

Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert. Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch Das Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen. Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018 genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de) Und nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird? Viele Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu.  Dort heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:     1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.     2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.     3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen. Übrigens: Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht Zuständig für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur 200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht. Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene gar nicht erst versuchen sich zu wehren. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Bildnachweis
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Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt

Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist schwer möglich, denn an den Börsen geht es ständig auf und ab. Abhilfe kann hier der  Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt) schaffen. Anstatt wie bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt. In Zeiten hoher Unsicherheiten stellen sich Anleger immer wieder die Frage, ob der aktuelle Zeitpunkt sinnvoll für ein Neuinvestment ist oder ob es besser ist zu warten. Die Frage eindeutig zu beantworten ist nahezu unmöglich. Helfen kann hier der sogenannte Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effect, abgekürzt CAE) Die Strategie ist, dass eine Einmalanlage nicht in voller Höhe sofort investiert wird, sondern über einen bestimmten Zeitraum verteilt. Das anzulegende Kapital wird also zunächst risikolos geparkt und es wird – beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Monaten – in die eigentlichen Anlagefonds umgeschichtet. Der Effekt für den Anleger ist, dass er gleich doppelt profitieren kann. Er umgeht die schwierige Entscheidung zum richtigen Einstiegszeitpunkt und er bezahlt Dank des Durchschnittseffektes weniger für die Fondsanteile und erzielt so am Ende eine höhere Rendite.  Durchschnittskosteneffekt reduziert den Kaufpreis Doch wie funktioniert dieser Effekt genau? Das Prinzip ist einleuchtend: Kaufen Anleger auch bei fallenden Kursen Fondsanteile, so erhalten sie für ihren monatlichen Sparbetrag mehr Anteile. Bei hohen Kursen werden weniger Anteile gekauft. Die durchschnittlichen Kosten pro Fondsanteil liegen insgesamt unter dem durchschnittlichen Kurs der Fondsanteile während der Sparphase. Beispiel: Ein Anleger investiert monatlich 100,00 Euro in einen Fonds. Der Kurs variiert zwischen 5,00 und 20,00 EUR. Nach sieben Perioden hat er insgesamt 73,3 Fondsanteile gekauft.  Der durchschnittliche Kurs liegt in diesem Beispiel bei 10,71 EUR. Der Durchschnittskosteneffekt führt jedoch dazu, dass der Anleger tatsächlich einen durchschnittlichen Kaufpreis von lediglich 9,55 EUR hatte, was sich positiv auf die Rendite auswirkt. Fazit Den optimalen Einstiegszeitpunkt bei der Geldanlage zu finden ist nicht möglich. Eine sinnvolle Strategie besteht darin, die Anlagesumme über einen bestimmten Zeitraum zu strecken. Damit umgeht der Anleger die Problematik des richtigen Einstiegszeitpunktes und profitiert gleichzeitig von dem Durchschnittskosteneffekt. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert? Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber Bildnachweis
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Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?

Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht? Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters Vor allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine sogenannte Deliktfähigkeit erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person, in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat, aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren Versicherungsschutz informieren.  Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über Während einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen  Bei neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich war, einzuschließen.  Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt Bildnachweis
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Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte

Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt. Wozu gibt es die Grüne Karte? „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein. In diesen Ländern gilt die Grüne Karte: Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.  * Alle EU-Staaten * Island * Norwegen * Liechtenstein * Kroatien * Andorra * Monaco * San Marino * Serbien * Schweiz Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder: * Albanien * Aserbaidschan * Bosnien-Herzegowina * Iran * Israel * Marokko * Mazedonien * Moldawien * Montenegro * Russland * Tunesien * Türkei * Ukraine * Weißrussland Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden. Ab wann tritt die Änderung in Kraft? Schon seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.  Was ändert sich für den Versicherungsnehmer? Erstmal gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen. Grüne Karte behält weiter ihren Namen Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar! Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar!

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2020 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung der alten Bundesländer. Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 29 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfallversicherung geschützt. Erhöhung der Berechnungsbasis Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2014 in den alten Bundesländern von 37.380 EUR auf 38.220 EUR und in den neuen Bundesländern von 34.440 EUR auf 36.120 EUR. Gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht bedarfsdeckend Egal, ob im Westen oder im Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2020 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2020 im Osten nur 501,67 EUR. Nur Ausschnittsdeckung Bei 81 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung. Die Versicherungsdichte in der privaten Kinder-Unfallversicherung hat sich in den letzten Jahren nur minimal verändert; einige Jahre lang sogar leicht nach unten. Aktuell liegt die Versicherungsdichte für unter 14-jährige nur bei 29 Prozent. Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert? Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie * Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen  Klassenreisen, * Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden, * Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie * freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden. Private Vorsorge ist existenzsichernd Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall, wenn die Familie nicht vermögend ist, ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum. Da in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung Unfälle in der Freizeit nicht mitversichert und die Leistungen vor allem bei schweren Unfällen unzureichend sind, sollte deshalb in jedem Fall der Absicherungsschutz durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden. Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Pflichtversicherung für Hundehalter Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Freitag, 20. November 2020

Ferien im eigenen Urlaubsdomizil – Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist

Für die Mehrheit der Deutschen verlief der Sommerurlaub im Jahr 2020 anders ab als geplant. Er fand größtenteils im eigenen Land statt und nicht mehr hauptsächlich im Rahmen einer Fernreise. So verwundert es nicht, dass die Nachfrage von Kaufinteressenten nach Ferienimmobilien vielerorts gestiegen ist. Dementsprechend hat auch der Informationsbedarf nach der richtigen Finanzierungsmöglichkeit für eine… The post Ferien im eigenen Urlaubsdomizil - Was bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie zu beachten ist first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 16. November 2020

Anlagekommentar September 2020 – Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur 

Die Fed hat Ende August das Resultat der Überarbeitung ihrer geldpolitischen Strategie bekanntgegeben. Demnach wird künftig auf eine präventive geldpolitische Straffung bei einem angespannten Arbeitsmarkt verzichtet, solange die Inflation nicht steigt. Zudem wird das 2 Prozent-Inflationsziel als Mittelwert interpretiert, um die langfristigen Inflationserwartungen am Markt im Rahmen des 2 Prozent-Ziels zu verankern. Somit stehen die… The post Anlagekommentar September 2020 - Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur  first appeared on efinanz24.de.
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Falsch getankt - Was ist zu tun?

Es kann so schnell gehen: Man ist mit dem Leihwagen unterwegs, fährt eben noch tanken - und erwischt den falschen Kraftstoff, weil man privat etwas anderes tankt. Zu viele Spritsorten, zu große Werbung an der Zapfsäule oder fehlende Tankdeckelbeschriftungen können weitere Ursachen für das Vertauschen von Kraftstoffen sein. Mehrere Tausend Male muss der ADAC jedes Jahr ausrücken, weil Fahrzeuge nach einer Falschbetankung liegenbleiben. Da dies nur die Mitglieder des Verkehrsclubs sind, dürfte die Dunkelziffer um ein Vielfaches höherliegen. Wie schlimm sind Tankfehler wirklich? Das sagt der ADAC Die dickere Zapfpistole beim Diesel soll verhindern, dass kein Diesel im Benzinmotor landet. Bei der Befüllung von Reservekanistern kann es jedoch passieren, dass falsch getankt wird. Die Zapfpistole für Benzin hingegen passt in vielen Fällen auch in die Einfüllstutzen bei Dieselfahrzeugen. So kann schnell versehentlich statt Diesel Benzin getankt werden. Wird das Fahrzeug falsch betankt, bleibt meist der Motor stehen. Zudem kann es bei modernen Dieselfahrzeugen zu Schäden an der empfindlichen Einspritzanlage kommen - das wird dann besonders teuer. Deshalb ist es wichtig wenn Sie bemerken, dass Sie falsch getankt haben, müssen Sie in allen Fällen schnell handeln. Regel Nummer 1 ist daher: Motor und Zündung auslassen. Denn häufig wird mit der Zündung bereits die Kraftstoffpumpe oder Einspritzanlage aktiviert. Wer seinen Fehler erst nach dem Losfahren bemerkt, sollte umgehend rechts ranfahren und dann Motor und Zündung ausschalten. Der nächste Schritt ist, in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nachzulesen, was genau zu tun ist. Je nach der Art des Fehlers kann ein vorsichtiges Weiterfahren und ständiges Nachtanken mit dem richtigen Kraftstoff möglich sein. Dies ist aber unbedingt abzuklären. Auch ein Anruf in der Fachwerkstatt bringt diesbezüglich Sicherheit. Im Zweifelsfall sollte der Wagen durch den Pannendienst abgeschleppt und der falsche Kraftstoff aus dem Tank abgepumpt werden.   Kfz-Versicherung zahlt in der Regel nicht Das Problem bei der Falschbetankung ist, dass in aller Regel die Kfz-Versicherung nicht zahlt - auch dann nicht, wenn es sich um ein Leihfahrzeug handelt, das ja ausdrücklich für den Fremdgebrauch vorgesehen ist. Weder die Kfz-Haftpflicht noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung springen für diese Art von Schaden am versicherten Auto ein. Das liegt darin begründet, dass das Betanken mit dem falschen Kraftstoff als Betriebsschaden gilt und Betriebsschäden nicht mitversichert sind. Lediglich eine Privathaftpflichtversicherung mit einem guten Leistungspaket erstattet zumindest die Schäden durch die Falschbetankung eines fremden Fahrzeugs. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit Der alljährliche Weltspartag – Weltsparplantag wäre ein besserer Name Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft Bildnachweis
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Anlagekommentar September 2020 – Die Fed passt ihre Strategie an und die Aktienmärkte vollziehen die längst fällig gewesene Marktkorrektur 

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Montag, 2. November 2020

inomaxx newsticker Oktober 2020

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Dienstag, 13. Oktober 2020

Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte

Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt. Wozu gibt es die Grüne Karte? „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein. In diesen Ländern gilt die Grüne Karte: Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.  * Alle EU-Staaten * Island * Norwegen * Liechtenstein * Kroatien * Andorra * Monaco * San Marino * Serbien * Schweiz Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder: * Albanien * Aserbaidschan * Bosnien-Herzegowina * Iran * Israel * Marokko * Mazedonien * Moldawien * Montenegro * Russland * Tunesien * Türkei * Ukraine * Weißrussland Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden. Ab wann tritt die Änderung in Kraft? Schon seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.  Was ändert sich für den Versicherungsnehmer? Erstmal gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen. Grüne Karte behält weiter ihren Namen Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar! Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Ablesen der Zähler spart einige Euro bei der Mehrwertsteuersenkung

Wer die Mehrwertsteuersenkung optimal nutzen möchte und noch einige Euro mehr sparen will, der sollte am 1. Juli 2020 seine Strom-, Gas- und Wasserzählerstände ablesen und dem zuständigen Energieversorger mitteilen. Denn ab dem 1. Juli 2020 tritt die bis Jahresende befristete verminderte Mehrwertsteuer in Kraft. Da die Energieversorger sicher nicht in der Lage sein werden, die Zählerstände ab diesen Datum zeitnah zu erfassen, ist Eigeninitiative angebracht. Wegen Mehrwertsteuersenkung die Zählerstände zu den Stichtagen übermitteln Im Rahmen des verabschiedeten Konjunkturpaketes der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Coronaauswirkungen wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr reduziert werden. Damit sinken auch die Strom-und Gaspreise, denn die Mehrwertsteuer beträgt dann nur noch 16 Prozent statt wie bisher 19 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch wird diese Senkung nicht mit großen Beträgen ins Gewicht fallen. Allerdings sollte man an die Redewendung "Kleinvieh macht auch Mist" denken. Die Energie-Kosten-Experten der rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzzentrale haben kalkuliert, dass bei einer Familie mit vier Personen mindestens zwischen 8 und 12 Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen werden. Wird vergleichsweise durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen mehr Strom verbraucht, so sorge die geringere Mehrwertsteuer für eine entsprechend höhere Einsparung. Als grobe Faustformel kann man mit etwa 8 Euro Ersparnis pro 1000 Kilowattstunden kalkulieren, teilen die Experten der Verbraucherschutzzentrale mit. Um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist deshalb der exakte Zählerstand an den Stichtagen wichtig. Wenn der Energieversorger selbst keine Ablesung veranlasst, kommt es auf den Verbraucher selbst an. Gibt dieser seinen Zählerstand zum Stichtag nicht selbst an, schätzen die Energieversorger, welcher Verbrauch in dem halben Jahr mit der geringeren Mehrwertsteuer angefallen ist. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Strom- Gas- und Wasserzähler am 1. Juli 2020 und am 31. Dezember 2020 abzulesen und dem Energieversorger die Stände zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung auf der nächsten Jahresabrechnung. Auch Anbieter- und Tarifvergleich nutzen Eine höhere finanzielle Ersparnis als durch die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung könnten Verbraucher mit dem Abschluss eines günstigeren Stromtarifes oder -vertrages und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen. Mit dem Strom- und Gasvergleichsrechner können Sie schnell und kostenlos ihre Verbrauchsrechnungen überprüfen und bekommen sofort die finanzielle Ersparnis ausgewiesen. Dazu gibt es auch Hinweise zum Tarif und Anbieter. Vergleichsrechner für Strom Vergleichsrechner für Gas Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft Der Investmentfondsmarkt ist in Bewegung – Darauf sollte man als Anleger bei Neuerscheinungen achten Urlaubszeit ist Einbruchzeit Bildnachweis
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Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2015 wurden 180.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 17 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken. 6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können * Schließen Sie Türen und Fenster Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern. * Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken 90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind. * Informieren Sie Ihre Nachbarn Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann. * Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert. * Verstecken Sie Wertgegenstände Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren. * Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen weg Auch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können. Versicherungsschutz überprüfen Die Hausratversicherung erstattet Einbruchschäden und Verluste bei Privatpersonen. Für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung abgegeben werden, ansonsten ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet. Wenn Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt lassen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden. Denn längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Der tut nix - der will nur spielen... Kein Ring, viel Risiko – Wer ohne Eheversprechen zusammenlebt sollte sich absichern Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis  
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Mittwoch, 7. Oktober 2020

Aktienrückkäufe – nicht immer die beste Wahl für langfristige Investoren

Bis zur Eskalation der Corona-Pandemie in den USA haben sich bei US-Unternehmen Aktienrückkaufprogramme zu einer beliebten Art der Liquiditätsverwendung entwickelt. Im bisherigen Rekordjahr 2018 belief sich ihr Volumen auf rund 806 Milliarden US-Dollar. Auch im Folgejahr 2019 waren es immer noch rund 729 Milliarden US-Dollar. Liquiditätsdruck schwächt Rückkauf-Trend 2020 scheint dieser Trend zunächst vorbei zu… The post Aktienrückkäufe - nicht immer die beste Wahl für langfristige Investoren first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 5. Oktober 2020

Garagen versichern - Diese Details sollten beachtet werden

Garagen beherbergen nicht nur Autos, sondern oft auch Werkzeug, Fahrräder oder Rasenmäher. Doch sind Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert, wenn man eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat? Wir klären auf, worauf Sie beim Garageninhalt achten sollten. Die Garage ist ein Ort für verschiedenste Habseligkeiten Der eine hat in seiner Garage eine Werkbank stehen, der andere bewahrt seine Sportausrüstung darin auf und wieder andere lagern darin Möbelstücke und den teuren Gasgrill: Kaum jemand nutzt seine Garage nur zum Unterstellen seines Autos oder Zweirads. Zudem geht der Trend zu Garagen, die über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden sind. Bei all den Dingen, die sich in einer Garage ansammeln können und aufgrund der Nähe zu Wohnräumen ist es wichtig, auch dieser Örtlichkeit versicherungstechnisch genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Wir erklären, wann Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert sind und wann nicht. Sind Garagen über die Wohngebäudeversicherung versichert? Innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist die Garage gegen die versicherten Gefahren, wie Sturm, Hagel, Feuer oder Elementatarschäden versichert, sofern die Mitversicherung beantragt wurde. Innerhalb der Wohngebäudeversicherung verhält es sich anders als bei der Hausratversicherung. Eine Garage muss, sofern diese versichert werden soll, immer bei Antragstellung angegeben werden, unabhängig davon, ob sie sich in Wohnortnähe befindet oder nicht. Welche Gegenstände in Garagen sind innerhalb einer Hausratversicherung versichert? Grundsätzlich gilt, dass gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes versichert ist. Zum Hausrat zählen alle Dinge, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. So sind beispielsweise folgende Sachen versichert, wenn sie anlässlich eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort – also auch einer Garage – entfernt oder bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt werden beziehungsweise abhandenkommen: * Fahrräder * Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind * Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte * Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör * in Top-Vertragsbedingungen sind auch nicht am Kfz montierte Sommer-/Winterreifen, Dachboxen sowie Kindersitze versichert Achtung: Entwendet ein Täter aus einer nicht verschlossenen Garage  Gegenstände, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. Besonders wichtig ist das, wenn die Garage über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese ebenfalls unverschlossen ist und sich der Täter somit Zutritt zum Haus verschaffen kann! Wird eine verschlossene Garage hingegen aufgebrochen, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Was, wenn sich die Garage nicht auf dem Versicherungsgrundstück befindet? Garagen sind in einer Hausratversicherung beitragsfrei mitversichert, sofern sie sich am Wohnort des Vertragsnehmers befinden. Der Wohnort selbst definiert sich als Ort des ständigen Aufenthaltes/Wohnsitz. Der Wohnort beinhaltet sowohl Stadt- als auch Ortsteile. Die Postleitzahl ist daher unerheblich. Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele: * Der Versicherungsnehmer wohnt in Stadt A, seine Garage ist 600 Meter von der Wohnung entfernt, liegt aber im Verwaltungsbezirk von Stadt B. Es besteht Versicherungsschutz, da sich die Garage in der Nähe der Wohnung befindet. * Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten anderen Ortsteil von Stadt A.  Die Garage befindet sich am Wohnort und ist mitversichert. * Der VN wohnt in einem Stadtteil von Stadt B, seine Garage befindet sich 10 km entfernt auf der anderen Seite von Stadt B. Die Garage hat die gleiche Ortsbezeichnung wie die Wohnung und ist mitversichert. * Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten Ortsteil von Stadt B. Die Garage ist  – auch über die Besonderen Bedingungen – nicht mitversichert. Beispiel:  Kunde wohnt in Gelsenkirchen und die Garage ist im 3 km entfernten Essen = nicht mitversichert. Befindet sich die Garage nicht am Wohnort des Versicherungsnehmers, muss diese gesondert beitragspflichtig versichert werden. Wichtig zu wissen: Laut dem Grundbedingungswerk VHB (Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung) sind Garagen in der Nähe des Versicherungsortes mitversichert. Diese „Nähe“ endet nach geltender Rechtsprechung bei 1 km. Bei den meisten Versicherern hört die Mitversicherung bei 1 km auf. Es gibt allerdings auch Versicherer, die diese Klausel nicht anwenden, so dass die Garage auch weiter als 1 km entfernt sein kann. Hier hilft ein Blich in die Vertragsbedingungen des Anbieters. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Anhängerhaftung - Neuregelung bei Unfall mit Anhängern sorgt für mehr Klarheit Wie ist man im Home-Office richtig versichert Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt Bildnachweis
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Donnerstag, 1. Oktober 2020

Aktive und passive Anlagestrategien – Es kommt auf die richtige Mischung an

Eine Portfoliokonstruktion nach herkömmlicher Prägung scheint heute veraltet. Anleger stellen sich zunächst oft die Frage, ob sie sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageklasse für eine aktive oder passive Strategie entscheiden sollten. Das ist aus Sicht von BlackRock der falsche Ansatz. Für optimale Portfoliorenditen sollten sich Anleger von dem Denken in Aktiv-/Passiv-Kategorien verabschieden, so Dr.… The post Aktive und passive Anlagestrategien - Es kommt auf die richtige Mischung an first appeared on efinanz24.de.
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Mittwoch, 30. September 2020

Wie ist man im Home-Office richtig versichert

Während des Corona-Lockdowns war das Arbeiten im Home-Office erst einmal nur als Notlösung gedacht. Mittlerweile entwickelt sich das Arbeitsmodell Heimarbeitsplatz immer mehr zur Normalität. Am Arbeitsplatz im Büro sorgte im Regelfall eine IT-Abteilung für die Cybersicherheit. Im Home-Office muss sich jeder Anwender selbst um die Cybersicherheit kümmern, denn auch die Internetkriminalität hat für sich neue… The post Wie ist man im Home-Office richtig versichert first appeared on efinanz24.de.
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inomaxx newsticker September 2020

 

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Montag, 28. September 2020

Wie ist man im Home-Office richtig versichert

Während des Corona-Lockdowns war das Arbeiten im Home-Office erst einmal nur als Notlösung gedacht. Mittlerweile entwickelt sich das Arbeitsmodell Heimarbeitsplatz immer mehr zur Normalität. Am Arbeitsplatz im Büro sorgte im Regelfall eine IT-Abteilung für die Cybersicherheit. Im Home-Office muss sich … Weiterlesen → The post Wie ist man im Home-Office richtig versichert first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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Mittwoch, 23. September 2020

Anhängerhaftung - Neuregelung bei Unfall mit Anhängern sorgt für mehr Klarheit

Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs. Damit wurde vom Gesetzgeber die bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2010 geltende Rechtslage zur Haftung für Unfälle eines aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanns wieder hergestellt. In den letzten 10 Jahren galt die Regelung, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Schadenaufwand zwischen dem Halter des Zugfahrzeugs und dem Halter des Anhängers zu jeweils 50 Prozent aufzuteilen sind. Die Versicherung von Kfz-Anhängern muss nach der Gesetzesänderung nun nur noch anteilig leisten, wenn der Anhänger sich gefahrenerhöhend auswirkt. Neue Gesetzeslage -  Worum geht es in der Neuregelung Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: * durch einen technischer Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt, * ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht, * der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht, * die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist. Für bereits bestehende Verträge ist die Verjährungszeit zu beachten: Für Unfälle vor der Gesetzesänderung gibt es einen langen Nachlauf der Ausgleichszahlungen. Die Verjährungszeit startet, wenn der Haftpflichtversicherer des Anhängers Kenntnis vom Schaden erhält. Insbesondere bei der Regulierung von Unfällen mit ausländischen Beteiligten, deren Heimatländer keine verpflichtende Anhängerversicherung vorschreiben, ist eine Vereinfachung zu erwarten. Hier musste der Versicherer des Zugfahrzeugs oft seine Ansprüche im Nachhinein über das Grüne-Karte-Abkommen durchsetzen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft https://inomaxx.de/index.php/blog/282-fahrerschutz-fuer-motorradfahrer-beim-selbstverschuldeten-schadenfall-entscheidend.html Bildnachweis
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Dienstag, 22. September 2020

Rohstoffe – Was uns vorangegangene Krisen lehren können

Im Zuge von COVID-19 haben Rohstoffe teilweise heftig gelitten. Mit dafür verantwortlich war auch die Organisation erdölexportierender Länder (kurz OPEC), die trotz des Nachfrageeinbruchs aufgrund der globalen Lockdown-Maßnahmen das Rohölangebot wegen interner Streitigkeiten massiv ausweitete. So entstand eine „perfekte Krise“, … Weiterlesen → The post Rohstoffe - Was uns vorangegangene Krisen lehren können first appeared on Geldanlage-Blog.
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Montag, 21. September 2020

Zinskommentar August 2020 – Baufinanzierungszinsen geben weiter nach und keine Trendwende in Sicht

Die Koalitionspartner Union und SPD einigten sich in der Nacht vom Dienstag 24.08.2020 auf Mittwoch 25.08.2020 auf neue Maßnahmen, um der angeschlagenen deutschen Wirtschaft weitere Unterstützungen zu kommen zu lassen. So können unter anderem Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld anstatt für 12 … Weiterlesen → The post Zinskommentar August 2020 - Baufinanzierungszinsen geben weiter nach und keine Trendwende in Sicht first appeared on Baufinanzierungs-Blog.
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Freitag, 18. September 2020

Zahnersatz – Krankenkassen zahlen bald höheren Zuschuss und Bonus

Gesetzlich Versicherte bekommen für den Zahnersatz ab Oktober 2020 mehr Geld von der Krankenkasse gezahlt. Deshalb könne sich auszahlen, mit einer Behandlung noch etwas zu warten. Wenn man nicht nicht an akuten Schmerzen leidet, welche einen sofortigen Zahnersatz erfordern, sollte … Weiterlesen → The post Zahnersatz - Krankenkassen zahlen bald höheren Zuschuss und Bonus first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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Donnerstag, 17. September 2020

Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt

Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert. Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch Das Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen. Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018 genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de) Und nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird? Viele Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu.  Dort heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:     1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.     2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.     3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen. Übrigens: Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht Zuständig für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur 200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht. Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene gar nicht erst versuchen sich zu wehren. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Bildnachweis
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Freitag, 11. September 2020

Anlagekommentar Juli 2020 – Fiskalprogramme und Liquiditätsschwemme treiben die Kapitalmärkte weiter an

In den USA sind die Renditen von Staatsanleihen stark gefallen. Auch in Europa sind die Anleger sind offenbar nicht bereit, beispielsweise in langfristige deutsche oder schweizerische Staatsanleihen mit einer Rendite von weniger als Minus 1 Prozent zu investieren. Man kann … Weiterlesen → The post Anlagekommentar Juli 2020 - Fiskalprogramme und Liquiditätsschwemme treiben die Kapitalmärkte weiter an first appeared on Geldanlage-Blog.
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Dienstag, 8. September 2020

Sparpläne - Der Trick mit dem Durchschnittskosteneffekt

Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist schwer möglich, denn an den Börsen geht es ständig auf und ab. Abhilfe kann hier der  Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt) schaffen. Anstatt wie bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt. In Zeiten hoher Unsicherheiten stellen sich Anleger immer wieder die Frage, ob der aktuelle Zeitpunkt sinnvoll für ein Neuinvestment ist oder ob es besser ist zu warten. Die Frage eindeutig zu beantworten ist nahezu unmöglich. Helfen kann hier der sogenannte Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effect, abgekürzt CAE) Die Strategie ist, dass eine Einmalanlage nicht in voller Höhe sofort investiert wird, sondern über einen bestimmten Zeitraum verteilt. Das anzulegende Kapital wird also zunächst risikolos geparkt und es wird – beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Monaten – in die eigentlichen Anlagefonds umgeschichtet. Der Effekt für den Anleger ist, dass er gleich doppelt profitieren kann. Er umgeht die schwierige Entscheidung zum richtigen Einstiegszeitpunkt und er bezahlt Dank des Durchschnittseffektes weniger für die Fondsanteile und erzielt so am Ende eine höhere Rendite.  Durchschnittskosteneffekt reduziert den Kaufpreis Doch wie funktioniert dieser Effekt genau? Das Prinzip ist einleuchtend: Kaufen Anleger auch bei fallenden Kursen Fondsanteile, so erhalten sie für ihren monatlichen Sparbetrag mehr Anteile. Bei hohen Kursen werden weniger Anteile gekauft. Die durchschnittlichen Kosten pro Fondsanteil liegen insgesamt unter dem durchschnittlichen Kurs der Fondsanteile während der Sparphase. Beispiel: Ein Anleger investiert monatlich 100,00 Euro in einen Fonds. Der Kurs variiert zwischen 5,00 und 20,00 EUR. Nach sieben Perioden hat er insgesamt 73,3 Fondsanteile gekauft.  Der durchschnittliche Kurs liegt in diesem Beispiel bei 10,71 EUR. Der Durchschnittskosteneffekt führt jedoch dazu, dass der Anleger tatsächlich einen durchschnittlichen Kaufpreis von lediglich 9,55 EUR hatte, was sich positiv auf die Rendite auswirkt. Fazit Den optimalen Einstiegszeitpunkt bei der Geldanlage zu finden ist nicht möglich. Eine sinnvolle Strategie besteht darin, die Anlagesumme über einen bestimmten Zeitraum zu strecken. Damit umgeht der Anleger die Problematik des richtigen Einstiegszeitpunktes und profitiert gleichzeitig von dem Durchschnittskosteneffekt. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert? Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber Bildnachweis
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Freitag, 4. September 2020

Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht

Die Künstliche Intelligenz wird als die Schlüsseltechnologie der Zukunft bewertet. Deshalb ist es naheliegend, dass man sich für den langfristigen Vermögensaufbau auch mit diesem Thema als Investitionsziel auseinander setzen sollte. Eine Investition in die vielversprechende Technologie bietet sich insbesondere mit … Weiterlesen → The post Wie die Künstliche Intelligenz (KI) unsere Ökonomie verändert, wie man sie kommerzialisiert und investierbar macht first appeared on Geldanlage-Blog.
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Donnerstag, 3. September 2020

Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?

Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht? Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters Vor allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine sogenannte Deliktfähigkeit erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person, in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat, aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren Versicherungsschutz informieren.  Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über Während einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen  Bei neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich war, einzuschließen.  Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt Bildnachweis
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Dienstag, 1. September 2020

Zinskommentar Juli 2020 – Baufinanzierungszinsen sinken weiter und auch lange Zinsfestschreibungen werden günstiger

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Juni 2020 das eigentlich auf 750 Milliarden Euro begrenzte Krisenprogramm PEPP um weitere 600 Milliarden Euro aufgestockt und verlängerte die Laufzeit bis mindestens Juni 2021. Auf der ihrer EZB-Sitzung ließen die europäischen Währungshüter keinen … Weiterlesen → The post Zinskommentar Juli 2020 - Baufinanzierungszinsen sinken weiter und auch lange Zinsfestschreibungen werden günstiger first appeared on Baufinanzierungs-Blog.
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Montag, 31. August 2020

inomaxx newsticker August 2020


inomaxx newsticker August 2020

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html

Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html

Donnerstag, 27. August 2020

Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung … Weiterlesen → The post Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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Dienstag, 25. August 2020

Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte

Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt. Wozu gibt es die Grüne Karte? „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein. In diesen Ländern gilt die Grüne Karte: Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.  * Alle EU-Staaten * Island * Norwegen * Liechtenstein * Kroatien * Andorra * Monaco * San Marino * Serbien * Schweiz Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder: * Albanien * Aserbaidschan * Bosnien-Herzegowina * Iran * Israel * Marokko * Mazedonien * Moldawien * Montenegro * Russland * Tunesien * Türkei * Ukraine * Weißrussland Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden. Ab wann tritt die Änderung in Kraft? Schon seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.  Was ändert sich für den Versicherungsnehmer? Erstmal gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier ausstellen. Grüne Karte behält weiter ihren Namen Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung, die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System bleiben. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar! Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko Fahrerschutz für Motorradfahrer - Beim selbstverschuldeten Schadenfall entscheidend Bildnachweis
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Montag, 24. August 2020

Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen

Die Erderwärmung schreitet voran. Auf der Klimakonferenz 2015 in Paris wurde verbindlich festgelegt, dass die Grenze bei 2 Grad Celsius liegt. Schon heute gibt es erfolgreiche Unternehmen, die Ihre CO2-Emissionen soweit reduziert haben, dass deren anteiliger Beitrag zur Erderwärmung bei … Weiterlesen → The post Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen first appeared on Geldanlage-Blog.
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Freitag, 21. August 2020

Wenn Starkregen den Keller flutet – Das unterschätzte Risiko

In modernen Eigenheimen sind Keller längst mehr als bloße Abstellräume, denn sie sind mittlerweile technisch hoch ausgestattet. Durchschnittlich rund 15.400 Euro an Werten schlummern in ihnen, was der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellt hat. Allerdings ist das meiste davon … Weiterlesen → The post Wenn Starkregen den Keller flutet - Das unterschätzte Risiko first appeared on Finanzplanungs-Blog.
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