Donnerstag, 30. Mai 2024

inomaxx newsticker Mai 2024

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen! 

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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.

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Dienstag, 28. Mai 2024

Anlagekommentar August 2023 – Bei Anleihen entwickeln sich mittelfristig interessante Renditeniveaus

Für die Anleihemärkte war in den letzten Monaten die Nachrichtenlage, insbesondere für die kürzeren Laufzeiten, eher durchwachsen. Während rückläufige Inflationsraten positive Impulse setzen, hat der fortgesetzte Anstieg der Zentralbankzinsen dagegen negativ zu Buche geschlagen. Trotz einem längeren, als bisher vermuteten Zinserhöhungszyklus der Notenbanken, bleiben die mittelfristen Perspektiven für Anleihen weiter positiv gestimmt. Obwohl hochverzinsliche Anleihen…
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Montag, 27. Mai 2024

Berufsunfähigkeit – Wie hoch ist das Risiko und im Ernstfall die finanzielle Lücke?

Sicherheit für Ihre Lebensgrundlage. Gesundheit und körperliche Fitness sind für uns häufig selbstverständlich. Doch was, wenn von heute auf morgen plötzlich die Arbeitskraft nachlässt. Die Vorstellung, dass man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig werden könnte, ist eher unangenehm und wird gerne beiseite geschoben. 

Die gesetzliche Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsrente reicht selbst in späteren Jahren nicht annähernd aus, einen annehmbaren Lebensstandard zu bewahren. Schon gar nicht, wenn aufgrund bleibender gesundheitlicher Schäden zusätzliche Ausgaben auf einen zukommen.

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Freitag, 24. Mai 2024

Mit dem Zinseszins die Zeit für sich arbeiten lassen

Schon Albert Einstein soll es gewusst haben: Der Zinseszins ist das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer Vermögen aufbauen will, sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. 

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt. Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im wohlverdienten Ruhestand.

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Donnerstag, 23. Mai 2024

Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen

Um seinen eigenen Strom zu produzieren, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen. Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren,…
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Mittwoch, 22. Mai 2024

Auto überschwemmt - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf

Nicht selten führt Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Wenn eine Region von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen ist, wie dies in den letzten Tagen der Fall war, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Die Ursache dafür ist meist, dass die Kanalisation die plötzlich einströmenden Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich dadurch das Oberflächenwasser zurückstaut. 

Wenn dadurch das eigene Auto beschädigt wird, kann es für den Fahrzeugbesitzer sehr schnell teuer werden. Doch welche Versicherung übernimmt den Schaden und auf was sollte man achten? Pauschal gilt: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, welche durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko-Versicherung zahlt, wenn man beispielsweise in eine überschwemmte Straße oder Unterführung fährt.

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Freitag, 17. Mai 2024

Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

Die schweren Unwetter mit starken Regenfällen und Überflutungen verursachten in weiten Teilen Deutschlands große Schäden und hat viele Menschen tragisch getroffen. Viele haben alles verloren und mein Mitgefühl gilt von ganzem Herzen all denen ganz besonders, die einen geliebten Menschen verloren haben. 

Die Versicherungsbranche ist hier insgesamt gefordert, rasch und wirklich einfach zu helfen. Häufig kann der Nachweis zu beschädigten oder zerstörtem Hab und Gut nicht erbracht werden, Sachverständige können nicht schnell genug begutachten und zerstörte Gegenstände müssen alsbald entsorgt werden.

Schäden durch Starkregen und Hochwasser - Was ist für die Sc (efinanz24.de)
 

Donnerstag, 16. Mai 2024

Bei Gefälligkeitsdiensten - Ab wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?

Wenn man sich beim Renovieren oder Bauen helfen lässt, dann sollte man darauf achten, dass man sich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar macht. Ein wichtiger Punkt ist, wie viel gezahlt wird. Bei einem „geringes Entgelt" ist nichts einzuwenden. Geht es jedoch über die Hilfsbereitschaft hinaus und es wird beispielsweise regelmäßig mitgeholfen, kann sehr schnell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, was Ärger mit Schwarzarbeit einbringen kann.


Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind




Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?


Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:





* ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab

* ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht

* ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde

* ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen






Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.





Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:





* Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern

* Gefälligkeiten

* Nachbarschaftshilfe

* Selbsthilfe beim Hausbau






Die Voraussetzung dabei ist, es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen". Dazu zählt auch „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird". Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft.


Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende. Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt" ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird" als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.


Bei der sogenannten Selbsthilfe rund um Wohnungsbau kommt es auf die Gegenseitigkeit an. Wenn der Fliesenleger aus der Nachbarschaft oder aus dem Sportverein die Badarbeiten übernimmt, kann sich der Elektriker dafür mit ordentlichen Anschlüssen bedanken. Es darf in diesen Fällen aber kein Geld fließen, damit die Tätigkeit als Selbsthilfe gilt.


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Dienstag, 14. Mai 2024

Wenn die Zinsen wieder fallen: Welche Aktien werden gewinnen?

Die meisten Marktexperten sind sich einig: 2024 wird das Jahr der Zinswende. Uneinigkeit herrscht dabei nicht mehr über das „Ob“, sondern nur noch über das „Wann“. Vom aktuellen Zinshoch wird es damit wieder schrittweise heruntergehen. Davon sollten diverse Aktien und Branchen profitieren – doch wer wird wohl der größte Gewinner sein? Dieser Frage widmet sich…
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Montag, 13. Mai 2024

Investmentfonds und Steuern – Informationen für Privatanleger und inländische Firmenkunden

Unabhängig davon, wie hoch Ihr angelegtes Vermögen ist und wie erfahren Sie im Umgang mit Investmentfonds bereits sind: Die steuerliche Seite seiner Geldanlage sollte jeder Anleger kennen und verstehen. 

Diese Broschüre stellt Ihnen eine jährlich aktualisierte, verständliche und anschauliche Information zu dem Thema „Investmentfonds und Steuern″ für Privatanleger oder als Betriebsvermögen als ePaper oder auch als Druckstück zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.

Investmentfonds und Steuern - Informationen für Privatanlege (efinanz24.de)
 

Freitag, 10. Mai 2024

Ihre Finanzplanung – Tipps für die persönliche Finanzstrategie

Was versteht man unter einer persönlichen Finanzplanung? Mit klaren Zielvorstellungen und einem guten Überblick über sein Budget werden die Grundlagen geschaffen. Denn für eine erfolgreiche persönliche Finanzplanung gilt es ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. 

Mit den Tipps und Tricks in diesem Beitrag, kann der Finanzplanungsprozess in überschaubare, kleinere Schritte aufgeteilt werden. Dadurch können die finanziellen Ziele in den verschiedenen Lebensphasen einfacher erreicht werden.

 

Mittwoch, 8. Mai 2024

Streitfälle bei Bauvorhaben - Günstig Recht bekommen mit Schlichtung und Mediation

Bei einem Streit mit den Auftragsnehmern muss man sich als privater Bauherr nicht unbedingt gleich vor Gericht ziehen. Stattdessen kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Der Ombudsmann Immobilien wurde gemeinsam vom Verband Privater Bauherren und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ins Leben gerufen. Die Schlichtungsstelle wurde vom Bundesamt für Justiz anerkannt und kann von allen privaten Bauherren kostenlos angerufen werden.


Schlichter für Konflikte bei Bauvorhaben




Seit dem Jahr 2008 hilft der Ombudsmann vor allem bei vertraglichen Problemen, beispielsweise bei Fragen zu Terminvereinbarungen, ungenauen Leistungsbeschreibungen, zum Zahlungsplan, fehlenden Berechnungen und Nachträgen. Bei bautechnischen Fragen kann der Ombudsmann nicht weiter helfen und er kommt auch nicht auf eine Baustelle zu einer Mängelbegutachtung. Der Ombudsmann soll die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und Unternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz bewerten. Der Verbraucher muss seine Beschwerde schriftlich formulieren und anhand relevanter Korrespondenz möglichst lückenlos dokumentieren.





Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos und soll in der Regel in weniger als fünf Monaten abgeschlossen sein. Nur Verbraucher können den Ombudsmann beauftragen. Wenn der Ombudsmann die Beschwerde für zulässig hält, dann fordert er das Unternehmen zur Stellungnahme auf und holt gegebenenfalls ergänzende Informationen von dem Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärt zu Beginn des Verfahrens, ob es sich der Entscheidung des Ombudsmanns unterwerfen wird. Wenn das Unternehmen sich dem unterwirft, ist der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns für das Unternehmen bindend. Der Verbraucher muss auf den Schlichtungsvorschlag nicht eingehen. Ihm steht in jedem Fall der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.


Der Schlichter ist erreichbar unter:




Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstr. 10m0179 Berlin
Email: info@ombudsmann-immobilien.net
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net


Auch über den Bauherren-Schutzbund e. V. besteht für Bauherren die Möglichkeit für eine Unterstützung in Streitfällen. Der Bauherren-Schutzbund e. V. hilft unter anderem privaten Bauherren bei Alt- und Neubauprojekten bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Vertragserfüllung und fachgerechter mängelfreier Ausführung der Bauleistungen und hilft so wirtschaftliche Risiken zu mindern. Der Verein kann auf ein bundesweites Beratungsnetz mit unabhängigen Bauherrenberatern, Vertrauensanwälten und Servicepartnern zurück greifen.


Der Bauherren-Schutzbund e. V. ist erreichbar unter:




Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Email: office@bsb-ev.de
Internet: www.bsb-ev.de


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Dienstag, 7. Mai 2024

Günstigeren Stromtarif gefällig? Der Vergleichsrechner hilft.

 

Warten Sie nicht erst auf die nächste Verbrauchs-Abrechnung, die häufig nur einmal im Jahr kommt. Ermitteln Sie in regelmäßigen Abständen die Kosten für Ihren Verbrauch. Insbesondere dann, wenn der bestehende Anbieter die Preise erhöht, kann sich der Wechsel lohnen.

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#strompreis

Montag, 6. Mai 2024

Zinskommentar August 2023 – Leitzinsen steigen weiter und die Gierflation treibt die Verbraucherpreise nach oben

Zu der bisherigen Inflation und Kerninflation ist eine neue Inflationsart dazu gekommen: Die Gierflation. Dabei verursachen gierige Konzerne einen nachhaltigen Inflations-Turbo. Neben dem bekannten Big-Mac-Index, lassen sich an kaum einem Produkt die Preisunterschiede zwischen den Ländern so gut ablesen wie an Bierpreisen. Dabei ist die Preisspanne in Europa groß. Aktuelle Daten der Datenbank für Lebenshaltungskosten…
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Donnerstag, 2. Mai 2024

Naturgefahren-Check – Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind

Zum Sommer gehören nicht nur Hitze und Badewetter, sondern auch Unwetter und oftmals auch Starkregen. Diese Phänomene haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und teils heftige Verwüstungen verursacht. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend abgesichert.

Hier können Sie ermitteln, wie häufig, teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Postleitzahl-Region bisher waren. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

Naturgefahren-Check - Prüfen wie schwerwiegend Naturgefahren (efinanz24.de)