Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2024 Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist…
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Freitag, 29. Dezember 2023
Donnerstag, 21. Dezember 2023
Die Long-Short-Strategie sorgt für eine Unabhängigkeit von der Marktentwicklung
In volatilen und schwierigen Marktphasen sind alternative Lösungen am Kapitalmarkt gefragt. Um auch in solchen Marktphasen eine Rendite zu erzielen, ist die Long-Short-Strategie eine Möglichkeit. Die Stärke der Long-Short-Strategie liegt in der Unabhängigkeit vom Markt. Schwankende Aktienkurse, niedrige Zinsen und kaum Aussicht auf Ertrag. So könnten die Erwartungen für das Jahr 2024 zusammengefasst werden. Für Anleger entsteht dadurch ein Dilemma, denn höhere Erträge auf der Zinsseite sind nur durch höhere Risiken erzielbar, beispielsweise im High Yield Bereich.
Aufgrund kaum gegebener Alternativen sind hier jedoch die Renditeunterschiede (Spreads) zu sicheren Staatsanleihen immer weiter am Sinken. Und auch die Aktienseite liefert keine Lösungen. Zwar sind die Aktienkurse im Jahr 2023 deutlich gestiegen, doch wie es jedoch 2024 weitergeht, kann niemand vorhersagen.
Alternative Anlageklassen können helfen
Um diesem Dilemma zu entgehen, bieten sich sogenannte marktneutrale Strategien an. Deren Wertentwicklung ist von den Märkten weitestgehend losgelöst. Hedgefonds-Strategien wie zum Beispiel Long/Short Equity, Convertible (Bond) Arbitrage, Global Macro oder Übernahme-Arbitrage sind eine solche Möglichkeit. Obwohl Hedgefonds-Strategien bereits seit Mitte des vorigen Jahrhunderts angewendet werden, sind sie deutschen Privatanlegern erst seit einigen Jahren über klassische Publikumsfonds zugänglich. Eine solche Strategie stellt der Long-Short-Ansatz dar.
Wie funktioniert Long/Short?
Anders als der Name suggeriert, ist die Funktionsweise vergleichsweise einfach. Im Gegensatz zu einem klassischen Aktieninvestment setzt diese Strategie sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse. Der Manager einer solchen Strategie kauft eine unterbewertete Aktie (Long-Position) und verkauft im Gegenzug eine überbewertete Aktie (Short-Position). Die Vorteile liegen auf der Hand. Selbst wenn die Kurse beider Aktien verlieren, steht im Ergebnis ein positiver Ertrag – zumindest solange wie sich die Long-Position besser entwickelt als die Short-Position. Entspricht der Umfang der Long-Position dem Umfang der Short-Position, so spricht man von einem Pair Trade. Ein Long Bias (Short Bias) liegt vor, wenn ein Positionsübergewicht der Long-Position (Short Position) vorliegt. Damit ist theoretisch in jeder Marktsituation ein positiver Ertrag möglich.
Ob eine Long-Short-Strategie aber tatsächlich zum Erfolg führt, ist abhängig von der Fähigkeit des Managements
Das Management muss die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen:
* Long- und Short-Position richtig: Es wird ein positiver Ertrag erzielt
* Long-Position richtig, Short-Position falsch: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral
* Long-Position falsch, Short-Position richtig: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral
* Long- und Short-Position falsch: Anleger erleidet massive Verluste
Zusammenfassend kann man sagen, dass in Zeiten gegebener Unsicherheiten Anleger gut daran tun, ihr Portfolio zumindest teilweise gegen starke Schwankungen zu schützen. Die Long-Short-Strategie liefert hierfür einen interessanten Baustein, da mit ihr eine marktunabhängige Rendite möglich ist. Dadurch kann eine Risikoreduktion erreicht werden bei gleichzeitiger Erzielung einer positiven Rendite. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Manager einer solchen Strategie bei der Auswahl der Long- und Short-Position richtig liegt.
Leseempfehlungen
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Immobilienerwerb - Ein Notar ist kein Garant für fairen Kaufpreis
Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist
Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung
Bildnachweis
http://dlvr.it/T0R6Z4
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Alternative Anlageklassen können helfen
Um diesem Dilemma zu entgehen, bieten sich sogenannte marktneutrale Strategien an. Deren Wertentwicklung ist von den Märkten weitestgehend losgelöst. Hedgefonds-Strategien wie zum Beispiel Long/Short Equity, Convertible (Bond) Arbitrage, Global Macro oder Übernahme-Arbitrage sind eine solche Möglichkeit. Obwohl Hedgefonds-Strategien bereits seit Mitte des vorigen Jahrhunderts angewendet werden, sind sie deutschen Privatanlegern erst seit einigen Jahren über klassische Publikumsfonds zugänglich. Eine solche Strategie stellt der Long-Short-Ansatz dar.
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Anders als der Name suggeriert, ist die Funktionsweise vergleichsweise einfach. Im Gegensatz zu einem klassischen Aktieninvestment setzt diese Strategie sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse. Der Manager einer solchen Strategie kauft eine unterbewertete Aktie (Long-Position) und verkauft im Gegenzug eine überbewertete Aktie (Short-Position). Die Vorteile liegen auf der Hand. Selbst wenn die Kurse beider Aktien verlieren, steht im Ergebnis ein positiver Ertrag – zumindest solange wie sich die Long-Position besser entwickelt als die Short-Position. Entspricht der Umfang der Long-Position dem Umfang der Short-Position, so spricht man von einem Pair Trade. Ein Long Bias (Short Bias) liegt vor, wenn ein Positionsübergewicht der Long-Position (Short Position) vorliegt. Damit ist theoretisch in jeder Marktsituation ein positiver Ertrag möglich.
Ob eine Long-Short-Strategie aber tatsächlich zum Erfolg führt, ist abhängig von der Fähigkeit des Managements
Das Management muss die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen:
* Long- und Short-Position richtig: Es wird ein positiver Ertrag erzielt
* Long-Position richtig, Short-Position falsch: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral
* Long-Position falsch, Short-Position richtig: Beide Positionen heben sich gegenseitig auf, Ergebnis ist weitestgehend neutral
* Long- und Short-Position falsch: Anleger erleidet massive Verluste
Zusammenfassend kann man sagen, dass in Zeiten gegebener Unsicherheiten Anleger gut daran tun, ihr Portfolio zumindest teilweise gegen starke Schwankungen zu schützen. Die Long-Short-Strategie liefert hierfür einen interessanten Baustein, da mit ihr eine marktunabhängige Rendite möglich ist. Dadurch kann eine Risikoreduktion erreicht werden bei gleichzeitiger Erzielung einer positiven Rendite. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Manager einer solchen Strategie bei der Auswahl der Long- und Short-Position richtig liegt.
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Dienstag, 19. Dezember 2023
Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Immobilieneigentümer
Für Privatpersonen stellt sich gerade zum Jahresanfang immer wieder die Frage nach Aufbewahrungsfristen für Belege bzw. Rechnungen: Welche Belege können weggeworfen werden und für welche hat man Aufbewahrungspflichten zu beachten? Die Aufbewahrungsfristen sind vor allem wichtig wegen der Verjährung. Unter Verjährung versteht man, dass ein Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
https://www.efinanz24.de/sonderregeln-bei-den-aufbewahrungsfristen-von-belegen-fuer-immobilieneigentuemer/
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Montag, 18. Dezember 2023
inomaxx newsticker Dezember 2023
Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html
Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html
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Donnerstag, 14. Dezember 2023
Finanzplanung – Private Finanzen richtig organisieren und finanzielle Zukunft gestalten
Eine private Finanzplanung sollte nach ihren Wünschen und Zielen, sowie der weiteren Lebensplanung ausgerichtet sein. Der Kern eines Finanzplans ist die Verknüpfung aller vermögensrelevanten Faktoren. Der Gesamtplan umfasst alle Vermögensgegenstände und Zahlungsströme und vernetzt diese miteinander – es geht also um das Vermögen im Ganzen. Denn die Entwicklung und Veränderung an einer Stelle wirkt sich immer auch auf die anderen Vermögensteile und die Gesamtliquidität beim Vermögen aus. Eine persönliche Finanzplanung ist ihre „eigene Schuhgröße“ für ihre Finanzplanung.
Mittwoch, 13. Dezember 2023
Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist
Wie jedes Jahr sorgt die Winterzeit je nach Höhenlage früher oder später für eine weiße Pracht. Was die Kinder freut, kann sich für Fußgänger oder den Straßenverkehr zu einer Geduldsprobe entwickeln. Da sich durch Schnee und Eis beispielsweise Fußwege in Rutschbahnen verwandelt können, gibt es in Deutschland die sogenannte Schneeräumpflicht, die an allen Tagen der…
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Dienstag, 12. Dezember 2023
Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen
Die Energiemärkte haben sich wieder beruhigt und die Preise für Gas und Strom sind wieder niedriger. Allerdings sind bei den Verbrauchern diese Verbesserungen oft noch nicht angekommen. Während der Zeit der ungewissen Preisentwicklung war ein Wechsel des Anbieters sehr riskant, nach der Marktberuhigung kann er wieder sinnvoll sein. Insbesondere liegen die Tarife der Grundversorger weiterhin auf einem hohen Preisniveau. Wann lohnt sich ein Wechsel vom Energieanbieter und was sollte dabei alles beachtet werden.
Sonntag, 10. Dezember 2023
Diese Versicherungen sollten bei einer Immobilienfinanzierung nicht fehlen
Wenn man als Immobilienbesitzer seinen Traum vom eigenen Heim bewahren möchte, dann sind Versicherungen essenziell wichtig. Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel oder einfach ein großer Wunsch. Dank der derzeit noch attraktiven Zinsen ist diese Herzensangelegenheit für einen Großteil der Menschen immer noch greifbarer. Hat man erst einmal die Baufinanzierung in der Tasche, ist die Lust, sich mit weiteren komplexen Themen zu beschäftigen vermutlich eher gering. Doch was, wenn der Traum ins Wanken gerät, beispielsweise durch Naturgewalten, Unfälle oder Vandalismus? Deshalb ist es wichtig, Familie und Immobilie abzusichern.
Welche Versicherungen werden wirklich gebraucht und welche nur einen geringen Nutzen aufweisen
Die Familie schützen mit:
* Berufsunfähigkeitsversicherung
* Restschuldversicheruntg oder
* Risiko-Lebensversicherung
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder gar zu bauen, stellt eine Familie oft vor große finanzielle Herausforderungen - und das über einen langen Zeitraum. Denn häufig beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung mehr als zwanzig Jahre. Eine Spanne, in der viel passieren kann. Natürlich hofft jeder, dass er von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schlimmerem verschont bleibt. Aber auch wenn man diesen Themen normalerweise lieber aus dem Weg geht, werden sie im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit relevant. Oft trägt in Familien der Partner mit dem höheren Einkommen die finanzielle Hauptlast. Was, wenn er diese nicht länger stemmen kann?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Job auszuüben. Sie stellt dann einen monatlichen Betrag zur Verfügung ähnlich dem bisherigen Gehalt, in der Regel aber etwas geringer. Auf diese Weise wird ein etwaiger Ausfall des Arbeitslohns kompensiert und das Immobiliendarlehen kann weiter abbezahlt werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits- oder BU-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie der monatlichen Auszahlung, die er im Schadensfall anstrebt. Es lohnt sich, eine BU-Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, weil die Beiträge dann geringer sind.
Eine sinnvolle Ergänzung dazu stellt eine Risikolebensversicherung dar. Sie zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Hinterbliebenen. So ist neben der persönlichen Tragödie zumindest die finanzielle Existenz gesichert. Die Beiträge sind üblicherweise recht gering, so kann ein 30-Jähriger eine Summe von 100.000 Euro bereits ab sieben Euro pro Monat absichern.
Eine Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Ihre Höhe hängt jedoch direkt mit der Darlehenssumme für die Baufinanzierung zusammen und sichert diese ab. Je nach Anbieter können Todesfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Wenn die Restschuldversicherung bei der gleichen Bank wie das Baudarlehen abgeschlossen wird, sind die Versicherungsbeträge meist in die monatliche Rate inkludiert. Das scheint zunächst praktisch, kann allerdings auch negative Auswirkungen haben, weil auf diese Art die Gesamtdarlehenssumme steigt. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob vielleicht zwei separate Verträge günstiger wären.
Außerdem sollten Sie in Ihren bestehenden Verträgen nachsehen, ob nicht eines der Risiken bereits abdeckt ist, um so Überversicherung vorzubeugen und Geld zu sparen. Alle drei Versicherungen zahlen nur im Schadensfall. Ansonsten werden die Beträge einbehalten.
Häuslebauer aufgepasst: wichtige Versicherungen für die Bauphase
Wer sich für einen Neubau entscheidet, dem sei eine Bauherrenhaftpflicht empfohlen. Denn auch wenn der Hausbauer gar nicht selbst Hand anlegt, sondern ein Bauunternehmen beauftragt, fungiert er als Auftraggeber und ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schadenssummen bis 50.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kommt für höhere Schäden von mindestens fünf Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschadensansprüchen Dritter auf.
Für die Dauer des Hausbaus ist auch eine Bauleistungsversicherung sinnvoll. Sie greift dann, wenn unvorhersehbare Sachschäden entstehen, wie das zum Beispiel bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall ist. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre ab Baubeginn. Versichert sind alle am Bau beteiligten Firmen und Handwerker. Nützlicher Tipp: Deshalb ist es durchaus üblich, dass diese sich an den Versicherungskosten beteiligen.
Bestandsimmobilien und Neubauten richtig absichern
Wer eine bereits bestehende Immobile kauft oder wessen Haus schon fertig gestellt wurde, für den ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Viele Banken verlangen im Zuge einer Baufinanzierung sogar die Vorlage einer entsprechenden Police. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm verursacht werden. Alle Risiken lassen sich einzeln oder in verschiedenen Kombinationen absichern. Die Regel stellt jedoch eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung dar, die den Immobilienbesitzer für alle diese Fälle rüstet.
Sie kann durch eine Versicherung gegen sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen ergänzt werden. Die Versicherer lassen sich diese Risiken recht teuer bezahlen, schließlich sind sie mit immensen Kosten im Schadensfall verbunden. Deshalb gibt es hier keine Pauschalempfehlung. Es ist eher im Einzelfall für jeden Immobilienbesitzer zu prüfen, ob er sich in einem Gefahrengebiet befindet. Dann sind zwar die Beiträge wahrscheinlich noch einmal deutlich höher, aber sicherlich geringer als ein Schadensfall.
Wichtig bei der Wohngebäudeversicherung: Die Deckungssumme orientiert sich an dem Wert des Hauses oder der Wohnung und muss deshalb stets angepasst werden, wenn An- und Ausbauten oder Modernisierungen vorgenommen werden. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Summe deckt.
Naturgefahren-Check: Wie gefährdet ist Ihr Haus?
Der Naturgefahren-Check verrät Ihnen, welche Schäden Starkregen, Stürme und Hochwasser in Ihrer Region verursachen. » Jetzt Risiko checken
Übrigens: Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss sich in der Regel nicht um eine separate Absicherung kümmern, da dies im Verbund mit den anderen Eigentümern gemeinschaftlich geschieht.
Nützlicher Tipp: Bereits vorhandene Hausrat-und Privathaftpflichtversicherungs-Policen sollten überprüft und gegebenenfalls an die neue Lebens- und Wohnsituation angepasst werden.
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Die Gefahren für Haushalte durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen
Bildnachweis
http://dlvr.it/Szy7D6
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Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder gar zu bauen, stellt eine Familie oft vor große finanzielle Herausforderungen - und das über einen langen Zeitraum. Denn häufig beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung mehr als zwanzig Jahre. Eine Spanne, in der viel passieren kann. Natürlich hofft jeder, dass er von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schlimmerem verschont bleibt. Aber auch wenn man diesen Themen normalerweise lieber aus dem Weg geht, werden sie im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit relevant. Oft trägt in Familien der Partner mit dem höheren Einkommen die finanzielle Hauptlast. Was, wenn er diese nicht länger stemmen kann?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Job auszuüben. Sie stellt dann einen monatlichen Betrag zur Verfügung ähnlich dem bisherigen Gehalt, in der Regel aber etwas geringer. Auf diese Weise wird ein etwaiger Ausfall des Arbeitslohns kompensiert und das Immobiliendarlehen kann weiter abbezahlt werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits- oder BU-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie der monatlichen Auszahlung, die er im Schadensfall anstrebt. Es lohnt sich, eine BU-Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, weil die Beiträge dann geringer sind.
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Außerdem sollten Sie in Ihren bestehenden Verträgen nachsehen, ob nicht eines der Risiken bereits abdeckt ist, um so Überversicherung vorzubeugen und Geld zu sparen. Alle drei Versicherungen zahlen nur im Schadensfall. Ansonsten werden die Beträge einbehalten.
Häuslebauer aufgepasst: wichtige Versicherungen für die Bauphase
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Bei Kredit- und Konditionenanfragen - Durch schufaneutrale Anfrage die Kreditwürdigkeit erhalten
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Bei Kredit- und Konditionenanfragen - Durch schufaneutrale Anfrage die Kreditwürdigkeit erhalten
Wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, dann muss sich der Interessent zuerst einer Bonitätsprüfung beim Finanzierungsinstitut unterziehen. Was ist aber, wenn man sich nur über die Konditionen einer Kreditaufnahme informieren möchte? In diesem Fall eine Kreditanfrage zu starten, kann schnell zum Verhängnis werden. Denn bei jeder Kreditanfrage werden die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert, außerdem wird bei der Schufa eine Anfrage nach der Kreditwürdigkeit gestellt. Leider kann eine solche Anfrage zur Folge haben, dass sich die Bonität des Antragstellers verschlechtert und ihm ein Kredit verweigert wird. Derart negativen Weichenstellungen kann man jedoch direkt entgegenwirken, indem man eine schufaneutrale Kreditanfrage stellt.
Was ist eine schufaneutrale Kreditanfrage?
Eine schufaneutrale Kreditanfrage ist nichts anderes als eine Konditionenanfrage. Dabei erkundet sich eine Person bei einer Bank über die Konditionen bei einer Kreditaufnahme. Diese Anfrage ist unverbindlich und bedarf deshalb keiner Schufa-Auskunft. Es ist besonders wichtig, dass die Konditionenanfrage schufaneutral bleibt, damit der Score des Antragstellers dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Score ist ein Indiz, dass es Banken ermöglicht, den Kunden nach seiner Bonität zu bewerten. Ein niedriger Schufa-Score kann zu Problemen bei der Kreditaufnahme oder bei der Wohnungssuche führen. Obwohl auch bei einer einfachen Konditionenanfrage ein Eintrag bei der Schufa erfolgt, ist diese nur für Sie einsehbar und hat somit keine Auswirkungen auf Ihre Bonität und Ihren Schufa-Score.
Was passiert bei einer Kreditanfrage?
Egal wie groß oder klein der Kredit ist - bei jeder Kreditanfrage müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, um Ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Dazu gehören Gehaltsnachweise und Beleihungsunterlagen, sofern diese vorhanden sind. Ihre Daten werden zehn Tage lang in einer Datenbank gespeichert, auf die sämtliche Banken Zugriff haben. Außerdem holt die Bank auch bei der Schufa Informationen über Ihre Bonität ein.
Vorteile einer schufaneutralen Kreditanfrage
Wenn Sie erst einmal stöbern möchten, bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Kredit aufzunehmen, sollten Sie sich auf jeden Fall für eine Konditionenanfrage entscheiden, denn diese erfolgt schufaneutral, unverbindlich und anonym. So können Sie sich einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen und sich das Kreditangebot aussuchen, das am besten zu Ihnen passt.
So gelangen Sie problemlos zu einem Kredit
Fangen Sie am besten damit an, verschiedene Kreditangebote auf einem Online-Portal zu vergleichen. Stellen Sie eine Konditionenanfrage, indem Sie die Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit eingeben, prüfen Sie die Konditionen einzelner Anbieter und starten Sie dann Ihre Kreditanfrage. Wenn Ihre Bonität zu wünschen übrig lässt, kann es von Vorteil sein, sich die Kreditangebote von Privatanbietern anzusehen. Zwar muss bei Privatkrediten mit höheren Zinssätzen gerechnet werden, im Gegenzug kann in der Regel sogar bei einer geringen Kreditwürdigkeit ein Kredit über private Kreditvermittler aufgenommen werden.
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Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit
Bildnachweis
http://dlvr.it/Szy70G
Was ist eine schufaneutrale Kreditanfrage?
Eine schufaneutrale Kreditanfrage ist nichts anderes als eine Konditionenanfrage. Dabei erkundet sich eine Person bei einer Bank über die Konditionen bei einer Kreditaufnahme. Diese Anfrage ist unverbindlich und bedarf deshalb keiner Schufa-Auskunft. Es ist besonders wichtig, dass die Konditionenanfrage schufaneutral bleibt, damit der Score des Antragstellers dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Score ist ein Indiz, dass es Banken ermöglicht, den Kunden nach seiner Bonität zu bewerten. Ein niedriger Schufa-Score kann zu Problemen bei der Kreditaufnahme oder bei der Wohnungssuche führen. Obwohl auch bei einer einfachen Konditionenanfrage ein Eintrag bei der Schufa erfolgt, ist diese nur für Sie einsehbar und hat somit keine Auswirkungen auf Ihre Bonität und Ihren Schufa-Score.
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Egal wie groß oder klein der Kredit ist - bei jeder Kreditanfrage müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, um Ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Dazu gehören Gehaltsnachweise und Beleihungsunterlagen, sofern diese vorhanden sind. Ihre Daten werden zehn Tage lang in einer Datenbank gespeichert, auf die sämtliche Banken Zugriff haben. Außerdem holt die Bank auch bei der Schufa Informationen über Ihre Bonität ein.
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So gelangen Sie problemlos zu einem Kredit
Fangen Sie am besten damit an, verschiedene Kreditangebote auf einem Online-Portal zu vergleichen. Stellen Sie eine Konditionenanfrage, indem Sie die Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit eingeben, prüfen Sie die Konditionen einzelner Anbieter und starten Sie dann Ihre Kreditanfrage. Wenn Ihre Bonität zu wünschen übrig lässt, kann es von Vorteil sein, sich die Kreditangebote von Privatanbietern anzusehen. Zwar muss bei Privatkrediten mit höheren Zinssätzen gerechnet werden, im Gegenzug kann in der Regel sogar bei einer geringen Kreditwürdigkeit ein Kredit über private Kreditvermittler aufgenommen werden.
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Vorsicht beim Herbstlaub - Regelmäßig räumen und Schutz vor Haftungsansprüchen
Unmengen von Laub auf einem Gehweg bergen Gefahren, denn durch nasses Laub können Gehwege und Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Aus diesem Grund stehen Eigentümer oder Mieter der anliegenden Gebäude in der Pflicht, durch Laubräumung für Sicherheit zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, dann hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung.
Auf glatten Wegen drohen bei Stürzen Schadenersatzforderungen
Im Herbst ist das Laub fegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge.
Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar". Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.
Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss.
Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.
In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse.
Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.
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Im Herbst ist das Laub fegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge.
Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar". Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.
Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss.
Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.
In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse.
Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.
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Unfallgefahren für Schulkinder - Was Eltern wissen sollten
Eine der häufigsten Unfallgefahren für Schulkinder ist der Schulweg. Jedes Jahr werden tausende Kinder bei Verkehrsunfällen verletzt. Ein weiteres häufiges Unfallrisiko in Schulen sind Unfälle in Pausen und beim Sportunterricht. Dieses für Schulkinder bestehende erhöhte Unfallrisiko und dessen Folgen, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.
Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken
Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.
Private Unfallversicherung schließt die Lücke
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.
Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.
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Private Unfallversicherung schließt die Lücke
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Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.
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Immobilie als Kapitalanlage - Das sollte man beachten
Eine Immobilie als Kapitalanlage lohnte sich früher meistens schon aus steuerlichen Gesichtspunkten. Das hat sich mittlerweile geändert. Inzwischen ist jemand, der eine Immobilie nicht zur Eigennutzung kauft, viel eher ein Kapitalanleger im klassischen Sinne: Er will nicht sparen, sondern vor allem Rendite erzielen. Was das für die Finanzierung bedeutet, wird in dem folgenden Artikel behandelt.
Kapitalanlage unter veränderten Vorzeichen
Blickt man einige Jahre zurück, da erfreute sich der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell großer Beliebtheit. Der Kapitalanleger zahlte gut und gerne um die 6 Prozent Darlehenszinsen und konnte diese beim Finanzamt geltend machen. Vor dem Hintergrund fiel die Wahl häufig auf eine 100-Prozent-Finanzierung und nicht selten wurden sogar die Nebenkosten mitfinanziert. Zudem hatten Produkte mit Tilgungsaussetzung Hochkonjunktur. Diese Vorgehensweise hat sich mittlerweile komplett geändert. Ein Grund ist, dass bei einem Zinssatz von 2 Prozent oder noch weniger, sich das Abschreiben der Schuldzinsen kaum noch lohnt. Darüber hinaus fordern Banken mittlerweile von Kapitalanlegern erhöhte Bonitätsanforderungen, was Auswirkungen auf die Finanzierung hat. Ein Kapitalanleger muss heute anders planen und rechnen.
Finanzierung mit neuen Parametern
So gilt inzwischen auch für Kapitalanleger, das der Eigenkapitalanteil bestmöglich kalkuliert wird. Ein höherer Eigenanteil wird von den Banken gern gesehen und wirkt sich positiv auf die Zinskonditionen aus. Auch die Tilgungslogik hat sich verändert und es empfiehlt sich gegenüber früher, eine höhere Tilgung einzubauen. Denn wer höher tilgt, investiert direkt in die Entschuldung. Das ist auch vor dem Hintergrund zu empfehlen, als dass der Zeithorizont eines Kapitalanlegers in der Regel kürzer ist als der eines Eigennutzers.
Die veränderte Vorgehensweise hat auch Auswirkungen auf die Zinsbindung. Da sich die Zinsen nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau bewegen, sollte sich der Kapitalanleger so wie der Eigennutzer in der Regel für eine lange Bindung entscheiden. Das gibt ihm Planungssicherheit, weil es ihn für 10, 15 oder noch mehr Jahre vor einem Zinsänderungsrisiko schützt. Gleichzeitig sollte sich der Kapitalanleger im Klaren sein, welches Motiv er hat. Entscheidet er sich für das Investment, weil ihm vor allem an der Wertstabilität und der vermuteten Wertsteigerung liegt, die etwa beim späteren Verkauf zu Buche schlägt? Oder geht es ihm weniger um das sichere „Betongold“, als um Gewinne aus laufenden Mieteinnahmen? Auf jeden Fall gilt es, konservativ zu kalkulieren und sich bewusst zu machen, dass selbst eine avisierte Rendite von 4 Prozent kein Selbstläufer ist.
Vermarktungschancen im Fokus
Unabhängig davon, worauf der Kapitalanleger abzielt, muss er darauf achten, dass sich die Immobilie gut vermarkten lässt. Dazu gehört, dass das Objekt, was Zustand, Ausstattung und Lage anbelangt, für die Allgemeinheit von Interesse ist. Denn je spezieller das Objekt, desto schwieriger ist es zumeist zu vermieten und später vielleicht zu verkaufen. So wird ein 250-Quadratmeter-Loft in einem denkmalgeschützten Wasserwerk in der Regel weniger stark nachgefragt werden als die zentrumsnahe Drei-Zimmer-Wohnung in einem Neubau. Entscheidet sich der Kapitalanleger trotzdem für die erste Variante, so sollte ein erhöhtes Risiko von Mieterwechseln beziehungsweise Mietausfällen in Betracht gezogen werden.
Eine Immobilie als Kapitalanlage erfolgt heute unter anderen Vorzeichen als in der Vergangenheit. Doch werden diese berücksichtigt, kann das Investment das halten, was sich der Kapitalanleger davon verspricht.
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http://dlvr.it/Szy6Ny
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Blickt man einige Jahre zurück, da erfreute sich der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell großer Beliebtheit. Der Kapitalanleger zahlte gut und gerne um die 6 Prozent Darlehenszinsen und konnte diese beim Finanzamt geltend machen. Vor dem Hintergrund fiel die Wahl häufig auf eine 100-Prozent-Finanzierung und nicht selten wurden sogar die Nebenkosten mitfinanziert. Zudem hatten Produkte mit Tilgungsaussetzung Hochkonjunktur. Diese Vorgehensweise hat sich mittlerweile komplett geändert. Ein Grund ist, dass bei einem Zinssatz von 2 Prozent oder noch weniger, sich das Abschreiben der Schuldzinsen kaum noch lohnt. Darüber hinaus fordern Banken mittlerweile von Kapitalanlegern erhöhte Bonitätsanforderungen, was Auswirkungen auf die Finanzierung hat. Ein Kapitalanleger muss heute anders planen und rechnen.
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So gilt inzwischen auch für Kapitalanleger, das der Eigenkapitalanteil bestmöglich kalkuliert wird. Ein höherer Eigenanteil wird von den Banken gern gesehen und wirkt sich positiv auf die Zinskonditionen aus. Auch die Tilgungslogik hat sich verändert und es empfiehlt sich gegenüber früher, eine höhere Tilgung einzubauen. Denn wer höher tilgt, investiert direkt in die Entschuldung. Das ist auch vor dem Hintergrund zu empfehlen, als dass der Zeithorizont eines Kapitalanlegers in der Regel kürzer ist als der eines Eigennutzers.
Die veränderte Vorgehensweise hat auch Auswirkungen auf die Zinsbindung. Da sich die Zinsen nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau bewegen, sollte sich der Kapitalanleger so wie der Eigennutzer in der Regel für eine lange Bindung entscheiden. Das gibt ihm Planungssicherheit, weil es ihn für 10, 15 oder noch mehr Jahre vor einem Zinsänderungsrisiko schützt. Gleichzeitig sollte sich der Kapitalanleger im Klaren sein, welches Motiv er hat. Entscheidet er sich für das Investment, weil ihm vor allem an der Wertstabilität und der vermuteten Wertsteigerung liegt, die etwa beim späteren Verkauf zu Buche schlägt? Oder geht es ihm weniger um das sichere „Betongold“, als um Gewinne aus laufenden Mieteinnahmen? Auf jeden Fall gilt es, konservativ zu kalkulieren und sich bewusst zu machen, dass selbst eine avisierte Rendite von 4 Prozent kein Selbstläufer ist.
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Freitag, 8. Dezember 2023
Kfz-Versicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen bei verpasster Wechselfrist
Wurde die Wechselfrist im November bei der Kfz-Versicherung verpasst, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist.
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Donnerstag, 7. Dezember 2023
Immobilienerwerb - Ein Notar ist kein Garant für fairen Kaufpreis
Möchte man ein Haus oder einer Wohnung kaufen, so ist man an strenge vertragliche Regeln gebunden. Bei der Abwicklung geht ohne einen Notar laut der Gesetzgebung gar nichts. Der Notar erarbeitet die Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. Ob es sich um faire Kaufpreise handelt, dafür muss der Jurist allerdings keine Garantie abgeben.
Beim Hauskauf ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben
Wenn die Verhandlungen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung erfolgreich abgeschlossen sind, dann geht es darum, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags für alle Beteiligten sicherzustellen. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amts ist der Notar verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Für die Beurkundung des Kaufvertrags werden 1,5 % des Kaufpreises als Gebühren erhoben. Für die Bestellung eines Grundpfandrechts sowie für das Eintragen in das Grundbuch fallen weitere zusätzliche Kosten an.
Vor dem Hauskauf im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen
Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen zwischen beiden Parteien. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, muss jedoch nicht prüfen, ob die zu treffenden Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf rechtliche oder steuerliche Punkte bestehen, so sollte man im Zweifelsfall rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate ziehen. Nur hier kann man eine persönlich fundierte Antwort bekommen. Auch wenn der Notar gleichzeitig Rechtsanwalt ist, kann er nicht Interessensvertreter für beide Parteien gleichzeitig sein.
Was macht der Notar
Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er einen Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages erstellen kann. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Kaufgeschäfts erbringen. Der Entwurf des Kaufvertrages hat den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vorzuliegen, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen können und im Vorfeld offene Fragen klären oder Änderungswünsche dem Notar mitteilen können. Wenn sich die Vertragsbeteiligten einig sind, wird der Kaufvertrag erstellt.
Diesen muss er den persönlich anwesenden Vertragsbeteiligten vor Unterzeichnung vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren-und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Erst wenn dem Grundstückserwerb keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, muss der Käufer zahlen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit dem Käufer der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt wird.
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Vor dem Hauskauf im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen
Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen zwischen beiden Parteien. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, muss jedoch nicht prüfen, ob die zu treffenden Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf rechtliche oder steuerliche Punkte bestehen, so sollte man im Zweifelsfall rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate ziehen. Nur hier kann man eine persönlich fundierte Antwort bekommen. Auch wenn der Notar gleichzeitig Rechtsanwalt ist, kann er nicht Interessensvertreter für beide Parteien gleichzeitig sein.
Was macht der Notar
Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er einen Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages erstellen kann. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Kaufgeschäfts erbringen. Der Entwurf des Kaufvertrages hat den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vorzuliegen, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen können und im Vorfeld offene Fragen klären oder Änderungswünsche dem Notar mitteilen können. Wenn sich die Vertragsbeteiligten einig sind, wird der Kaufvertrag erstellt.
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Mittwoch, 6. Dezember 2023
Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Wenn man als Immobilienkäufer oder Bauherr eine Immobilienfinanzierung mit einem fest vereinbarten Zinssatz länger als 10 Jahre bei einem Finanzierungsinstitut abgeschlossen hat, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach zehn Jahren kostenfrei teilweise oder vollständig gekündigt werden. Als Darlehensnehmer muss man lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten – gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens – einhalten.
Dienstag, 5. Dezember 2023
Künstliche Intelligenz: Historische Anlagechance oder riesiger Hype?
In der modernen Industrie hat sich die Künstliche Intelligenz (KI) zu einem integralen Bestandteil entwickelt. Dagegen bringen Technologien wie ChatGPT tiefgreifende Veränderungen in Arbeits- und Kommunikationsweisen mit sich . Dieser Trend zieht weltweit die Aufmerksamkeit von Unternehmen und Investoren auf sich. Mit dem Aufkommen von KI-Technologien wie ChatGPT, die im Alltag Millionen von Menschen erreichen, erleben…
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Montag, 4. Dezember 2023
Rentenversicherung – Wie hoch werden die Leistungen sein?
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Ruheständler finanzieren, Vater Staat ächzt unter der Last seiner Zuschüsse. Längst ist ausgemacht, dass die gesetzlichen Leistungen in Zukunft weiter sinken – damit wird Altersvorsorge immer mehr zur Privatsache. Die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten haben daran den größten Einfluss.
https://www.efinanz24.de/rente-berechnen/
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Freitag, 1. Dezember 2023
Verbraucher aufgepasst: Neuerungen & Gesetze - Das ändert sich 2024
Änderungen beim Elterngeld, Erhöhung des Pflegegeldes, erweiterte Pfandpflicht - diese und andere Neuerungen und Gesetze treten 2024 in Kraft. Folgend ein Überblick.
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