Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Hintergrund: Die Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies, dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert. Hat der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten. Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des...
individuelle Konzepte für Ansprüche von morgen