Freitag, 30. September 2022

GAP-Versicherungsschutz - Sinnvolle Zusatzleistung bei der Autoversichererung für Leasingfahrzeuge

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Hintergrund: Die Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies, dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert. Hat der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten. Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Danach ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen. Wann ist ein GAP-Versicherungsschutz für ein Fahrzeug sinnvoll Bei einem Leasingfahrzeug lohnt sich eine GAP-Deckung vor allem für Fahr­zeuge der gehobenen Mittel­klasse oder Ober­klasse. Dagegen sollte bei einem Klein­wagen das Kosten-Nutzen-Verhältnis kalkuliert werden und eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Grundsätzlich kann als Entscheidungshilfe empfohlen werden, je höher die mit der Leasing­firma im Vertrag vereinbarte "Ablöse­summe" für das Leasing­fahrzeug, umso wichtiger ist die Differenz­deckung. Wozu wird ein GAP-Versicherungsschutz benötigt Eine GAP-Deckung wird benötigt, um bei einem Totalschaden oder Dieb­stahl des Leasing­fahrzeugs den möglichen Differenz­betrag zwi­schen Wiederbeschaffungswert und vertraglich fest­ge­leg­tem Leasing­wert erstattet zu bekommen. Damit erweitert man den Voll­kasko­schutz Ihres Leasing-Fahrzeugs. Die GAP-Ver­si­che­rung greift auch, wenn das Fahrzeug von Dritten so stark be­schädigt wurde, dass ein Total­schaden vor­liegt und es sich wirt­schaft­lich nicht mehr rechnet, dass beschädigte Fahrzeug zu reparieren. Der Nutzen einer GAP-Versicherung an einem Leasing-Beispiel Als Beispiel soll ein Leasing­vertrag für einen neuen VW Golf dienen, der laut Listenpreis 20.000 Euro kostet. Nach einer Nutzungs­dauer von zwei Jahren soll das Fahrzeug voraussichtlich behalten werden. Deshalb wird eine einmalige Anzahlung (= Leasing­voraus­zahlung) in Höhe von 5.000 Euro vereinbart und eine monatliche Leasing­rate von 350 Euro sowie einen Ablöse­wert (= Rest­wert­betrag) in Höhe von 8.000 Euro. Dies entspricht dann einen zu leistenden Leasing­betrag in Höhe von 21.400 Euro. Nach zwölf Monaten wird ein schwerer Autounfall verur­sacht, bei dem der Golf erheblich beschädigt wird. Der Kfz-Gutachter stellt fest: Total­schaden und eine Reparatur lohnt sich nicht. Um das beschädigte Fahr­zeug adäquat zu ersetzen, ermittelt der Gutachter den Wieder­beschaffungs­wert. Dieser gibt an, wie viel Geld man nach einem Unfall für das beschädigte und nicht mehr fahrtüchtige Auto bekommt. Der Wieder­beschaffungs­wert beträgt 10.000 Euro, den man von der Kfz-Voll­kaskoversicherung erstattet bekommt. Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings die noch ausstehenden Leasing­raten, welchen der Leasingfirma für die restliche Leasing­zeit von zwölf Monaten noch geschuldet werden. Dies sind in dem zugrunde gelegten Berechnungs­beispiel 4.200 Euro (12 x 350 Euro). Auch die ur­sprüng­lich im Leasing­vertrag ver­ein­barte Ablöse­summe von 8.000 Euro muss man selbst begleichen. Das ergibt zu­sammen­gerechnet einen Leasing­rest­wert von 12.200 Euro. Abzüglich der Erstattung von 10.000 Euro durch die Versicherung bleibt ein Differenz­betrag von 2.200 Euro. Diesen Rest­betrag müsste man dann selbst zahlen. Genau hier greift die GAP-Deckung: Sie erstattet die Differenz zwischen Wieder­beschaffungs­wert (10.000 Euro) und Rest­leasing­wert (12.200 Euro). Wie wird die GAP-Deckung berechnet Wie man aus dem obigem Leasingbeispiel die Höhe der GAP-Deckung berechnet, ist nachfolgend übersichtlich zusammengefasst: Anzahlung bei Vertragsabschluss   5.000 Euro 24 x Leasingrate à 350 Euro   + 8.400 Euro Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro Leasingwert bei Vertragsabschluss    21.400 Euro Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust:     12 x restliche Leasingrate     4.200 Euro Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 Euro Berechnung des Differenzbetrags:     Noch zu leistender Leasingrestwert   12.200 Euro Erstatteter Wiederbeschaffungswert   - 10.000 Euro Offener Differenzbetrag     2.200 Euro Was kostet eine GAP-Versicherung Eine GAP-Versicherung kostet meist nichts extra. In der Regel ist die soge­nann­te Differenz­deckung fester Bestand­teil des Leasing- oder Kreditvertrags und wird kostenlos angeboten. Wird die GAP-Deckung bei einem Leasing-Fahrzeug nach­träg­lich oder zusätzlich zur Vollkasko-Versicherung eingeschlossen, hängt die Beitragshöhe von den Vertrags­bedingungen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­gesell­schaft ab. Je nach Art der Versicherung kann man als Versicherungs­nehmer zudem zwischen vollständiger Abdeckung aller Kosten oder einem Selbstbehalt in Höhe von beispielsweise 150 Euro (Teilkasko) oder 300 Euro (Vollkasko) wählen. Wann greift die GAP-Deckung? Eine GAP-Versicherung bei einem Leasing-Fahrzeug greift immer dann, wenn man den laufenden Ver­trag vorzeitig ablösen möchte. Kann ein geleastes Fahrzeug nicht mehr genutzt werden, bzw. muss es stillgelegt werden, ist eine Rückgabe an den Leasing­nehmer unmöglich. Am häufigsten kommt es zu solch einem Szenario bei folgenden Schadens­fällen * Totalschaden: Ist das Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschä­digt, dass die veran­schlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wieder­beschaffungs­wert, handelt es sich um einen Totalschaden – beispielsweise wenn die Reparatur­kosten einen vom Gutachter fest­gestellten Wieder­beschaffungs­wert von 10.000 Euro übersteigen. * Totaler Wertverlust durch Diebstahl: Auch bei einem Autodiebstahl kommt die GAP-Deckung für entstehende Folge­kosten auf. Das heißt: Die Auto­versicherung erstattet in diesem Fall des totalen Wertverlusts den Wieder­beschaffungs­wert, die GAP-Deckung übernimmt eine ggf. bestehende Differenz zum Netto-Leasing-Ablösewert. GAP-Deckung versus Neupreis­ent­schä­di­gung: Wann bekomme ich was Bei einer Kfz-Versicherung mit Neupreis­entschädigung erstattet der Versicherer für einen fest­gelegten Zeitraum den kompletten Kaufpreis für die erneute Anschaffung des gleichen Fahrzeug­modells. Allerdings abzüglich des Restwerts, der im Falle eines Total­schadens noch existiert. Und abzüglich einer eventuell fälligen Vollkasko- oder Teilkasko-Selbst­beteiligung. Kauft oder least man als Fahrzeughalter ein neues Auto, kann es sich also lohnen, über eine Voll­kasko mit Neuwertent­schä­di­gung nachzudenken, um sich ein größeres Finanzierungs­polster für die Anschaffung eines Neuwagens zu sichern. Für Neu­wert­ent­schädigung gibt es eine begrenzte Laufzeit Da Leasing­verträge in der Regel auf mehrere Jahre angelegt sind, bieten Ihnen Kfz-Versicherungen mit Neuwert­einschätzung lediglich einen zusätz­lichen Risiko­schutz für die ersten zwölf bis 24 Monate. Bereits geleistete Leasingraten werden auch hier nicht zurück­er­stattet. Die GAP-Deckung ist eine Ergänzung zur Neu­preis­ent­schädigung Die GAP-Versicherung springt ein, wenn die Neu­wert­entschädigung nicht mehr greift. Zum Beispiel, weil das Auto zu alt ist, um den Ursprungs­wert erstattet zu bekommen. Oder wenn die vereinbarte Leasing­summe den Neupreis übersteigt. Insofern ist die GAP-Versicherung bei Leasing eine sinnvolle Ergänzung zur Neu­preis­entschädigung. Jetzt hier die Autoversicherung vergleichen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen Technologieaktien – Steht ihnen ein neuer Höhenflug bevor? Falsch getankt - Was ist zu tun? Bildnachweis
http://dlvr.it/SZH4Rq

inomaxx newsticker September 2022

 

Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
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Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
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Montag, 26. September 2022

GAP-Versicherungsschutz - Sinnvolle Zusatzleistung bei der Autoversichererung für Leasingfahrzeuge

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Hintergrund: Die Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies, dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert. Hat der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten. Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Danach ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen. Wann ist ein GAP-Versicherungsschutz für ein Fahrzeug sinnvoll Bei einem Leasingfahrzeug lohnt sich eine GAP-Deckung vor allem für Fahr­zeuge der gehobenen Mittel­klasse oder Ober­klasse. Dagegen sollte bei einem Klein­wagen das Kosten-Nutzen-Verhältnis kalkuliert werden und eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Grundsätzlich kann als Entscheidungshilfe empfohlen werden, je höher die mit der Leasing­firma im Vertrag vereinbarte "Ablöse­summe" für das Leasing­fahrzeug, umso wichtiger ist die Differenz­deckung. Wozu wird ein GAP-Versicherungsschutz benötigt Eine GAP-Deckung wird benötigt, um bei einem Totalschaden oder Dieb­stahl des Leasing­fahrzeugs den möglichen Differenz­betrag zwi­schen Wiederbeschaffungswert und vertraglich fest­ge­leg­tem Leasing­wert erstattet zu bekommen. Damit erweitert man den Voll­kasko­schutz Ihres Leasing-Fahrzeugs. Die GAP-Ver­si­che­rung greift auch, wenn das Fahrzeug von Dritten so stark be­schädigt wurde, dass ein Total­schaden vor­liegt und es sich wirt­schaft­lich nicht mehr rechnet, dass beschädigte Fahrzeug zu reparieren. Der Nutzen einer GAP-Versicherung an einem Leasing-Beispiel Als Beispiel soll ein Leasing­vertrag für einen neuen VW Golf dienen, der laut Listenpreis 20.000 Euro kostet. Nach einer Nutzungs­dauer von zwei Jahren soll das Fahrzeug voraussichtlich behalten werden. Deshalb wird eine einmalige Anzahlung (= Leasing­voraus­zahlung) in Höhe von 5.000 Euro vereinbart und eine monatliche Leasing­rate von 350 Euro sowie einen Ablöse­wert (= Rest­wert­betrag) in Höhe von 8.000 Euro. Dies entspricht dann einen zu leistenden Leasing­betrag in Höhe von 21.400 Euro. Nach zwölf Monaten wird ein schwerer Autounfall verur­sacht, bei dem der Golf erheblich beschädigt wird. Der Kfz-Gutachter stellt fest: Total­schaden und eine Reparatur lohnt sich nicht. Um das beschädigte Fahr­zeug adäquat zu ersetzen, ermittelt der Gutachter den Wieder­beschaffungs­wert. Dieser gibt an, wie viel Geld man nach einem Unfall für das beschädigte und nicht mehr fahrtüchtige Auto bekommt. Der Wieder­beschaffungs­wert beträgt 10.000 Euro, den man von der Kfz-Voll­kaskoversicherung erstattet bekommt. Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings die noch ausstehenden Leasing­raten, welchen der Leasingfirma für die restliche Leasing­zeit von zwölf Monaten noch geschuldet werden. Dies sind in dem zugrunde gelegten Berechnungs­beispiel 4.200 Euro (12 x 350 Euro). Auch die ur­sprüng­lich im Leasing­vertrag ver­ein­barte Ablöse­summe von 8.000 Euro muss man selbst begleichen. Das ergibt zu­sammen­gerechnet einen Leasing­rest­wert von 12.200 Euro. Abzüglich der Erstattung von 10.000 Euro durch die Versicherung bleibt ein Differenz­betrag von 2.200 Euro. Diesen Rest­betrag müsste man dann selbst zahlen. Genau hier greift die GAP-Deckung: Sie erstattet die Differenz zwischen Wieder­beschaffungs­wert (10.000 Euro) und Rest­leasing­wert (12.200 Euro). Wie wird die GAP-Deckung berechnet Wie man aus dem obigem Leasingbeispiel die Höhe der GAP-Deckung berechnet, ist nachfolgend übersichtlich zusammengefasst: Anzahlung bei Vertragsabschluss   5.000 Euro 24 x Leasingrate à 350 Euro   + 8.400 Euro Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro Leasingwert bei Vertragsabschluss    21.400 Euro Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust:     12 x restliche Leasingrate     4.200 Euro Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 Euro Berechnung des Differenzbetrags:     Noch zu leistender Leasingrestwert   12.200 Euro Erstatteter Wiederbeschaffungswert   - 10.000 Euro Offener Differenzbetrag     2.200 Euro Was kostet eine GAP-Versicherung Eine GAP-Versicherung kostet meist nichts extra. In der Regel ist die soge­nann­te Differenz­deckung fester Bestand­teil des Leasing- oder Kreditvertrags und wird kostenlos angeboten. Wird die GAP-Deckung bei einem Leasing-Fahrzeug nach­träg­lich oder zusätzlich zurVollkasko-Versicherung eingeschlossen, hängt die Beitragshöhe von den Vertrags­bedingungen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­gesell­schaft ab. Je nach Art der Versicherung kann man als Versicherungs­nehmer zudem zwischen vollständiger Abdeckung aller Kosten oder einem Selbstbehalt in Höhe von beispielsweise 150 Euro (Teilkasko) oder 300 Euro (Vollkasko) wählen. Wann greift die GAP-Deckung? Eine GAP-Versicherung bei einem Leasing-Fahrzeug greift immer dann, wenn man den laufenden Ver­trag vorzeitig ablösen möchte. Kann ein geleastes Fahrzeug nicht mehr genutzt werden, bzw. muss es stillgelegt werden, ist eine Rückgabe an den Leasing­nehmer unmöglich. Am häufigsten kommt es zu solch einem Szenario bei folgenden Schadens­fällen * Totalschaden: Ist das Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschä­digt, dass die veran­schlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wieder­beschaffungs­wert, handelt es sich um einen Totalschaden – beispielsweise wenn die Reparatur­kosten einen vom Gutachter fest­gestellten Wieder­beschaffungs­wert von 10.000 Euro übersteigen. * Totaler Wertverlust durch Diebstahl: Auch bei einem Autodiebstahl kommt die GAP-Deckung für entstehende Folge­kosten auf. Das heißt: Die Auto­versicherung erstattet in diesem Fall des totalen Wertverlusts den Wieder­beschaffungs­wert, die GAP-Deckung übernimmt eine ggf. bestehende Differenz zum Netto-Leasing-Ablösewert. GAP-Deckung versus Neupreis­ent­schä­di­gung: Wann bekomme ich was Bei einer Kfz-Versicherung mit Neupreis­entschädigung erstattet der Versicherer für einen fest­gelegten Zeitraum den kompletten Kaufpreis für die erneute Anschaffung des gleichen Fahrzeug­modells. Allerdings abzüglich des Restwerts, der im Falle eines Total­schadens noch existiert. Und abzüglich einer eventuell fälligen Vollkasko- oder Teilkasko-Selbst­beteiligung. Kauft oder least man als Fahrzeughalter ein neues Auto, kann es sich also lohnen, über eine Voll­kasko mit Neuwertent­schä­di­gung nachzudenken, um sich ein größeres Finanzierungs­polster für die Anschaffung eines Neuwagens zu sichern. Für Neu­wert­ent­schädigung gibt es eine begrenzte Laufzeit Da Leasing­verträge in der Regel auf mehrere Jahre angelegt sind, bieten Ihnen Kfz-Versicherungen mit Neuwert­einschätzung lediglich einen zusätz­lichen Risiko­schutz für die ersten zwölf bis 24 Monate. Bereits geleistete Leasingraten werden auch hier nicht zurück­er­stattet. Die GAP-Deckung ist eine Ergänzung zur Neu­preis­ent­schädigung Die GAP-Versicherung springt ein, wenn die Neu­wert­entschädigung nicht mehr greift. Zum Beispiel, weil das Auto zu alt ist, um den Ursprungs­wert erstattet zu bekommen. Oder wenn die vereinbarte Leasing­summe den Neupreis übersteigt. Insofern ist die GAP-Versicherung bei Leasing eine sinnvolle Ergänzung zur Neu­preis­entschädigung. Jetzt hier die Autoversicherung vergleichen Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen Technologieaktien – Steht ihnen ein neuer Höhenflug bevor? Falsch getankt - Was ist zu tun? Bildnachweis
http://dlvr.it/SZ11QB

Donnerstag, 22. September 2022

Zinskommentar März 2022 – Der Ukraine-Krieg treibt die Energiekosten nach oben und damit auch die Inflationsraten

Die Inflationsrate hat im Februar 2022 mit 5,8 Prozent erneut einen Rekordwert erreicht. Durch den Kriegsausbruch in der Ukraine werden vor allem Gas-, Öl und Rohstoffpreise weiter in die Höhe getrieben, was sich damit auch bei den Inflationsraten widerspiegelt. Die Europäische Zentralbank (EZB) reagiert darauf, korrigiert ihre Prognosen nach oben und nimmt eine Straffung ihrer… The post Zinskommentar März 2022 – Der Ukraine-Krieg treibt die Energiekosten nach oben und damit auch die Inflationsraten first appeared on efinanz24.de.
http://dlvr.it/SYnFVX

Dienstag, 20. September 2022

Anlagekommentar Februar 2022 – Invasion Russlands in die Ukraine löst den Zinsanstieg als hauptsächliche Anlegersorge ab

Während sich die Kapitalanleger in der ersten Monatshälfte noch auf die weiter steigenden Inflationsraten und die zu erwartende Reaktion der Zentralbanken fokussierten, so dominierte die zweite Monatshälfte die Invasion Russlands in die Ukraine und deren Folgen. Die USA und die EU nahmen zwar von einem direkten militärischen Eingreifen Abstand, verhängten aber zumindest weitreichende Sanktionen gegen… The post Anlagekommentar Februar 2022 – Invasion Russlands in die Ukraine löst den Zinsanstieg als hauptsächliche Anlegersorge ab first appeared on efinanz24.de.
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Samstag, 17. September 2022

Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen

Auch Albert Einstein hat es bereits gewusst: Beim Zinseszins handelt es sich um das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer Vermögen aufbauen möchte, der sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt. Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im wohlverdienten Ruhestand. Je länger die Spardauer desto stärker die Zinseszinseffekte Die Effekte lassen sich anhand der gegebenen Renditen an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren verdeutlichen. Wer seit Mitte 1992 monatlich beispielsweise 300,00 Euro in deutsche oder internationale Aktienfonds spart, hat bis heute, also 30 Jahre später, rund 100.000,00 Euro eingezahlt. Sein Vermögen beläuft sich gerundet allerdings auf mindestenz stattliche 300.000,00 Euro. Wer hingegen erst 2007, also nach der Hälfte der Zeit, mit regelmäßigem Sparen angefangen hat, hat das Nachsehen: Er hat zwar die Hälfte in seinen Sparplan eingezahlt, doch sein angespartes Vermögen beträgt jedoch nicht die Hälfte, sondern gerade einmal etwas mehr als ein Viertel: ca. 80.00,00 Euro. Das liegt nicht nur an der Marktentwicklung, sondern auch am Zinseszinseffekt, der in der zweiten Variante nicht so stark ausgeprägt ist. Der Zugewinn gegen Ende des Sparplans verdeutlicht den Zinseszinseffekt: Trotz der derzeitigen Marktturbulenzen ist bei der ersten Variante bis 2021 der Zugewinn größer als iin der zweiten Variante. Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel einzahlen Für das langfristige Sparen, beispielsweise für das Alter, ist der Zinseszinseffekt von zentraler Bedeutung. Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel aufwenden, um auf den gleichen Endbetrag zu kommen. Der Grund: Er muss nicht nur die verpassten Sparraten aufholen, sondern auch die bis dahin angesammelten Erträge inklusive Zinseszinsen. Fazit Durch den Zinseszinseffekt kann der langfristige Sparer deutlich mehr Vermögen aufbauen. Wichtig ist dabei, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen. Denn je länger die Sparphase, desto größer die Effekte. Fonds eignen sich besonders gut für Sparpläne, da sie es Sparern erlauben, auch mit kleinen Beträgen die Chancen internationaler Märkte auszunutzen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Bestehende Grundschuld kann für ein neues Darlehen genutzt werden Für das Anlagedepot können Dividenden als Stabilisator wirken Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau Bildnachweis
http://dlvr.it/SYTrY2

Dienstag, 13. September 2022

Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen

Auch Albert Einstein hat es bereits gewusst: Beim Zinseszins handelt es sich um das achte Weltwunder, denn seine Effekte können gewaltig sein. Wer Vermögen aufbauen möchte, der sollte sich dessen bewusst sein. Wie in vielen Lebenslagen gilt auch beim Sparen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kommt am regelmäßigen Sparen nicht vorbei. Wie wichtig es ist, schon frühzeitig damit anzufangen, zeigt der sogenannte Zinseszinseffekt. Der Grundgedanke dabei ist einfach. Je früher ein Anleger mit Sparen beginnt, desto mehr holt er später raus, beispielsweise im wohlverdienten Ruhestand. Je länger die Spardauer desto stärker die Zinseszinseffekte Die Effekte lassen sich anhand der gegebenen Renditen an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren verdeutlichen. Wer seit Mitte 1992 monatlich beispielsweise 300,00 Euro in deutsche oder internationale Aktienfonds spart, hat bis heute, also 30 Jahre später, rund 100.000,00 Euro eingezahlt. Sein Vermögen beläuft sich gerundet allerdings auf mindestenz stattliche 300.000,00 Euro. Wer hingegen erst 2007, also nach der Hälfte der Zeit, mit regelmäßigem Sparen angefangen hat, hat das Nachsehen: Er hat zwar die Hälfte in seinen Sparplan eingezahlt, doch sein angespartes Vermögen beträgt jedoch nicht die Hälfte, sondern gerade einmal etwas mehr als ein Viertel: ca. 80.00,00 Euro. Das liegt nicht nur an der Marktentwicklung, sondern auch am Zinseszinseffekt, der in der zweiten Variante nicht so stark ausgeprägt ist. Der Zugewinn gegen Ende des Sparplans verdeutlicht den Zinseszinseffekt: Trotz der derzeitigen Marktturbulenzen ist bei der ersten Variante bis 2021 der Zugewinn größer als iin der zweiten Variante. Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel einzahlen Für das langfristige Sparen, beispielsweise für das Alter, ist der Zinseszinseffekt von zentraler Bedeutung. Wer zu spät beginnt, muss überproportional viel aufwenden, um auf den gleichen Endbetrag zu kommen. Der Grund: Er muss nicht nur die verpassten Sparraten aufholen, sondern auch die bis dahin angesammelten Erträge inklusive Zinseszinsen. Fazit Durch den Zinseszinseffekt kann der langfristige Sparer deutlich mehr Vermögen aufbauen. Wichtig ist dabei, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen. Denn je länger die Sparphase, desto größer die Effekte. Fonds eignen sich besonders gut für Sparpläne, da sie es Sparern erlauben, auch mit kleinen Beträgen die Chancen internationaler Märkte auszunutzen. Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Bestehende Grundschuld kann für ein neues Darlehen genutzt werden Für das Anlagedepot können Dividenden als Stabilisator wirken Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau Bildnachweis
http://dlvr.it/SYFDrB

Mittwoch, 7. September 2022

Technologieaktien – Steht ihnen ein neuer Höhenflug bevor?

Technologie-Aktien wurden im letzten Jahr wie viele andere US-Aktien als relativ teuer eingestuft. Das schnelle Wachstum und die hohe Gewinne ließen die US-Märkte auf immer neue Höchststände steigen. Wen die Bewertungen und das Dollarrisiko in 2021 von einem Kauf abhielt, konnte sich in diesem Jahr bestätigt fühlen. Im Folgenden soll dieses Thema näher erläutert werden.… The post Technologieaktien – Steht ihnen ein neuer Höhenflug bevor? first appeared on efinanz24.de.
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Montag, 5. September 2022

Bestehende Grundschuld kann für ein neues Darlehen genutzt werden

Für Darlehen sind die Zinsen historisch gesehen weiterhin immer noch günstig. Dies können sich Immobilienbesitzer zu nutze machen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist darauf hin, dass noch bestehende Grundschulden kostengünstig weiter verwendet werden können. Die Sicherheit des Grundpfandrechts nutzen Der Trick: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nutzen. Bei der Finanzierung von Immobilien wird im Grundbuch als Sicherheit für den Darlehensgeber ein Grundpfandrecht eingetragen. Die sogenannte Grundschuld bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann die Grundschuld gelöscht oder als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden. Freie Verwendung für das aufgenommene Geld Wofür das neu aufgenommene Geld verwendet wird, spielt dabei keine Rolle. Denn dessen Verwendung ist nicht an das Eigenheim gebunden. Das Darlehen kann also von dem Eigentümer beispielsweise sowohl für An- und Umbauten am Eigenheim oder Renovierungen oder auch für eine neue Einrichtung oder eine vollkommen andere Nutzung ausgeben. Freie Auswahl des Geldgebers Das Darlehen muss keinesfalls bei der Bank oder der Sparkasse aufgenommen werden, die im Grundbuch eingetragen ist. Eine eingetragene Grundschuld lässt sich einfach abtreten. Es kann so auch ein Darlehen mit einem freien Grundschuldanteil ggf. kostengünstiger bei einem anderen Kreditinstitut komfortabel vorgenommen werden. Der frei gewordene Grundschuldanteil sollte jedoch mindestens 25.000 bis 50.000 Euro betragen. Im Regelfall ist noch nicht mal ein erneuter Notartermin erforderlich. Mit dem Abschluss des Darlehens bei der neuen Bank wird diese ermächtigt, eine so genannte Grundschuldabtretung zu veranlassen. So werden bestehende Grundschulden von Bank zu Bank abgetreten und es fallen nur Notargebühren für die notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Bankenvertreter an. Die Löschung einer Grundschuld verursacht hingegen Notarkosten (Unterschriftsbeglaubigung, Löschungsbewilligung, Grundschuldbestellung) und Grundbuchkosten (Löschung der Grundschuld). Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Muskelhypothek: Was ist bei der Eigenleistung zu beachten Für das Anlagedepot können Dividenden als Stabilisator wirken So kann das Haus gewittersicher gemacht werden Bildnachweis
http://dlvr.it/SXnjpV

Freitag, 2. September 2022

Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen – Wie kann diese vermieden werden?

Oft stellen sich Immobilienbesitzer bei einer geplanten Veräusserung der Immobilie die Frage, wie man als Verkäufer von Immobilien sicher sein kann, nicht in die „Spekulationsfrist-Falle“ bei vermieteten Immobilien zu tappen. Gilt das Datum des Notartermins bei Erwerb und Veräußerung als maßgebliche Zeitspanne oder eher doch der Eintrag bzw. die Löschung des Eigentums im Grundbuch? In… The post Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen – Wie kann diese vermieden werden? first appeared on efinanz24.de.
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Donnerstag, 1. September 2022

Bestehende Grundschuld kann für ein neues Darlehen genutzt werden

Für Darlehen sind die Zinsen historisch gesehen weiterhin immer noch günstig. Dies können sich Immobilienbesitzer zu nutze machen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist darauf hin, dass noch bestehende Grundschulden kostengünstig weiter verwendet werden können. Die Sicherheit des Grundpfandrechts nutzen Der Trick: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nutzen. Bei der Finanzierung von Immobilien wird im Grundbuch als Sicherheit für den Darlehensgeber ein Grundpfandrecht eingetragen. Die sogenannte Grundschuld bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann die Grundschuld gelöscht oder als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden. Freie Verwendung für das aufgenommene Geld Wofür das neu aufgenommene Geld verwendet wird, spielt dabei keine Rolle. Denn dessen Verwendung ist nicht an das Eigenheim gebunden. Das Darlehen kann also von dem Eigentümer beispielsweise sowohl für An- und Umbauten am Eigenheim oder Renovierungen oder auch für eine neue Einrichtung oder eine vollkommen andere Nutzung ausgeben. Freie Auswahl des Geldgebers Das Darlehen muss keinesfalls bei der Bank oder der Sparkasse aufgenommen werden, die im Grundbuch eingetragen ist. Eine eingetragene Grundschuld lässt sich einfach abtreten. Es kann so auch ein Darlehen mit einem freien Grundschuldanteil ggf. kostengünstiger bei einem anderen Kreditinstitut komfortabel vorgenommen werden. Der frei gewordene Grundschuldanteil sollte jedoch mindestens 25.000 bis 50.000 Euro betragen. Im Regelfall ist noch nicht mal ein erneuter Notartermin erforderlich. Mit dem Abschluss des Darlehens bei der neuen Bank wird diese ermächtigt, eine so genannte Grundschuldabtretung zu veranlassen. So werden bestehende Grundschulden von Bank zu Bank abgetreten und es fallen nur Notargebühren für die notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Bankenvertreter an. Die Löschung einer Grundschuld verursacht hingegen Notarkosten (Unterschriftsbeglaubigung, Löschungsbewilligung, Grundschuldbestellung) und Grundbuchkosten (Löschung der Grundschuld). Leseempfehlungen Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten: Muskelhypothek: Was ist bei der Eigenleistung zu beachten Für das Anlagedepot können Dividenden als Stabilisator wirken So kann das Haus gewittersicher gemacht werden Bildnachweis
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